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Stützlast AHK - Puch G 300GE 1991 75kg / 120kg

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ThomasP
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...und hat diesen Thread vor 2762 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 26.09.2016 15:19:44    Titel: Stützlast AHK - Puch G 300GE 1991 75kg / 120kg
 Antworten mit Zitat  

Hallo!

Ich habe eine Frage zur Stützlast der Anhangkupplung meines Puch G 300GE 1991.
Lt Zulassung beträgt diese 75kg. Auf dem Typenschild der AHK sind jedoch 120kg angeführt, ebenso auf dem roten Schild über der Anhangkupplung.
Wie kommt es dazu? Sind die eingetragenen 75kg bei allen Modellen gleich? Liegt vielleicht ein Fehler bei der Zulassung vor? Oder muss ich eine Typisierung machen um auf die 120kg zu kommen?

Danke vorab für Eure Mithilfe!

Freundliche Grüße - Thomas



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BeitragVerfasst am: 26.09.2016 16:13:34    Titel:
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Die Stützlast ist entweder das Maximale was die AHK verträgt oder das maximale was das Auto verträgt.
In diesem Fall wird wohl der G eine Stützlast von 75Kg haben - dies ist heute quasi Standart.

Mein G älteren Baujahres (1983) hat 150kg Stützlast.

aber um ehrlich zu sein - es ist schei*egal wieviel Stützlast man hat (Halten tut der G sicherlich mehr als 1 tonne). Wichtig ist die Anhängelast
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 26.09.2016 16:28:01    Titel:
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1 Tonne Stützlast???

Bist Du sicher dass Du weisst, wovon Du redest?

Einen solchen Wert hat man bei grossen LKWs, aber nicht bei GWs in der 3,5 to - Klasse.

Zur Ausgangsfrage: Du könntest ja mal bei DB nachfragen ob Du den Wert erhöhen kannst.
Die Frage ist nur, warum willst Du erhöhen? Die Stützlast wird auch bei Kontrollen so gut wie nie überprüft, es sei denn das zugfahrzeug schlieft mit dem Mors am Boden. Und das ist eine Fahrsituation, die man schon um der eigenen Sicherjeit willen absolut vermeiden sollte.
Und wenn Du mal 25 kg zuviel drauf hast und die Federn des Zugpferdes tragen das, who cares?
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BeitragVerfasst am: 26.09.2016 17:25:11    Titel:
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Zitat:
2. Stützlast (§ 44 Abs. 3 StVZO)
Bei einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter hinter Pkw darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 % der jeweiligen (tatsächlichen) Anhängelast betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg betragen. Weder die für die Anhängekupplung und die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene zulässige Stützlast dürfen überschritten werden. Auf die danach zu beachtenden Stützlasten muss an gut sichtbarer Stelle hingewiesen werden, und zwar durch ein Schild am ziehenden Fahrzeug auf die dort höchstzulässige Stützlast sowie durch ein Schild vorn am Anhänger auf die Mindeststützlast und auf die höchstzulässige Stützlast.

Das ist ein Auszug aus dieser Seite
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BeitragVerfasst am: 26.09.2016 17:32:20    Titel:
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Dass der OP aus Österreich kommt ist aufgefallen?
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otto1
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1. ja, hab ich
BeitragVerfasst am: 26.09.2016 18:21:27    Titel:
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Mercedes 120kg Stützlast, Puch 75 kg Stützlast- ganz einfach. :) Falsches Auto gekauft! ;)

Wenn der Threadersteller nicht mal verrät, welche Kupplung (wichtig- Strichausführung!) er hat und auch nicht sagt, ob langer oder kurzer Radstand, dann ist selbst die Glaskugel überfordert.

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Schönen Gruß

René


Denken ist wie Googlen, nur krasser!
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ThomasP
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...und hat diesen Thread vor 2762 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 26.09.2016 22:18:52    Titel:
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Hallo!

Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Zur Präzisierung:
Warum ich mich fuer die Stuetzlast interessiere? Ich moechte gerne mein Trialmotorrad auf der AHK auf einem Hecktraeger transportieren. Und in diesem Fall zaehlt eben die Stuetzlast.
Mir ist schon klar, dass das der G leicht aushaelt, im Falle einer Ueberpruefung oder eines Versicherungsfalles zaehlt halt nur das geschriebene Wort.

Bei meinem G handelt sich um eine kurze Version.
Die AHK stammt von Oris, Type 96/4, siehe Foto.


Gibt es unter den Forumskollegen einen vergleichbaren Puch G mit 120kg?

Freundliche Grüße - Thomas

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BeitragVerfasst am: 26.09.2016 23:15:40    Titel:
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Mal angenommen das Trialmopped wiegt max. 90 kg, dann darf der Träger mit allem Brimborium noch 30 kg haben.
Damit hast Du dann 120 kg auf der Kugel und ich weiss nicht ob es eine Befestigung gibt, die das aushält, denn die Fahrrad-/Lastenträger liegen alle bei so etwa 50 kg max. zul. Gewicht. Dazu kommt dann das beschxxxxxxxx Fahrverhalten ... dann lieber mit einem kleinen Moppedhänger fahren.

A propos, vor Zeiten hatte mal hier im Forum jemand eine fast gleiche Idee für Reisen ... wenn ich mich recht erinnere hat er das dann aufgegeben.
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ThomasP
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BeitragVerfasst am: 27.09.2016 01:20:21    Titel:
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Hallo!
Traegersysteme in der Gewichtsklasse gibt es inzwischen und das Fahrverhalten geht klarerweise sicher zu Gunsten eines Anhaengers. Mir gehts jedoch um eine legale Anhaengeralternative fuer kurze Strecken.
Freundliche Gruesze Thomas

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otto1
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1. ja, hab ich
BeitragVerfasst am: 27.09.2016 08:52:03    Titel:
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Hmm, ist schon die /4. Dann sollte das Problem bei der Zulassungstelle liegen. Hier hat wohl der PKW- Sachbearbeiter Deine Papierchen ausgestellt und standardmäßig 75kg eingetippt. Hast du die Möglichkeit, einen Brief eines vergleichbaren Baujahres zu kopieren?

Das mit dem Motorrad halte ich nicht für eine gute Sache. Es ist ja nicht nur die Stützlast sondern der Hebel zu berücksichtigen, der sich dadurch ergibt, dass die Karre ja nicht direkt mit dem Schwerpunkt über der Kugel platziert werden kann. Und das ist durch die Prüfung seinerzeit bestimmt nicht abgedeckt worden- zumindest auf dem Oris- Prüfstand, den ich vor ettlichen Jahren kennenlernen durfte.

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Schönen Gruß

René


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BeitragVerfasst am: 27.09.2016 09:52:59    Titel:
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Bei den Trialer ist das oft üblich mit dem Moped auf der AHK. Ist bei meinem Sohn im Verein auch so.
Ein Trialmoped hat runde 65-70kg, dann kommt der Träger noch dazu.
Das geht schon.
Gruß Udo
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BeitragVerfasst am: 27.09.2016 10:35:40    Titel:
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Moins

Der Einwand von Otto ist sehr berechtigt.
Dazu kommt der Punkt Hinterachslast, der in der von Otto illustrierten Konfiguration sehr leicht auch deutlich überschritten werden kann.
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BeitragVerfasst am: 27.09.2016 13:55:28    Titel:
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Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Dass der OP aus Österreich kommt ist aufgefallen?

Nee, wurde mit keinem Wort erwähnt und ich klick nicht auf jeden Bild-Link.
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Club der Ehemaligen



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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 27.09.2016 14:28:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

zugmaschine hat folgendes geschrieben:
Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Dass der OP aus Österreich kommt ist aufgefallen?

Nee, wurde mit keinem Wort erwähnt und ich klick nicht auf jeden Bild-Link.


ThomasP hat folgendes geschrieben:
Hallo!

Ich habe eine Frage zur Stützlast der Anhangkupplung meines Puch G 300GE 1991.
Lt Zulassung beträgt diese 75kg. Auf dem Typenschild der AHK sind jedoch 120kg angeführt, ebenso auf dem roten Schild über der Anhangkupplung.
Wie kommt es dazu? Sind die eingetragenen 75kg bei allen Modellen gleich? Liegt vielleicht ein Fehler bei der Zulassung vor? Oder muss ich eine Typisierung machen um auf die 120kg zu kommen?

Danke vorab für Eure Mithilfe!

Freundliche Grüße - Thomas


Ist ja auch kein Comic, das Forum hier. Aber es gibt Schlüsselwörter, die sowas verraten, und auch wenn bei "Anhangkupplung" noch nichts klingelt, sollte spätestens beim Begriff "Typisierung" der Groschen gefallen sein. Knuddel
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Mäxx
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1. CJ7 Blaue Plakette - Wie in drei Würmer Namen bekommt man die denn???
BeitragVerfasst am: 27.09.2016 15:58:01    Titel:
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Zitat:
Ist ja auch kein Comic, das Forum hier. Aber es gibt Schlüsselwörter, die sowas verraten, und auch wenn bei "Anhangkupplung" noch nichts klingelt, sollte spätestens beim Begriff "Typisierung" der Groschen gefallen sein.


Eigentlich müsste das jedem klar sein, wenn sowohl im Titel als auch im Thread ständig explizit von einem "Puch G" anstatt einfach nur "G" geredet wird. Hau mich, ich bin der Frühling rotfl
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