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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 11.11.2016 09:53:36    Titel:
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Moins

Schrieb ich nicht "... bis auf Ausnahmen"?
Oder willst Du wirklich behaupten, dass Dodge ein gängiges Fahrzeug ist?
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Darkling
Offroader
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Fahrzeuge
1. Jeep Grand Cherokee ZJ *sold*
2. Dodge Ram Hemi 4x4
BeitragVerfasst am: 11.11.2016 10:02:19    Titel:
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Ich schrieb auch nicht, dass sich das nur auf Dodge bezieht.
Was ich so gelesen hab soll das z.Bsp. auch beim VW Anorak funktionieren.

Und so selten sind die Rams hier auch nicht. Hat immerhin dafür gereicht:

www.ramworldrecord.com Respekt rotfl
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SAS
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Mit dabei seit Mitte 2015
Wohnort: Dinkelsbühl
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 11.11.2016 15:54:50    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Darkling hat folgendes geschrieben:
Ich schrieb auch nicht, dass sich das nur auf Dodge bezieht.
Was ich so gelesen hab soll das z.Bsp. auch beim VW Anorak funktionieren.

Und so selten sind die Rams hier auch nicht. Hat immerhin dafür gereicht:

www.ramworldrecord.com Respekt rotfl

Und vom Preisleistungsverhältnis allen anderen überlegen.
Das bessere Auto sowieso. Mit Gasantrieb in den Kosten fast gleich mit einem Diesel.
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Happ
Bin neu hier
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Mit dabei seit Ende 2016
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 2698 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 15.11.2016 16:55:20    Titel:
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Also wenn ein PU für meine Zwecke "sinnlos" ist, welches Fahrzeug würde dann in Frage kommen (Ich bin Nissan Fan)?
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muzmuzadi
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Fahrzeuge
1. SUZUKI SAMURAI
2. Ex SUZUKI LJ 80
3. QEK Junior
BeitragVerfasst am: 15.11.2016 17:15:54    Titel:
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Happ hat folgendes geschrieben:
Also wenn ein PU für meine Zwecke "sinnlos" ist,

Das Problem haben bestimmt 90% der User wenn man mal alle Autos so betrachtet. Grins

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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abc123def
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Fahrzeuge
1. Terrano R20 3.0Di
2. Focus 2.0 TDCi
3. BMW F650GS
BeitragVerfasst am: 15.11.2016 18:39:54    Titel:
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Darkling hat folgendes geschrieben:

Was ich so gelesen hab soll das z.Bsp. auch beim VW Anorak funktionieren.
:



Da muss ich gleich in den Kleiderladen um mir einen Anorak von VW zu kaufen. Oder gibt es die nur bei VW? Ob sie den in meiner Größe haben? rotfl

_________________
Mach ein Loch in den Tank, dann kannst du unendlich viel tanken!
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SAS
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Mit dabei seit Mitte 2015
Wohnort: Dinkelsbühl
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BeitragVerfasst am: 15.11.2016 21:51:05    Titel:
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Happ hat folgendes geschrieben:
Also wenn ein PU für meine Zwecke "sinnlos" ist, welches Fahrzeug würde dann in Frage kommen (Ich bin Nissan Fan)?

Ein PU ist nicht sinnlos, er hat wie jedes Auto vor und nachteile.
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Darkling
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Fahrzeuge
1. Jeep Grand Cherokee ZJ *sold*
2. Dodge Ram Hemi 4x4
BeitragVerfasst am: 17.11.2016 12:18:31    Titel:
 Antworten mit Zitat  

abc123def hat folgendes geschrieben:
Darkling hat folgendes geschrieben:

Was ich so gelesen hab soll das z.Bsp. auch beim VW Anorak funktionieren.
:



Da muss ich gleich in den Kleiderladen um mir einen Anorak von VW zu kaufen. Oder gibt es die nur bei VW? Ob sie den in meiner Größe haben? rotfl


Macht der Gewohnheit rotfl Lässt sich so einfach besser merken Ätsch
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hzj
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Fahrzeuge
1. Toyota HZJ 79
2. Ford Ranger 2AW
3. Nissan D401
4. Ssangyong Rodius 4WD
BeitragVerfasst am: 20.11.2016 13:55:36    Titel:
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Die neue Fahrzeugklasse N1G BE bezieht sich auf alle Pickups, denn sie beschreibt den Pickup als eigenständigen Fahrzeugtyp. Hat man den BE Eintrag, wird das Fahrzeug unabhängig von Sitzplätzen und Laderaumgröße als LKW besteuert. Das hat sich noch nicht überall bei den 4x4 Freunden und auch nicht bei allen TÜVs und Straßenverkehrsämtern rumgesprochen.
Man kann auch bei einem älteren PU den Typ N1G BE eintragen lassen. Das muss bei einer TÜV Vorführung begutachtet werden, beim Straßenverkehrsamt eingetragen werden und dann stellt der Zoll auf Gewichtsbesteuerung um. Die neue Fahrzeugsystematik wurde im Juni 2011 veröffentlicht. Ob auch Pickups, die schon vor dieser Änderung zugelassen wurden, nachträglich die neue Aufbauart erhalten können, weiß ich nicht. Aktuelle Neuzulassungen erfolgen meines Wissens alle als BE.

Weil im Text steht, dass die Ladefläche "offen" sein muss, ist man außer sicheren Seite, wenn man Hardtop und Ladeflächenabdeckung vorher abmontiert. Wobei "offen" ja auch eine Definitionsfrage ist. Ob das Fahren mit abnehmbaren Hardtop Steuerhinterziehung ist, müsste ein Gericht klären.

Jedenfalls steht nach der Umschlüsselung nicht mehr LKW in den Fahrzeugpapieren, sondern Pickup.
http://www.kba.de/DE/Statistik/Bekanntmachungen/sv1_001_bekanntmachung_aenderung8_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Wenn im KFZ Schein "Pickup" steht, könnte man auch versucht sein, das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger zu ignorieren. Aber ob das bei einer Verkehrskontrolle reicht, um straflos davon zu kommen, ist eine andere Frage. Ebenso, ob man das für LKW vorgeschriebene Umweltpickerl in Österreich haben muss.

Ob die BE Gewichtsbesteuerung sich auf Dauer hält oder der deutsche Staat auch für BE Fahrzeuge irgendwann wieder Hubraum und Abgassteuern kassiert, steht in den Sternen. Da immer mehr neue Pickup als Luxus-SUV der 50 k€ Klasse anrollen, (VW Amarok, Mercedes PU), ist das zumindest nicht ausgeschlossen.

Bernhard
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 20.11.2016 14:08:28    Titel:
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Da steht gleich auf Seite zwei die neue Fahrzeugart "Pkw-Pickup". Das hast Du vielleicht übersehen/überlesen.
Damit ist man aus dem Sonntagsfahrverbot definitiv raus.
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hzj
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Fahrzeuge
1. Toyota HZJ 79
2. Ford Ranger 2AW
3. Nissan D401
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BeitragVerfasst am: 20.11.2016 14:22:10    Titel:
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Dann lies mal weiter auf der Seite 6, da geht es um Fahrzeuge der Gruppe 4.1 - NFZ unter 3,5t
Übliche PU sind ausdrücklich als N1G zugelassen und nicht als M1G. Die früher beliebte Umschlüsselung auf PKW ist nur noch sehr bedingt möglich, da beissen sich gerade einige die Zähne aus.

Oder hier, direkt in der EU Verordnung, Teil C, Bestimmung der Art des Aufbaus Seite L185/47:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011R0678&from=DE

Bernhard
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 20.11.2016 14:30:29    Titel:
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Ja, da hast Du recht, aber da könnte man ja mit dem Prüfer drüber parlieren ...

PS: Btw, beim Nachsehen habe ich gerade entdeckt, dass mein Bus unter Feld J "O1" eingetragen hat, bei 4 steht dann "200".
Witzig, nicht?
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steffen
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1. RAV4 V Hybrid AWD, Hilux DOKA,,Dacia Sandero, MTB Schauff Chayenne, ex LR D2a
BeitragVerfasst am: 22.11.2016 05:45:40    Titel:
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. Ebenso, ob man das für LKW vorgeschriebene Umweltpickerl in Österreich haben muss.
------------------------------
bei uns werden PU schon als LKW ausgeliefert. Es soll wohl irgendwie auch als PKW gehen, mir ist aber keiner bekannt.
Umweltpickl für LKW hat keiner. Einzig die Plakette mit den Gewichtsangaben und Maßen ist vorgeschrieben. Haben aber auch die wenigsten. Wenn nicht, ich mein 20 Euro oder so. Über 3,5 ist logisch aber Standardangaben gelten für alle LKW.

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Verkehr-und-Betriebsstandort/Verkehr-allgemein/Verkehrsrecht/Aufschriften_auf_LKW.html

Gruss
Steffen

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hzj
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BeitragVerfasst am: 22.11.2016 11:26:37    Titel:
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Ich habe gerade noch mal nachgesehen:
Wien und Niederösterreich verlangen die Umweltplakette für alle LKW, d. h. alle N1, N2 und N3, unabhängig von Masse/Gewicht. Damit können sie per Fotoüberwachung feststellen, ob der LKW fahren darf oder nicht. Das ist wie in den deutschen Umweltzonen: LKW ohne Plakette, egal welche Abgaseinstufung: Fahrverbot!

http://www.oeamtc.at/portal/ig-luft-abgasplaketten-verordnung+2500+1387398

N1 Pickup hilft dann leider auch nicht. Aber vermutlich erkennen sie einen PU mit Hardtop oder mit Wohnkabine nicht unbedingt als LKW der Gruppe N. Irgendwo habe ich auch gelesen, nur noch nicht wiedergefunden, dass ein N Klasse LKW bei Umbau zu einem Wohnmobil zu einem Klasse M - Wohnmobil PKW mutiert, aber seine LKW Abgaseinstufung behält, weil er mit den Abgaswerten als PKW gar nicht zugelassen werden könnte.

Total bescheuert ist, dass man für LKW unter 3,5t die IG-Luft Plakette nur an zugelassenen Prüfstellen in Österreich erhalten kann. Die haben natürlich nur begrenzte Öffnungszeiten. Bei Fahrzeugen über 3,5t werden die Plaketten zugesendet.

Wer ohne Plakette erwischt wird, zahlt. Wie viel im Einzelfall, weiß ich nicht. Maximal sind es 2180€. Für Ausländer gilt die Regel natürlich auch. Ich vermute, wer im Bereich Wien wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Überfahren einer roten Ampel geblitzt wird, zahlt nachträglich auch für eine fehlende IGL Plakette, wenn die Österreicher erst mal durch Datenabgleich rausgefunden haben, dass der PU in Deutschland als LKW gemeldet ist.

Zitat:
Ausgabe der IG-L Abgasplaketten
Erhältlich ist die Plakette bei Werkstätten, Kfz-Prüfstellen und vielen ÖAMTC-Stützpunkten.
Bei den ÖAMTC-Stützpunkten beträgt der Preis 25 Euro.
Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen vorgeführt werden, bei schwereren Fahrzeugen kann die Plakette auch zugesandt werden. Für eine problemlose und richtige Einstufung der Abgasklasse ist die Vorlage sämtlicher abgasrelevanter Zulassungsdaten nötig.


Natürlich gelten die deutschen Umweltplaketten nicht in Österreich. Da macht jedes Land der EU seine eigene Plakette und pappt die Frontscheibe zu.

Gruss, Bernhard
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BeitragVerfasst am: 22.11.2016 17:04:23    Titel:
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sorry, das stimmt in Wien und NÖ sind die mittlerweile vorgeschrieben für alle LKW. Das hatte ich vergessen.
Für uns hier im Westen ist Wien Gott sei Dank sehr weit weg, so das wir da vieles nicht wahrnehmen.

Gruss
Steffen

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