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Defender mit Kuhfaenger importieren (Umzugsgut)


 
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Landyolli
Bin neu hier
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Mit dabei seit Mitte 2017
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 2527 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 25.05.2017 17:23:20    Titel: Defender mit Kuhfaenger importieren (Umzugsgut)
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Hallo Zusammen,
eine Frage, auf die ich im Internet bislang noch keine befriedigende Antwort gefunden habe:

Ich lebe aktuell in Suedafrika und fahre einen 2009 Defender 110 2.4l (Rechtslenker natuerlich). Wie hier ueblich und fuer overlanding durchaus hilfreich habe ich meinen Landy mit einem Kuhfaenger ausgestattet, der meine Zusatzscheinwerfer und meine Seilwinde traegt.
Am Ende meines 3 jaehrigen Aufenthalt moechte ich den Wagen gerne nach Deutschland mitnehmen.
Da der Wagen dann Umzugsgut ist, gibt es hier zoll-seitig keine Probleme und soweit ich weiss gibt es bei der Zulassung von als Umzugsgut deklarierten Fahrzeugen Ausnahmegenemigungen, sodass nicht alle Vorschriften (z.B. Abgasverhalten) eingehalten werden muessen.
Meine Frage ist jedoch, wie verhaelt sich das dann mit meinem Kuhfaenger. Kann ich den dran lassen oder muss er weg?
Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht?
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Skipper
Stehauf-Wattwurm
Offroader


Mit dabei seit Ende 2016


BeitragVerfasst am: 25.05.2017 19:34:11    Titel: Re: Defender mit Kuhfaenger importieren (Umzugsgut)
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Landyolli hat folgendes geschrieben:
Hallo Zusammen,
eine Frage, auf die ich im Internet bislang noch keine befriedigende Antwort gefunden habe:

Ich lebe aktuell in Suedafrika und fahre einen 2009 Defender 110 2.4l (Rechtslenker natuerlich). Wie hier ueblich und fuer overlanding durchaus hilfreich habe ich meinen Landy mit einem Kuhfaenger ausgestattet, der meine Zusatzscheinwerfer und meine Seilwinde traegt.
Am Ende meines 3 jaehrigen Aufenthalt moechte ich den Wagen gerne nach Deutschland mitnehmen.
Da der Wagen dann Umzugsgut ist, gibt es hier zoll-seitig keine Probleme und soweit ich weiss gibt es bei der Zulassung von als Umzugsgut deklarierten Fahrzeugen Ausnahmegenemigungen, sodass nicht alle Vorschriften (z.B. Abgasverhalten) eingehalten werden muessen.
Meine Frage ist jedoch, wie verhaelt sich das dann mit meinem Kuhfaenger. Kann ich den dran lassen oder muss er weg?
Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht?


Wenn das Ding nicht extrem gefährlich ist, sollte es durchgehen, als Geräteträger natürlich.
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DerGlonntaler
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Status: Offline


Fahrzeuge
1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 25.05.2017 19:35:41    Titel:
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Hallo

ich weiß nur wie es in den 90er Jahren war, ob das heute noch gilt bin ich mir nicht sicher


die Umzugsgut Regelung war nur für die Steuer wichtig, ansonsten mußte man mit den Fahrzeugen genauso ne §21 Abnahme machen wie mit Neufahrzeugen und sie entsprechend umrüsten, somit seh ich für dein Bügel schwarz

vor allem wenn er selbst gebaut ist und keinerlei Papiere hat

aber sowas kannst ja vorab per Mail mit TÜV und Zulassungstelle klären, falls Telefonieren zu teuer kommt
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Caruso
Nix is mit Singen, Troubadix!
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Mit dabei seit Anfang 2006
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Status: Offline


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1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 25.05.2017 21:34:53    Titel:
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:


aber sowas kannst ja vorab per Mail mit TÜV


Ja und da bekommt er eine Meinung zu lesen.
Wenn er jemand anderem schreibt,vielleicht eine andere.
Schwieriges Thema.
Prinzipiell geht soetwas,fragt sich nur,wer sich traut,dafür zu unterschreiben.

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quadfahrer
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Fahrzeuge
1. subaru, ATV 4x4
BeitragVerfasst am: 25.05.2017 22:44:10    Titel:
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hinfahren zum tüv und notfalls abmomtieren, auch wenns weh tut Unsicher
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