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Mit dabei seit Mitte 2017 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 2527 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 25.05.2017 17:23:20 Titel: Defender mit Kuhfaenger importieren (Umzugsgut) |
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Hallo Zusammen,
eine Frage, auf die ich im Internet bislang noch keine befriedigende Antwort gefunden habe:
Ich lebe aktuell in Suedafrika und fahre einen 2009 Defender 110 2.4l (Rechtslenker natuerlich). Wie hier ueblich und fuer overlanding durchaus hilfreich habe ich meinen Landy mit einem Kuhfaenger ausgestattet, der meine und meine traegt.
Am Ende meines 3 jaehrigen Aufenthalt moechte ich den Wagen gerne nach Deutschland mitnehmen.
Da der Wagen dann Umzugsgut ist, gibt es hier zoll-seitig keine Probleme und soweit ich weiss gibt es bei der Zulassung von als Umzugsgut deklarierten Fahrzeugen Ausnahmegenemigungen, sodass nicht alle Vorschriften (z.B. Abgasverhalten) eingehalten werden muessen.
Meine Frage ist jedoch, wie verhaelt sich das dann mit meinem Kuhfaenger. Kann ich den dran lassen oder muss er weg?
Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht? | |
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Stehauf-Wattwurm
Mit dabei seit Ende 2016
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Verfasst am: 25.05.2017 19:34:11 Titel: Re: Defender mit Kuhfaenger importieren (Umzugsgut) |
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Landyolli hat folgendes geschrieben: | Hallo Zusammen,
eine Frage, auf die ich im Internet bislang noch keine befriedigende Antwort gefunden habe:
Ich lebe aktuell in Suedafrika und fahre einen 2009 Defender 110 2.4l (Rechtslenker natuerlich). Wie hier ueblich und fuer overlanding durchaus hilfreich habe ich meinen Landy mit einem Kuhfaenger ausgestattet, der meine und meine traegt.
Am Ende meines 3 jaehrigen Aufenthalt moechte ich den Wagen gerne nach Deutschland mitnehmen.
Da der Wagen dann Umzugsgut ist, gibt es hier zoll-seitig keine Probleme und soweit ich weiss gibt es bei der Zulassung von als Umzugsgut deklarierten Fahrzeugen Ausnahmegenemigungen, sodass nicht alle Vorschriften (z.B. Abgasverhalten) eingehalten werden muessen.
Meine Frage ist jedoch, wie verhaelt sich das dann mit meinem Kuhfaenger. Kann ich den dran lassen oder muss er weg?
Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht? |
Wenn das Ding nicht extrem gefährlich ist, sollte es durchgehen, als Geräteträger natürlich. | |
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Verfasst am: 25.05.2017 19:35:41 Titel: |
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Hallo
ich weiß nur wie es in den 90er Jahren war, ob das heute noch gilt bin ich mir nicht sicher
die Umzugsgut Regelung war nur für die Steuer wichtig, ansonsten mußte man mit den Fahrzeugen genauso ne §21 Abnahme machen wie mit Neufahrzeugen und sie entsprechend umrüsten, somit seh ich für dein Bügel schwarz
vor allem wenn er selbst gebaut ist und keinerlei Papiere hat
aber sowas kannst ja vorab per Mail mit TÜV und Zulassungstelle klären, falls Telefonieren zu teuer kommt | |
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 25.05.2017 21:34:53 Titel: |
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: |
aber sowas kannst ja vorab per Mail mit TÜV |
Ja und da bekommt er eine Meinung zu lesen.
Wenn er jemand anderem schreibt,vielleicht eine andere.
Schwieriges Thema.
Prinzipiell geht soetwas,fragt sich nur,wer sich traut,dafür zu unterschreiben. | _________________ www.x-offroad.de |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2017 Wohnort: bei köln Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. subaru, ATV 4x4 |
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Verfasst am: 25.05.2017 22:44:10 Titel: |
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hinfahren zum tüv und notfalls abmomtieren, auch wenns weh tut | |
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