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Rechtliche Lage Fernlichtzuschaltung bei H4
darf das Abblendlicht weiterbrennen?

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otto1
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...und hat diesen Thread vor 3370 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. ja, hab ich
BeitragVerfasst am: 27.01.2015 07:22:01    Titel: Rechtliche Lage Fernlichtzuschaltung bei H4
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Mein Fahrzeug ist mit stinknormalen H4 Klarglasscheinwerfern ausgerüstet, die ja nun mittlerweile nicht gerade zum Stand der Technik gehören. Leider ist es so, dass der Hersteller eine Fernlichtumschaltung realisert hat, d.h. das Abblendlicht verlöscht. Allerdings gibt es auch Abblendlichtschalter- Varianten, die eine Fernlichtzuschaltung erlauben, d.h. das Abblendlicht bleibt beim "Umschalten" auf Fernlicht an.

Meine Idee wäre nun die Klemme 56b mit der 56 zu brücken um die Fernlichtzuschaltung zu realisieren. Da dann Leitung 56 und Masse fast die doppelte Leistung übertragen, muß noch auf Relaisschaltung umgerüstet werden.

Die Frage ist nun- ist das in Deutschland rechtlich zulässig? Wenn ja, wie funktioniert dann die Scheinwerfereinstellung?
Wer kennt sich in dem Zulassungsdschungel aus?
(Technik weiß ich selber.)

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Schönen Gruß

René


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Matthias
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BeitragVerfasst am: 27.01.2015 07:34:56    Titel:
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Ohne es ausprobiert zu haben, reine Vermutung:
Wenn beide Fäden einer H4 zugleich brennen - wird die Lampa dann nicht so warm, dass alles ruckzuck durchbrennt? Obskur
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otto1
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1. ja, hab ich
BeitragVerfasst am: 27.01.2015 07:58:59    Titel:
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Gut, bei den Plastikdingern könntest du Recht haben. Die alten Blech- Glas- Dinger hielten auch die illegalen 100W- Glühlampen aus. Zur Not würde ich die wieder einbauen; die Klarglaseinsätze (auch mit zusätzlicher Relaistechnik) haben lichttechnisch eh nicht so viel gebracht. Mir geht es vor allem um das "dunkle Loch" vor dem Auto, wenn ich Fernlicht anhabe.

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Schönen Gruß

René


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reinhard
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BeitragVerfasst am: 27.01.2015 08:19:52    Titel:
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Hallo,

rechtlich dürfte es kein Problem sein -> StVZO §50 Absatz 4 (Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht ):
"Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen."

Grüße
Reinhard
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Henning
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BeitragVerfasst am: 27.01.2015 08:25:30    Titel:
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Hier mal der Auszug aus §50 StVZO (Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht)

Im Absatz 4 heißt es: Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.

Zumindest bei getrennten Fern- und Abblendscheinwerfern ist das gleichzeitige Einschalten erlaubt.

Bei Fern- und Abblendlicht in einem Leuchtmittel möchte ich aber Matthias zustimmen, das hält sicher nicht lange.

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Gruß ........................
Henning
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BeitragVerfasst am: 27.01.2015 08:39:24    Titel:
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Erlaubt ist der gleichzeitige Betrieb (ist ja im o.g. §50 Abs.4 ja eindeutig geregelt), wenn dieser "Betriebszustand" beim technischen Design des Scheinwerfers berücksichtigt wurde, wird das auch funktionieren. Meint:
- Zuleitungen ausreichend dimensioniert?
- Für ausreichende Ableitung der Wärme gesorgt?

Winke Winke

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otto1
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1. ja, hab ich
BeitragVerfasst am: 27.01.2015 09:25:20    Titel:
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Nakatanenga hat folgendes geschrieben:
.... Meint:
- Zuleitungen ausreichend dimensioniert?
- Für ausreichende Ableitung der Wärme gesorgt?



Einer muss ja mit dem bla bla anfangen...

Dem Rest vielen Dank für den Input. Auf die Idee mit der STVZO hätte ich ja auch selber kommen müssen. Nee, oder?

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René


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BeitragVerfasst am: 27.01.2015 09:57:55    Titel:
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Bei manchen Subaru Forester ist das Serienstand Vertrau mir
Ich kenne das Problem von meinem T4,
bei Fernlicht ist die Ausleuchtung direkt vor dem Fzg eher bescheiden.
Nur beim T4 sind die Kabel, besonders die Masseverbindungen nicht wirklich toll.
Meine Lösung sieht aber anders aus Ätsch

Micha

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BeitragVerfasst am: 27.01.2015 11:04:53    Titel:
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otto1 hat folgendes geschrieben:
Einer muss ja mit dem bla bla anfangen...


...und der Nächste mitm stänkern...

Haste jetzt eigentlich schon standesgemäßes Licht an Deinem Zermedes? rotfl

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BeitragVerfasst am: 27.01.2015 12:49:33    Titel:
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fussel hat folgendes geschrieben:
Ich kenne das Problem von meinem T4,
bei Fernlicht ist die Ausleuchtung direkt vor dem Fzg eher bescheiden.


Ich habe ja auch nen T4 und habe mir in Norwegen fette Zusatzscheinwerfer gekauft. Diese und das Serien-Licht (Abblend- und Fernlicht) werde ich auf Relais umbauen, bringt ganz gut Mehr-Licht (grad beim T3 gemacht).

Alex

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fussel
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BeitragVerfasst am: 27.01.2015 13:03:20    Titel:
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BeitragVerfasst am: 27.01.2015 13:06:44    Titel:
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Moins

Nach meinen Erfahrungen hält keine H4-Birne den gleichzeitigen Betrieb von Abblend- und Fernlicht aus, ich hab das schon vor Urzeiten versucht (obwohl es damals noch nicht zulässig war).
Alternativ kannst Du den Nahbereich (bei eingeschaltetem Fernlicht und abgeschaltetem Abblendlicht) auch mit Nebelscheinwerfern ausleuchten, die müssen bei Fernlicht ja nun nicht mehr ausgehen.
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otto1
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1. ja, hab ich
BeitragVerfasst am: 27.01.2015 13:22:38    Titel:
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Danke, für den Hinweis. Das mit den Nebelscheinwerfern probiere ich mal. Muß dann wohl aber erst mal dran drehen. Aber die Regelung "NSW nur bei Regen, Schneefall und schlechter Sicht" gilt schon noch, oder ?

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Schönen Gruß

René


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BeitragVerfasst am: 27.01.2015 13:28:05    Titel:
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otto1 hat folgendes geschrieben:
Danke, für den Hinweis. Das mit den Nebelscheinwerfern probiere ich mal. Muß dann wohl aber erst mal dran drehen. Aber die Regelung "NSW nur bei Regen, Schneefall und schlechter Sicht" gilt schon noch, oder ?


Gerne.

Natürlich, sicher gilt die noch, aber wer kontrolliert das schon? Und wenn sowieso das Fernlicht an ist doch erst recht keiner mehr ...

Ich benutze die Nebel gerne auch dann, wenn ich auf kleinen Strassen unterwegs bin und den Fahrbahnrand besser ausleuchten möchte/muss. Hab noch nie Mecker deswegen bekommen.
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BeitragVerfasst am: 27.01.2015 18:49:07    Titel:
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Also, beim Corsa B von meiner Frau geht beim Fernlicht das Abblendlicht nicht aus.
Hab da Nightbreaker reingeknallt und beneide sie um die Ausleuchtung.

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