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MFK


 
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hexchen
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...und hat diesen Thread vor 3311 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Pinguin 12 Jahre und 456000km
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3. Besen mit unbegrenzten Flugkilometern
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BeitragVerfasst am: 06.03.2015 09:07:38    Titel: MFK
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Frage an die Schweizer bezüglich Pinguin und MFK.

Hallo wenn der Pinguin durch die MFK muss,
was könnte schwierig werden? Unsicher

Hat jemand einen Tip, wäre dankbar.

Grüsse hexchen Winke Winke

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Grüße hexchen
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 06.03.2015 11:06:44    Titel:
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Bin kein Schweizer, Du meinst eine Einfuhr dauerhaft? Meines Wissens hat sich die Schweiz in Sachen Abgaseinstufung der EG angepasst, mit einem COC was die Karre ja haben muss sollten da keine Probleme auftreten, ist ja nicht grossartig umgebaut.
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BeitragVerfasst am: 06.03.2015 20:17:55    Titel:
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Hallo ,

Was ist denn der Pinguin für ein VW ? Als Umzugsgut kriegt man einiges in die Schweiz ansonsten
sollte ein serienmässiges Fahrzeug was es hier offiziell gab keine Probleme bereiten . So denke ich
zumindest mal ?

Gruss mirco

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Der quattro ist kein Geländefahrzeug , dazu ist die Bodenfreiheit zu gering .
(Zitat Audi quattro-Betriebsanleitung)

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 06.03.2015 21:05:19    Titel:
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Moins

Pinguin = Ziehmichan (Tiguan)

hth
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BeitragVerfasst am: 07.03.2015 08:32:23    Titel:
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Hallo ,

Also für den Tiguan würde ich ein COC besorgen und dann sollte das doch relativ problemlos gehen . Einfach
mit der entsprechenden MFK absprechen was die für Daten brauchen .

Gruss Mirco

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(Zitat Audi quattro-Betriebsanleitung)

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jensolli
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BeitragVerfasst am: 07.03.2015 09:34:33    Titel:
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Deutsche Dokumente werden nicht anerkannt!

Ich hatte kurz vor meinem Umzug in die Schweiz einen 1 Monat alten TÜV mit 0 Fehler und eine neue AU, beides wurde NICHT akzeptiert.

Also AU bzw. ein neues Abgaswartungsdokument machen lassen, für DIESEL Fahrzeuge bis EURO3 (B03) und BENZINER bis EURO2, sonst ist keine AU mehr nötig
Ansonsten sollte das Fahrzeug halt in einem verkehrssicheren Zustand sein...was auch immer ein Pinguin ist Smile

Sonstiges:

Fahrzeuge die länger als 6 Monate im Besitz des Eigentümers sind, können Problemlos als Umzugsgut deklariert und vom Schweizer Zoll abgestempelt werden. Diese Dokumente benötigst du beim Strassenverkehrsamt wenn du das Fahrzeug in der Schweiz immatrikulieren möchtest. Du hast ein Jahr Zeit das Fahrzeug in der Schweiz zuzulassen, fährst du länger ist das ein Zollvergehen und das gibt mecker! Vertrau mir

Wenn Mama oder Papa der „Eigentümer” war oder das Fahrzeug innerhalb der 6 Monate gekauft wurde...den Zoll fragen und einen guten Tag erwischen...was bei Zollbeamten eher sehr selten ist rotfl

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hexchen
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BeitragVerfasst am: 07.03.2015 18:43:51    Titel:
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Ich danke Euch saggrisch Grins

Zur Erklärung der Pinguin ist mein Tiguan, wird 6 jährig und hat Euro 5.
Klingt alles ganz entspannt.


Ihr seid genial YES
Grüsse
hexchen Winke Winke

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Grüße hexchen
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