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Robert Stückle
Robert Grotz
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BeitragVerfasst am: 02.03.2021 08:48:55    Titel:
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otto1 hat folgendes geschrieben:
Noch ein paar (theoretische) Konstruktionswerte für dich:
Versteifungsteile am Rahmen mit 49Nm anziehen/ nachziehen.
Die Höhe Mitte Kugel beträgt 92,5mm über Mitte Vorderrad- bei Konstruktionsgewicht.
Stützlast 120kg


Danke vielmals dafür.

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dpedv
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BeitragVerfasst am: 02.03.2021 12:00:38    Titel:
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Hi Robert,

frag doch mal bei einer Autobahnpolizeistation nach, ob die mobile Waagen haben. Vielleicht kannst du dir die mal bei denen auf dem Parkplatz leihen. Die Polizei ist doch schließlich unser Freund und Helfer.



Grüße Daniel Winke Winke

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Robert Stückle
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BeitragVerfasst am: 02.03.2021 13:06:59    Titel:
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dpedv hat folgendes geschrieben:
Hi Robert,

frag doch mal bei einer Autobahnpolizeistation nach, ob die mobile Waagen haben. Vielleicht kannst du dir die mal bei denen auf dem Parkplatz leihen. Die Polizei ist doch schließlich unser Freund und Helfer.



Grüße Daniel Winke Winke


Hallo, danke für den Tipp.
Ich denke das ist unwahrscheinlich.
Aber ich habe eine Email geschickt.

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mopic
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BeitragVerfasst am: 02.03.2021 13:12:44    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Robert Stückle hat folgendes geschrieben:
dpedv hat folgendes geschrieben:
Hi Robert,

frag doch mal bei einer Autobahnpolizeistation nach, ob die mobile Waagen haben. Vielleicht kannst du dir die mal bei denen auf dem Parkplatz leihen. Die Polizei ist doch schließlich unser Freund und Helfer.



Grüße Daniel Winke Winke


Hallo, danke für den Tipp.
Ich denke das ist unwahrscheinlich.
Aber ich habe eine Email geschickt.


Die BAG hat die Dinger auch.
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Robert Stückle
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BeitragVerfasst am: 02.03.2021 15:20:08    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hallo, die Rückmeldung der Verkehrspolizei war eindeutig.
"die angefragte Radlastmessung wird seitens der Polizei nicht angeboten, vielmehr müssen Sie einen privaten Anbieter ausfindig machen".

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Scap
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BeitragVerfasst am: 02.03.2021 17:18:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wird dir bei der BAG genauso gehen. Ist ja schliesslich auch ein erheblicher Aufwand, so eine Achslastwaage aufzubauen.

Verstehe aber überhaupt nicht was dieser ganze Aufwand soll.

Grundsätzlich gilt: beide Anhängerachsen sollen/müssen gleich belastet sein. Wenn das nicht möglich ist muss die 1. (vordere) Achse höher belastet sein als die 2.
Die Stützlast soll immer im oberen Drittel der zugelassenen Stützlast des Zugfahrzeugs & des Anhängers sein.

Wenn man sich daran hält ist alles gut.

Außerdem hast du einen klassischen Fehler in deiner Tabelle drin - du kannst die Stützlast nicht vom Gesamtgewicht abziehen.

Ja, ich weiss, es gibt sogar bei den Prüfdiensten Oberschlaumeier die das machen. Das zeigt aber nur dass die keine Ahnung haben.
Du kannst das auch ganz einfach empirisch überprüfen: das gewogene Anhängergewicht ist ab- und angekuppelt identisch.
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Robert Stückle
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BeitragVerfasst am: 02.03.2021 19:29:52    Titel:
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Guten Abend, die Stützlast wurde nirgends abgezogen.
Wüsste jetzt auch nicht warum die NICHT zum Anhänger zählen sollte.
Zu was denn sonst?
Hier mal die Tabelle mit der Formel unten links.
Wenn diese fehlerhaft ist bitte um Verbesserung.


Bei der Messung ging es um den Versuch u.a. die Achslast der 1. Achse herauszufinden.
Hierfür nehme ich, wie schon geschrieben, das gewogene Gewicht des Hängers und ziehe die Summe von Gewicht Achse 2 sowie Stützlast ab.
Übrig bleiben sollte das (theoretische Gewicht der Achse 1)

Umgekehrt ist Stützlast und Achse 1 und Achse 2 das gewogene Gewicht.

Bitte sag bescheid wo mein Denkfehler liegt.

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BeitragVerfasst am: 02.03.2021 19:33:00    Titel:
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Guten Abend nochmals, heute hab ich die Einzelabnahme gemacht.
War problemlos YES
Freue mich sehr.
Endlich keine Miniräder mehr YES YES

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Scap
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BeitragVerfasst am: 02.03.2021 20:49:36    Titel:
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Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Abnahme!

Zu deiner Frage -Tabelle Zeile 7, genau D7 --> das gibt es gar nicht.

Zudem - genau wie du beim Auto nicht die Achslasten 1 und 2 zum Gesamtgewicht zusammenrechnen kannst, kannst du beim Hänger nicht eine Achslast ermitteln indem du die andere Achse sowie die Stützlast abziehst.
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BeitragVerfasst am: 02.03.2021 20:56:02    Titel:
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Hallo, dieser Wert wird nirgends verwendet.
Nur D6.

Wie soll man sonst die Achslast bei einem Tandemhänger ermitteln?

Wenn Du eine Lösung hast wäre ich sehr erfreut.

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BeitragVerfasst am: 02.03.2021 21:15:46    Titel:
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Scap hat folgendes geschrieben:

Zudem - genau wie du beim Auto nicht die Achslasten 1 und 2 zum Gesamtgewicht zusammenrechnen kannst, kannst du beim Hänger nicht eine Achslast ermitteln indem du die andere Achse sowie die Stützlast abziehst.


Es kann an meinem fehlenden Abitur oder Studium liegen.
Aber wenn ich das Gesamtgewicht sowie eine Achslast habe, bleibt doch als Differenz die andete Achslast oder nicht?

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Scap
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BeitragVerfasst am: 02.03.2021 22:24:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Robert Stückle hat folgendes geschrieben:
Scap hat folgendes geschrieben:

Zudem - genau wie du beim Auto nicht die Achslasten 1 und 2 zum Gesamtgewicht zusammenrechnen kannst, kannst du beim Hänger nicht eine Achslast ermitteln indem du die andere Achse sowie die Stützlast abziehst.


Es kann an meinem fehlenden Abitur oder Studium liegen.
Aber wenn ich das Gesamtgewicht sowie eine Achslast habe, bleibt doch als Differenz die andete Achslast oder nicht?


Oder nicht.
Und an Abitur oder Studium liegt das auch nicht. Bist doch ein kluger Kopf. Warum so genervt?

Du hast doch genügend Autos. Schau mal in die Fzg-Scheine und rechne nach.
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ThierryG
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BeitragVerfasst am: 02.03.2021 23:07:32    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Also ich verstehe deinen Einwand auch nicht, bei amtlichen Messungen werden auch die Achsen gemessen und addiert.
Die Stützlast kommt dann auch noch dazu wenn angehängt zur Ermittlung vom Anhängergesamtgewicht.

Das die Achslasten in der Fahrzeugdokumentation nicht zu diesem Zweck addiert werden können ist ein anderes Thema.

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Grüssle
Thierry
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BeitragVerfasst am: 03.03.2021 05:01:39    Titel:
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@Scap.
Guten Morgen.
Es spielt doch im vorliegenden Fall keine Rolle was in den Fahrzeugpapieren steht.
Es geht einzig und allein um die Realwerte. Oder anders gesagt, ob ich, um auf eine unbekannte Last zu kommen, die bekannten Lasten zum Ermitten der unbekannten verwenden kann?
Aber ich denke wir reden aneinander vorbei.

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BeitragVerfasst am: 03.03.2021 09:01:26    Titel:
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Robert, sei beruhigt, ich bin da absolut bei dir und deinem Denkansatz.
Alles was du willst ist ja bei der Gewichtsverteilung nicht eine Achse bzw. deren Bereifung zu überlasten.
Wird bei so einem Anhänger die Tandemachse als "eine Achse" gewertet und gewogen? Führerscheintechnisch ist das ja kein zweiachsiger Anhänger. Wäre gewichtsverteilungstechnisch natürlich Schwachsinn.
Als ich letztes Mal auf der Autobahn gewogen wurde, ist die Stützlast einzeln ermittelt worden. Die zählte dann zur Zuladung des Zugfahrzeuges. Was mich beinahe in ernsthafte Schwierigkeiten gebracht hätte weil der Sprinter inclusive den 100kg Stützlast exakt an seiner Zuladungsgrenze war.

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