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Offroader
Mit dabei seit Ende 2011 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 2458 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan D22 Bj1999 |
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Verfasst am: 28.07.2017 08:01:00 Titel: Nissan D22 Rammschutz Eintragung |
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Hi all,
Ich suche für meinen Nissan D22 Bj 1998 einen Rammschutz den man eingetragen bekommt!
Ich finde immer nur welche für den Nachfolger D"« 1.
Ich möchte vorne Lampen und später mal eine montieren .
Ich habe mich bis jetzt immer mit meinen Jeeps in der Welt bewegt und musste mich noch nicht mit dem TÜV rumärgern.
Gruß | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Urlaub
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Verfasst am: 28.07.2017 08:37:00 Titel: |
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An einem 98er ist nach wie vor alles anbaubar, egal ob mit oder ohne Gutachten. Auch Eigenbau ist kein Problem.
Wenn der TÜV sich weigert, lass Dir die Ablehnung schriftlich geben oder nimm einen Zeugen mit fordere die Eintragung auf dem Klageweg ein. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 28.07.2017 09:30:28 Titel: |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2011 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 2458 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan D22 Bj1999 |
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Verfasst am: 28.07.2017 12:01:13 Titel: |
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Perfekt - Danke für die Info
Also wenn ich das richtig verstehe:
Es gelten die Vorschriften aus der Zeit wo das Fahrzeug zugelassen wurde und der Rammschutz muss auch aus dieser Zeit stammen?
Gruß | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 28.07.2017 14:27:17 Titel: |
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Ja, so lese ich es zumindest aus dem Text des Gesetzes heraus. Ein studierter Jurist mag das anders sehen und ein TÜV-Ingenieur vielleicht noch anders....?
Man kann es mit dem Text auf jeden Fall mal versuchen.
Versuch macht kluch und zu verlieren hast du ja nichts. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2011 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 2458 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan D22 Bj1999 |
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Verfasst am: 29.07.2017 12:52:33 Titel: |
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okay - werde es mal versuchen | |
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Karpatenfuchs
Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: österreich /willendorf gewerbepark 6 Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. 130 defender 300tdi 2. discovery 2 td5 aut.2002 3. einige range rover P38 4,6 4. freelander 2.0 TD4 5. Aprilia Tuareg Wind 125 Bj. 89 |
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Verfasst am: 03.08.2017 18:25:03 Titel: |
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Servus
Ich nehme mal an das die Gesetze in A und D ähnlich sind.
"" rammschutz"" eintragen lassen geht in A nicht mehr , egal WIE alt das Auto ist.
Alles was "" damals"" eingetragen ist ok und darf bleiben.
NEU drauf darf bei uns schon lange nix mehr.
Wird in D nicht viel anders sein.
Gruß, michi | _________________
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Urgestein
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 03.08.2017 22:49:56 Titel: |
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der präsident hat folgendes geschrieben: | Servus
Ich nehme mal an das die Gesetze in A und D ähnlich sind.
"" rammschutz"" eintragen lassen geht in A nicht mehr , egal WIE alt das Auto ist.
Alles was "" damals"" eingetragen ist ok und darf bleiben.
NEU drauf darf bei uns schon lange nix mehr.
Wird in D nicht viel anders sein.
Gruß, michi |
dann nennt man das ding eben ,,LAMPENHALTER,, oder ,,WINDENTRÄGER,,................
etwas fantasie muss schon sein. | _________________ SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich |
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 20.08.2017 17:23:39 Titel: |
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der präsident hat folgendes geschrieben: |
NEU drauf darf bei uns schon lange nix mehr.
Wird in D nicht viel anders sein.
Gruß, michi |
Er darf nicht neu in Verkehr gebracht werden.
Es darf aber einer,der schon älter ist und offensichtlich neu lackiert wurde,
auf einem anderen Fahrzeug montiert werden. | _________________ www.x-offroad.de |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 20.08.2017 18:36:22 Titel: |
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@ Caruso
Genau diese Konstellation wird demnächst auch bei mir zutreffen. Hast du zu dieser Aussage einen Beleg oder irgend etwas ähnliches, mit dem ich ggfs. einen unwilligen TÜV-Prüfer überzeugen kann?
Bei einem Vorabgespräch hat er abgewunken und gemeint, ich hätte damit keine Chance. Einklagen scheint mir auch unrealistisch zu sein.
@ siggi
Wollte da auch zusätzliche Scheinwerfer und ne dranschrauben und das Ding als Halter eintragen lassen. War ihm aber egal. Er will an der Stelle gar nichts eintragen. | |
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 20.08.2017 19:19:12 Titel: |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Urlaub
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Verfasst am: 20.08.2017 19:42:30 Titel: |
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Liebling hat folgendes geschrieben: | Einklagen scheint mir auch unrealistisch zu sein. |
Funktioniert hervorragend. Ich habe die Eintragung einer Autogasanlage durch den TÜV Hessen erfolgreich eingeklagt. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 20.08.2017 20:49:47 Titel: |
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@ Caruso
Für mich steht da, dass die Bügel ab Termin nicht mehr eingetragen werden dürfen - nicht, dass Teile früherer Jahre einzutragen sind.
Zumindest scheint die Formulierung bezüglich Altteilen und Altfahrzeugen viel Platz für Interpretationen zu bieten.
Wäre ich TÜV-Prüfer und negativ gegenüber Frontschutzbügeln eingestellt, würde ich mich auch vom Text des Anhangs nicht beeindrucken lassen.
@ P.Escobar
Ich vermute, die Gesetzestexte waren da etwas klarer als bei den Bügeln....? | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Urlaub
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Verfasst am: 20.08.2017 21:42:00 Titel: |
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Liebling hat folgendes geschrieben: | Ich vermute, die Gesetzestexte waren da etwas klarer als bei den Bügeln....? |
Die Rechtslage bei den Rammbügeln ist absolut klar und einwandfrei definiert. Deshalb kann ich an einem 98er Fahrzeug auch einen selbstgebauten Rammbügel anbringen, er ist nach wie vor eintragbar. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 20.08.2017 22:04:40 Titel: |
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Den bringst du dann aber neu in Verkehr (wenn er nicht vorher schon an einem anderen Fahrzeug eingetragen war), was nach Carusos Auffassung nicht gestattet ist.
Die Rechtslage ist bei neueren Fahrzeugen eindeutig definiert. Bei älteren Fahrzeugen würde mich interessieren, woran genau du diese Eindeutigkeit festmachst? Am Text von § 72 StVZO?
Wenn ich dann im Anhang lese, dass SPÄTESTENS ab Datum X die Teile nicht mehr eintragungsfähig sind, heisst das doch nicht automatisch (und erst recht nicht eindeutig), dass das bei früheren Baujahren nicht auch gilt.
Die nach meinem Empfinden relativ klare Formulierung in § 72 StVZO wird durch den verlinkten Text des Anhangs irgendwie wieder interpretationsfähig gemacht.
Wenn du recht hast und das so klar und eindeutig ist - warum stellen sich dann die TÜV-Leute quer? Meinst du, die kennen § 72 nicht?
Ich glaube, ich schreibe mal an den TÜV und bitte um eine grundsätzliche Stellungnahme zu dieser Thematik. | |
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