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Winterreifen"pflicht"?

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P. Escobar
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2014
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...und hat diesen Thread vor 3320 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 25.02.2015 17:01:43    Titel: Winterreifen"pflicht"?
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Mal eine ganz einfache Frage: meinem Wissensstand nach, haben wir in D bisher keine Winterreifenpflicht.

§2 3(a) StVO meint dazu:

(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).


Ich meine nun, wenn kein Glatteis, keine Schneeglätte, kein Schneematsch und keine Eis- oder Reifglätte auf der Straße liegt, darf ich mit Sommerreifen unterwegs sein.

Oder gibt es inzwischen doch eine Vorschrift für Winterreifen von Monat xx bis yy?
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 25.02.2015 17:16:54    Titel:
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Mit dem vorletzten Satz liegst du richtig.
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P. Escobar
Abenteurer
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...und hat diesen Thread vor 3320 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 25.02.2015 18:22:17    Titel:
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Das dachte ich mir....dann besteht offenkundig Diskussionsbedarf mit einer gewissen Prüforganisation, die mir heute keine neue Plakette zuteilen wollte, weil "Reifen für Winterbetrieb nicht geeignet (E)". Einzigster Mangel. Bei 11°C und strahlender Frühlingssonne.

Ja, ich weiß das man im Winter nicht mit Sommerreifen rumeiert. Es war aber das Sommerfahrzeug, und dafür kauf ich bestimmt keinen Satz Winterreifen... Hau mich, ich bin der Frühling
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 25.02.2015 19:45:47    Titel:
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Nee, oder?

Hmmm, war da evtl wieder ein "durchfaller" für die statistik nötig?....

Älteres auto (war doch eins?) ohne mängel und zuteilung einer plakette ist schlecht für die selbe.... älteres auto mit erheblichen mängel ohne zuteilung ist "besser"..... Heiligenschein
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P. Escobar
Abenteurer
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...und hat diesen Thread vor 3320 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 25.02.2015 19:59:39    Titel:
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Erstzulassung Oktober 2011, hätte im Oktober 2014 hingemusst....das freundliche Ordnungsamt hat mich mit nem roten Aufkleber daran erinnert rotfl

Hatte absolut keine Zeit selbst hinzufahren, also in die Werkstatt gegeben... Grins

Will nur nicht morgen ein Fass aufmachen, wenn ich da irgendeine Gesetzesänderung übersehen hätte.
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HolgisTINA
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6. und noch 1PS mit ner Kutsche hintendran (manchmal)
BeitragVerfasst am: 25.02.2015 20:47:40    Titel:
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Najaaaaaaa, heut morgen um 6h hatten wir durchaus Reifglätte.

Kommt jetzt drauf an, wie das ausgelegt wird...

_________________
Viele Grüße von TINA!!!


Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann (Robert Lembke)
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Der Grader
Dornröschen MAN
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BeitragVerfasst am: 25.02.2015 21:10:09    Titel:
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Meine Meinung: Hau mich, ich bin der Frühling

Aber der TÜVler hat bestimmt einen Grund für diese Entscheidung. Welchen auch immer...... Nee, oder?
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M38A1
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BeitragVerfasst am: 26.02.2015 10:43:56    Titel: Unfall ist das Thema
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Hallo,

das Thema ist eher bei einem Unfall zu sehen... die Versicherung prüft dann was auf dem Auto ist und legt Dir in einem Gutachten dar, dass Du bei +3 Grad mit einem echten Winterreifen 4 Meter weniger Bremsweg gehabt hättest und gibt Dir damit eine Teilschuld am Unfall.

Das kann dann im Geldbeutel empfindlich werden.

Aktuell hat genau eine solche Prüfung durch die Versicherung und deren Gutachter bei einem Freund stattgefunden dem ein anderes Auto in die Seite gefahren ist (also nicht selbst verschuldeter Unfall). Die Frage war ob er mit echten Winterreifen, mit Schneeflocken Symbol den Unfall hätte vermeiden können. Zum Glück hatte er die richtigen Reifen drauf ...

Grüssle Micha
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Timhilux
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BeitragVerfasst am: 26.02.2015 12:53:27    Titel:
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Dann ist es wohl so, dass ich Ende März mit einem Auto keinen TÜV bekomme weil ich Sommerreifen drauf habe. Wenn ich dann gar nix mache und Ende April wieder hinfahre geht der Wagen klar??
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M38A1
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BeitragVerfasst am: 26.02.2015 13:06:41    Titel:
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nö ... den TÜV ist das Wurst egal ... einzig Mindest-Profiltiefe muss passen ...

Grüssle Micha
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Timhilux
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BeitragVerfasst am: 26.02.2015 13:13:10    Titel:
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M38A1 hat folgendes geschrieben:
nö ... den TÜV ist das Wurst egal ... einzig Mindest-Profiltiefe muss passen ...

Grüssle Micha


Dann schau mal weiter oben Vertrau mir
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reinhard singer
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BeitragVerfasst am: 26.02.2015 13:18:15    Titel:
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Hallo Zusammen,
hab vergangene Woche für meinen Corsa mit Sommerreifen
ohne Probleme die neue Plakette bekommen.

Grüssle Reinhard
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M38A1
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BeitragVerfasst am: 26.02.2015 13:23:41    Titel:
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OK, dann lass mich meine Aussage einfach mit dem Link zum TÜV selbst begründen

http://www.tuv.com/de/germanyinfothek/infothek/rund_ums_auto/faqs_winterreifen/faqs_winterreifen.html

Hier findest Du die Veröffentlichung des TÜV's:

Ich habe nur Sommerreifen, muss aber jetzt zum TÜV. Falle ich dann durch?

Nicht wegen der möglicherweise fehlenden Winterreifen. Diese Regelung ist eine Verhaltensvorschrift. D.h. der Fahrer ist dafür verantwortlich dass das Fahrzeug bei den entsprechenden Witterungsverhältnissen mit M+S Reifen ausgerüstet ist. Da es sich nicht um eine Bau- oder Betriebsvorschrift handelt, werden Sommerreifen bei der Hauptuntersuchung nicht beanstandet.


Also wäre mein Vorgehen ... das ausdrucken zum TÜV gehen und eine kostenlose Änderung des Prüfprotokolls fordern.

Grüssle Micha
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Timhilux
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BeitragVerfasst am: 26.02.2015 13:52:25    Titel:
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Hey vielen Dank,
ich denke mal das hilf Escobar weiter.

Wenn dem nicht so wäre, würde ja mein Scenario unter Umständen sogar wahr werden ;)
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Hans K
Kommt auch nicht schlecht
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BeitragVerfasst am: 26.02.2015 15:19:01    Titel:
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Es heißt den Witterungsbedingen entsprechender Bereifung.

Das kann in falle einen Unfall bei durchschnittlichen Temperaturen unter 6Grad ein Kriterium sein
ob eine VK zahlt oder nicht oder du eine Teilschuld erhältst .


Das gleiche gilt Übrigens im Sommer mit Winterreifen :-)


Bei der Hu ist das Latte .
MFG Hans

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