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Stehauf-Wattwurm
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Verfasst am: 25.06.2017 15:13:36 Titel: |
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Sprotte hat recht.
Aber in dem Fall muss die komplette Beleuchtung (rechts UND links, inkl. NSL und Rückfahrleuchten!) zusätzlich angebracht werden. Weiteres Argument: 45°-Sichtbarkeit der Rücklichter, Bremslichter, Blinker.
Außerdem kann ein miesepetriger Cop auf die Idee kommen, dass das gar keine Ladung ist (weil mit dem Fahrzeug verschraubt und damit nicht ohne Werkzeug abnehmbar) und Dir einen kostenpflichtigen Liebesbrief einschliesslich Einladung zum TÜV (wegen Änderung der Fahrzeuglänge und des Leergewichts) mitgeben.
Ich weiss dass das nervt, aber ich kann nichts für die StVZO und auch nichts für hirnrissige Cops. Aber dafür könnte ich dir Geschichten über solche Sachen erzählen die du nicht glaubst.
Edit: Ich habe mir gerade die Fotos nochmal angesehen, aber die geben das nicht her was ich sehen will. Kann es sein, dass du die Anschraubelemente an den Türscharnieren so gebaut hast, dass du den Radträger nur einhängst und mit Splinten sicherst? Zutrauen würde ich dir das durchaus.
Dann wäre mein 2. und 3. Absatz hinfällig. | |
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His Highness Lord Crash
Mit dabei seit Mitte 2010 Wohnort: Blaubeuren/Ulm Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 2743 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Audi RS6 2. Sprinter 4x4 313CDI 3. Suzuki Wagon R 4. Kreidler F-Kart 5. Jawa 50 Typ 20 6. Microtrac 7. Mini MAZ537 8. Ural 4320 9. Belarus EO2621 |
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Verfasst am: 25.06.2017 18:44:38 Titel: |
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Der Träger wird schon verschraubt. Aus diesem Grund habe ich eine Nummer eingeschlagen und lasse den Träger einfach eintragen. Das löst außerdem das Problem mit der Ladelänge. Momentan sind es ca. 120cm Überstand wodurch ich auch in Deutschland eine Fahne anbringen müsste. Gehört der Träger dann aber zum Fahrzeug schenke ich mir das weil das Fahrzeug ja nach hinten länger wird. Tafel in Italien ist klar, die mach ich aber einfach an die Bikes. Ohne Bikes würde der Halter sonst viel zu weit herausstehen.
Die Beleuchtung schenke ich mir ebenfalls, ohne Bikes wird sie nicht verdeckt und mit lasse ich es darauf ankommen.
Ich glaube außerdem dass wenn der Träger eingetragen ist die Cops sich keine Gedanken mehr darüber machen. | _________________ www.fzt-gepraegs.de |
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Stehauf-Wattwurm
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Verfasst am: 25.06.2017 19:09:42 Titel: |
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Steinbruchsoldat hat folgendes geschrieben: | Der Träger wird schon verschraubt. Aus diesem Grund habe ich eine Nummer eingeschlagen und lasse den Träger einfach eintragen. Das löst außerdem das Problem mit der Ladelänge. Momentan sind es ca. 120cm Überstand wodurch ich auch in Deutschland eine Fahne anbringen müsste. Gehört der Träger dann aber zum Fahrzeug schenke ich mir das weil das Fahrzeug ja nach hinten länger wird. Tafel in Italien ist klar, die mach ich aber einfach an die Bikes. Ohne Bikes würde der Halter sonst viel zu weit herausstehen.
Die Beleuchtung schenke ich mir ebenfalls, ohne Bikes wird sie nicht verdeckt und mit lasse ich es darauf ankommen.
Ich glaube außerdem dass wenn der Träger eingetragen ist die Cops sich keine Gedanken mehr darüber machen. |
Wenn du den eintragen lässt (was ich für eine gute Lösung halte), musst du Beleuchtung anbauen. Und selbst wenn nicht beim TÜV kriegst du beladen Ärger mit der Rennleitung, ganz fix und garantiert.
Aber probier's ruhig aus, Lehrgeld zahlt jeder. | |
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His Highness Lord Crash
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Verfasst am: 25.06.2017 20:45:12 Titel: |
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Wieso muss da Beleuchtung dran? Wenn man 1m dahinter steht sieht man beide Rücklichter komplett. Es wird rein gar nichts verdeckt!
Sieht auf einem Bild anders aus, das liegt aber an der Perspektive. Aber das entscheidet ja zum Glück der TÜV und nicht du.
Beladen gibt es immer noch die Alternative mit Magnetrückleuchten die ich dann einfach hinmagneten kann.
Heute hab ich dann noch fertiggeschweisst:
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Stehauf-Wattwurm
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Verfasst am: 25.06.2017 21:43:40 Titel: |
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Steinbruchsoldat hat folgendes geschrieben: | Wieso muss da Beleuchtung dran? Wenn man 1m dahinter steht sieht man beide Rücklichter komplett. Es wird rein gar nichts verdeckt!
Sieht auf einem Bild anders aus, das liegt aber an der Perspektive. Aber das entscheidet ja zum Glück der TÜV und nicht du.
Beladen gibt es immer noch die Alternative mit Magnetrückleuchten die ich dann einfach hinmagneten kann.
Heute hab ich dann noch fertiggeschweisst:
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Ich verstehe nicht wie jemand mit deinen Fähigkeiten sowas als persönlichen Angriff nehmen kann und muss. Vor allem dann nicht, wenn es eine Hilfestellung und ein Denkanstoß sein soll - und wenn du bereits ein dickes Lob von mir für deine Idee und die Ausführung bekommen hast.
Aber das, dass bei beladenem Fahrradträger der Sichtwinkel von 45° nicht einzuhalten ist, kannst du nicht wegdiskutieren. Vor allem nicht mit Cops.
Und wenn das Ding fest angebaut ist, sind abnehmbare Rückleuchten nicht zulässig.
So einfach ist das.
Mach das Ding abnehmbar und du hast alle Probleme mit den Magnetleuchten gelöst. | |
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His Highness Lord Crash
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Verfasst am: 25.06.2017 21:59:14 Titel: |
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Die Rückleuchten kommen dann aber an die Ladung, sprich dann sind sie doch zugelassen, weil an der Ladung kann ich sie ja nicht verschrauben?
Bringt ja nichts die an den Träger zu machen weil dann sind sie mit Ladung ja wieder verdeckt.
Muss das morgen nochmal mit dem Tüver diskutieren.
Wie du sagst bleibt ja immer noch die Möglichkeit das mit Stehbolzen und Flügelmuttern fest zu machen. Dann brauche ich aber wieder eine Fahne da Länge >1m. Wobei, der Reserveradträger ist ja eingetragen, wenn ich ab dem messe müsste es <1m sein.
Edit: Ich könnte ja auch einfach das Vierkantrohr neben der Rückleuchte ausklinken, dann wäre der Punkt unbeladen mal erledigt. | _________________ www.fzt-gepraegs.de |
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Stehauf-Wattwurm
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Verfasst am: 25.06.2017 22:23:33 Titel: |
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Steinbruchsoldat hat folgendes geschrieben: | Die Rückleuchten kommen dann aber an die Ladung, sprich dann sind sie doch zugelassen, weil an der Ladung kann ich sie ja nicht verschrauben?
Bringt ja nichts die an den Träger zu machen weil dann sind sie mit Ladung ja wieder verdeckt.
Muss das morgen nochmal mit dem Tüver diskutieren.
Wie du sagst bleibt ja immer noch die Möglichkeit das mit Stehbolzen und Flügelmuttern fest zu machen. Dann brauche ich aber wieder eine Fahne da Länge >1m. Wobei, der Reserveradträger ist ja eingetragen, wenn ich ab dem messe müsste es <1m sein.
Edit: Ich könnte ja auch einfach das Vierkantrohr neben der Rückleuchte ausklinken, dann wäre der Punkt unbeladen mal erledigt. |
Dein Edit ist das was ich meinte.
Schau mal, auf diesem Foto hast du einen Sichtwinkel (nach innen) von etwa 30°:
Da ist schon alles vorbei, und das unbeladen. 45° schreibt die StVZO vor.
Beladen kommst du damit nach jenseits von gut und böse.
Und auf Ladung darfst bzw. musst du eine Sicherungsleuchte anbringen, aber nicht die kompletten Rückleuchten.
Idee: warum baust Du nicht einen herunterklappbaren oder besser ausziehbaren horizontalen Träger am unteren Ende an, an dem du das ganze Lampengedöns anschraubst?
Denk dran dass NSL und Rückfahrleuchten auch dran müssen. | |
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Verfasst am: 25.06.2017 22:35:36 Titel: |
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Das Foto meinte ich, das täuscht. Ich bin mir ziemlich sicher dass ich die 45° erreiche. Die einzelnen Kammern im Rücklicht sind ja schmäler, darauf habe ich schon geachtet.
Ich werds morgen dem Tüver zeigen der sagt mir dann schon was zu machen ist.
Ein Radträger auf der gilt dann aber doch auch als Ladung. Da ist auch die komplette Beleuchtung inkl. 2. Kennzeichen dran. Dürfte bei mir ja dann das gleiche sein. | _________________ www.fzt-gepraegs.de |
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Stehauf-Wattwurm
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Verfasst am: 25.06.2017 22:46:07 Titel: |
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Steinbruchsoldat hat folgendes geschrieben: | Das Foto meinte ich, das täuscht. Ich bin mir ziemlich sicher dass ich die 45° erreiche. Die einzelnen Kammern im Rücklicht sind ja schmäler, darauf habe ich schon geachtet.
Ich werds morgen dem Tüver zeigen der sagt mir dann schon was zu machen ist.
Ein Radträger auf der gilt dann aber doch auch als Ladung. Da ist auch die komplette Beleuchtung inkl. 2. Kennzeichen dran. Dürfte bei mir ja dann das gleiche sein. |
Die Winkel werden ab Aussenkante Leuchtscheibe gemessen.
Nur wenn dein Träger abnehmbar ist. Sonst ist er ja keine Ladung, sondern fest angebaut. Wie deiner eben.
Ich darf an die Diskussion um die Reserveräder an den Hecktüren von GW erinnern.
Mit deiner Argumentation hätten die Hersteller ja nur die Räder selbst weglassen müssen und alles wäre gut gewesen. Bitte glaube doch nicht dass alle Menschen doof sind.
Ein fest montierter Spezialträger (für Fahrräder) wird, wenn Leuchtwinkel betroffen sind, natürlich mit der vorgesehen (Be)Ladung geprüft. | |
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His Highness Lord Crash
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Verfasst am: 25.06.2017 23:00:20 Titel: |
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Das glaube ich jetzt nicht. Der Träger selbst verdeckt (wenn ausgeklinkt) keine Beleuchtung. also braucht der Träger selbst auch keine.
Denke z.B. an die Gitterboxen die die Jäger auf der haben, die brauchen auch keine Beleuchtung. Packe ich da jetzt aber etwas grosses rein dass die Lichter verdeckt muss ich danach schauen dass ich andere anbringe.
Mit einem einzelnen Fahrrad in der Mitte verdecke ich auch keine Leuchten. Die brauche ich dann erst wieder wenn zwei oder drei dabei sind.
Ich denke da an eine Strebe wie eine 2" Multimount mit so einer universellen Anhängerbeleuchtung dran die ich dann bei Bedarf einfach montieren kann. Von mir aus auch noch mit zweitem Kennzeichen. Weil nur mit dem Träger fahre ich da keine fette Lichtorgel spazieren.
Aber jetzt egal, abwarten was der Tüv sagt, der muss es ja wissen und danach richte ich mich.
EDIT: Sowas meine ich, muss ich eben die Dreiecke entfernen:
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Stehauf-Wattwurm
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Verfasst am: 25.06.2017 23:23:34 Titel: |
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Die Strebe passt und die gibt es auch schon mit LED-Rückleuchten, aber denk an NSL und Rückfahrlicht sowie Kennzeichenbeuchtung mit Kennzeichen (falls notwendig).
Alles andere wirst du sehen. | |
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Verfasst am: 26.06.2017 00:23:22 Titel: |
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Nsl ist ganz links und Rückfahrleuchten kommen auf den Dachträger, die werden nicht verdeckt. Muss ich mal fragen ob ich die dann trotzdem brauche oder nicht.
Wobei viele Hänger haben beides nicht... | _________________ www.fzt-gepraegs.de |
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Verfasst am: 26.06.2017 12:06:51 Titel: |
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So, also. Den Träger trägt er ein, wie ich schon gesagt habe. Ohne Beleuchtung und alles.
Wie genau die Beleuchtung mit Ladung aussehen muss bekomme ich noch gesagt. | _________________ www.fzt-gepraegs.de |
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Stehauf-Wattwurm
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Verfasst am: 26.06.2017 12:19:27 Titel: |
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Prima, freut mich für dich.
Kann man eigentlich mit kniffligen TÜV-Sachen zu dir kommen? | |
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His Highness Lord Crash
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Verfasst am: 27.06.2017 00:00:42 Titel: |
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Auf knifflige Sachen reagiert er allergisch.
Ich warte jetzt mal ab was wegen der Beleuchtung noch kommt, indes fallen mir immer mehr Sachen ein die ich noch hinzufügen könnte. Ösen für Schlösser z.B. oder auch eine Halterung für meine Auffahrkeile, ect.
Hat auch was gutes. | _________________ www.fzt-gepraegs.de |
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