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Offroader
Mit dabei seit Ende 2014 Wohnort: MV mitte
...und hat diesen Thread vor 2521 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Vito 2011, Freelander 2009 |
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Verfasst am: 02.06.2017 15:20:58 Titel: Y61 Rücklichtscherz |
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dachte ich mir schon lange, daß ich rechts hinten mal neue Birnen reinsetzen muß...war heute mal Schraubtag und:
Ne Atrappe, komplett
drei blinde Ports - das ärgert mich, so ne Unverschämtheit!! | _________________ 3.0 automatik lang, 184tkm, 2004 |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2012 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser J15 2. Vmax1200 |
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Verfasst am: 02.06.2017 15:45:11 Titel: |
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Ich hab hier einen HU Zettel von meinem , da steht als Mangel " obere Bremsleuchten ohne Funktion" | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2013
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Verfasst am: 02.06.2017 18:12:24 Titel: Rücklicht |
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Dafür kann doch Nissan nichts.
Daran ist doch der Gesetzgeber der FRG Fucking Repuplic of ........ schuld.
Die wollten doch die Rückleuchten in der Stoßstange.
Kann man in Afrika mit voller Belegung kaufen. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2012 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser J15 2. Vmax1200 |
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Verfasst am: 02.06.2017 19:37:01 Titel: |
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Ohne Reserverad darf man auch mit den oberen Leuchten hier rum fahren, Problem ist das seitliche Sichtbarkeit der Rückleuchten gefordert wird, soweit mir bekannt, nicht nur ein deutsches, sondern ein EU Gesetz.... | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2013
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Verfasst am: 03.06.2017 09:58:36 Titel: Rückleuchten |
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Hallo Sprotte
Der Abstrahlwinkel ist nur die halbe Wahrheit, und im letzten Jahrhundert war die Regelung noch etwas anders.
Das Problem war die Kombination aller Rückleuchten in ein Gehäuse Rechts und Links, Da Brems, Nebel,Rücklicht, Blinker und Rückfahrlicht unterschiedliche Abstrahlwinkel haben.
Z. B. Bremsleuchte Höhe 400 mm wenn Breite von 1300 mm möglich.
Nachzulesen Leuchten für Fahrzeugbegrenzung 56758/EWG ECE Regelung 7, STVO §§ 51 und 53 Bei Fahrzeugen mit einer Gesamtbreite von weniger als 2100 mm. Stand 1987
Wenn ich mich richtig Erinnere hatten die alten Datsun, Susis, Toyos und Mitsubishis keine Rückleuchten in der Stoßstange, und soweit ich weiss hat sich die Gesetzses lage durch die Pempers Bomber auch wider verändert.
Das nützt bloß keinen, wenn das Auto über dem Jahrtausend Wechsel für den Straßenverkehr vom Herrsteller zugelassen wurde.
Das gleiche gibt es doch auch bei Felgen Rad Reifen Kombination.
Ist das Auto nach STVO Zugelassen, oder nach europäischer Straßenverkehrs Ordnung.
Der ist das beste Beispiel da für.
STVO: Die Reifen Lauffläche muss abgedeckt sein. Zulassung 1997
E-Zulassung: Die Lauffläche und die Reifenflanke muss vollständig abgedeckt sein. Wenn ich mich nicht irre ab 1998 mit Übergangs frisst bis 2000.
Inn den VAE gibt es Stoßstangen hinten ohne Rückleuchten, und im asiatischen Raum gilt die europäische Straßen Verkehrs Ordnung. Zumindest was die großen Absatzmärkte betrifft.
Das alles ohne Gewähr da ich kein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bin.
Aber ich bin alt genug um zu wissen was früher noch möglich war, und heute nicht mehr geht.
Gruß Thomas | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2016 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi |
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Verfasst am: 05.06.2017 12:16:32 Titel: |
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Es gibt aber auch Nachrüstleuchten mit Lampenträger - was ich noch nicht herausgefunden habe: mit oder ohne E-Prüfzeichen!? Soweit ein E-Prüfzeichen drauf ist, müssten die doch problemlos verwendbar sein unter Wegfall der Leuchten in der Stoßstange?
Die Stoßstangenleuchten sind eh doof. Setzt man hinten auf, drückt einem der Dreck die Leuchte nach hinten aus dem Stoßfänger. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2012 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser J15 2. Vmax1200 |
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Verfasst am: 05.06.2017 17:38:35 Titel: |
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Die Rückleuchten bekommst Du u.a. bei all4offroad, haben auch Prüfzeichen, die TÜV Prüfer mit denen ich gesprochen habe, lehnen das aber wegen der fehlenden seitlichen Sichtbarkeit der rechten Leuchte ab... | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2016 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi |
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Verfasst am: 05.06.2017 19:30:43 Titel: |
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Also ich habe keine praktische Erfahrung zu dem Thema, aber:
Grds. müsste ich doch an Rückleuchten einbauen können, was ich will - solange eben ein E-Prüfzeichen dran ist? Brauche ich da wirklich eine TÜV-Abnahme? Und falls ja - gibt's auch positive Ermessenentscheidungen? Sprottes TÜV Mensch scheint ja ohnehin nicht sehr humorgeladen zu sein. Das Ersatzrad ist doch nur Ladung - die TÜV-Relevanz erschließt sich mir nicht ganz. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2017 Wohnort: bei köln Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. subaru, ATV 4x4 |
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Verfasst am: 05.06.2017 20:01:07 Titel: |
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die ladung darf aber die beleuchtung nicht verdecken. deshalb haben die ahk-fahrradträger auch eine eigene beleuchtung. | |
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Verfasst am: 05.06.2017 22:11:38 Titel: |
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die geometrische Sichtbarkeit muß nach innen immer 45 Grad betragen
und da ist halt nun mal das Reserverad im Weg
beim ersten waren nur die Rück und Bremslichter unten in der Stoßstange
die Blinker noch oben, weil er nur ein schmales Notrad hatte, das reichte gerade noch so für die Sichtbarkeit der Blinker
die nächste Generation hatte dann ein normalen 31er Reifen als Reserverad und deshalb wanderte auch der Blinker nach unten
und so ist es natürlich auch beim Y61 | |
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Stehauf-Wattwurm
Mit dabei seit Ende 2016
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Verfasst am: 05.06.2017 23:38:17 Titel: |
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Bürohengst hat folgendes geschrieben: | Also ich habe keine praktische Erfahrung zu dem Thema, aber:
Grds. müsste ich doch an Rückleuchten einbauen können, was ich will - solange eben ein E-Prüfzeichen dran ist? Brauche ich da wirklich eine TÜV-Abnahme? Und falls ja - gibt's auch positive Ermessenentscheidungen? Sprottes TÜV Mensch scheint ja ohnehin nicht sehr humorgeladen zu sein. Das Ersatzrad ist doch nur Ladung - die TÜV-Relevanz erschließt sich mir nicht ganz. |
Mal ganz abgesehen davon, dass auch Ladung keine Beleuchtungseinrichtung verdecken darf und die Sichtwinkel gewährleistet sein müssen, ist ein herstellerseitig an der Hecktür fest angebrachtes Reserverad keine Ladung. | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2015 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Y61 crdi. W160 3,3 TD. opel Montery 3,1td. Audi Cabrio. John Deere 1140. Güldner G35. |
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Verfasst am: 06.06.2017 11:11:29 Titel: |
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Hallo
Müsst halt Stoßstange hinten ändern dann geht das auch mit den andern Lichtern
Nebelschlussleuchte noch anbringen eintragen und fertig | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2014
| Fahrzeuge 1. Yamaha XT 660 R |
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Verfasst am: 06.06.2017 14:26:27 Titel: |
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bin am überlegen wie man hier die Lichter anbringt, oder doch eintragungsfähig die HD Stossstange mit Nachrüstsatz für die obigen ?
Muss eine Stossstange w.u. überhaupt eingetragen werden ?
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Stehauf-Wattwurm
Mit dabei seit Ende 2016
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Verfasst am: 06.06.2017 14:54:42 Titel: |
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Saw hat folgendes geschrieben: | bin am überlegen wie man hier die Lichter anbringt, oder doch eintragungsfähig die HD Stossstange mit Nachrüstsatz für die obigen ?
Muss eine Stossstange w.u. überhaupt eingetragen werden ?
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Was sind denn das für runde Dinger (Löcher?) neben den Abschleppschäkeln?
Und wie gross sind die? Und was ist dort dahinter?
Es gibt heute wunderhübsche LED-Rückleuchten (sogar mit Blinker-Lauflicht wie beim Audi), die gar nicht mehr groß sind und E-Zulassung haben.
Und nein, diese Stoßstange muss nicht eingetragen werden.
Genausowenig wie eine Nebelschlussleuchte eingetragen werden muss. Die muss einfach dran sein. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2013 Wohnort: Lindenfels-Seidenbuch Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. Nissan Juke 3. Honda 750cbx |
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Verfasst am: 06.06.2017 19:56:12 Titel: |
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Kollege Skipper, ein ganz gefährliche Antwort die du schreibst.
Natürlich muss die Stoßstange eingetragen werden, da die Originale Kunststoff mit hinten dran Blech ist. Der Hersteller sprich Nissan hat das Fahrzeug so vom KBA abgenommen bekommen. Betrifft die verformbarkeit der Knautschzone.
Der gleiche Spaß betrifft die fehlenden Rückleuchten, die sind im originalen nicht aus Spaß an der Freunde in der Stoßstange, da die Sichtbarkeit durch den Ersatzreifen stark eingeschrängt ist.
Nebelschlussleuchte ist ab einen bestimmten Baujahr Pflicht. Was davor kam muss eingetragen werden, da man ja wieder das Fahrzeug verändert.
Über den Amtsschimmel bitte nicht diskutieren, ist einfach so. | _________________ Bitte gebt mir die Gelassenheit eines Stuhles, denn dieser kommt mit jedem Arsch zurecht |
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