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4t Zugmaschine
Zulassungsdokument gesucht

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Soenke
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...und hat diesen Thread vor 2428 Tagen gestartet!


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1. Puch G 290 TD W461, Schweizer Militär Puch W460, Holder AM 2 und Unimog 406 Cabrio Agrar mit Rahmenwinde und MM EDU TA Anhänger
BeitragVerfasst am: 04.08.2017 18:39:25    Titel: 4t Zugmaschine
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Love it



Habe schon bei viermalvier gefragt und versuche es natürlich auch hier....

Hat Jemand seinen alten G als zugmaschine angemeldet? Mercedes gibt die 4t an der Maulkupplung nicht mehr frei, aber mit einer alten Eintragung könnte ich es mit einer Zulassung als historische zugmaschine schaffen..

Wäre für eine Kopie der Zulassung oder Kontakte zu Zugmaschinenbetreibern sehr dankbar!

Dank und Gruß Sönke

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Gruß Sönke
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 04.08.2017 19:45:38    Titel:
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Wozu, was soll das bringen? Ab 3,5t brauchst Du Druckluft.

Ich kann Dir das Gutachten besorgen (TÜV), ist aber fahrgestellnummergebunden und kostet rund 150,-

Und eben durch *nur zu Rangierzwecken in n.öffentl. Verkehrsraum* beschränkt.

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Soenke
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1. Puch G 290 TD W461, Schweizer Militär Puch W460, Holder AM 2 und Unimog 406 Cabrio Agrar mit Rahmenwinde und MM EDU TA Anhänger
BeitragVerfasst am: 04.08.2017 20:40:08    Titel:
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Früher brauchte man mit der entsprechenden Zulassung eben keine Druckluft und konnte zwei Drehschemelanhänger ziehen. Das hätte ich halt auch gerne. Mir ist klar, daß Mercedes die Freigabe fahrgestellnummergebunden gegeben hat, aber eben jetzt nicht mehr. Darum ja mein Versuch, über die historische Zulassung dies zu erreichen.
Die damalige Zulassung war für den öffentlichen Straßenverkehr, anderes ist witzlos.
Für Rangierzwecke auf nicht öffentlichem Grund brauche ich gar nichts amtliches... Obskur

Über das Warum und Wozu möchte ich hier nicht diskutieren, das kann ich zuhause genug. Ätsch

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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 04.08.2017 22:44:20    Titel:
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Also um 2 Anhänger zu ziehen brauchst du ne Zulassung als zugmaschine

wenn es über 3,5t sind brauchst ne durchgehende Bremse zumindest bei einem der beiden Anhänger wenn Du schneller als 25 km/h fahren willst

bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen darf man bis zu 6 t Auflaufgebremst hinhängen, dazu mußt du aber ne Landwirtschaft haben, der Blumenkasten mit Petersilie aufm Balkon reicht nicht und du darfst nur mit 25 km/h dahin tuckern


(10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
1. ......
2. ......
3.
3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt. Bei Sattelanhängern sind Auflaufbremsen nicht zulässig. In einem Zug darf nur ein Anhänger mit Auflaufbremse mitgeführt werden; jedoch sind hinter Zugmaschinen zwei Anhänger mit Auflaufbremse zulässig, wenn
1. beide Anhänger mit Geschwindigkeitsschildern nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind,
2. der Zug mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren wird,
3. nicht das Mitführen von mehr als einem Anhänger durch andere Vorschriften untersagt ist.

dann sind noch wichtig § 43 und 44 sowie 58

mußt Dir halt mal alles durchlesen
http://www.stvzo.de/
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Soenke
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1. Puch G 290 TD W461, Schweizer Militär Puch W460, Holder AM 2 und Unimog 406 Cabrio Agrar mit Rahmenwinde und MM EDU TA Anhänger
BeitragVerfasst am: 04.08.2017 22:59:12    Titel:
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Genau das möchte ich, aber Stand 1983.

Hat Jemand also eine orginale Zulassung eines W 460 als Zugmaschime für 4t , wie damals von Mercedes sogar beworben?
Das könnte mir helfen. Aktuelle Zulassungsvorschriften sind leider nicht zielführend, wenn geht es nur über das H.
25 km/h reichen mir mit zwei Anhängern...

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ruedi
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BeitragVerfasst am: 04.08.2017 23:58:08    Titel:
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Ich habe mal einen gehabt glaube dafür war ein anderer Anhängerbock verbaut.
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Soenke
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1. Puch G 290 TD W461, Schweizer Militär Puch W460, Holder AM 2 und Unimog 406 Cabrio Agrar mit Rahmenwinde und MM EDU TA Anhänger
BeitragVerfasst am: 05.08.2017 07:15:26    Titel:
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Das ist der im Katalog vorgesehene Bock. Z 460.1 und Kupplung 243u115e Code 20 Anhängelast 2800 kg " bei Zulassung als zugmaschine bis 4000kg möglich" heißt es in meinen Katalogunterlagen

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Soenke
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1. Puch G 290 TD W461, Schweizer Militär Puch W460, Holder AM 2 und Unimog 406 Cabrio Agrar mit Rahmenwinde und MM EDU TA Anhänger
BeitragVerfasst am: 05.08.2017 07:16:50    Titel:
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ruedi hat folgendes geschrieben:
Ich habe mal einen gehabt glaube dafür war ein anderer Anhängerbock verbaut.


Hast Du noch eine Kopie der Zulassung?

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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 05.08.2017 16:11:57    Titel:
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Link zu Youtube (neues Fenster)
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Hast 'ne PM
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quadfahrer
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1. subaru, ATV 4x4
BeitragVerfasst am: 05.08.2017 16:54:55    Titel:
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an wen richtet sich denn dein video.
und magst du uns nicht an deiner ahnung teilhaben lassen, damit diese dummheit nicht mehr vorkommen kann? Vertrau mir
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BeitragVerfasst am: 05.08.2017 23:06:18    Titel:
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zugmaschine hat folgendes geschrieben:

Hast 'ne PM


Hat nicht geklappt...

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 06.08.2017 20:48:24    Titel:
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quadfahrer hat folgendes geschrieben:
an wen richtet sich denn dein video.
und magst du uns nicht an deiner ahnung teilhaben lassen, damit diese dummheit nicht mehr vorkommen kann? Vertrau mir

Ist nicht bös' gemeint, aber an alle die herumspekulieren. Ist eben ein Manko von Foren. Jeder hat 'ne Meinung...
Und ich fahr' 'nen G der als zugmaschine zugelassen ist: „nomen est omen“
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 07.08.2017 09:50:08    Titel:
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Das ein G als zugmaschine zugelassen werden kann, steht außer Frage.

Aber nicht mit 4to Anhängelast ohne Druckluftbremse. Eingetragene Anhängelast ist eine Sache; sie entbindet aber nicht von anderen straßenverkehrsrechtlichen Erfordernissen.

Auflaufbremse ist nunmal nur bis 3,5t zulässig (§41 (10) Abs. 3 StVZO). Und das ist nicht erst seit gestern, sondern seit den 70ern so.

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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 07.08.2017 16:20:00    Titel:
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Jetzt macht das Video auch Sinn Smile
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Soenke
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BeitragVerfasst am: 07.08.2017 17:30:14    Titel:
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P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Das ein G als zugmaschine zugelassen werden kann, steht außer Frage.

Aber nicht mit 4to Anhängelast ohne Druckluftbremse. Eingetragene Anhängelast ist eine Sache; sie entbindet aber nicht von anderen straßenverkehrsrechtlichen Erfordernissen.

Auflaufbremse ist nunmal nur bis 3,5t zulässig (§41 (10) Abs. 3 StVZO). Und das ist nicht erst seit gestern, sondern seit den 70ern so.


Das glaube ich so nicht.
Wie schon gesagt, wurde das von Mercedes anders beworben. Wahrscheinlich (das wurde nicht explizit erörtert) bezogen sich die 4t auf die Maulkupplung in Verbindung mit 2 Drehschemelanhängern bei 25km/h. Genau das möchte ich! Love it
Genau deswegen suche ich diese "historische" Zulassung. Den H- G haben wir, die historische AHK Hardware haben wir, die Kataloge haben wir. Nur die Mercedes Freigabe werden wir nicht mehr so einfach bekommen. Deswegen muß es jetzt ohne Mercedes mit Historischer Abnahme als zugmaschine gehen.
Aktuelle Vorschriften interessieren deswegen nur am Rande. Ich möchte nicht den G als zugmaschine zulassen sondern als historische zugmaschine, das ist ein kleiner aber sehr feiner Unterschied... Ja Hoffe ich zumindest....

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Gruß Sönke
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