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Y61 Rücklichtscherz

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rootoot
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Mit dabei seit Ende 2014
Wohnort: MV mitte


...und hat diesen Thread vor 2492 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Vito 2011, Freelander 2009
BeitragVerfasst am: 02.06.2017 15:20:58    Titel: Y61 Rücklichtscherz
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dachte ich mir schon lange, daß ich rechts hinten mal neue Birnen reinsetzen muß...war heute mal Schraubtag und:

Ne Atrappe, komplett



drei blinde Ports - das ärgert mich, so ne Unverschämtheit!!

_________________
3.0 automatik lang, 184tkm, 2004
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Sprotte
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Mit dabei seit Ende 2012
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1. Landcruiser J15
2. Vmax1200
BeitragVerfasst am: 02.06.2017 15:45:11    Titel:
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Ich hab hier einen HU Zettel von meinem Patrol, da steht als Mangel " obere Bremsleuchten ohne Funktion" Hau mich, ich bin der Frühling
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patrol-gu
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BeitragVerfasst am: 02.06.2017 18:12:24    Titel: Rücklicht
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Dafür kann doch Nissan nichts.
Daran ist doch der Gesetzgeber der FRG Fucking Repuplic of ........ schuld.
Die wollten doch die Rückleuchten in der Stoßstange.
Kann man in Afrika mit voller Belegung kaufen.
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Sprotte
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1. Landcruiser J15
2. Vmax1200
BeitragVerfasst am: 02.06.2017 19:37:01    Titel:
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Ohne Reserverad darf man auch mit den oberen Leuchten hier rum fahren, Problem ist das seitliche Sichtbarkeit der Rückleuchten gefordert wird, soweit mir bekannt, nicht nur ein deutsches, sondern ein EU Gesetz....
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patrol-gu
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BeitragVerfasst am: 03.06.2017 09:58:36    Titel: Rückleuchten
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Hallo Sprotte
Der Abstrahlwinkel ist nur die halbe Wahrheit, und im letzten Jahrhundert war die Regelung noch etwas anders.
Das Problem war die Kombination aller Rückleuchten in ein Gehäuse Rechts und Links, Da Brems, Nebel,Rücklicht, Blinker und Rückfahrlicht unterschiedliche Abstrahlwinkel haben.

Z. B. Bremsleuchte Höhe 400 mm wenn Breite von 1300 mm möglich.

Nachzulesen Leuchten für Fahrzeugbegrenzung 56758/EWG ECE Regelung 7, STVO §§ 51 und 53 Bei Fahrzeugen mit einer Gesamtbreite von weniger als 2100 mm. Stand 1987

Wenn ich mich richtig Erinnere hatten die alten Datsun, Susis, Toyos und Mitsubishis keine Rückleuchten in der Stoßstange, und soweit ich weiss hat sich die Gesetzses lage durch die Pempers Bomber auch wider verändert.
Das nützt bloß keinen, wenn das Auto über dem Jahrtausend Wechsel für den Straßenverkehr vom Herrsteller zugelassen wurde.

Das gleiche gibt es doch auch bei Felgen Rad Reifen Kombination.

Ist das Auto nach STVO Zugelassen, oder nach europäischer Straßenverkehrs Ordnung.
Der Patrol Y61 ist das beste Beispiel da für.

STVO: Die Reifen Lauffläche muss abgedeckt sein. Zulassung 1997
E-Zulassung: Die Lauffläche und die Reifenflanke muss vollständig abgedeckt sein. Wenn ich mich nicht irre ab 1998 mit Übergangs frisst bis 2000.
Inn den VAE gibt es Stoßstangen hinten ohne Rückleuchten, und im asiatischen Raum gilt die europäische Straßen Verkehrs Ordnung. Zumindest was die großen Absatzmärkte betrifft.

Das alles ohne Gewähr da ich kein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bin.

Aber ich bin alt genug um zu wissen was früher noch möglich war, und heute nicht mehr geht.

Gruß Thomas
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Bürohengst
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1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 05.06.2017 12:16:32    Titel:
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Es gibt aber auch Nachrüstleuchten mit Lampenträger - was ich noch nicht herausgefunden habe: mit oder ohne E-Prüfzeichen!? Soweit ein E-Prüfzeichen drauf ist, müssten die doch problemlos verwendbar sein unter Wegfall der Leuchten in der Stoßstange?

Die Stoßstangenleuchten sind eh doof. Setzt man hinten auf, drückt einem der Dreck die Leuchte nach hinten aus dem Stoßfänger.
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Sprotte
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1. Landcruiser J15
2. Vmax1200
BeitragVerfasst am: 05.06.2017 17:38:35    Titel:
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Die Rückleuchten bekommst Du u.a. bei all4offroad, haben auch Prüfzeichen, die TÜV Prüfer mit denen ich gesprochen habe, lehnen das aber wegen der fehlenden seitlichen Sichtbarkeit der rechten Leuchte ab...
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Bürohengst
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1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 05.06.2017 19:30:43    Titel:
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Also ich habe keine praktische Erfahrung zu dem Thema, aber:

Grds. müsste ich doch an Rückleuchten einbauen können, was ich will - solange eben ein E-Prüfzeichen dran ist? Brauche ich da wirklich eine TÜV-Abnahme? Und falls ja - gibt's auch positive Ermessenentscheidungen? Sprottes TÜV Mensch scheint ja ohnehin nicht sehr humorgeladen zu sein. Das Ersatzrad ist doch nur Ladung - die TÜV-Relevanz erschließt sich mir nicht ganz.
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quadfahrer
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Mit dabei seit Anfang 2017
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1. subaru, ATV 4x4
BeitragVerfasst am: 05.06.2017 20:01:07    Titel:
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die ladung darf aber die beleuchtung nicht verdecken. deshalb haben die ahk-fahrradträger auch eine eigene beleuchtung.
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 05.06.2017 22:11:38    Titel:
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die geometrische Sichtbarkeit muß nach innen immer 45 Grad betragen

und da ist halt nun mal das Reserverad im Weg

beim ersten Y60 waren nur die Rück und Bremslichter unten in der Stoßstange
die Blinker noch oben, weil er nur ein schmales Notrad hatte, das reichte gerade noch so für die Sichtbarkeit der Blinker

die nächste Generation hatte dann ein normalen 31er Reifen als Reserverad und deshalb wanderte auch der Blinker nach unten

und so ist es natürlich auch beim Y61
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Skipper
Stehauf-Wattwurm
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Mit dabei seit Ende 2016


BeitragVerfasst am: 05.06.2017 23:38:17    Titel:
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Bürohengst hat folgendes geschrieben:
Also ich habe keine praktische Erfahrung zu dem Thema, aber:

Grds. müsste ich doch an Rückleuchten einbauen können, was ich will - solange eben ein E-Prüfzeichen dran ist? Brauche ich da wirklich eine TÜV-Abnahme? Und falls ja - gibt's auch positive Ermessenentscheidungen? Sprottes TÜV Mensch scheint ja ohnehin nicht sehr humorgeladen zu sein. Das Ersatzrad ist doch nur Ladung - die TÜV-Relevanz erschließt sich mir nicht ganz.


Mal ganz abgesehen davon, dass auch Ladung keine Beleuchtungseinrichtung verdecken darf und die Sichtwinkel gewährleistet sein müssen, ist ein herstellerseitig an der Hecktür fest angebrachtes Reserverad keine Ladung.
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ay
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Mit dabei seit Anfang 2015
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1. Y61 crdi. W160 3,3 TD. opel Montery 3,1td. Audi Cabrio. John Deere 1140. Güldner G35.
BeitragVerfasst am: 06.06.2017 11:11:29    Titel:
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Hallo
Müsst halt Stoßstange hinten ändern dann geht das auch mit den andern Lichtern
Nebelschlussleuchte noch anbringen eintragen und fertig Vertrau mir YES
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Saw
Offroader
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Mit dabei seit Mitte 2014


Fahrzeuge
1. Yamaha XT 660 R
BeitragVerfasst am: 06.06.2017 14:26:27    Titel:
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bin am überlegen wie man hier die Lichter anbringt, oder doch eintragungsfähig die HD Stossstange mit Nachrüstsatz für die obigen ? Unsicher
Muss eine Stossstange w.u. überhaupt eingetragen werden ?

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Skipper
Stehauf-Wattwurm
Offroader


Mit dabei seit Ende 2016


BeitragVerfasst am: 06.06.2017 14:54:42    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Saw hat folgendes geschrieben:
bin am überlegen wie man hier die Lichter anbringt, oder doch eintragungsfähig die HD Stossstange mit Nachrüstsatz für die obigen ? Unsicher
Muss eine Stossstange w.u. überhaupt eingetragen werden ?



Was sind denn das für runde Dinger (Löcher?) neben den Abschleppschäkeln?
Und wie gross sind die? Und was ist dort dahinter?

Es gibt heute wunderhübsche LED-Rückleuchten (sogar mit Blinker-Lauflicht wie beim Audi), die gar nicht mehr groß sind und E-Zulassung haben.

Und nein, diese Stoßstange muss nicht eingetragen werden.

Genausowenig wie eine Nebelschlussleuchte eingetragen werden muss. Die muss einfach dran sein.
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Twin-Burro
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Mit dabei seit Ende 2013
Wohnort: Lindenfels-Seidenbuch
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Nissan Patrol Y61
2. Nissan Juke
3. Honda 750cbx
BeitragVerfasst am: 06.06.2017 19:56:12    Titel:
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Kollege Skipper, ein ganz gefährliche Antwort die du schreibst.

Natürlich muss die Stoßstange eingetragen werden, da die Originale Kunststoff mit hinten dran Blech ist. Der Hersteller sprich Nissan hat das Fahrzeug so vom KBA abgenommen bekommen. Betrifft die verformbarkeit der Knautschzone.

Der gleiche Spaß betrifft die fehlenden Rückleuchten, die sind im originalen nicht aus Spaß an der Freunde in der Stoßstange, da die Sichtbarkeit durch den Ersatzreifen stark eingeschrängt ist.

Nebelschlussleuchte ist ab einen bestimmten Baujahr Pflicht. Was davor kam muss eingetragen werden, da man ja wieder das Fahrzeug verändert.

Über den Amtsschimmel bitte nicht diskutieren, ist einfach so.

_________________
Bitte gebt mir die Gelassenheit eines Stuhles, denn dieser kommt mit jedem Arsch zurecht
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