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4t Zugmaschine
Zulassungsdokument gesucht

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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 07.08.2017 20:44:11    Titel:
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Soenke hat folgendes geschrieben:
Das glaube ich so nicht.


Das macht nix, gibts zum Nachlesen - Braun/Konitzer StVZO-Kommentar

Soenke hat folgendes geschrieben:
in Verbindung mit 2 Drehschemelanhängern bei 25km/h. Genau das möchte ich! Love it


Dieses unwichtige Detail hättest Du auch gleich erwähnen können. Dazu brauchst Du keine irgendwie geartete Freigabe von MB.

1. ein Anhänger mit bbH <25km/h darf bis zu 8to zGG mit Auflaufbremse haben (§41 (10) Abs. 1 1)

2. davon dürfen zwei Stück hinter Zugmaschinen bewegt werden (§41 (10) Abs. 2 1, 2 und 3)

3. die Anhängekupplung passt in jedem Fall (Rockinger 243U115E gibts in 2 Versionen, einmal mit nationaler Typgenehmigung und einmal mit e-Prüfzeichen. Beide sind aber für >4to freigegeben

Jetzt müsste man den G genauer betrachten:

Zugmaschinen sind ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anhängern gebaute Kfz.

Eine Hilfsladefläche ist zulässig. Die auf ihr zu befördernde Nutzlast darf nicht mehr als das 0,4fache des zGG, die Länge der Hilfsladefläche

1. bei zweiachsigen Fz nicht mehr als das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse, bei dreirädrigen Fz der mehrspurigen Achse,

2. bei Fz mit mehr als zwei Achsen nicht mehr als das 2fache der Spurweite der Vorderachse und nicht mehr als die Hälfte der Fahrzeuglänge betragen.

Bei veränderlicher Spurweite gilt der größere Wert. Doppelachsen gelten als 2 Achsen. (nachzulesen: BMV/StV 7 – 4030 P/62 II – vom 6.6.1962, VkBl. 1962 Heft 12 S. 309).

Zusatzbestimmung für nicht zugmaschinentypische Kfz (VkBl. 80/S. 386):

Das Kfz muss, wenn es als Zgm anerkannt werden soll, folgende weitere Bedingungen erfüllen:

1. Zugkraft an der Anhängerkupplung gleich oder größer dem 0,3fachen Wert des zGG der Zgm. Zerf ³ 0,3 x Gzul bei einer Geschwindigkeit (Bezugsgeschwindigkeit) ³ 5 km/h.

2. Das Kfz muss mindestens für eine Anhängelast vom 1,4fachen des zGG technisch geeignet sein. Kfz, die vor dem 1. Mai 1980 als Zgm zum Verkehr zugelassen worden sind, ohne die vorgenannten weiteren Bedingungen zu erfüllen, sind weiter als Zgm zu behandeln.


Man bräuchte also mal die Gewichtsdaten und Anhängelast des Fahrzeuges. Wenn ich im SVData bei den Puch-Gs drüberfliege und keine Fahrzeugart auswähle, steht da bei allen unter O.1 4000kg. Entsprechende Datenbestätigung gibt es somit bei jedem TÜV.

Soenke hat folgendes geschrieben:
Ich möchte nicht den G als zugmaschine zulassen sondern als historische zugmaschine, das ist ein kleiner aber sehr feiner Unterschied... Ja Hoffe ich zumindest....


"Historische Zugmaschine" kennt das KBA nicht. Es gibt nur Zugmaschinen und Zugmaschinen mit einer Anerkennung als historisches Fahrzeug.

Rechne durch ob Dein G die Anforderungen einer zugmaschine erfüllt, und dann geh zur Dekra und lass ein "Gutachten zur Änderung der Fahrzeugart" erstellen.

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Soenke
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BeitragVerfasst am: 07.08.2017 21:14:54    Titel:
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Wie gesagt, in den 80ger Jahren konnte genau unser G mit der jetz verbauten Kupplung als zugmaschine bis 4t zugelassen werden. Auf Antrag bzw als Sonderzubehör ab Kauf bei MB. Später gab es diese Freigabe für 4t gebunden an die Fahrgestellnummer.
Ob der G jetzt als zugmaschine zugelassen werden kann, interessiert mich nicht. Damals konnte er... Supi
Klar bleibt es bei der Zulassung historisches Fahrzeug, die hat er auch jetzt... Abgegeben nicht mit 4t Anhängelsdt wie zum Erstzulassungsdatum möglich gewesen wäre.

Ich suche einfach Jemand, der eine Zulassung aus der Zeit hat, als MB diese noch für 4t freigab.

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Gruß Sönke
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BeitragVerfasst am: 07.08.2017 21:28:12    Titel:
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Hallo
Aus meiner Erfahrung ist es schwierig nachträglich an einer Typisierung eines Fahrzeugs mit H-Zulassung etwas zu ändern. Ich wollte von LKW zu PKW, da hat der TÜV nicht mitgespielt. Für die Erhöhung der Anhängelast brauchte ich eine Freigabe des Herstellers mit Fahrgestellnummer.

Gruß

Christian
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 07.08.2017 21:43:48    Titel:
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Soenke hat folgendes geschrieben:

Ich suche einfach Jemand, der eine Zulassung aus der Zeit hat, als MB diese noch für 4t freigab.


Liest Du überhaupt, was man Dir antwortet? Unsicher

Die Freigabe für 4000kg gebremste Anhängelast ist - Stand heute Abend - nach wie vor gültig und für jede Prüforganisation via Svdata abrufbar. Dazu braucht es kein Dokument vom Hersteller.

Zur Prüfanlage bequemen musst Du dich halt selbst.... Obskur

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Soenke
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BeitragVerfasst am: 07.08.2017 21:46:09    Titel:
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Klar wird es schwierig. Deswegen könnte ja eine entsprechende alte Zulassungskopiehelfen.
Nur zugmaschine hilft auch nicht, das H brauchen wir auch. Aber vielleicht wird das der Weg,zugmaschine, dann´erneut H Zulassung aber die Daten bzw AHK Lasten der zugmaschine behalten...

sorry für die merkwürdigen Worte mitten im Text, da hat unbemerkt die Korrektur zugeschlagen..

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Gruß Sönke
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BeitragVerfasst am: 07.08.2017 21:52:45    Titel:
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P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Soenke hat folgendes geschrieben:

Ich suche einfach Jemand, der eine Zulassung aus der Zeit hat, als MB diese noch für 4t freigab.


Liest Du überhaupt, was man Dir antwortet? Unsicher

Die Freigabe für 4000kg gebremste Anhängelast ist - Stand heute Abend - nach wie vor gültig und für jede Prüforganisation via Svdata abrufbar. Dazu braucht es kein Dokument vom Hersteller.

Zur Prüfanlage bequemen musst Du dich halt selbst.... Obskur


ja ..und ich Danke Dir für die ganzen tollen Fachinformationen. Das könnte ein Alternativweg werden.

Wir reden glaube ich aneinander vorbei. Ich möchte eine historische Zulassung, aber eben als ob damals die Freigabe von MB erfolgt wäre...
Leider weiß ich auch nicht genau ob die 4t nur für 25km/h an der Maulkupplung galten.

Das H ist aber wichtiger als die 4t....

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 08.08.2017 11:38:40    Titel:
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Hallo
Also wegen der H Zulassung würde ich zuerst mal mit dem TÜV Prüfer reden und ihm sagen, was Du willst, dann wird er Dir sagen was geht oder nicht.

Gruß

Christian
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BeitragVerfasst am: 08.08.2017 18:12:43    Titel:
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Es geht hier um die Zulassung als zugmaschine. Wie und was dort hinten angehängt wird berührt die Eintragung und Umschlüsselung nicht. Ich besitze schließlich so einen umgeschlüsselten G. Und wer von euch noch?

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Soenke
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BeitragVerfasst am: 08.08.2017 20:11:38    Titel:
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ich werde Euch berichten....Vielen Dank ! Jens Zulassung ist auch so eine Hilfe, zeigt doch, dass der G so zulassungsfähig war und ist.

Christian, meine Erfahrung ist, dass ich mich besser zunächst selber versuche schlau zu machen und dann mit einem Wunsch an meinen Prüfer herantrete, der auch mit gutem Willen und Fachkompetenz umsetzbar ist.
Da ich aber recht häufig solche Wünsche habe, möchte ich meinen Kredit nicht mit wenig hinterfütterten " Anfragen" aufbrauchen.

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BeitragVerfasst am: 08.08.2017 20:35:02    Titel:
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Ich wollte nur meine Erfahrung nach zwei H Zulassungen und nachträglichen Veränderungen einbringen.

Gruß

Christian
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BeitragVerfasst am: 08.08.2017 21:21:29    Titel:
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Christian, entschuldige bitte, es sollte nicht vorlaut klingen. Natürlich involviere ich meinen Prüfer, wenn ich alles vorbereitet habe. Anders bekomme ich ja die Eintragung auch nicht... Knuddel

Wenn ich aber mit einem nicht alltäglichen Anliegen vorspreche ohne selber Ahnung, Information oder historisches Material zu haben, wird man sehr viel schneller abblitzen.

Anders waren natürlich unsere Bauten, vom Toyo - Umbau über selbst gebaute Hafentrailer, Hühner- oder Wasserwagen wird dann der Prüfer früh einbezogen. Will ja möglichst nichts zweimal anfassen..

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BeitragVerfasst am: 12.11.2017 14:26:14    Titel:
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So, die Begutachtung zur Änderung in LOF zugmaschine ist positiv erfolgt. rotfl

Leider hat der orginale Anhängebock von Techau ein Typenschild mit eingeprägten max. 2.8t Zuglast, das ich nicht entfernt habe. Von Techau habe ich leider noch keine Antwort bekommen, dass dieser Bock damals auch für 4t freigegeben wurde, genausowenig von Mercedes Classic.....
Die Maulkupplung hat >4t und die wären mir ohne dieses blöde, aber doch orginale Schild am Bock Hau mich, ich bin der Frühling auch eingetragen worden.
Mal sehen, vielleicht findet sich ja doch noch eine orginale Eintragung?


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BeitragVerfasst am: 12.11.2017 22:49:37    Titel:
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Hallo,

es gab zwei verschiedene Ausführungen von dem Bock von Techau.

2,8T Ausführung











4T Ausführung






Grüße Daniel Winke Winke

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BeitragVerfasst am: 13.11.2017 07:08:04    Titel:
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Obskur

Aber der in der Werbung abgebildete Bock sieht aus wie der obere und wie meiner. Da heißt es 2.8t und als zugmaschine umgeschlüsselt 4t. ....?

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BeitragVerfasst am: 13.11.2017 08:37:49    Titel:
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Soenke hat folgendes geschrieben:
Aber der in der Werbung abgebildete Bock sieht aus wie der obere und wie meiner. Da heißt es 2.8t und als zugmaschine umgeschlüsselt 4t. ....?


Was in der Werbung gezeigt wird, ist unwichtig. Deshalb steht da meistens sowas wie "Abbildungen zeigen evtl. Sonderausstattung" oder vergleichbares...

War gerade auf einen Kaffee bei meinem TÜVler, und kann Dir wie folgt berichten:

1. die Freigabe von 4t Anhängelast bei Zulassung als zugmaschine ist nach wie vor aktuell

2. Dein aktuelles Problem ist der Anhängebock. Du hast folgende Möglichkeiten:

2a. Umbau auf den "größeren" Anhängebock von Techau. Bei Techau selbst sind keinerlei Kontruktionszeichnungen darüber mehr vorhanden, Nachbau scheidet also aus.

2b. Der TÜV kann den "kleineren" Anhängebock durchrechnen, ob dieser für 4000kg an der Maulkupplung geeignet ist

2c. Umbau auf die Mercedes Originalkupplung mit Prüfzeichen "M4256", diese ist lt. seinen Unterlagen ebenfalls für 4to freigegeben

2d. Umbau auf eine Aftermarket-AHK, welche über eine eg-Typgenehmigung und entsprechend hohen D-Wert verfügt (bspw. aus Dänemark von Monoflex, 17,2kN). Wenn man das zGG des Zugfahrzeugs kennt lässt sich die Anhängelast entsprechend herleiten.

2d wäre mit etwa 150€ die einfachste Lösung.

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