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grünes Kennzeichen D

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P. Escobar
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2014
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BeitragVerfasst am: 07.05.2017 13:38:17    Titel:
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jimny175 hat folgendes geschrieben:
Sag ich ja, grün heißt nicht zwingend Steuerbefreiung.


Par. 9 (2) FZV

Ihr labert hier einen Scheißdreck zusammen, das geht auf keine Kuhhaut Hau mich, ich bin der Frühling

Die Regelungen zur Steuerbefreiung sind bundeseinheitlich geregelt, weder Landkreise noch Städte und erst recht keine Gemeinde hat da irgendwelchen Handlungsspielraum.

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P. Escobar
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 07.05.2017 13:41:16    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Team-Wildsau hat folgendes geschrieben:
Wer sagt, das der Transporter Steuerbefreit ist?
Mein Quad/ Kleintraktor hatte auch ein grünes Kennzeichen.
Steuern habe ich aber bezahlt.


Den Steuerbescheid würde ich gern mal sehen. Ich vermute eher die Sachbearbeiterin hat geschlafen und ein grünes Kennzeichen "übersehen".

Die werden nämlich nicht nur zugeteilt sondern auch in den Papieren eingetragen, und dann gibt's nichts zu besteuern.

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 07.05.2017 14:22:36    Titel:
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Zitat:
Ihr labert hier einen Scheißdreck zusammen, das geht auf keine Kuhhaut Hau mich, ich bin der Frühling


Na, Du hast Dich auf Dein Niveau zurückgezogen, oder? Oder ist da der allfällige Sonntagmittags-Suff?

Ich schrieb, das ich aus EIGENER ERFAHRUNG weiß, das es in der Vergangenheit keinen Automatismus grünes Kennzeichen = Steuerbefreiung gab.
Das meinte ich mit unterschiedlicher Handhabung, die Leute haben es mir so erklärt.
Ob das ein Versehen oder Irrtum war, weiß ich nicht. Die bloße Farbe des Kennzeichens ist mit recht gleichgültig.

Ich schrieb ebenfalls, daß laut Ausssage der Zulassungsstelle grüne Kennzeichen MITTLERWEILE nur noch bei Steuerbefreiung ausgegeben werden. Auch das hat die nette Dame auf meine Rückfrage so erklärt. Die rechtlichen Grundlagen dafür kenne ich nicht im Detai, weil sie mich nicht interessieren.
Ich hab' überhaupt keinen Bedarf an irgendwelchen Tricksereien, wenn ich mir meinen Fuhrpark nicht mehr leisten kann, ändere ich an anderer Stelle etwas.
Mein Traktor hat schwarze bekommen, ich krieg' keine Steuerbefreiung und will auch keine.
Wo ist Dein Problem? Bei Dir selbst?
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P. Escobar
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 07.05.2017 15:30:54    Titel:
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jimny175 hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ihr labert hier einen Scheißdreck zusammen, das geht auf keine Kuhhaut Hau mich, ich bin der Frühling


Na, Du hast Dich auf Dein Niveau zurückgezogen, oder? Oder ist da der allfällige Sonntagmittags-Suff?


Weder noch. Aber bei so viel Unsinn auf einem Haufen bleibt einem nichts anderes übrig.

Ich zitiere...

jimny175 hat folgendes geschrieben:
Natürlich werden solche Dinge in den verschiedenen Bundesländern und sogar in unterschiedlichen Gemeinden anders gehandhabt. War schon immer so.


Schlichtweg Blödsinn. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz und die Fahrzeugzulassungsverordnung sind Bundesrechtsverordnungen.

Weiter...

jimny175 hat folgendes geschrieben:
Ich hatte sogar mal eine Hubarbeitsbühne, die hatte ein grünes Kennzeichen, war aber nicht steuerbefreit.


Kann ebenfalls nicht sein. Hubarbeitsbühnen sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen und damit grundsätzlich steuerfrei (§3 Abs. 2 (1) Satz A oder §3 Abs. 2 (2) Satz D falls die Arbeitsbühne ein Anhänger war in Verbindung mit §3 Abs.1 KraftStG.

jimny175 hat folgendes geschrieben:
Ich schrieb, das ich aus EIGENER ERFAHRUNG weiß, das es in der Vergangenheit keinen Automatismus grünes Kennzeichen = Steuerbefreiung gab.


Ich weiß nicht wie alt Du bist, das grüne Kennzeichen wurde Ende der 50er Jahre in der StVZO verankert und wird seither ausschließlich für steuerfreie Fahrzeuge ausgegeben. Das war nie anders, deshalb ist es ja grün.

jimny175 hat folgendes geschrieben:
Wo ist Dein Problem? Bei Dir selbst?


Nein, ich hab grüne Kennzeichen Smile

Mein Problem liegt darin das man Nachfragen in einem Forum mit Fakten beantworten sollte, und nicht mit "ich hab mal gehört" oder "ich glaube".....glauben tun die Bettnässer, die glauben sie hätten geschwitzt...

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quadfahrer
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Fahrzeuge
1. subaru, ATV 4x4
BeitragVerfasst am: 07.05.2017 16:51:00    Titel:
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P. Escobar hat folgendes geschrieben:


Die Regelungen zur Steuerbefreiung sind bundeseinheitlich geregelt, weder Landkreise noch Städte und erst recht keine Gemeinde hat da irgendwelchen Handlungsspielraum.


was die steuerbefreiung betrifft, hast du recht. bei uns grün = steuerbefreit.

bei uns waren sie aber recht locker mit dem herausgeben der grünen nummer. die haben nicht so genau nachgeprüft, ob man die wirklich verdient (z.b. ob man wirklich minmum 2 hektar landwirtschatliche fläche angemeldet hat).
denen war offenbar klar, dass sich nur landwirte mit einem schlepper befassten. rotfl

damit ist jetzt scheinbar schluss und die halten sich an die regeln und überprüfen dies nun auch.
bin mal gespannt, ob die nun die alten fälle nachprüfen und ob es neue steuerbescheide gibt.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 07.05.2017 16:59:27    Titel:
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Von mir nur noch soviel:
Wenn ich mich auf Aussagen Dritter berufe oder wenn ich etwas nicht aus eigenem Wissensstand beantworten kann, dann tut ich das kund und verkaufe es nicht als eigenes Wissen.

Bezüglich der Hubarbeitsbühne muß ich Dich enttäuschen. Das Kennzichen war grün und sie hat trotzdem KFZ Steuer gekostet.
In meiner 30jährigen KFZ Geschichte hat sich ich die Frage nach grünem Kennzeichen bzw. Steuerbefreiung mehrfach gestellt
und meine Recherche bzw. Rückfragen haben ergeben, daß (nicht nur hier) hier die Zulassungstellen teilweise unterschließlich Handhaben.
Ob das nun immer rechtens war sei dahingestellt.
Für mich ist die Sache klar, eine Steuebefreiung ist klar geregelt und ich falle da nicht drunter.
Ob mein Kennzeichen grün oder schwarz ist, ist mir egal, rückgefragt hatte ich jeweils nur aus allgemeinem Interesse, nicht um mit aller Gewalt Vorteile herauszuschinden.
Also lass' es gut sein und blas' Dich nicht so auf.
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Caruso
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Fahrzeuge
1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 07.05.2017 21:34:27    Titel:
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P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Ich vermute eher die Sachbearbeiterin hat geschlafen und ein grünes Kennzeichen "übersehen".


Kommt öfter vor.

Wenn ich hierzulande zur Zulassungsstelle gehe und sage,
ich benötige ein grünes Kennzeichen,dann bekomme ich das.
Ob ich das behalten darf,erklärt mir später der Zoll.

Ach so,wenn ich mit dem Grüngekennzeichneten Fahrzeug einen Umzug machen
oder in den Urlaub fahren möchte,dann melde ich das dem Zoll
und zahle für die Zeit Steuern.

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wammy
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Fahrzeuge
1. Delta Minicruiser
2. Daihatsu F20
BeitragVerfasst am: 08.05.2017 20:52:56    Titel:
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genauso wie caruso sagt ist es, gerade letzte woche noch mit einem schlepper gemacht. keine rückfrage beim anmelden die sagte nur ob sie grün haben dürfen kontrolliert der zoll(ich habe Landwirtschaft)
autowerkstätten können auch ein schraubstock im auto fest verschrauben dann ist es ein werkstattwagen (steuerbefreit=grün)
lkw sattelauflieger können ein grünes folgekennzeichen bekommen die kosten dann pauschal um die 300€ pro jahr.

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suche alle möglichen f20 -f65 ersatzteile und fahrzeuge.wer was hat bitte anbieten.
und alles zum Minicruiser
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 08.05.2017 21:15:05    Titel:
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wammy hat folgendes geschrieben:
genauso wie caruso sagt ist es, gerade letzte woche noch mit einem schlepper gemacht. keine rückfrage beim anmelden die sagte nur ob sie grün haben dürfen kontrolliert der zoll(ich habe Landwirtschaft).


Ja - aber wenn der Zoll keine Steuerbefreiung erteilt, werden die grünen Schilder auch wieder eingezogen.

Mit grün rumfahren und trotzdem Steuern bezahlen gibt's definitiv nicht.

LKW Auflieger mit grünen Kennzeichen kosten nicht pauschal sondern gar keine Steuer (weil für die zugmaschine der sog. Anhängerzuschlag erhoben wird).

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Zuletzt bearbeitet von P. Escobar am 08.05.2017 21:17, insgesamt einmal bearbeitet
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Caruso
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Fahrzeuge
1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 08.05.2017 21:15:20    Titel:
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wammy hat folgendes geschrieben:

autowerkstätten können auch ein schraubstock im auto fest verschrauben dann ist es ein werkstattwagen (steuerbefreit=grün)


Das halte ich widerum für ein Gerücht.

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Team-Wildsau
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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 09.05.2017 05:40:32    Titel:
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P. Escobar hat folgendes geschrieben:
wammy hat folgendes geschrieben:
genauso wie caruso sagt ist es, gerade letzte woche noch mit einem schlepper gemacht. keine rückfrage beim anmelden die sagte nur ob sie grün haben dürfen kontrolliert der zoll(ich habe Landwirtschaft).


Ja - aber wenn der Zoll keine Steuerbefreiung erteilt, werden die grünen Schilder auch wieder eingezogen.

Mit grün rumfahren und trotzdem Steuern bezahlen gibt's definitiv nicht.

LKW Auflieger mit grünen Kennzeichen kosten nicht pauschal sondern gar keine Steuer (weil für die zugmaschine der sog. Anhängerzuschlag erhoben wird).


Was nicht sein darf, gibt es nicht.
Könntest Beamter sein.
Ich erfinde ja nicht irgend eine Geschichte.
Wer da geschlafen hat, interessiert mich nicht.
Es war so.

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Klingel
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Mit dabei seit Ende 2005
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1. TJ Julusi
2. GC SRT8 - 6.4 Kompressor
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8. Renault R5 turbo
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12. Jeep CJ5 4.2
13. TJ V8 5.9 supercharged
14. Audi Quattro Coupe
15. Audi Quattro E2
16. Lanz
BeitragVerfasst am: 09.05.2017 08:25:26    Titel:
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Schausteller fahren auch oft GRÜN Ja

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Skipper
Stehauf-Wattwurm
Offroader


Mit dabei seit Ende 2016


BeitragVerfasst am: 09.05.2017 08:42:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Klingel hat folgendes geschrieben:
Schausteller fahren auch oft GRÜN Ja


Die sind in den entsprechenden Normativen auch explizit genannt.
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