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flashman
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5. Air Patrol 2.0 Rallye Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 16.12.2015 14:56:59    Titel:
 Antworten mit Zitat  

xenon hat folgendes geschrieben:
Der Eintrag in den Papieren ist maßgeblich.

.
.

Das sind die Fakten.

Alles andere mit verblechten Scheiben und andere Erzählungen, die kursieren, sind einfach Märchen, die man nicht mehr diskutieren muss.


Beide Daumen hoch dafür.

Mast Du das mal ins Wiki bringen? Winke Winke

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quadman
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BeitragVerfasst am: 16.12.2015 16:17:31    Titel:
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Hallo Detlef,

mit deinen nur 2 eingetragenen Sitzen wirst du meines erachtens sehr erfolgreich sein!
Also Einspruch erheben!



Gruß Stefan
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 16.12.2015 17:20:07    Titel:
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xenon hat folgendes geschrieben:
ein Gespräch mit Vorführung (es schadet nicht mit einem beladenen Fahrzeug vorzufahren ....)geholfen.




Was soll die Beladung bringen?

Die Vorführung wird in der Regel bei einem Zollamt ablaufen, die Kollegen dort vor Ort treffen keine Entscheidung, haben nur die Aufgabe die Checkliste abzuarbeiten und wenn aufgrund der Beladung das nicht möglich ist dann ist die Vorführung beendet.
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blazerman
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BeitragVerfasst am: 16.12.2015 18:03:09    Titel:
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also bei mir sind es ja tatsächlich nur 2 sitze inklusive fahrersitz.
und ich habs noch nicht genau nachgemessen, da es aber der lange radstand ist dürfte die ladefläche etwa 2 drittel des gesamtinnenraums ausmachen. und zuladung liegt bei etwas über 800kg.

gut...trennwand ist derzeit nicht mehr drin. hatte der vorbesitzer ausgebaut. aber da ich das ding ja eigentlich wirklich als laster nutzen will kommt das ganze wieder rein, zu meinem eigenen schutz. beim bremsen nen motorblock oder eisenschrott ins kreuz zu bekommen hat nix!

bin jetzt gerade dabei schablonen zu fertigen für die siebdruckplatten für den boden und die trennwand. schön mit vielen zurrpunkten.

und die fenster werde ich auch verkleiden. und zwar von innen. damit da auch nix durchgeht.

somit wird die optik definitiv wie ein lkw ausehen.

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Caruso
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2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 16.12.2015 19:19:43    Titel:
 Antworten mit Zitat  

flashman hat folgendes geschrieben:
xenon hat folgendes geschrieben:
Der Eintrag in den Papieren ist maßgeblich.

.
.

Das sind die Fakten.

Alles andere mit verblechten Scheiben und andere Erzählungen, die kursieren, sind einfach Märchen, die man nicht mehr diskutieren muss.


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Lieber nicht,nachher glaubt den Quatsch noch einer.

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Redneck
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BeitragVerfasst am: 17.12.2015 11:04:14    Titel:
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Servus!

Du hast gute Chancen, wenn Du nur 2 Sitzplätze eingetragen hast! Der Umbau wurde ja gemacht! Ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen und bei Deiner zuständigen Begutachtungsstelle (meist das Hauptzollamt) noch mal vorfahren.

Ein Bekannter von mir hatte das gleiche Problem, da wurde der Steuerbescheid zurückgenommen und wieder so besteuert, wie das Fahrzeug umgebaut und eingetragen ist: nämlich als LKW.

Eine Trennwand würde ich aber auf jeden Fall wieder einbauen, sicher ist sicher. Leider entscheiden eben nicht nur die Sitzplätze, auch Dinge wie äußeres Erscheinungsbild usw. sind wichtig.

Es sollte eigentlich eine deutschlandweit einheitliche Regelung geben, leider zeigt sich in der Praxis immer wieder, daß da noch großer Klärungsbedarf besteht und eben doch jeder Fall einzeln beurteilt wird!

Scheiben verblechen ist übrigens nicht mehr erforderlich, das stimmt.

Gruß, Jürgen

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 17.12.2015 11:20:03    Titel:
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Redneck hat folgendes geschrieben:

Scheiben verblechen ist übrigens nicht mehr erforderlich,


Das liegt doch immernoch im Ermessen des jeweiligen Begutachtenden.

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Redneck
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BeitragVerfasst am: 17.12.2015 13:41:34    Titel:
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Nein, eigentlich nicht. Das war früher mal verlangt, obwohl es nirgends schriftlich aufgeführt war. Heute ist man davon wieder weggekommen - also wer es trotzdem fordert, vielleicht noch einen zweiten dazuziehen, oder zeigen lassen, wo das steht. Und das steht nirgends! Zwinker

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 17.12.2015 14:21:19    Titel:
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Das resultiert ganz einfach daraus,dass jeder PKW Insasse aus dem Fenster sehen können muss.
Frag mich jetzt bloß nicht wo das steht.
Im Umkehrschluss hat man keine Fenster in umgelabelten LKW haben wollen.
Das stand auch nirgendwo und lag im Ermessensspielraum des Jeweiligen.
Daran hat sich nichts geändert.
Fürs Foto würde ich die Fenster mit Plastidip zusprühen.

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BeitragVerfasst am: 17.12.2015 22:05:42    Titel:
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Es gibt ein Zulassungsrecht und ein Steuerrecht, sollte vielleicht noch jeder dazu schreiben von was er "spricht"
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Arlo Guthry
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BeitragVerfasst am: 17.12.2015 23:54:19    Titel:
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schnullerbacke hat folgendes geschrieben:
Es gibt ein Zulassungsrecht und ein Steuerrecht, sollte vielleicht noch jeder dazu schreiben von was er "spricht"


Moment, die jeweilig Betroffenen, sprechen von ihrem gerade vorliegendem Steuerbescheid!
Dieser ist nur durch die ausstellende Behörde veränderbar.
Ein Einspruch hat daher keine aufschiebende Wirkung.

Da ist schon ein wenig Tatendrang gefordert!

Aussitzen konnte ich den damaligen Bescheid jedenfalls nicht! Vertrau mir

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Tschüß
Kurt
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 18.12.2015 07:46:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Arlo Guthry hat folgendes geschrieben:
schnullerbacke hat folgendes geschrieben:
Es gibt ein Zulassungsrecht und ein Steuerrecht, sollte vielleicht noch jeder dazu schreiben von was er "spricht"


Moment, die jeweilig Betroffenen, sprechen von ihrem gerade vorliegendem Steuerbescheid!
Dieser ist nur durch die ausstellende Behörde veränderbar.
Ein Einspruch hat daher keine aufschiebende Wirkung.

Da ist schon ein wenig Tatendrang gefordert!

Aussitzen konnte ich den damaligen Bescheid jedenfalls nicht! Vertrau mir



@Caruso hat aktuell Probleme mit seiner Besteuerung?
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Caruso
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2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 18.12.2015 11:01:44    Titel:
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Ne,die liegen drei Monate zurück.
Da habe ich eine Fahrzeugart zugelassen,
von der ich felsenfest überzeugt war,dass
sie generell nur nach Gewicht besteuert würde.
Als der Brief vom Zoll da war,musste ich mich erstmal hinsetzen.
Von wegen:

xenon hat folgendes geschrieben:

Der Zoll hat nix zu entscheiden.


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BeitragVerfasst am: 18.12.2015 11:54:37    Titel:
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Es war klar, dass jemand kommt der das Gegenteil behaupten wird.

Das Thema ist dermaßen ausgelutscht, dass man dazu eigentlich nichts mehr sagen muss.

Zumal es eindeutig im Kfz-Steuergesetz geregelt ist.

Ich habs trotzdem getan; dafür möchte ich mich entschuldigen!

Kommt nicht wieder vor.

Und nun sei jedem sein Glaube an seine Wahrheit gegönnt.

Das der Glaube hier wohl nicht helfen wird, ist eine andere Sache.

Vielleicht hilft ja Beten oder hilfsweise Opfergaben auf irgendeinem Altar.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 18.12.2015 12:06:29    Titel:
 Antworten mit Zitat  

xenon hat folgendes geschrieben:

Zumal es eindeutig im Kfz-Steuergesetz geregelt ist.



Das solltest du mal bis zum Ende lesen,da steht nämlich schon drin,
dass man sich nicht dran halten wird,in der Dienstanweisung steht dann auch warum.
Deshalb gibt es immernoch frische Urteile zu dem Thema:
https://openjur.de/u/756946.html

Glauben und beten hilft den Besitzern von Aktuellen Defendern überhaupt nicht,
die kommen seit 2011 mit einer EU-LKW Zulassung ab Werk und werden,je
nach Sitzplatzzahl nach CO2-Ausstoß besteuert.

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