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Caruso
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BeitragVerfasst am: 03.10.2017 14:21:04    Titel:
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Der TÜV hat die aktuelle Rechtslage mal zusammengekritzelt,für Leute die sich ein Womo bauen wollen,
incl.Sitze quer zur Fahrtrichtung.
Unter dem Punkt "das sitzt sicher" sind die verschiedenen Konstellationen,je nach Erstzulassung aufgeschlüsselt:
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/tuning-anbau-umbau/wohnmobil-tuning/

Das deckt sich jedenfalls annäherungsweise mit dem Gutachten von Landrover,dass der TÜV-Rheinland ausgestellt hat.

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der präsident
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BeitragVerfasst am: 03.10.2017 17:55:51    Titel:
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Servus

Ich habe mich in der Sache schon schlau gemacht ( Tüv/ Landesregierung) weil wir die Anfrage schon ein paar mal hatten.
Bei uns in ösireich gehen nur mehr 3 Punkt gurte und das auch nur in fahrtrichtung oder gegen die Fahrtrichtung.
Alles bezogen auf normale Pkw / LKW bis 3.5 Tonne .
Also nix Wohnmobil oder sonderkraftfahrzeug.

Vielleicht ist das in D aber anders.

Gruß michi

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 03.10.2017 19:34:36    Titel:
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Grundsätzlich gilt für ein Fahrzeug erstmal die Vorschriftenlage zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
Das ist EU-Recht.

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BeitragVerfasst am: 05.10.2017 13:09:04    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
Grundsätzlich gilt für ein Fahrzeug erstmal die Vorschriftenlage zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
Das ist EU-Recht.


Servus !!

DAS stimmt natürlich .
gilt aber nur für teile die schon bei erstanmeldung am Auto waren und die auch damals schon EINGETRAGEN waren.

sonst könnte man ja ganz locker heute an jeden zb. bj. 1998 ein ""bullbar"" montieren und das auch eintragen lassen.
oder den Reservereifen auf der Motorhaube.
oder lampenschutzgitter vorne

usw.

DAMALS war das ja alles erlaubt.
DAMALS war es erlaubt, HEUTE aber nicht mehr.
und darum wird es auch nicht mehr eingetragen.


das gilt meines wissen für fast ALLE Änderungen .

bei gewissen Änderungen ( zb. Motor tausch ) muss man nicht den HEUTIGEN normen entsprechen aber das abgas darf nicht SCHLECHTER werden als das des orig. Motors.


gruss ,michi

PS: ist aber natürlich möglich das die Behörde in ösireich da strenger ist als die in D.

pps:

wir haben hier X Autos die ""damals"" als sie neu gekauft wurden gleich vom LR Händler eine orig. A bügel , lampenschutzgitter und das Reserverad auf der Motorhaube bekommen haben.
alles orig. LR teile.
die haben aber ""vergessen" das auch in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen und haben das Fahrzeug einfach so ausgeliefert.
das HEUTE nachträglich eintragen lassen geht aber nicht da diese anbauteile HEUTE nicht mehr zulässig sind.

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 05.10.2017 13:16:43    Titel:
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der präsident hat folgendes geschrieben:


sonst könnte man ja ganz locker heute an jeden zb. bj. 1998 ein ""bullbar"" montieren und das auch eintragen lassen.
oder den Reservereifen auf der Motorhaube.


Ja,kann man mit Gutachten ganz locker eintragen lassen.
Ist unter Berücksichtigung von EU-Recht so in unseren Zulassungsvorschriften
übernommen worden.

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der präsident
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BeitragVerfasst am: 05.10.2017 16:30:40    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
der präsident hat folgendes geschrieben:


sonst könnte man ja ganz locker heute an jeden zb. bj. 1998 ein ""bullbar"" montieren und das auch eintragen lassen.
oder den Reservereifen auf der Motorhaube.


Ja,kann man mit Gutachten ganz locker eintragen lassen.
Ist unter Berücksichtigung von EU-Recht so in unseren Zulassungsvorschriften
übernommen worden.


Servus !!

DANN haben unsere beamte keine Ahnung von EU recht.

ich frag gleich mal bei meiner zuständigen landesprüfstelle nach.


gruss ,michi

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 05.10.2017 17:36:45    Titel:
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Offizielle Aussagen vom TÜV sehen auch anders aus.
Und je nach Region sieht das noch ganz anders aus
und jeder meint er wäre Herrgott in seiner Stadt.

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rainer4x4
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BeitragVerfasst am: 06.10.2017 12:34:42    Titel:
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Mal ne andere Art weitere Sitze im Defi unter zu bringen: http://www.rainer4x4.de/sitze.htm

Ob jemand die Verantwortung dafür selber tragen möchte, oder versucht derartige Konstrukte eingetragen zu bekommen, ist eine ganz andere Frage.

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Gruß Rainer
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spec
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BeitragVerfasst am: 11.10.2017 13:08:41    Titel:
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der präsident hat folgendes geschrieben:

Servus !!

DANN haben unsere beamte keine Ahnung von EU recht.



das ist ja nix neues, nachdem beim buschtaxi ja alles in Deutschland eingetragen war, hätten sie den hier einfach zulassen müssen, ohne einzeltypisierung.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.061610.html

"Bei Eigenimport eines Kfz mit EU-Betriebserlaubnis muss dieses Fahrzeug nicht mehr in Österreich genehmigt werden, weil es eine EU-weite Typengenehmigung hat. Als Nachweis darüber kann das COC-Papier oder ein ausländischer Typenschein oder eine ausländische Zulassungsbescheinigung verwendet werden."

der schmäh mit der genehmigungsdatenbak wird einer Überprüfung nach eu recht nicht standhalten, die Eintragung durch die technischen Prüfstellen ist wohl eher theoretisch, da die herren ja nix entscheiden wollen, hier wird EU recht durch behördliche abläufe torpediert....

"Die erstmalige Zulassung solcher Fahrzeuge in Österreich ist aber nur möglich, wenn die entsprechenden Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen sind. Wenn die Daten eingetragen sind, kann auch ein Auszug aus der Datenbank als Genehmigungsnachweis für die Zulassung verwendet werden. Die erforderlichen Genehmigungsdaten sind in erster Linie vom Bevollmächtigten des Herstellers (Generalimporteur) in die Genehmigungsdatenbank einzutragen oder, wenn es keine Bevollmächtigte/keinen Bevollmächtigten gibt oder dieser keine Ermächtigung zur Dateneingabe hat oder nicht unverzüglich tätig wird, vom Landeshauptmann (Technische Prüfstellen)."

man kann nur hoffen dass das mal jemand mit viel zeit und Geld ausjudiziert....
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