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WD 21 Anhängelasterhöhung

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Hanswurstier
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BeitragVerfasst am: 07.05.2017 08:20:07    Titel: WD 21 Anhängelasterhöhung
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Moin!
Ich war gestern beim tüv und wollte mit eine 2500kg Anhängerkupplung eintragen lassen.

Der prüfer hatte kein problem damit, nur mit 2500kg anhängelast wirds trotzdem nix.

Er bräuchte eine freigabe von nissan, das das auto in der lage ist 2500kg zu ziehen.

Ich direkt zu nissan gefahren, wir haben ne stunde alle möglichen ordner gewälzt, aber nix gefunden.

Daher frage ich euch, wer von euch hat sowas, evtl. ne briefkopie oder besser noch ne freigabe von nissan ?

Ich bin mir ziehmlich sicher, das ich das mal irgendwo gelesen/gesehen hab das der terrano das kann.

Übrigens, ich hab alle entsprechenden unterlagen zu dem anhängebock und der kugel.

Schonmal danke im voraus, für eure hilfe!

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terranotom
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BeitragVerfasst am: 07.05.2017 13:23:43    Titel:
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Hallo,

schau mal hier:

http://www.sk-handels-gmbh.de/shop/anhaengelasterhoehung/nissan/


Tom

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Ciao

Tom

- wo ein TATRA da ein Weg - zumindest danach
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 07.05.2017 14:37:54    Titel:
 Antworten mit Zitat  

terranotom hat folgendes geschrieben:
Hallo,

schau mal hier:

http://www.sk-handels-gmbh.de/shop/anhaengelasterhoehung/nissan/


Tom


Diese Gutachten werden vom TÜV (zumindest hier bei uns) abgelehnt. Wollte das gleiche machen - auch beim WD21. TÜV-Prüfer kannte diese Gutachten und sagt, bei TÜV-internen Schulungen werden die auch behandelt. Die Prüfer sollen diese Gutachten nicht akzeptieren, weil der Gutachtenersteller inzwischen als unseriös bekannt ist und sehr viele seiner Gutachten nachträglich wieder zurückziehen musste.

TÜV bei uns will eine Freigabe von Nissan - und die gibt es nicht.

Alternative soll eine Einzelfallprüfung mit Testfahrt etc. sein. TÜV sagt, damit kann man vielleicht 10% erhöhen - jedenfalls nicht auf 2500 kg.

Vielleicht geht es im Osten bei der DEKRA.
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Dirtrider
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1. Nissan MD21
BeitragVerfasst am: 07.05.2017 18:53:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Winke Winke


Die wollen über 400,-Eur für ein "Gutachten", mit dem ich anschließend noch zur TÜV-Abnahme muß ...?



rotfl ... is ja geil ... Großes Lachen


Ich glaub, ich muß auch was anderes machen Smoke ... gehe jetzt Gutachten schreiben Ätsch

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Ich komme lieber etwas später ... als zu früh.

Ja, das Leben ist hart ... aber gemein!
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Hanswurstier
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BeitragVerfasst am: 08.05.2017 06:51:30    Titel:
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Das ist ja mal wieder ernüchternd.
Ich rufe mal unseren dipl. Ing. An und frag wie wir aus der nummer n schuh machen .
Schonmal danke für den tip mit sk, in der letzten verzweiflung hätte ich warscheinlich son gutachten gekauft.... Hau mich, ich bin der Frühling

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Skipper
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BeitragVerfasst am: 08.05.2017 09:58:40    Titel:
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Diese SK-Dinger sind so lange gültig, bis sie zurückgezogen werden (müssen). Ob der TÜV die jetzt mag oder nicht spielt keine Rolle.

Und ja, ein Gutachten erstellen zu lassen kostet Geld, das mag man lächerlich finden, ist aber nunmal so. Und deswegen kann man dafür auch Geld verlangen, auch wenn es keine EU-Be ist.
Und mit Unwissenheit und dummen Sprüchen macht man sich schnell zum Brot.
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 08.05.2017 11:07:34    Titel:
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Ich glaube kaum, dass du einen TÜV-Prüfer dazu zwingen kannst, auf Grundlage dieses SK-Gutachtens etwas einzutragen. Er wird es aus juristischen Gründen bestimmt eintragen können und dürfen, solange das Gutachten noch nicht zurückgezogen worden ist, aber er wird es nicht eintragen müssen.

Sollte man vielleicht im Einzelfall mit dem Prüfer vor Ort abmachen. Ich würde vor dem Kauf des Gutachtens jedenfalls beim vorgesehenen Prüfer mal nachfragen. Hier bei uns habe ich vorab ein unmissverständliches "nein" bekommen.
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Skipper
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BeitragVerfasst am: 08.05.2017 12:33:19    Titel:
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Zwingen ist ein böses Wort.
Aber wenn ein Prüfingenieur ein gültiges Gutachten nicht anerkennen will, muss er das begründen, und zwar verdammt gut. Da reicht ein Hinweis auf irgendwelche internen Anweisungen nicht aus. Und das weiss er auch, deswegen lässt sich das in einem ruhigen und sachlichen Gespräch vorab sicher klären.
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Dirtrider
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1. Nissan MD21
BeitragVerfasst am: 08.05.2017 21:50:54    Titel:
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Skipper hat folgendes geschrieben:
... Und ja, ein Gutachten erstellen zu lassen kostet Geld, das mag man lächerlich finden, ist aber nunmal so. Und deswegen kann man dafür auch Geld verlangen ...




Nicht Dein Ernst, oder? Was Du alles weißt ...



... sagenhaft. Respekt

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Zuletzt bearbeitet von Dirtrider am 08.05.2017 21:52, insgesamt einmal bearbeitet
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 08.05.2017 21:51:51    Titel:
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was fürn Baujahr issn der Terrano?

früher gabs die 1,5 fach Regelung nur bei LKW aber nicht bei Geländewagen, die kam erst 98 oder so in der Richtung ungefähr

da dein Auto aber ein Geländewagen ist, darf er normal das 1,5 Fache vom eigenen Zgg anhängen

wenn die AHK dafür ausgelegt ist, dürften 2,5t kein Problem sein, wenn man die 1,5 fach Regel her nimmt

einfach mal ein paar Prüfer fragen, bis einen findest der fähig ist

weil wenn mit dem SK Gutachten 3,5t gehen, sollten 2,5 locker gehen


ansonsten schick mir mal ne Kopie vom Schein, dann frag ich mal was bei SK geht

die Gutachten gelten schon, hab erst vor kurzem nen LKW zum PKW gemacht, da hies es auch mal die Gutachten gelten nicht

stimmt aber nicht
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Hanswurstier
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BeitragVerfasst am: 09.05.2017 19:45:51    Titel:
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Der Terrano ist von 1991

zulässige gesamtmasse ist 2300kg
leermasse 1690kg
und er hat lkw zulassung

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Hanswurstier
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BeitragVerfasst am: 14.05.2017 22:21:50    Titel:
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Hab antwort von nissan bekommen, es gibt keine anhängelasterhöhung.
Nur stellt sich die frage, wie kann sk etwas anbieten was nissan nicht freigibt ?

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 14.05.2017 22:27:46    Titel:
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Wenn Nissan das freigeben würde, bräuchte man die SK-Gutachten ja gar nicht.

Und wenn es mehrere Leute gibt, die offensichtlich bereit sind, für etwas Geld auszugeben, dann wird sich auch immer jemand finden, der genau das anbietet.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 14.05.2017 22:33:49    Titel:
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Viel interessanter finde ich,dass es eine 2,5t Anhängekupplung gibt,die nicht eintragungsfähig ist.
Wo hast du die denn her?

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 14.05.2017 22:38:41    Titel:
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Die Anhängerkupplung ist eintragungsfähig. Trotzdem darf das Auto nur 2t ziehen. Alles richtig so.

Gegenteilig wäre es problematisch. Man stelle sich vor, die AHK wäre nur bis 1,7 T zugelassen. Dann wären 300 kg Anhängerlast "verschenkt"
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