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quadfahrer
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1. subaru, ATV 4x4
BeitragVerfasst am: 15.10.2017 20:39:35    Titel:
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siggi109 hat folgendes geschrieben:



der offizielle CE-stempel/aufkleber ist nur für den gewerblichen gebrauch relevant !!!

für privat leute ist der CE aufkleber völlig unintressant. Grins

jein! du hast im falle der Winde recht. jedoch: im falle, wenn privat ein unbeteiligter verletzt wird (z.b. beim bergen ein unbeteiligter spaziergänger) werden die versicherungen versuchen, dir einen strick draus zu drehen. also besser, wenns da ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung
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der präsident
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BeitragVerfasst am: 15.10.2017 20:56:55    Titel:
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siggi109 hat folgendes geschrieben:
jimny175 hat folgendes geschrieben:
Algarv hat folgendes geschrieben:
Ich finde es schon sonderbar, dass sich der Verkäufer nicht meldet. Es sei denn, er ist hier nicht mehr aktiv im Forum. Aber eine Winde zu verkaufen, die über gar keine europäische Zulassung verfügt, finde ich nicht fär innerhalb der Forumsgemeinschaft.

Das wäre nicht nur unfair sondern schlichtweg illegal. Außerdem hättest Du nach deutschem Recht Mängelansprüche an den Verkäufer.
Umgekehrt kann man Dir einen Strick daraus drehen, wenn Du unbegründet solche Behauptungen aufstellst.

Und ich würde nicht erwarten, das sich ein Händler Aufgrund einer unpräzisen Frage in einem Forum übers Wochenende
meldet.
Schreib Ihn halt an, über seinen offiziellen Kontakt.
Beim Verkauf müssen sowohl der Aufkleber als auch die nötigen Dokumente dabei sein.




der offizielle CE-stempel/aufkleber ist nur für den gewerblichen gebrauch relevant !!!

für privat leute ist der CE aufkleber völlig unintressant. Grins




Servus

So sehe ich das auch.
Ich habe schon xxx winden eintragen lassen.
Noch NIE würde ich da nach irgend welchen ""CE"" Aufkleber oder Unterlagen gefragt.

Marke
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Und das war es auch schon.

Gruß michi

_________________
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 15.10.2017 20:57:52    Titel:
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Offenbar will eine offizielle Stelle die Kennzeichnung sehen.
Generell darf In den meisten Fällen ein Produkt nur dann legal in die EU eingeführt werden, wenn der Hersteller bzw. Importeur
Übereinstimmung mit diversen Normen bestätigt.
Fehlt die Kennzeichnung kommt u.U. Ein komplexer Prozess in Gang, abhängig davon, ob irgend etwas passiert ist oder z.B. nur der Zoll Zicken macht.
Die CE Kennzeichnung/ Erklärung ist zwar nur eine Art Bestätigung des Herstellers/Importeurs oder sonstigen „Inverkehrbringers“ und wird wird oft und gerne gefälscht, das ist aber nicht das Problem des Endkunden.
Warum ausgerechnet eine Seilwinde keine Kennzeichnung brauchen soll, erschließt sich mir nicht.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 15.10.2017 21:00:26    Titel:
 Antworten mit Zitat  

der präsident hat folgendes geschrieben:
siggi109 hat folgendes geschrieben:
jimny175 hat folgendes geschrieben:
Algarv hat folgendes geschrieben:
Ich finde es schon sonderbar, dass sich der Verkäufer nicht meldet. Es sei denn, er ist hier nicht mehr aktiv im Forum. Aber eine Winde zu verkaufen, die über gar keine europäische Zulassung verfügt, finde ich nicht fär innerhalb der Forumsgemeinschaft.

Das wäre nicht nur unfair sondern schlichtweg illegal. Außerdem hättest Du nach deutschem Recht Mängelansprüche an den Verkäufer.
Umgekehrt kann man Dir einen Strick daraus drehen, wenn Du unbegründet solche Behauptungen aufstellst.

Und ich würde nicht erwarten, das sich ein Händler Aufgrund einer unpräzisen Frage in einem Forum übers Wochenende
meldet.
Schreib Ihn halt an, über seinen offiziellen Kontakt.
Beim Verkauf müssen sowohl der Aufkleber als auch die nötigen Dokumente dabei sein.




der offizielle CE-stempel/aufkleber ist nur für den gewerblichen gebrauch relevant !!!

für privat leute ist der CE aufkleber völlig unintressant. Grins




Servus

So sehe ich das auch.
Ich habe schon xxx winden eintragen lassen.
Noch NIE würde ich da nach irgend welchen ""CE"" Aufkleber oder Unterlagen gefragt.

Marke
Type

Und das war es auch schon.

Gruß michi


Das mag so sein, ändert aber nichts an der Tatsache, das die Kennzeichnungspflicht gesetzlich verankert ist.
Wen das dann im Einzelfall interessiert und wen nicht, ist eine völlig andere Sache.
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BJ Axel
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BeitragVerfasst am: 16.10.2017 08:20:31    Titel:
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Na, mal schauen, wann der gute Prüfer drauf kommt, dass ggf. noch eine ECE-Kennzeichnung nötig ist.

Bitte berichten. Das kann noch richtig spannend werden.
Ob der Prüfer, der Windenhändler oder der OP wohl wissen, wann das e-Kennzeichen nötig und vor allem, wann es NICHT nötig ist an Anbauteilen? :-)

Axel

P.S.: aus betriebswirtschaftlicher Sicht wäre auch interessant, wann der Zusatzaufwand aller Beteiligten an Recherche, Telefonaten und Dokumentensuche etc. den Preisvorteil zu einer vollwertigen (und vollwertig dokumentierten) Winde wettgemacht hat.

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siggi109
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3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 16.10.2017 11:01:29    Titel:
 Antworten mit Zitat  

quadfahrer hat folgendes geschrieben:
siggi109 hat folgendes geschrieben:



der offizielle CE-stempel/aufkleber ist nur für den gewerblichen gebrauch relevant !!!

für privat leute ist der CE aufkleber völlig unintressant. Grins

jein! du hast im falle der Winde recht. jedoch: im falle, wenn privat ein unbeteiligter verletzt wird (z.b. beim bergen ein unbeteiligter spaziergänger) werden die versicherungen versuchen, dir einen strick draus zu drehen. also besser, wenns da ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung




CE-Kennzeichnung

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“

Die CE-Kennzeichnung ist daher kein Qualitätssiegel, sondern eine Kennzeichnung, die durch den Inverkehrbringer in eigenem Ermessen aufzubringen ist und mittels der er zum Ausdruck bringt, dass er die besonderen Anforderungen an das von ihm vertriebene Produkt kennt und dass selbiges diesen entspricht.[1]

Die Buchstaben CE standen anfänglich (1985) in vier von neun EG-Amtssprachen für Communauté Européenne, Comunidad Europea, Comunidade Europeia und Comunità Europea, auf Deutsch Europäische Gemeinschaft (EG). Aus diesem Grunde wurde CE in den 1980er Jahren in Deutschland rechtsförmlich mit EG gleichgesetzt und das ursprüngliche „CE-Zeichen“ hieß in Deutschland entsprechend in allen die damaligen europäischen Harmonisierungsrichtlinien umsetzenden nationalen Rechtsverordnungen „EG-Zeichen“.

Die vollständige Kennzeichnung besteht aus dem CE-Zeichen sowie Firmennamen und postalischer Adresse des Inverkehrbringers. Gegebenenfalls wird außerdem die vierstellige Kennnummer der beteiligten Benannten Stelle angegeben, falls eine solche mit der Prüfung der Konformität befasst war.

-------------------------------------------

wenn die CE-zeichen kein qualitätssiegel ist,hat sie für privatleute auch keine bedeutung................. Grins

_________________
SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

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mein teiledealer ?? natürlich
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 16.10.2017 11:26:13    Titel:
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Sorry,
Das ist doch kompletter Unfug.
Zunächst mal wäre ein allgemeines Qualitätssiegel, selbst wenn es das gäbe, nicht aussagekräftig, es sei denn, es gäbe
gesetzlich oder normativ festgelegte Merkmale für „Qualität“.
Das gibt es aber so nirgends, auch die diversen Öko-Bio oder sonstwelche Siegel sind lediglich Hinweise darauf, daß das Produkt irgendwelche Standards erfüllt.
Im Prinzip ist das bei der CE Kennzeichnung genau so, mit einem Unterschied:

DIE INVERKEHRBRINGUNG VON WAREN OHNE CE KENNZEICHEN IST IN DER EU VERBOTEN!!!
UND ZWAR UNABHÄNGIG DAVON OB PRIVAT ODER GEWERBLICH.

Wenn nun ein Prüfer die Eintragung (wir wissen ja gar nicht, ob es hier darum geht) verweigert, dann ist das sein gutes Recht,
er darf illegale Produkte nicht eintragen.
Tut es das trotzdem, ist das sein Problem.

Auch der Zoll kann die Einfuht eines solchen Produktes verbieten.

Kurz, Produkte ohne CE Kennzeichen und Konformitäserklärung bzw. mit gefälschten sind in der EU illegal im Umlauf.
Das das trotzdem massenweise so ist, ist richtig und genau so zu bewerten wie andere illegale Dinge.

Und schlußendlich weiß niemand, ob die Winde die Aufkleber beim Kauf hatte oder nicht.

Also hin und wieder das Hirn einschalten, dann klappt es auch mit dem CE Kennzeichen.
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siggi109
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3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 16.10.2017 11:28:05    Titel:
 Antworten mit Zitat  

etiketten gibts hier................

http://www.etikettenstar.de/cesigns.php?gclid=EAIaIQobChMI8pOCm-j01gIVogvTCh0KOg31EAMYASAAEgLfA_D_BwE

damit ist der nachweis zwar nicht gegeben,aber wen es beruhigt................. *







































*
soll natürlich ein scherz sein !!!

_________________
SIGGI109

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Algarv
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...und hat diesen Thread vor 2381 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 16.10.2017 14:21:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sammy hat mir geschrieben und wird sich darum kümmern. Damit nehme ich natürlich meine Kritik zurück.
Es ist jetzt hier in Portugal anscheinend so, dass jeglicher Anbau am Fahrzeug eine EU-Berechtigung braucht. Das ist nun im Moment mein Pech.
So muss ich z.B. meinen AFN Bumper (ein portugiesisches Produkt) wieder abbauen. Und ich hoffe, dass der Plastikstoßfänger vor die Winde passt.

_________________
Grüße aus Portugal
Holger

Trial Loule
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der präsident
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BeitragVerfasst am: 17.10.2017 13:08:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Algarv hat folgendes geschrieben:
Sammy hat mir geschrieben und wird sich darum kümmern. Damit nehme ich natürlich meine Kritik zurück.
Es ist jetzt hier in Portugal anscheinend so, dass jeglicher Anbau am Fahrzeug eine EU-Berechtigung braucht. Das ist nun im Moment mein Pech.
So muss ich z.B. meinen AFN Bumper (ein portugiesisches Produkt) wieder abbauen. Und ich hoffe, dass der Plastikstoßfänger vor die Winde passt.


Servus !!

gibt es in Portugal keinen ""tüv"" der dir die stosstange prüfen kann ??

wir bauen viele teile selber ,die haben natürlich dann keinen ""aufkleber"".

wir lassen die teile vom tüv prüfen und mit dem gutachten lassen wir die teile dann bei der zuständigen Behörde eintragen.

nach CE oder ECE oder XYZ hat mich noch nie wer gefragt.

WAS soll bei einer E Winde auch zu prüfen sein ??

ob sie bei der angegebenen max. Zuglast auseinander bricht wäre noch das einzige was ich mir vorstellen könnte.
sonst ist an so einer Winde ja wirklich nix drann und fast alle sind gleich aufgebaut.


gruss ,michi

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BeitragVerfasst am: 17.10.2017 15:09:56    Titel:
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Ist mittlerweile in einigen Bundesländern auch in Deutschlang so.
Eintragung nur noch mit Gutachten, Typgenehmingung, etc.
Die Prüfer dürfen dann nicht anders, auch wenn sie wollten. Wird alles dokumentiert, auch mit Photos.

Prüfen will der Prüfer bei einer Winde gar nichts, er will (muß) nur das Aufkleberchen sehen.
Ohne Aufkleber-Produkt illegal, keine Eintragung.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
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P. Escobar
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Status: Offline


BeitragVerfasst am: 17.10.2017 15:32:44    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Es geht hier meiner Meinung nach eher um den Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit...

Ich hab vor vielen Jahren dutzende von ausrangierten Polizeifahrzeugen aufgekauft, "rückgerüstet" (Schriftzüge grob übergeduscht und Signalanlage runter) und exportiert. Für die Schrottcontainer voller Blaulichtbalken (Hella RTK 4) interessierten sich dann irgendwann diverse Hilfsorganisationen, denen ich die Anlagen geschenkt habe.

Und irgendwann kam dann ein übereifriger TÜVler auf die Idee, sich mal das EMV-Zertifikat der RTK 4 vorlegen zu lassen - es gab keins. Die Anlage darf deshalb faktisch auf Fahrzeugen mit EZ nach 2004 nicht verbaut werden.

Inzwischen weiß das nahezu jeder TÜV, und es haben sich einige das Dach umsonst kaputtgebohrt. Völliger Schwachsinn in meinen Augen, aber so ist eben die Rechtslage.

Ich denke, das wird auch hier das Problem sein. Bei Warn-Winden ist so ein EMV-Wisch nämlich dabei...

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1. Suzuki GV 2,5L V6
2. Lada Taiga 4x4
3. Fahrrad 2x1
BeitragVerfasst am: 18.10.2017 13:22:03    Titel:
 Antworten mit Zitat  

jimny175 hat folgendes geschrieben:
Sorry,
Das ist doch kompletter Unfug.

DIE INVERKEHRBRINGUNG VON WAREN OHNE CE KENNZEICHEN IST IN DER EU VERBOTEN!!!
UND ZWAR UNABHÄNGIG DAVON OB PRIVAT ODER GEWERBLICH.

Also hin und wieder das Hirn einschalten, dann klappt es auch mit dem CE Kennzeichen.

Wo kann man das nachlesen, was Du hier von Dir gibst?

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Gruß Rainer
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muzmuzadi
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Fahrzeuge
1. SUZUKI SAMURAI
2. Ex SUZUKI LJ 80
3. QEK Junior
BeitragVerfasst am: 18.10.2017 13:49:39    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Nirgends, weil so nicht stimmt.

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Algarv
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...und hat diesen Thread vor 2381 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Nissan Terrano II 3,0TDI kurz
BeitragVerfasst am: 18.10.2017 15:29:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sven hat mir mit einem Zulassungsdokument geholfen. Ich bedanke mich dafür sehr.

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Grüße aus Portugal
Holger

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