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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 03.10.2017 14:21:04 Titel: |
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Karpatenfuchs
Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: österreich /willendorf gewerbepark 6 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. 130 defender 300tdi 2. discovery 2 td5 aut.2002 3. einige range rover P38 4,6 4. freelander 2.0 TD4 5. Aprilia Tuareg Wind 125 Bj. 89 |
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Verfasst am: 03.10.2017 17:55:51 Titel: |
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Servus
Ich habe mich in der Sache schon schlau gemacht ( Tüv/ Landesregierung) weil wir die Anfrage schon ein paar mal hatten.
Bei uns in ösireich gehen nur mehr 3 Punkt gurte und das auch nur in fahrtrichtung oder gegen die Fahrtrichtung.
Alles bezogen auf normale Pkw / LKW bis 3.5 Tonne .
Also nix Wohnmobil oder sonderkraftfahrzeug.
Vielleicht ist das in D aber anders.
Gruß michi | _________________
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 03.10.2017 19:34:36 Titel: |
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Grundsätzlich gilt für ein Fahrzeug erstmal die Vorschriftenlage zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
Das ist EU-Recht. | _________________ www.x-offroad.de |
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Karpatenfuchs
Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: österreich /willendorf gewerbepark 6 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. 130 defender 300tdi 2. discovery 2 td5 aut.2002 3. einige range rover P38 4,6 4. freelander 2.0 TD4 5. Aprilia Tuareg Wind 125 Bj. 89 |
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Verfasst am: 05.10.2017 13:09:04 Titel: |
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Caruso hat folgendes geschrieben: | Grundsätzlich gilt für ein Fahrzeug erstmal die Vorschriftenlage zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
Das ist EU-Recht. |
Servus !!
DAS stimmt natürlich .
gilt aber nur für teile die schon bei erstanmeldung am Auto waren und die auch damals schon EINGETRAGEN waren.
sonst könnte man ja ganz locker heute an jeden zb. bj. 1998 ein ""bullbar"" montieren und das auch eintragen lassen.
oder den Reservereifen auf der Motorhaube.
oder lampenschutzgitter vorne
usw.
DAMALS war das ja alles erlaubt.
DAMALS war es erlaubt, HEUTE aber nicht mehr.
und darum wird es auch nicht mehr eingetragen.
das gilt meines wissen für fast ALLE Änderungen .
bei gewissen Änderungen ( zb. Motor tausch ) muss man nicht den HEUTIGEN normen entsprechen aber das abgas darf nicht SCHLECHTER werden als das des orig. Motors.
gruss ,michi
PS: ist aber natürlich möglich das die Behörde in ösireich da strenger ist als die in D.
pps:
wir haben hier X Autos die ""damals"" als sie neu gekauft wurden gleich vom LR Händler eine orig. A bügel , lampenschutzgitter und das Reserverad auf der Motorhaube bekommen haben.
alles orig. LR teile.
die haben aber ""vergessen" das auch in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen und haben das Fahrzeug einfach so ausgeliefert.
das HEUTE nachträglich eintragen lassen geht aber nicht da diese anbauteile HEUTE nicht mehr zulässig sind. | _________________
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 05.10.2017 13:16:43 Titel: |
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der präsident hat folgendes geschrieben: |
sonst könnte man ja ganz locker heute an jeden zb. bj. 1998 ein ""bullbar"" montieren und das auch eintragen lassen.
oder den Reservereifen auf der Motorhaube.
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Ja,kann man mit Gutachten ganz locker eintragen lassen.
Ist unter Berücksichtigung von EU-Recht so in unseren Zulassungsvorschriften
übernommen worden. | _________________ www.x-offroad.de |
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Karpatenfuchs
Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: österreich /willendorf gewerbepark 6 Status: Verschollen
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Verfasst am: 05.10.2017 16:30:40 Titel: |
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Caruso hat folgendes geschrieben: | der präsident hat folgendes geschrieben: |
sonst könnte man ja ganz locker heute an jeden zb. bj. 1998 ein ""bullbar"" montieren und das auch eintragen lassen.
oder den Reservereifen auf der Motorhaube.
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Ja,kann man mit Gutachten ganz locker eintragen lassen.
Ist unter Berücksichtigung von EU-Recht so in unseren Zulassungsvorschriften
übernommen worden. |
Servus !!
DANN haben unsere beamte keine Ahnung von EU recht.
ich frag gleich mal bei meiner zuständigen landesprüfstelle nach.
gruss ,michi | _________________
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 05.10.2017 17:36:45 Titel: |
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Offizielle Aussagen vom TÜV sehen auch anders aus.
Und je nach Region sieht das noch ganz anders aus
und jeder meint er wäre Herrgott in seiner Stadt. | _________________ www.x-offroad.de |
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Druckluftschrauber
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Wallenhorst Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Suzuki GV 2,5L V6 2. Lada Taiga 4x4 3. Fahrrad 2x1 |
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Verfasst am: 06.10.2017 12:34:42 Titel: |
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Mal ne andere Art weitere Sitze im Defi unter zu bringen: http://www.rainer4x4.de/sitze.htm
Ob jemand die Verantwortung dafür selber tragen möchte, oder versucht derartige Konstrukte eingetragen zu bekommen, ist eine ganz andere Frage. | _________________ Gruß Rainer
http://www.rainer4x4.net Schrauberseiten zum Defender, Grand Vitara und Quad |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Wien Status: Verschollen
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Verfasst am: 11.10.2017 13:08:41 Titel: |
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der präsident hat folgendes geschrieben: |
Servus !!
DANN haben unsere beamte keine Ahnung von EU recht.
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das ist ja nix neues, nachdem beim buschtaxi ja alles in Deutschland eingetragen war, hätten sie den hier einfach zulassen müssen, ohne einzeltypisierung.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.061610.html
"Bei Eigenimport eines Kfz mit EU-Betriebserlaubnis muss dieses Fahrzeug nicht mehr in Österreich genehmigt werden, weil es eine EU-weite Typengenehmigung hat. Als Nachweis darüber kann das COC-Papier oder ein ausländischer Typenschein oder eine ausländische Zulassungsbescheinigung verwendet werden."
der schmäh mit der genehmigungsdatenbak wird einer Überprüfung nach eu recht nicht standhalten, die Eintragung durch die technischen Prüfstellen ist wohl eher theoretisch, da die herren ja nix entscheiden wollen, hier wird EU recht durch behördliche abläufe torpediert....
"Die erstmalige Zulassung solcher Fahrzeuge in Österreich ist aber nur möglich, wenn die entsprechenden Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen sind. Wenn die Daten eingetragen sind, kann auch ein Auszug aus der Datenbank als Genehmigungsnachweis für die Zulassung verwendet werden. Die erforderlichen Genehmigungsdaten sind in erster Linie vom Bevollmächtigten des Herstellers (Generalimporteur) in die Genehmigungsdatenbank einzutragen oder, wenn es keine Bevollmächtigte/keinen Bevollmächtigten gibt oder dieser keine Ermächtigung zur Dateneingabe hat oder nicht unverzüglich tätig wird, vom Landeshauptmann (Technische Prüfstellen)."
man kann nur hoffen dass das mal jemand mit viel zeit und Geld ausjudiziert.... | |
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