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hardoxman
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...und hat diesen Thread vor 3115 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 14.10.2015 15:52:12    Titel:
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Besten Dank. Dann muss ich den wohl erstmal auf LKW zulassen. Aktuell ist es noch ein Personenkraftwagen.

Vielen Dank zusammen!
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Kini
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1. Kia Sorento 2.5 CRDi
BeitragVerfasst am: 14.10.2015 16:19:53    Titel:
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Heißt das ganze dann, daß die hinteren Scheiben nicht mehr zwangsweise verblecht sein müssen?


Kini

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"Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
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auf twitter von @haekelschwein


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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 14.10.2015 16:40:49    Titel:
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hardoxman hat folgendes geschrieben:
Besten Dank. Dann muss ich den wohl erstmal auf LKW zulassen. Aktuell ist es noch ein Personenkraftwagen.

Vielen Dank zusammen!


Klär aber vorher mit deiner versicherung was die dann nehmen.....

Mein Jeep Wrangler war als "LKW Offener Kasten" besteuert und versichert

Steuer mit 110€ sind ja ok... aber gut 800€ versicherung bei 50% !!! (Haftpflicht + TK mit 300€ SB)

Tiefer als 50% geht bei LKW nicht, und saison Kennzeichen geht auch nicht!

Als LKW unter2,8T wie meiner liegt man versicherungstechnisch in der unfallträchtigen Sprinterklasse
(Lieferwagen mit 0,3T nutzlast) Vertrau mir


...und verblechte seitenscheiben hatte ich keine.... nicht mal seitenscheiben....Ätsch
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masterpatrol
zu doof für hier? ;-)
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1. MTD Rasentraktor.RIP
2. Castelgarden
BeitragVerfasst am: 14.10.2015 20:22:06    Titel:
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schnullerbacke hat folgendes geschrieben:
ruedi hat folgendes geschrieben:
Nur mal Interesse halber wird dann eine doka Pritsche mit 2 Sitzreihen auch als Pkw besteuert? Oder hat es noch mit dem Verhältnis Fahrgastraum und Ladefläche zu tun?


Zahl der Sitzplätze ist da auch noch massgebend ab 5 ist alles Pkw


Dodge RAM 3500 longbed und 5 oder 6 sitze aber net Unsicher


Gruß mich

_________________
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Lieber Schweinekisten, als gar kein Spaß!!!
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masterpatrol
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1. MTD Rasentraktor.RIP
2. Castelgarden
BeitragVerfasst am: 14.10.2015 20:30:04    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Also ich fahr lkw Zulassung und Saisonkennzeichen und zahl von 04-10 87 € steuer.
Ausserdem fahr ich auf 30% in der versicherng
Jeep42 hat folgendes geschrieben:
hardoxman hat folgendes geschrieben:
Besten Dank. Dann muss ich den wohl erstmal auf LKW zulassen. Aktuell ist es noch ein Personenkraftwagen.

Vielen Dank zusammen!


Klär aber vorher mit deiner versicherung was die dann nehmen.....

Mein Jeep Wrangler war als "LKW Offener Kasten" besteuert und versichert

Steuer mit 110€ sind ja ok... aber gut 800€ versicherung bei 50% !!! (Haftpflicht + TK mit 300€ SB)

Tiefer als 50% geht bei LKW nicht, und saison Kennzeichen geht auch nicht!

Als LKW unter2,8T wie meiner liegt man versicherungstechnisch in der unfallträchtigen Sprinterklasse
(Lieferwagen mit 0,3T nutzlast) Vertrau mir

Also ich fahr lkw Zulassung und Saisonkennzeichen und zahl von 04-10 87 € steuer.
Ausserdem fahr ich auf 30% in der versicherng


...und verblechte seitenscheiben hatte ich keine.... nicht mal seitenscheiben....Ätsch

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 14.10.2015 20:35:26    Titel:
 Antworten mit Zitat  

masterpatrol hat folgendes geschrieben:
schnullerbacke hat folgendes geschrieben:
ruedi hat folgendes geschrieben:
Nur mal Interesse halber wird dann eine doka Pritsche mit 2 Sitzreihen auch als Pkw besteuert? Oder hat es noch mit dem Verhältnis Fahrgastraum und Ladefläche zu tun?


Zahl der Sitzplätze ist da auch noch massgebend ab 5 ist alles Pkw


Dodge RAM 3500 longbed und 5 oder 6 sitze aber net Unsicher


Gruß mich



Glück gehabt!
Bis 2012 standen die 4 Sitzplätze im Gesetz, aktuell verweist der §18 auf die alte Fassung des Gesetzes.
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 14.10.2015 22:04:40    Titel:
 Antworten mit Zitat  

masterpatrol hat folgendes geschrieben:
Also ich fahr lkw Zulassung und Saisonkennzeichen und zahl von 04-10 87 € steuer.
Ausserdem fahr ich auf 30% in der versicherng



dann wird mir meine versicherung mist erzählt haben....wir werden es nicht mehr rausfinden Obskur
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OffRoad-Ranger
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BeitragVerfasst am: 15.10.2015 07:26:38    Titel:
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Servus,

Zulassungs- und Steuerfragen konnten früher schon nicht in einem Satz beantwortet werden und heutzutage auch noch nicht.

Bei den Versicherungen gibt es Unterschiede, manche gehen bis 50% andere wiederum bis 30% Rabatt.
Auch dieZulassungsart "offener Kasten" oder "geschlossener Kasten" machen enorme Beitragsunterschiede.

Also kann man schon mal bei verschiedenen Versicherungen anfragen.

Bei der Steuer ist es genauso unterschiedlich. Der Zoll entscheidet mitunter als Hauptgrund die Sitzplatzzahl, zwei sind LKW, drei können mit Glück LKW, ab vier fällt die Entscheidung zum PKW.
Da Pickup´s sowieso meist LKw´s sind, reicht es hier die Sitzplatzzahl anzupassen, eine Seitenverblechung ist nicht notwendig.

Wenn PKW´s umgebaut werden verlangt meist der TÜV/DEKRA das Verblechen um eine LKW-Eintragung zu bekommen. Wie das da der Zoll sieht weis ich nicht.

Vieles kann man auch hier nachlesen, was die einzelnen Leute für eine Odyssee hinter sich hatten:
http://www.pickuptrucks.de/index.php/kunena/19-plauderecke/12356-thema-besteuerung-nach-gewicht-alles-wird-gut?start=560#177223

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Gruß

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Tonito
jaja ... ich überleg ja noch!
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BeitragVerfasst am: 15.10.2015 12:11:08    Titel:
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Hallo Freunde,

ich hatte damals Glück und brauchte die Scheiben für den TÜV-Prüfer nicht verblechen. Eine Trennwand bis zur Oberkante der Sitze und die Rücksitzbank zu entfernen hat ihm gereicht.
Das Ganze ging kurz vor dem Instanzenwechsel vom FA zum Zoll über die Bühne und wurde ohne Vorführung akzeptiert.
Die (nur) Haftpflicht-Versicherung für den jetzt geschlossenen Kasten über 2,8t liegt bei knapp 580EUR p.a. bei HUK24 und bei 40%.

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Redneck
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BeitragVerfasst am: 15.10.2015 14:25:54    Titel:
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Servus zusammen!

Hab mal den Thread hier durchgelesen - da steht nun eine ganze Menge drin, was nicht oder nicht mehr stimmt! Obskur

Aktuell:

Gewichtsbesteuerung ist nur noch für Single-Cab-Pickups möglich, alle DoKa´s und XtraCabs werden bei neuerer Zulassung nach Hubraum besteuert. Wer noch eine ältere Zulassung hat und nach Gewicht besteuert wird (vor allem einige XtraCabs), der hat einfach Glück und sollte sein Auto nicht ummelden, abmelden, Leistungssteigern oder sonstwas, womit das Kassenzeichen auffällig wird. Sonst kann es passieren, daß man einen Brief vom zuständigen Hauptzollamt bekommt und die Grundlagen für die Besteuerung neu berechnet werden müssen, und da hat man auch mit einem XtraCab oder sonstigem 1,5-Kabiner keine Chance mehr. (Mir passiert)

Man muß dann beim zuständigen Hauptzollamt oder einer Stelle, die Begutachtungen durchführt (ist beim HZA zu erfragen), vorfahren und das Fahrzeug wird vermessen, fotografiert usw... Das wird dann ans HZA weitergeleitet, die Chancen stehen aber denkbar schlecht, daß die Gewichtsbesteuerung bleibt. Auch das Anführen verschiedener Gründe (Verzollung als LKW, Notsitze usw) hilft wenig, entscheidend sind eben diese 4 eingetragenen Sitzplätze, weswegen die Software automatisch PKW ausspuckt.

Der Zoll gibt einem aber die Möglichkeit, seinen 1,5-Kabiner wieder als LKW "umzubauen", das heißt im Klartext: Sitze hinten raus, Gurte raus, Gurtpunkte verschweissen. (reichen zwei Punkte an jeder Schraube). Ein Verblechen der Scheiben wie früher oder eine Trennwand ist nicht mehr erforderlich. Damit dann zum TÜV fahren, 2 Sitze austragen lassen (Zusatz "dauerhaft entfernt" sollte mit eingetragen werden). Danach dann zur Zulassungsstelle, neue Papiere beantragen, die Zul. St. meldet das automatisch ans Hauptzollamt und nach einige Zeit (kann etwas dauern) erhält man den neuen, geänderten Steuerbescheid. Kosten: Umbauten (je nachdem, ob man es selbst macht oder machen läßt, ca. 30 Euro), TÜV- Austragung der Sitze 50 Euro, Zul. Stelle (15 Euro). Ob man das machen will oder nicht, kann ja jeder selbst entscheiden, kommt halt drauf an, ob man die Sitzplätze hinten braucht oder nicht, denn nach dem Umbau Personen mitnehmen ist natürlich eine Steuerhinterziehung.

Will man das bei geschlossenen Geländewagen machen, am besten vorher genau mit dem Sachbearbeiter beim Hauptzollamt absprechen und vorfahren. Wenn man zwei Sitzplätze hat, einen wesentlich längeren Stauraum als Fahrgastraum hat, ist das durchaus möglich, aber jeder Fall wird eben einzeln beurteilt.

Gruß, Jürgen

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Mog9
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BeitragVerfasst am: 15.10.2015 14:38:20    Titel:
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@ redneck

Auch was du schreibst stimmt nicht! Ich habe vor 2 Monaten meinen Defender 110 Doka nach technischen Änderungen umgemeldet. Unter anderem habe ich eine Lkw Zulassung gemacht die zunächst nicht berücksichtigt wurde. Ich habe gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt und mit Bildern zum Hauptzollamt geschickt. Der Steuerbescheid wurde daraufhin kommentarlos auf LKW geändert.
Das macht jeder wohl wie er gerade lustig ist!
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BeitragVerfasst am: 15.10.2015 14:39:03    Titel:
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Jeep42 hat folgendes geschrieben:
dann wird mir meine versicherung mist erzählt haben....wir werden es nicht mehr rausfinden Obskur

mein sj 413 long hätte 1000eur haftplicht gekostet als lkw.
da bin ich dann doch lieber beim pkw geblieben :)

_________________
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BeitragVerfasst am: 15.10.2015 14:58:51    Titel:
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Servus!

Das stimmt schon so, wie ich geschrieben habe. So wird es in 99% aller Fälle gehandhabt. Auch ich kenne ein paar Beispiele, wo es anders (zugunsten des Geländewagenfahrers) ausgegangen ist! Das ist aber nicht die Regel, wenn mal was durchrutscht im System oder doch von Sachbearbeitern anders eingestuft wird, einfach freuen und stillschweigen! Smile

Der Zoll ist eine Bundesbehörde, also sollte alles bundeseinheitlich gemacht werden, sollte... Daß es manchmal anders läuft, ist halt so. Solange einzelne Sachbearbeiter drüber entscheiden, wird´s sowas immer geben! Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, was der aktuelle Stand ist - ein wenig Ahnung hab ich von der Materie schon... Grins

Und ich habe selbst umgebaut und mich deswegen eingehender mit dieser Sache beschäftigt (oder beschäftigen müssen)...

Gruß, Jürgen

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Hartwig
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10. MB 407D
11. Simson S51
BeitragVerfasst am: 16.10.2015 06:31:48    Titel:
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6 Sitzplätze, gestern zugelassen, da bin ich mal gespannt wenn der Bescheid kommt Unsicher
ZGG 5.9T


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Alles Gute im Leben ist entweder ungesetzlich, unmoralisch, oder es macht dick.
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Redneck
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1. Toyota Hilux XtraCab
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BeitragVerfasst am: 16.10.2015 06:39:57    Titel:
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Guten Morgen!

Tolle Kiste! YES

Ich will Dir echt den Tag nicht vermiesen, aber für den Zoll wird das zu 99% ein PKW sein, ein Bekannter hatte das gleiche Problem mit einem Chevy. Für die Besteuerung zählen die Sitzplätze (hauptsächlich), das äußere Erscheinungsbild, Höchstgeschwindigkeit, Länge der Ladefläche zum Innenraum. Das wird bei dem Ford auf jeden Fall sehr eng, da kannst nur auf einen guten Sachbearbeiter hoffen! Du kannst natürlich bei PKW auch Einspruch einlegen, hab ich auch gemacht. Kommt aber nix dabei raus, ich hab die ganzen Dienstanweisungen und Urteile gelesen - wird sehr schwer...

Drück Dir aber trotzdem die Daumen, daß die Kiste so besteuert wird, wie sie eingeführt wurde - nämlich als LKW! Vertrau mir

Gruß, Jürgen

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