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Kurzzeitkennzeichen Regelung 2015 wie funktioniert es ??


 
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blubb
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...und hat diesen Thread vor 3217 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 05.07.2015 18:10:55    Titel: Kurzzeitkennzeichen Regelung 2015 wie funktioniert es ??
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Guten Abend zusammen

Ich habe ein kleines Problem
Ich habe einen Gebrauchtwagen von Privat gekauft.

Der Wagen befindet ich in München der Käufer also ich befindet sich im Ruhrgebiet.
Ich hatte eigentlich vor am Wochenende nach München zu fliegen und den Wagen auf Kurzzeitkennzeichen abzuholen.

Papiere und Brief liegen noch beim Vorbesitzer deshalb ist ein direktes anmelden nicht möglich.
Der Wagen besitzt noch TÜV bis nächstes Jahr.

Ich habe von einer Neuregelung gelesen das nurnoch Fahrzeug mit TÜV auf Kurzzeitkennzeichen bewegt werden dürfen.
Früher so meine ich mich erinnern zu können konnte ich Kurzzeitkennzeichen bei mir am Strassenverkehrsamt holen, in den wisch alle Fahrzeugdaten eintragen und losfahren.

Mittlerweile trägt die Daten das Strassenverkehrsamt ein und die Kennzeichen werden Ausgegeben von der Zulassungsstelle in der das Fahrzeug als letztes zugelassen wurde.

Dieses stellt auch kein Problem dar da der Verkäufer mir die Kennzeichen besorgen würde.
vielmehr stellt sich die frage des Fahrers.

in dem Schein wird doch soweit ich weiss auch der Fahrer eingetragen mit dem das Fahrzeug dann versichert ist.

kann mir wer sagen wie dieses am geschiktesten erledigt wird? so das im Optimalfall bei einem Unfall wovon ich mal nicht ausgehen will der Verkäufer nix mit am Hut hat ?

mfg sven
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Big Chevy
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BeitragVerfasst am: 05.07.2015 18:46:56    Titel:
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Hallo , ja das ist eine blöde neue Regelung , ich habe es jetzt auch grad hinter mir .
Du mußt als Käufer zum Verkäufer gehen , Fahrzeug , natürlich ohne Probefahrt bezahlen , dann mit Fahrzeugpapieren und gültigem Tüvbericht und Versicherungsnummer zur Zulassungsstelle des Verkäufers fahren , Kurzzeitkennzeichen holen und dann kannst du nachhause fahren .
Du kannst natürlich auch mit dem Verkäufer sprechen ob der dir die Papiere auch aushändigt ohne das du bezahlst , nur um eine Probefahrt zu machen , das wird aber bei mehreren Autos die einen interessieren recht teuer .
Und man kann es nur unter der Woche machen , so wie früher , bei sich das Kennzeichen in der Woche holen und am Wochenende das Auto holen geht garnicht mehr .
Ich verkaufe meine Autos angemeldet , da kann der Käufer Probefahrt machen und das Auto gegebenenfalls überführen .
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Bigwaltens
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BeitragVerfasst am: 05.07.2015 18:49:06    Titel:
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Schau mal oben im Forum unter der Rubrik:Tool &Karte, da ist auch was zum Thema "Kurzzeitkennzeichen",
Schau doch da mal rein


Gruß Bigwaltens

_________________
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...ein Leben ohne Monterey ist möglich - aber sinnlos!
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blubb
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...und hat diesen Thread vor 3217 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 05.07.2015 18:50:33    Titel:
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grml

Gut zu Wissen.
Also entweder lässt der Verkäufer das Fahrzeug angemeldet oder schickt mir Brief TÜV und co, ich melde den Wagen an und Fliege darunter.

Wäre da nicht das Problem der Streikenden Post ....
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MikeSJ413
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BeitragVerfasst am: 05.07.2015 19:29:18    Titel:
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oder Du läßt Dir die Papiere hierher schicken/Mailen/Faxen...
gehst damit zu Deinem Versicherungsvetreter und der regelt alles für Dich

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BeitragVerfasst am: 05.07.2015 20:00:01    Titel:
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Warum fragst Du nicht den Verkäufer, ob der das Kzk besorgt?
Auch wenn der dann drinsteht interessiert das niemand. Btdt.
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blubb
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...und hat diesen Thread vor 3217 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 05.07.2015 21:27:02    Titel:
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Vielen Dank für eure Antworten

Der Wagen bleibt angemeldet und wird von mir schnellstmöglich abgemeldet
ist das einfachste

mfg
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hobbes
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BeitragVerfasst am: 06.07.2015 10:24:00    Titel:
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Nur als Ergänzung, habe das gerade mit einem Wohnwagen durch.
Für das Kurzzeitkennzeichen reicht, zumindest bei uns hier, die Kopie des HU Berichts oder des Scheins (so dass ersichtlich ist ob das Fz. noch TÜV hat).
Der Verkäufer des Wohnwagens hat mir das gemailt und damit hab ich dann bei der Behörde das Kurzzeitkennzeichen bekommen.
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BeitragVerfasst am: 06.07.2015 10:55:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

blubb hat folgendes geschrieben:
Vielen Dank für eure Antworten

Der Wagen bleibt angemeldet und wird von mir schnellstmöglich abgemeldet
ist das einfachste

mfg


kann für den Verkäufer aber blöd sein, wenn es der Käufer nicht ummeldet. Habe das gerade hinter mir. Trotz Pass-Kopie etc. sehr schwierig.

Tolle neue Regelung. Von Leuten gemacht die wohl selbst nie eine Auto kaufen oder verkaufen.

Auto abmelden ist wegen Probefahrt echt blöd und nicht jeder Käufer kommt aus der Nahzone.

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BeitragVerfasst am: 06.07.2015 21:04:33    Titel:
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Brief/Schein faxen lassen. Evb Nr. für Kurzzeitkennzeichen geben lassen und mit nem Personalausweis auf deine Zulassungsstelle gehen. Dort bekommt man dann einen Fahrzeugschein wie der originale auch, jedoch mit dem Hinweis drauf, damit du nur den direkten Weg zum TÜV fahren darfst oder in eine Werkstatt um den TÜV erlangen zu können. Es steht sogar drauf, damit das Fahrzeug nur in dem Bezirk der Zulassungsstelle bewegt werden darf!

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HEMI
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BeitragVerfasst am: 06.07.2015 21:42:40    Titel:
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Zitat:
Dort bekommt man dann einen Fahrzeugschein wie der originale auch, jedoch mit dem Hinweis drauf, damit du nur den direkten Weg zum TÜV fahren darfst oder in eine Werkstatt um den TÜV erlangen zu können. Es steht sogar drauf, damit das Fahrzeug nur in dem Bezirk der Zulassungsstelle bewegt werden darf!


Nö.
Ich habe eins am 2.6 geholt.
Enthaltene Daten:
Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
Ablaufdatum
Kennzeichen
Name/Adresse

Das wars, keine Fahrzeugdaten eingetragen, alles leer.
Unterscheidet sich ansonsten nicht vom normalen Fahrzeugschein.
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1. HDJ 80
BeitragVerfasst am: 07.07.2015 14:49:55    Titel:
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Bei uns ist es ein kompletter, habe zweimal Überführungskennzeichen im Juni geholt.

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