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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2016
...und hat diesen Thread vor 2644 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 29.01.2017 23:20:50 Titel: Empfehlung Fernscheinwerfer gesucht |
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Tach
Ich habe vor an meinem Wagen vier Fernscheinwerfer zu Montieren.Dachte an diese hier:Hella COMET 550 12V 55W H3
Die gefallen mir ganz gut,abmessungen sind passig.
Hat jemand erfahrnugen mit den Scheinwerfern?Denke Hella sollte man ja bedenkenlos kaufen können.
Gibt es Preiwertere Alternativen die von der Qualität auf das gleich kommen?Hat jemand von euch eine Empfehlung? | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: zu Hause ... Eisenberg/Thür. Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Nissan MD21 |
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Verfasst am: 30.01.2017 08:45:05 Titel: |
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Wenn Du die nicht im Straßenverkehr nutzen willst, kannste auch 100W H3 Birnen reinmachen (die Scheinwerfer müßten einen Reflektor aus Blech und eine Glasstreuscheibe haben)...
... dann haste auch Licht. | _________________ Ich komme lieber etwas später ... als zu früh.
Ja, das Leben ist hart ... aber gemein! |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2013 Wohnort: Rastede Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Suzuki Samurai 2. Alfa 156 SW 3. Fiat Panda |
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Verfasst am: 30.01.2017 15:19:29 Titel: |
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Hallo,
kommt ein bischen drauf an, was Du machen willst:
- Fernscheinwerfer für den Straßenverkehr? Davon darfst Du insgesammt nur 4 Stück haben, müsstest also die Serien-Fernscheinwerfer lahmlegen
- "Arbeitsscheinwerfer" außerhalb von öffentlichen Straßen
In ersterem Fall würde ich dazu tendieren 2 Stück LED Fernscheinwerfer zu nehmen und die Serienscheinwerfer aktiv zu lassen. Tut sich vom Preis her nicht viel - vom Licht vermutlich aber auch nicht. Ich selbst habe Lightpartz Schweinwerfer drauf, qualitativ nicht der Brüller, aber (soweit ich das beurteilen kann) legal und günstig.
Wenn es sein sollen kannst Du im Prinzip alles verbauen, dann ist es nur noch eine Frage der Qualität. Billige China-LED-Lampen kosten heute nicht mehr und wenn kaputt ist der Ersatz auch nicht teuer.
Mit Hella sollte man aber eigentlich nichts falsch machen, wenn es klassische Glühbirnen sein sollen.
Zu den 100W Birnen: es gab mal Tests, wo günstige 100W Birnen weniger Licht abgegeben haben als hochwertige 55W Birnen - wenn dann also gute 100W Birnen kaufen und dran denken, dass die im öffentlichen Straßenverkehr verboten sind ...
Gruß
Bernd | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2016
...und hat diesen Thread vor 2644 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 30.01.2017 21:51:12 Titel: |
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Tach ihr beiden.Dnke für dei Antworten
@Dirtrider:
Doch,die Scheinwerfer sind für den normalen Straßenverkehr vorgesehen.
Ich gehe davon aus das ein Metallreflektor u. die Glasstreuschebe beim 100W Leuchtmittel sein müßen wegen der Temeraturentwicklung?
Warum darf man eigendlich keine 100W nehmen?Fernlicht macht man ja eh nur an wenn keine da ist den man Blenden kann.
@Bernd:
Das es nur vier sein dürfen ist ja nicht schön,hatte ich so auch noch nirgens gelsen.Sollen ja vier aufs Dach(sieht besser aus als zwei) plus die Originalen,macht sechs.
Ist es OK wenn ich zwei davon,egal welche,mit einem Schalter ausschalten(zumindest für die HU) kann oder müßen die permanent ab geklemmt sein?Oder kann ich auch zwei davon im Öffendlichen Straßenverkehr abdecken mit den Kappen die es dafür gibt oder ähnliches?
LED möchte ich nicht,find die nicht wirklich schick bei einem Auto was auf langsam auf sein dreißigstes Jahr zugeht.
Arbeitsscheinwerfer(werde wohl Nebelscheinwerfer nehmen) sollen dann hinten rann,seperat geschaltet von innen,um z.B.beim rangieren mit Anhänger besser sehen zu können.
Und dazu gleich die nächste Frage:darf ich die hinten mit dem Rückfahrscheinwerfer koppeln?
Fragen über Fragen
Mfg
der Lange | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: zu Hause ... Eisenberg/Thür. Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Nissan MD21 |
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Verfasst am: 30.01.2017 22:12:49 Titel: |
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Genau ... die 100W Birnen geben etwas mehr Wärme ab, als die mit 55W.
Warum man die im Straßenverkehr nicht nutzen darf, kann ich Dir auch nicht sagen. Das mußt Du diejenigen fragen, welche für die StVZO verantwortlich sind. | _________________ Ich komme lieber etwas später ... als zu früh.
Ja, das Leben ist hart ... aber gemein! |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2007 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Toyota HZJ105L 2. Yamaha YXZ1000 |
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Verfasst am: 30.01.2017 22:25:00 Titel: |
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Hmm. Zur Strassenverkehr kann ich nichts sagen. Aber ich hab ein satz von diese Lazer Lamps auf mein auto und die gefällen mir sehr. Auf der bergungs-LKW der Africa Eco Race nutzen wir die auch und das geht einfach gut. Hella und Vision-X machen auch schone sachen, zb. die Vision-X 'cannon' ist super. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2013 Wohnort: Rastede Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Suzuki Samurai 2. Alfa 156 SW 3. Fiat Panda |
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Verfasst am: 30.01.2017 22:39:47 Titel: |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2016
...und hat diesen Thread vor 2644 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 30.01.2017 23:02:00 Titel: |
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Hab da noch nen Nachbrenner:
Die LKW auf den Autobahnen fallen mir immer wieder auf wenn sie Lichthupe machen,und zwar nicht die Freundliche,das alles was auf dem Dach ist leuchtet.Und das sind meist mehr als vier Lampen. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2015 Wohnort: Fredrikstad
| Fahrzeuge 1. Ohh, zu viele :-) |
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Verfasst am: 30.01.2017 23:13:55 Titel: |
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LKW hat andere Richtlinien als dein PKW..................
Persönlich würd ich noch LightForce mit ins Boot bringen. Bessere Scheinwerfer hatte ich NIE | |
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Hesse, aber nicht Hermann
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Kassel Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Nissan King Cab Y 720 mit TD27TI, Starrachsen und Festaufbau 2. Nissan Terrano 2,4i mit Y720-Schnauze 3. Nissan King Cab Y720 US-Version 4. Nissan Y720 Doppelkabine (in Arbeit) |
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Verfasst am: 31.01.2017 00:13:28 Titel: |
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Beim TÜV gilt allgemein:
Alle Scheinwerfer, die dran sind müssen auch funktionieren. Einfach ein zweites Set ans Fernlichtrelais anklemmen
und einen Schalter dazwischen geht offiziell nicht. Und so verdrahtet gehen sie auch nicht als durch.
Die dürfen nicht mit der Fernlicht-Elektrik gekoppelt sein.
Wenn Du Glück hast toleriert(!) der TÜV abgedeckte Scheinwerfer und guckt einfach weg.
Gebe meinen Vorschreibern recht, GUTE H4-Birnen bringen eine Menge und machen die illegalen 100W-Brenner
eigentlich überflüssig. Bin immer wieder erfreut, wie viel aus meinen kleinen rechteckigen Serienscheinwerfern mit
guten Birnen rauskommt!
Stefan | _________________ Starrachse, was sonst! |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: zu Hause ... Eisenberg/Thür. Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Nissan MD21 |
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Verfasst am: 31.01.2017 11:05:33 Titel: |
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Gute 100W Birnen bringen noch mehr, als gute 55W oder H4 Birnen.
... aber lassen wir das - es führt zu nichts neuem.
Auch sind die meisten sogenannten "Zusatzscheinwerfer" welche hier spazieren gefahren werden, illegal (im Anwendungsbereich der StVZO) ...
Ich jedenfalls habe meine Scheinwerfer, um in der Dunkelheit etwas zu sehen, denn Sicherheit geht vor!
Alles andere kommt danach. | _________________ Ich komme lieber etwas später ... als zu früh.
Ja, das Leben ist hart ... aber gemein! |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Eberbach Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Discovery 4 2. Range Rover Classic 3,9 V8 3. Unimog 1300L |
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Verfasst am: 31.01.2017 11:31:11 Titel: |
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Ich bin von meinen Lazer Lamps Triple-R 750 Elite 2 LED Scheinwerfer sehr begeistert.
Ich finde es heute nicht mehr zeitgemäß, Halogenscheinwerfer zu verbauen. | _________________ Grüße aus dem Odenwald
Stefan
Speed doesn´t kill - it´s the sudden stop! |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2016
...und hat diesen Thread vor 2644 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 31.01.2017 11:34:17 Titel: |
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So,hier mein Lösungsansatz:
Da die Scheinwerfer an den Dachgepäckträger montiert werden sollen und dieser ja Ladung(wenn mit Bordmittel demontierbar) ist kann ich diesen zur HU abnehmen.Die Scheinwerfer sollen eh mit einem Stecker auf dem Dach mit dem Bordnetzt verbunden werden da schon ein Loch im Blechdach vorhande ist.
Reicht ja auch wenn ich die Scheinwerfer an der "Ladung" per Stecker vom Auto trenne fällt mir gerade ein.Ist ja nur Ladung,und der TÜV hat mit der Ladung ja nix am hut
Ist nurnoch die Frage ob das der Polizei bei einer Verkehrskontrolle evtl.auffällt,bzw.die sich damit auskennen.Und wenn ja wir das ja auch nicht gleich den große hammer mit Punkten und co geben.Aber wnn wird man schon kontrolliert?Kommt auch nur selten vor.
Was sagt die Öffendlichkeit dazu? s | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2015 Wohnort: Fredrikstad
| Fahrzeuge 1. Ohh, zu viele :-) |
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Verfasst am: 31.01.2017 12:11:29 Titel: |
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@ Stefan; Die besagten Lazer wollte ich ggf auch an eins meiner GW knallen.... Bislang hab ich die St4 & T24 gehabt
Allerdings muss ich eins meiner Kunden Recht geben; 1000Eu an Scheinwerfer an ein Auto knallen das ggf "nur" 800Eu Wert ist.... ist nicht immer Jedem gegönnt.
Mittlerweile gibt es Zich "NoName" LED Scheinwerfer die E-Kennzeichnungen haben, sehr ordentliches Licht bieten & grob 100Eu/Stck kosten.
Die Spannweite im Licht-Segment ist immens.
"Alte" Hella 3000 oder Bosch BigKnick kaufen heute wohl die Minderheit zum Vollpreis.
-M2C- | |
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ich Idiot...
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 31.01.2017 12:20:46 Titel: |
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"Ist nurnoch die Frage ob das der Polizei bei einer Verkehrskontrolle evtl.auffällt,bzw.die sich damit auskennen.Und wenn ja wir das ja auch nicht gleich den große hammer mit Punkten und co geben.Aber wnn wird man schon kontrolliert?Kommt auch nur selten vor. "
An meinem 300GD hatte ich 3 an einem Dachgepaecktraegerbuegel montiert gehabt. Als ich in Freising von der Polizei angehalten wurde (allgemeine Verkehrskontrolle) kam die Sprache auf die 3 Lampen da oben. sind nur paarweise erlaubt... und ich antwortete nur: Das spielt keine Rolle weil das sind, Extraschalter und nicht im Strassenverkehr zu benutzen.
Gesagt haben die Polizisten dann nix mehr dazu. Bei anderen Kontrollen als auch TUEV wuerde nie was zu den 3 Extralampen da oben gesagt. Man kann natuerlich auch nen Polizisten erwischen der mal nen shclechten tag hat, solange man dann mit dem passenden Text (den fuer Arbeitsscheinwerfer) aus der StvZO winken kann sollte da aber Ruhe sein. Diese Kontrolle war auch die Einzige bei der ueberhaupt was dazu gesagt wurde, etliche andere Kontrollen haben nie nen Wort dadrueber verloren... | _________________
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