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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 07.08.2017 20:44:11 Titel: |
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Soenke hat folgendes geschrieben: | Das glaube ich so nicht. |
Das macht nix, gibts zum Nachlesen - Braun/Konitzer StVZO-Kommentar
Soenke hat folgendes geschrieben: | in Verbindung mit 2 Drehschemelanhängern bei 25km/h. Genau das möchte ich! |
Dieses unwichtige Detail hättest Du auch gleich erwähnen können. Dazu brauchst Du keine irgendwie geartete Freigabe von MB.
1. ein Anhänger mit bbH <25km/h darf bis zu 8to zGG mit Auflaufbremse haben (§41 (10) Abs. 1 1)
2. davon dürfen zwei Stück hinter Zugmaschinen bewegt werden (§41 (10) Abs. 2 1, 2 und 3)
3. die passt in jedem Fall (Rockinger 243U115E gibts in 2 Versionen, einmal mit nationaler Typgenehmigung und einmal mit e-Prüfzeichen. Beide sind aber für >4to freigegeben
Jetzt müsste man den G genauer betrachten:
Zugmaschinen sind ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anhängern gebaute Kfz.
Eine Hilfsladefläche ist zulässig. Die auf ihr zu befördernde Nutzlast darf nicht mehr als das 0,4fache des zGG, die Länge der Hilfsladefläche
1. bei zweiachsigen Fz nicht mehr als das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse, bei dreirädrigen Fz der mehrspurigen Achse,
2. bei Fz mit mehr als zwei Achsen nicht mehr als das 2fache der Spurweite der Vorderachse und nicht mehr als die Hälfte der Fahrzeuglänge betragen.
Bei veränderlicher Spurweite gilt der größere Wert. Doppelachsen gelten als 2 Achsen. (nachzulesen: BMV/StV 7 – 4030 P/62 II – vom 6.6.1962, VkBl. 1962 Heft 12 S. 309).
Zusatzbestimmung für nicht zugmaschinentypische Kfz (VkBl. 80/S. 386):
Das Kfz muss, wenn es als anerkannt werden soll, folgende weitere Bedingungen erfüllen:
1. Zugkraft an der gleich oder größer dem 0,3fachen Wert des zGG der . Zerf ³ 0,3 x Gzul bei einer Geschwindigkeit (Bezugsgeschwindigkeit) ³ 5 km/h.
2. Das Kfz muss mindestens für eine Anhängelast vom 1,4fachen des zGG technisch geeignet sein. Kfz, die vor dem 1. Mai 1980 als zum Verkehr zugelassen worden sind, ohne die vorgenannten weiteren Bedingungen zu erfüllen, sind weiter als zu behandeln.
Man bräuchte also mal die Gewichtsdaten und Anhängelast des Fahrzeuges. Wenn ich im SVData bei den Puch-Gs drüberfliege und keine Fahrzeugart auswähle, steht da bei allen unter O.1 4000kg. Entsprechende Datenbestätigung gibt es somit bei jedem TÜV.
Soenke hat folgendes geschrieben: | Ich möchte nicht den G als zulassen sondern als historische , das ist ein kleiner aber sehr feiner Unterschied... Hoffe ich zumindest.... |
"Historische Zugmaschine" kennt das KBA nicht. Es gibt nur Zugmaschinen und Zugmaschinen mit einer Anerkennung als historisches Fahrzeug.
Rechne durch ob Dein G die Anforderungen einer erfüllt, und dann geh zur Dekra und lass ein "Gutachten zur Änderung der Fahrzeugart" erstellen. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Mecklenburg Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 2449 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Puch G 290 TD W461, Schweizer Militär Puch W460, Holder AM 2 und Unimog 406 Cabrio Agrar mit Rahmenwinde und MM EDU TA Anhänger |
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Verfasst am: 07.08.2017 21:14:54 Titel: |
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Wie gesagt, in den 80ger Jahren konnte genau unser G mit der jetz verbauten Kupplung als bis 4t zugelassen werden. Auf Antrag bzw als Sonderzubehör ab Kauf bei MB. Später gab es diese Freigabe für 4t gebunden an die Fahrgestellnummer.
Ob der G jetzt als zugelassen werden kann, interessiert mich nicht. Damals konnte er...
Klar bleibt es bei der Zulassung historisches Fahrzeug, die hat er auch jetzt... Abgegeben nicht mit 4t Anhängelsdt wie zum Erstzulassungsdatum möglich gewesen wäre.
Ich suche einfach Jemand, der eine Zulassung aus der Zeit hat, als MB diese noch für 4t freigab. | _________________ Gruß Sönke |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 07.08.2017 21:28:12 Titel: |
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Hallo
Aus meiner Erfahrung ist es schwierig nachträglich an einer Typisierung eines Fahrzeugs mit H-Zulassung etwas zu ändern. Ich wollte von LKW zu PKW, da hat der TÜV nicht mitgespielt. Für die Erhöhung der Anhängelast brauchte ich eine Freigabe des Herstellers mit Fahrgestellnummer.
Gruß
Christian | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 07.08.2017 21:43:48 Titel: |
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Soenke hat folgendes geschrieben: |
Ich suche einfach Jemand, der eine Zulassung aus der Zeit hat, als MB diese noch für 4t freigab. |
Liest Du überhaupt, was man Dir antwortet?
Die Freigabe für 4000kg gebremste Anhängelast ist - Stand heute Abend - nach wie vor gültig und für jede Prüforganisation via Svdata abrufbar. Dazu braucht es kein Dokument vom Hersteller.
Zur Prüfanlage bequemen musst Du dich halt selbst.... | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Mecklenburg Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 2449 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Puch G 290 TD W461, Schweizer Militär Puch W460, Holder AM 2 und Unimog 406 Cabrio Agrar mit Rahmenwinde und MM EDU TA Anhänger |
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Verfasst am: 07.08.2017 21:46:09 Titel: |
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Klar wird es schwierig. Deswegen könnte ja eine entsprechende alte Zulassungskopiehelfen.
Nur hilft auch nicht, das H brauchen wir auch. Aber vielleicht wird das der Weg,, dann´erneut H Zulassung aber die Daten bzw Lasten der behalten...
sorry für die merkwürdigen Worte mitten im Text, da hat unbemerkt die Korrektur zugeschlagen.. | _________________ Gruß Sönke |
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Offroader
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| Fahrzeuge 1. Puch G 290 TD W461, Schweizer Militär Puch W460, Holder AM 2 und Unimog 406 Cabrio Agrar mit Rahmenwinde und MM EDU TA Anhänger |
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Verfasst am: 07.08.2017 21:52:45 Titel: |
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P. Escobar hat folgendes geschrieben: | Soenke hat folgendes geschrieben: |
Ich suche einfach Jemand, der eine Zulassung aus der Zeit hat, als MB diese noch für 4t freigab. |
Liest Du überhaupt, was man Dir antwortet?
Die Freigabe für 4000kg gebremste Anhängelast ist - Stand heute Abend - nach wie vor gültig und für jede Prüforganisation via Svdata abrufbar. Dazu braucht es kein Dokument vom Hersteller.
Zur Prüfanlage bequemen musst Du dich halt selbst.... |
ja ..und ich Danke Dir für die ganzen tollen Fachinformationen. Das könnte ein Alternativweg werden.
Wir reden glaube ich aneinander vorbei. Ich möchte eine historische Zulassung, aber eben als ob damals die Freigabe von MB erfolgt wäre...
Leider weiß ich auch nicht genau ob die 4t nur für 25km/h an der Maulkupplung galten.
Das H ist aber wichtiger als die 4t.... | _________________ Gruß Sönke |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 08.08.2017 11:38:40 Titel: |
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Hallo
Also wegen der H Zulassung würde ich zuerst mal mit dem TÜV Prüfer reden und ihm sagen, was Du willst, dann wird er Dir sagen was geht oder nicht.
Gruß
Christian | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 08.08.2017 18:12:43 Titel: |
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Es geht hier um die Zulassung als . Wie und was dort hinten angehängt wird berührt die Eintragung und Umschlüsselung nicht. Ich besitze schließlich so einen umgeschlüsselten G. Und wer von euch noch?
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Offroader
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...und hat diesen Thread vor 2449 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Puch G 290 TD W461, Schweizer Militär Puch W460, Holder AM 2 und Unimog 406 Cabrio Agrar mit Rahmenwinde und MM EDU TA Anhänger |
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Verfasst am: 08.08.2017 20:11:38 Titel: |
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ich werde Euch berichten....Vielen Dank ! Zulassung ist auch so eine Hilfe, zeigt doch, dass der G so zulassungsfähig war und ist.
Christian, meine Erfahrung ist, dass ich mich besser zunächst selber versuche schlau zu machen und dann mit einem Wunsch an meinen Prüfer herantrete, der auch mit gutem Willen und Fachkompetenz umsetzbar ist.
Da ich aber recht häufig solche Wünsche habe, möchte ich meinen Kredit nicht mit wenig hinterfütterten " Anfragen" aufbrauchen. | _________________ Gruß Sönke |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 08.08.2017 20:35:02 Titel: |
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Ich wollte nur meine Erfahrung nach zwei H Zulassungen und nachträglichen Veränderungen einbringen.
Gruß
Christian | |
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Offroader
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Verfasst am: 08.08.2017 21:21:29 Titel: |
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Christian, entschuldige bitte, es sollte nicht vorlaut klingen. Natürlich involviere ich meinen Prüfer, wenn ich alles vorbereitet habe. Anders bekomme ich ja die Eintragung auch nicht...
Wenn ich aber mit einem nicht alltäglichen Anliegen vorspreche ohne selber Ahnung, Information oder historisches Material zu haben, wird man sehr viel schneller abblitzen.
Anders waren natürlich unsere Bauten, vom Toyo - Umbau über selbst gebaute Hafentrailer, Hühner- oder Wasserwagen wird dann der Prüfer früh einbezogen. Will ja möglichst nichts zweimal anfassen.. | _________________ Gruß Sönke |
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Offroader
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Verfasst am: 12.11.2017 14:26:14 Titel: |
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So, die Begutachtung zur Änderung in LOF ist positiv erfolgt.
Leider hat der orginale Anhängebock von Techau ein Typenschild mit eingeprägten max. 2.8t Zuglast, das ich nicht entfernt habe. Von Techau habe ich leider noch keine Antwort bekommen, dass dieser Bock damals auch für 4t freigegeben wurde, genausowenig von Mercedes Classic.....
Die Maulkupplung hat >4t und die wären mir ohne dieses blöde, aber doch orginale Schild am Bock auch eingetragen worden.
Mal sehen, vielleicht findet sich ja doch noch eine orginale Eintragung?
| _________________ Gruß Sönke |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Lotte Status: Online
| Fahrzeuge 1. LR110HT TD5 2004 2. DB G290TD 2000 3. VW Multivan T6 4. C30 AMG 5. Holder C242 6. Jungheinrich Stapler |
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Verfasst am: 12.11.2017 22:49:37 Titel: |
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Hallo,
es gab zwei verschiedene Ausführungen von dem Bock von Techau.
2,8T Ausführung
4T Ausführung
Grüße Daniel | _________________ Folge dem Stern |
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Offroader
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Verfasst am: 13.11.2017 07:08:04 Titel: |
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Aber der in der Werbung abgebildete Bock sieht aus wie der obere und wie meiner. Da heißt es 2.8t und als umgeschlüsselt 4t. ....? | _________________ Gruß Sönke |
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Abenteurer
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Verfasst am: 13.11.2017 08:37:49 Titel: |
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Soenke hat folgendes geschrieben: | Aber der in der Werbung abgebildete Bock sieht aus wie der obere und wie meiner. Da heißt es 2.8t und als umgeschlüsselt 4t. ....? |
Was in der Werbung gezeigt wird, ist unwichtig. Deshalb steht da meistens sowas wie "Abbildungen zeigen evtl. Sonderausstattung" oder vergleichbares...
War gerade auf einen Kaffee bei meinem TÜVler, und kann Dir wie folgt berichten:
1. die Freigabe von 4t Anhängelast bei Zulassung als ist nach wie vor aktuell
2. Dein aktuelles Problem ist der Anhängebock. Du hast folgende Möglichkeiten:
2a. Umbau auf den "größeren" Anhängebock von Techau. Bei Techau selbst sind keinerlei Kontruktionszeichnungen darüber mehr vorhanden, Nachbau scheidet also aus.
2b. Der TÜV kann den "kleineren" Anhängebock durchrechnen, ob dieser für 4000kg an der Maulkupplung geeignet ist
2c. Umbau auf die Mercedes Originalkupplung mit Prüfzeichen "M4256", diese ist lt. seinen Unterlagen ebenfalls für 4to freigegeben
2d. Umbau auf eine Aftermarket-AHK, welche über eine eg-Typgenehmigung und entsprechend hohen D-Wert verfügt (bspw. aus Dänemark von Monoflex, 17,2kN). Wenn man das zGG des Zugfahrzeugs kennt lässt sich die Anhängelast entsprechend herleiten.
2d wäre mit etwa 150€ die einfachste Lösung. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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