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Seilwinden Eintragung


 
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 3476 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 20.10.2014 13:31:14    Titel: Seilwinden Eintragung
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Hallo leute, ich hätte mal eine Frage bezüglich einer Seilwinde es geht um folgendes:

ich hatte mir eine gekauft von der Marke T-Max mit 8500 lbs und habe nun ein Anbausatz " HIDDEN " gekauft für mein Korando und wollte jetzt wissen, muss man dies Eintragen beim TÜV oder braucht man dies nicht? ich hatte mal gegoogelt und habe was gelesen, wenn die Seilwinde nicht die Fahrzeuglänge verlängert braucht man diese nicht Eintragen aber wollte jetzt eure Meinungen bzw. Erfahrung wissen die ihr gemacht habt mit dem Thema Seilwinde Ätsch

Der Anbausatz " HIDDEN " wird an denn Original schrauben Halterung befestigt wo auch meine Stoßstange fest ist, ich habe hier ein Bild, die Beschreibung ist zwar auf Spanisch aber wenn ihr was wissen wollt davon, nur fragen kann ich euch übersetzen Smile



Danke schon mal im voraus !

Manuel
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angelone
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1. '17 Jimny Comfort AT
2. '98 Santana Long
BeitragVerfasst am: 20.10.2014 14:14:59    Titel:
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Wenn die Seilwinde hinter der Originalstossstange versteckt ist, musste das nicht eintragen lassen.

_________________
mfg
Martin
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 3476 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 20.10.2014 15:05:57    Titel:
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So soll das ja auch dann sein laut Bild und Beschreibung vom Hersteller, man muss halt etwas ausschneiden von der Stoßstange das der Anbausatz reinpasst und dann hat sich die sache auch gegessen, also kann ich eine Eintragung gleich vergessen das hört sich doch gut an YES

Manuel
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Chris33161
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1. Mercedes 350 GD Turbodiesel Grand Edition
BeitragVerfasst am: 20.10.2014 15:13:44    Titel:
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Sicherheitshalber mal beim Tüv vorbei fahren und fragen. Mir haben die mal gesagt, wenn sich die Länge des Fahrzeugs nicht um mehr als 5% verändert muss es nicht eingetragen werden.
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Surfy
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1. Land Cruiser 200
BeitragVerfasst am: 20.10.2014 15:16:35    Titel:
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Der Tüv/MfK ist heilfroh wenn man die Seilwinde ohne Windenträger-Stossstange unterbringen kann....

Das geht wenn nichts vorragt auch in der Schweiz problemlos.

Surfy

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Transafrika über die Westroute

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ChristianNO
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5. Volvo BV202
BeitragVerfasst am: 20.10.2014 15:25:14    Titel:
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Chris33161 hat folgendes geschrieben:
Sicherheitshalber mal beim Tüv vorbei fahren und fragen. Mir haben die mal gesagt, wenn sich die Länge des Fahrzeugs nicht um mehr als 5% verändert muss es nicht eingetragen werden.


Bist du da sicher, dass du das nicht zufällig mit dem Reifenumfang verwechselst ????

5% sind bei einem 5m-Auto immerhin 25cm.

Wenn die Windenstosstange 25cm raussteht, kannst du sicher sein, dass der TÜV dich nicht mit einer LaOla-Welle
begrüssen wird.

Mvh

Christian

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The Survival of the fittest.
...............Charles Darwin
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der präsident
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BeitragVerfasst am: 20.10.2014 16:36:36    Titel:
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servus !!

ich nehme mal an das die gesetze in D die gleichen sind wie in A .
so ziemlich ALLES was du nachträglich ans auto schraubst muss auch eingetragen werden.
egal ob das ding nun vorsteht oder nicht.
das gewicht ändert sich , die ""knautschzohne"" ebenso.
auch ist es entscheident ob dein auto schon nacht der ""personenschutznorm"" getestet wurde.
wenn ja dann darf man vorne praktisch nix mehr ändern oder muss l den segen des TÜVs dafür haben.
ich würde auf jeden fall mal nachfragen, im falle eines unfalls könnte das unter umständen sonst ungut werden.

gruss ,michi
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 3476 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 20.10.2014 16:54:58    Titel:
 Antworten mit Zitat  

der präsident hat folgendes geschrieben:
servus !!

ich nehme mal an das die gesetze in D die gleichen sind wie in A .
so ziemlich ALLES was du nachträglich ans auto schraubst muss auch eingetragen werden.
egal ob das ding nun vorsteht oder nicht.
das gewicht ändert sich , die ""knautschzohne"" ebenso.
auch ist es entscheident ob dein auto schon nacht der ""personenschutznorm"" getestet wurde.
wenn ja dann darf man vorne praktisch nix mehr ändern oder muss l den segen des TÜVs dafür haben.
ich würde auf jeden fall mal nachfragen, im falle eines unfalls könnte das unter umständen sonst ungut werden.

gruss ,michi


Also das habe ich erst hinter mir, habe vor kurzen einen Frontschutzbügel dran gebaut und habe diesen zusätzlich eintragen lassen obwohl er in meiner EG-Betriebserlaubnis steht, wie du ja selber gesagt hast, im fall der fälle Grins

Also wäre es besser es vom TÜV eintragen zu lassen um auf der sicheren seite zu sein Unsicher was verlangt der sachverständiger im zweifelsfall bei so einer Eintragung von oder für die Seilwinde zum eintragen?

Das würde dann so aussehen ungefähr:


foto upload

Manuel
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mipi
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1. Jeep Wrangler TJ, Granny, und einen Mazda 3 BM
BeitragVerfasst am: 21.10.2014 16:35:42    Titel:
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der präsident hat folgendes geschrieben:
servus !!

ich nehme mal an das die gesetze in D die gleichen sind wie in A .
so ziemlich ALLES was du nachträglich ans auto schraubst muss auch eingetragen werden.
egal ob das ding nun vorsteht oder nicht.
das gewicht ändert sich , die ""knautschzohne"" ebenso.
auch ist es entscheident ob dein auto schon nacht der ""personenschutznorm"" getestet wurde.
wenn ja dann darf man vorne praktisch nix mehr ändern oder muss l den segen des TÜVs dafür haben.
ich würde auf jeden fall mal nachfragen, im falle eines unfalls könnte das unter umständen sonst ungut werden.

gruss ,michi


Yepp, wobei in Österreich ist auch nicht egal, wo Du hinfährst. bei mir in Wr. Neudorf sind's eher streng, daher wurde sogar die Seriennummer miteintragen, unser TÜV wollte da ganz sicher gehn, weil der Rest vom Wagen ein bisschen ähh "grenzwertig" war... (der Jeep war eine der 1. Wiener-Breitlerischen-TJ-Typisierungen und als 2-Sitzer-LKW-Typisiert, die dann zum PKW mit 4 Sitzen umtypisiert wurde...und beim LKW kannst in Österreich mehr eintragen lassen als beim PKW...da hat ihnen dann plötzlich überhaupt nichts mehr gefallen...)

_________________
Jeep Wrangler TJ 2.5 reloaded - im 80er Jahre KCS Look.

Jeep Grand Cherokee WJ 2,7 CRD, the grew one - mit erst 130.000km, dezent modernisiert

und einen 2015er Mazda3
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der präsident
Karpatenfuchs
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BeitragVerfasst am: 22.10.2014 10:06:40    Titel:
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servus !!

ja ja der werner Heiligenschein Heiligenschein Heiligenschein

der hat schon ein paar sehr grenzwertige typisierungen auf die strasse gebracht ,wer kann der kann .


gruss ,michi
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Fuchs89
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BeitragVerfasst am: 22.10.2014 13:43:08    Titel:
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Ich rate zu einer Eintragung, auch wenn die Fahrzeugabmessungen nicht verändert wurden wird mit einer Windenhalterung quasi die Knautschzone totgelegt. Im Falle eines Auffahrunfalls kann ein Gutachter der gegnerischen Partei somit eine technische Änderung feststellen und ohne eine Abnahme eines aaS somit mit dem Vorwurf einer erloschenen Betriebserlaubnis reichlich nerven.

Diese Regelung mit "egal, hauptsache Abmessungen ändern sich nicht" wirkt auf mich wie eine alte Faustregel aus Zeiten von CJ-7 und Toyota FJ, als die Windenhalterung quasi sowieso schon vorm Kühlergrill prangte, da der Rahmen weit nach vorn ragt - Dort ändert sich bei Montage einer Seilwinde natürlich nichts, jedoch sind die Rahmen heutiger Geländewagen weitesgehend verkleidet und haben damit schadenmindernde Wirkung beim Unfall.

Mein Jimny hat an den Rahmenköpfen extra eine Geometrie die nachgeben soll wenn es kracht, um den Impuls (teilweise) zu absorbieren und eine leichter zu reparierende Stelle als den Rahmenknick unter der Spritzwand zu bieten. Diese ist jetzt mit 5 mm Blechen drumherum ohne Funktion - Auch deswegen habe ich diesen Umbau abnehmen lassen.

Wem es nur um den folgenlosen Ausgang einer verdachtsunabhängigen Routinekontrolle der Rennleitung geht, kann sich getrost auf alte Sprüche verlassen. Im Versicherungsfall (auf Holz klopfen) kann dieses Vorgehen je nach Schaden jedoch ungenügend sein.

Gruß

Winke Winke

_________________

Navigator, Bedenkenträger, Protokolleur und Innovationsbeauftragter beim Матт Еагле Раллы Комбинат
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Toxic4x4
da kommt eh nur Blödsinn raus
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BeitragVerfasst am: 22.10.2014 19:11:44    Titel:
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Fuchs89 hat folgendes geschrieben:
Wem es nur um den folgenlosen Ausgang einer verdachtsunabhängigen Routinekontrolle der Rennleitung geht, kann sich getrost auf alte Sprüche verlassen.


Ich warne Neugierige:
Es soll auch im Bereich der nebenamtlichen Spaßverderber ein paar traurige Gestalten geben, die einen Funken Ahnung von der Materie haben Vertrau mir
Wenn ich mir z.B. die Schulungen für unsere ZVD-Kräfte anschaue... Grins (ZVD=zentraler Verkehrsdienst)

Gruß,
Andreas

P.S.: Ja, in D muss die Winde, auch SO verbaut, ab einem gewissen Bj. abgenommen werden! Welches genau, kann ich so aus der kalten Hose nicht sagen...

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Es ist ein dreckiges Hobby, aber irgendwer muss es ja machen!
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Club der Ehemaligen



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...und hat diesen Thread vor 3476 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 22.10.2014 19:21:23    Titel:
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Hallo leute, danke für eure Antworten !

Ich denke mal, das mit der Eintragung wäre auch nur logisch um wirklich auf der sicheren seite zu bleiben, wenn mal wirklich ein Unfall passiert was man ja nicht hofft Unsicher

Habe heute eine Antwort bekommen von einer Anfrage die ich an TÜV Süd gemacht habe und mir hat gleich der TÜV Hessen zurück geschrieben..

[u]Sehr geehrter Herr xxxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die zustädigkeithalber an uns weitergeleitet wurde. Wenn Sie an dieses Fahrzeug eine Seilwinde anbauen wollen gibt es verschiedene Aspekte, die bedacht werden wollen.

Grundsätzlich gibt es Seilwinden, die mit einem Teilegutachten veräussert werden, darin ist der weitere Werdegang beschrieben, der meistens eine Anbauabnahme durch eine Überwachungsinstitution erfordert.

Ist kein Teilegutachten dabei müssen folgende Sachverhalte geprüft werden:

Beschaffenheit (§ 30)

Anbaugeräte müssen so gebaut, beschaffen u so am Fz angebracht sein,
dass ihr verkehrsüblicher Betrieb weder die FzInsassen noch andere
Verkehrsteilnehmer schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet,
behindert oder belästigt, u dass bei Unfällen Ausmaß u Folgen von Ver-
letzungen möglichst gering bleiben. Dies gilt auch für ständig am Fz angebrachte Teile von Anbaugeräten.

Verkehrsgefährdende FzTeile (§ 30c Abs 1)

Kein Teil darf so über das Fz hinausragen, dass es den Verkehr mehr als
unvermeidbar gefährdet; derartige Teile dürfen bei möglichen Unfällen
den Schaden nicht vergrößern. Soweit sich das Hinausragen der Teile
nicht vermeiden lässt, sind sie abzudecken. Dies würde auch zwischen dem Fronschutzbügel gelten


Beim Anbringen von Anbaugeräten sind die Vorschriften über die zul. Abmessungen zu beachten.

Durch den Anbau von Geräten dürfen die zul Achslasten u das zul Gesamtgewicht des Fz nicht überschritten werden;

Die für das Fz vorgeschriebenen lichttechn Einrichtungen dürfen durch Anbaugeräte nicht verdeckt werden, andernfalls sind sie zu wiederholen.

Die Umsetzung der Rili 72/245/EWG (Elektromagnetische Verträglichkeit) zuletzt
geändert durch die Rili 95/54/EG erfolgte durch § 55a StVZO. Danach haben ua. die ab
dem 1. 10. 2002 erstmals in den Verkehr kommenden Fz u ihre elektrische Aus-
rüstung den Anforderungen dieser Rili zu genügen.

Der Kühler des Fahrzeuges darf nicht übermäßig verdeckt werden Kundenkontaktdaten.

Gibt es für den Frontschutzbügel Papiere, steht da ggf. schon ein Zusatz für eine Seilwinde mit drin?

Wäre das Fahrzeug von der Erstzulassung nach Mai 2007 ist ein Nachweis über den Fußgängerschutz EG 2005/66 erforderlich.

Um abschliessend eine Verbindliche Aussage zu treffen, wäre ein Termin mit einem unserer Sachverständigen am nächstgelegenen TSC angeraten. Bringen Sie dazu bitte das Fahrzeug, alle Papiere und ggf. auch die Seilwinde mit.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing.(FH) Uwe Herrmann

Leiter der Technischen Prüfstelle für den Kfz.-Verkehr
der TÜH Staatl.Technische Überwachung Hessen
[/u]


Manuel
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ssch70
Bin neu hier
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2. Ford Cougar
3. Honda XBR
BeitragVerfasst am: 08.04.2017 18:10:25    Titel:
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Hallo Mauel,
hast du es denn geschafft die Winde einzutragen ? Wollte das Thema demnächst auch angehen bei meinem KJ, da wären mir deine Erfahrung hilfreich.

Sven
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el Bodo
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1. Suzuki S-Cross allgrip
2. Citroen Jumper Dangel 4x4
BeitragVerfasst am: 08.04.2017 19:43:56    Titel:
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Hallo Sven

der letzte Beitrag ist beinahe 3 Jahre alt und der threadstarter ist nicht mehr im Forum angemeldet - drum steht da "Club der ehemaligen"

lg Bodo

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Wer immer mit der Herde läuft kann nur den Ärschen folgen.
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