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Bei rot geblitzt

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Trooper
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...und hat diesen Thread vor 2625 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 88er W160 SD33T
2. 13er Navara 3,0 V6
BeitragVerfasst am: 20.01.2017 07:38:01    Titel: Bei rot geblitzt
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Moin

Mal angenommen ein Auto wurde bei Rot geblitzt und war über eine Sekunde drüber. Der Halter gibt an das er es nicht zugibt weil er nicht der Fahrer war und macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch weil es wohl ein naher Verwandter war .Das wird so auch angenommen ( Alter ,Foto ) . Wie geht das in der Regel weiter ? Es wird ja mit Fahrtenbuch gedroht - ist das eher die Regel oder die Ausnahme das das durchgesetzt wird ? ist mit weiteren Ermittlungen zu rechnen ?

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Team-Wildsau
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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 20.01.2017 07:49:39    Titel:
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Keine Ahnung.
Ich lebe nach dem Motto, wenn ich Mist gebaut habe, dann stehe ich auch dazu ein und verbuche es unter Lehrgeld.

_________________
Owner of the "Bastelbudenfred"
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Trooper
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...und hat diesen Thread vor 2625 Tagen gestartet!


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1. 88er W160 SD33T
2. 13er Navara 3,0 V6
BeitragVerfasst am: 20.01.2017 07:52:05    Titel:
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Ich auch, Hab ja auch nichts getan Smile

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DaMoRph
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1. Defender 110 SW TD5
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BeitragVerfasst am: 20.01.2017 07:55:25    Titel:
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Also in unserem Landkreis wird das meist so gehandhabt, dass dann das Bild an die Lokale Polizei oder Ordnungsamt übergeben wird un die dann dien Verwandten persönlich geprüft werden ob dass Bild passt. Wenn dem nicht so ist wird es entweder eingestellt weil der Fahrer nicht zu ermitteln ist oder es wird der Halter noch mal befragt weil es ja scheinbar kein näherer Verwandte ist.

Das hängt aber alles von der Schwere und Häufigkeit des Vergehens ab. Ein Fahrtenbuch kann glaube ich auch nur von einem Richter angeordnet werden, also muss das vergehen schon mehrfach ins lehre gelaufen sein oder dementsprechend schwer wiegen.

grüße

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nur der Iltis ist ein wahres Tier im Gelände ;)
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torsten66
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1. Nissan X-trail ( T31) Bj.2010
BeitragVerfasst am: 20.01.2017 09:46:38    Titel:
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Wenn dem nicht so ist wird es entweder eingestellt weil der Fahrer nicht zu ermitteln ist oder es wird der Halter noch mal befragt weil es ja scheinbar kein näherer Verwandte ist.

Das hängt aber alles von der Schwere und Häufigkeit des Vergehens ab. Ein Fahrtenbuch kann glaube ich auch nur von einem Richter angeordnet werden, also muss das vergehen schon mehrfach ins lehre gelaufen sein oder dementsprechend schwer wiegen.

grüße[/quote]
eingestellt wird sowas meist nicht wenn der fahrer nicht ermittelt werden kann (warum auch immer ) wird der halter zur kasse gebeten
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reinhard
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1. Starex 4WD
2. 1971 Oldsmobile Cutlass
3. VS1400 Intruder
BeitragVerfasst am: 20.01.2017 10:49:43    Titel:
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[/quote] eingestellt wird sowas meist nicht wenn der fahrer nicht ermittelt werden kann (warum auch immer ) wird der halter zur kasse gebeten[/quote]

Nicht in Deutschland - Es kann nur derjenige bestraft werden, der auch das Vergehen begangen hat - es gibt hier noch keine Halterhaftung.


Grüße
Reinhard
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 20.01.2017 14:10:49    Titel:
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da bist aber schwer im Irrtum, allerdings gilt die Halterhaftung nicht bei Rotlichtverstößen
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reinhard
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1. Starex 4WD
2. 1971 Oldsmobile Cutlass
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BeitragVerfasst am: 20.01.2017 14:19:08    Titel:
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OK, ich war ungegnau. Keine Halterhaftung bei Verstößen im fließenden Verkehr. Halterhaftung bei ruhendem Verkehr (Parkverstöße,...), aber nicht für die Strafe, sondern für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten....
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 20.01.2017 14:21:27    Titel:
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das passt besser Winke Winke
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Bürohengst
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1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 20.01.2017 20:49:08    Titel: Re: Bei rot geblitzt
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Trooper hat folgendes geschrieben:
Moin

Mal angenommen ein Auto wurde bei Rot geblitzt und war über eine Sekunde drüber. Der Halter gibt an das er es nicht zugibt weil er nicht der Fahrer war und macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch weil es wohl ein naher Verwandter war .Das wird so auch angenommen ( Alter ,Foto ) . Wie geht das in der Regel weiter ? Es wird ja mit Fahrtenbuch gedroht - ist das eher die Regel oder die Ausnahme das das durchgesetzt wird ? ist mit weiteren Ermittlungen zu rechnen ?


Bitte mehr Sachverhalt: Verfahren gegen Halter eingestellt?! Verfahren gegen Verwandten ?! Ob Fahrtenbuchauflage verhängt werden kann oder nicht hängt auch vom Zeitabstand zwischen Rotlichtverstoß und erstmaliger Anhörung ab. Kannst dich gern per PN melden. Will es hier nicht ausbreiten, da mir dann zu viele Laien reinquatschen, die es besser wissen Smile ... bzw. besser zu wissen meinen ...
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Forcierer
Der Schläfer
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1. Defender 110 TD5 Trophy Rote Plakette - Lassen Sie mich raten. Als Sie das Auto gekauft haben, wurde es als Umweltwunder angepriesen?
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BeitragVerfasst am: 20.01.2017 22:54:54    Titel:
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Grundsätzlich scheint das Auto mal zu langsam zu sein. Sonst wärs bei gelb rüber gekommen.

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Kabel1-Jochen
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1. Hilux Extracab Bj.87
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BeitragVerfasst am: 21.01.2017 14:28:28    Titel:
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bei mir war es so :

- bei rot über die Ampel, geblitzt ( in berlin )

- brief von Polizei bekommen mit Aufforderung, den Fahrer anzugeben...

- frist verschwitzt, Fahrer anzugeben

- brief bekommen mit Aufforderung ins Polizeipräsidium zu kommen und Foto / Fahrer zu identifizieren

- termin wegen Auslandsreise verpasst

- halbes Jahr danach brief bekommen mit der Mitteilung, dass das verfahren verjährt und eingestellt ist, desweiteren würde die möglichkeit eines Fahrtenbuches geprüft

- das wars. danach dann nichts mehr, keine strafe, keine punkte, kein garNICHTS...

- zwei Jahre später wieder eine rote blitz-ampel erwischt ( in berlin )

- meine bisherige Erfahrung als Taktik erneut angewandt, also alles abgewartet und nicht reagiert...

- dann kam die Anweisung , ein Fahrtenbuch zu führen ( ich glaub, ohne richter, jedenfalls nur per einschreiben )

- dann ein Jahr Fahrtenbuch geführt, kleiner Notizblock, wo ich ab und zu die kilometer und irgendwelche strecken und immer nur mich als Fahrer angegeben habe, weil sonst sowieso niemand das Kfz lenkte...

- nach einem Jahr Einladung ins Präsidium mit bitte , das Fahrtenbuch vorzuzeigen.

- im Präsidium mit Fahrtenbuch erschienen, Diensthabender Beamter blättert beliebig zwei Seiten auf, sagt danke, ich schmeiss buch in den Müll und fahr nach hause.

- seitdem hat sich mein Timing an roten Ampeln etwas verbessert...

keine Ahnung, wie sich das in anderen Bundesländern handhabt.
so wars jedenfalls 2002 bei mir in berlin.

ist meine persönliche Erfahrung, keine Meinung, keine Empfehlung, keine Entschuldigung und auch keine Wertung, also bitte auch keine Kommentare in diese Richtung.
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Bürohengst
Abenteurer
Abenteurer


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1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 22.01.2017 17:56:26    Titel:
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Forcierer hat folgendes geschrieben:
Grundsätzlich scheint das Auto mal zu langsam zu sein. Sonst wärs bei gelb rüber gekommen.

Sensationell
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Desertcruiser
Der mit dem Y60 tanzt
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Fahrzeuge
1. Berna 5VM
2. Berna 2VM
BeitragVerfasst am: 17.02.2017 21:30:51    Titel:
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Wie geil @Forcierer... YES

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Skipper
Stehauf-Wattwurm
Offroader


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BeitragVerfasst am: 09.06.2017 20:01:12    Titel: Re: Bei rot geblitzt
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Trooper hat folgendes geschrieben:
Moin

Mal angenommen ein Auto wurde bei Rot geblitzt und war über eine Sekunde drüber. Der Halter gibt an das er es nicht zugibt weil er nicht der Fahrer war und macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch weil es wohl ein naher Verwandter war .Das wird so auch angenommen ( Alter ,Foto ) . Wie geht das in der Regel weiter ? Es wird ja mit Fahrtenbuch gedroht - ist das eher die Regel oder die Ausnahme das das durchgesetzt wird ? ist mit weiteren Ermittlungen zu rechnen ?


Das ist überall anders.
Die Cops versuchen gerne, einen vorzuladen um ihn mit dem Foto zu vergleichen. Da muss man nicht drauf reagieren.
Wenn sie Hausbesuch machen, nicht selbst an die Tür gehen, wenn man gefahren ist.

Fahrtenbuchauflage kann per Strafbefehl von der StA angeordnet werden, dagegen kann man Widerspruch einlegen, dann wird vor dem Amtsgericht verhandelt. Das ist ein Glücksspiel, weil dort im Allgemeinen die unfähigsten Richter dieses Landes sitzen.

Fahrtenführung von den Cops verordnet ist Amtsmissbrauch, Kompetenzüberschreitung und noch das eine und andere mehr. Aber die Berliner Cops scheinen sich ihre Gesetze ja sowieso selbst zu machen.
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