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Signalleuchten (Frontblitzer, Rundumkenn etc.) auf Dachträger
was ist wie erlaubt

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Maverick
Spritzlappen-Pienzchen
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...und hat diesen Thread vor 3523 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 25.08.2014 08:38:17    Titel: Signalleuchten (Frontblitzer, Rundumkenn etc.) auf Dachträge
 Antworten mit Zitat  

Moin Forum,
mal ne Frage wo ich irgendwie nix finden kann und nicht schlau werde.
Klar ist: Auf privatfahrzeugen ist Blaulicht sowie Signalhorn mit (zwei-)Tonfolge verboten.
Will ich auch nicht.
ABER ich will Signalleuchten temporär auf dem Dachträger.
Rot weiss oder rot blau oder blaublau oder blauweiss, irgendwas was den US-Blitzern nahe kommt.
hab mir dann überlegt das ganze abnehmbar (als Quertäger) auf meinem Dachträger zu befestigen, verwendet wird das ganze ausdrücklich nur in Bereichen die nicht zu StVO (oder ist das dann StvZo rotfl ) gehören.
ICh möchte das ganze aber wenn, dann schon zuhause montieren, kann aber gerne Stecker an die Lampen machen um sie vom Strom zu trennen damit sie nicht "versehentlich" während der Fahrt eingeschaltet werden können Hau mich, ich bin der Frühling

Jetzt die Frage.
was ist erlaubt?
müssen die Lampen abgedeckt sein?
dürfen die Lampen abgedeckt sein?
Eingetragen werden die Lampen sicher nicht, will ich auch garnicht Hau mich, ich bin der Frühling rotfl
Zählen diese als Dachgepäck?

Ich kenne es eben so: was am Fahrzeug ist muss funktionieren. aber sind die am Fahrzeug? die sind ja am Dachträger Grins und der ist "nur" Ladung Hau mich, ich bin der Frühling

Helft mir mal bitte weiter, gerne auch mit Links zu entsprechenden Informationen.

Danke und Grüße
Erik

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BeitragVerfasst am: 25.08.2014 09:10:36    Titel:
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Auf den Dachträger kannst Du montieren, was Du willst. So lange die Leuchten nicht zusammen mit irgendwelchen StVZO-Leuchten eingeschaltet werden (also z.B. Fernlicht), zählt das als Ladung und ist dem TÜV und der Rennleitung egal.
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Skipper77
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BeitragVerfasst am: 25.08.2014 09:27:33    Titel:
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Also ich kenne es von mehreren US Car Treffen so, das "Show" Beleuchtung (z.B. auch LED Stripes unter den Fahrzeugen) montiert sein darf, aber eben gegen einschalten im Straßenverkehr gesichert sein muss.
Selber gesehen habe ich bei sowas sowohl schon trennbare Kabelverbindungen, als auch Schlüsselschalter, oder auch einfach Schalter, die nicht während der Fahrt erreichbar sind (Kofferraum).

Von einigen Besitzern amerikanischer Polizeiwagen weiß ich, daß dies bei Kontrollen immer geduldet wurde - ob es rechtlich ganz einwandfrei ist, weiß ich nicht.

Die Variante mit den abgedeckten Leuchten kenne ich nur von Fahrzeugen, die mit landestypischen Einsatzfahrzeugen verwechselt werden können (z.B. alte Feuerwehrfahrzeuge).


LG Skipper
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Maverick
Spritzlappen-Pienzchen
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1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 25.08.2014 09:35:00    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ok. heisst also so wie ich es geplant habe würde nichts dagegensprechen.
Lampen sind nicht landestypisch da rot/ weiss oder rot/blau oder Blau/weiss, dazu noch auf Dachträger und Kabel getrennt....

Unsicher YES

Danke euch!!!

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BeitragVerfasst am: 25.08.2014 10:21:27    Titel:
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Moins

Einrichtungen für Sondersignal sowie andere Warnleuchten dürfen nur an Fahrzeugen mit entsprechender Genehmigung montiert werden, egal wo oder wie.
Da gilt die Scheinwerferregelung nicht.

Wenn die entsprechende Signaleinrichtung allerdings vollständig und lichtdicht abgedeckt ist, darfst Du sie montiert mitführen. Dies gilt für Deutschland. Im Ausland kann das anders sein.

Ich würde mich jedoch bezüglich der Farben unbedingt darüber informieren, welche Farbe im betreffenden Land wofür verwendet wird, um nicht in die Missbrauchsfalle zu tappen.


Zuletzt bearbeitet von am 25.08.2014 13:59, insgesamt einmal bearbeitet
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Maverick
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1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 25.08.2014 13:44:23    Titel:
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ahh ok. interessant.
Heisst also alleine Stecker abmachen oder Kabel weg etc reicht nicht Unsicher traurig

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JoergMoeller
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BeitragVerfasst am: 25.08.2014 14:05:18    Titel:
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Am besten Du fragst mal einen vom TÜV. Muß ja nicht der sein, wo Du normalerweise Deine Plakette bekommst. Die haben heute sogar email ;-)

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BeitragVerfasst am: 25.08.2014 14:14:16    Titel:
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§ 52 StVZO lesen hilft.
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Siegerlandy
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1. Defender Td5VTG 110 HCPU
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BeitragVerfasst am: 25.08.2014 15:11:15    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Grünlicht geht z.b.:
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_41750206/gruenes-licht-fuer-anwaelte-im-polizei-bulli.html
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BeitragVerfasst am: 25.08.2014 20:08:01    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Siegerlandy hat folgendes geschrieben:
Grünlicht geht z.b.:
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_41750206/gruenes-licht-fuer-anwaelte-im-polizei-bulli.html


Moins

Du kennst den Unterschied zwischen einem Licht (oder Lichtscheibe) und einer Abdeckung?
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jeoh
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BeitragVerfasst am: 25.08.2014 23:42:09    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Moin,

ne Zeit lang fuhr bei uns am Ort n 110er LR in orange herum mit Blaulicht und Schriftzug Ambulance daneben - beides am Dachträger. Nun fährt er ohne herum - warum nur?

Habe selbst einen kleinen Lichtbalken(Prüfnummer vorhanden) mit Magnetfuß montiert.

Vielleicht wäre das ja auch eine Lösung für Dich - am "Show-Ort" außerhalb des StVO Geltungsbereichs könnte man dann die Lichthaube tauschen, wenn Orange net "fetzt".



Offiziell erlaubt zur Absicherung an Gefahrenstellen. Hier war ein Baum umgestürzt und hatte mit ner Laterne Domino gespielt...

Leuchten ohne Prüfnummer , auch ohne Verkabelung, als angeschraubtes Ladegut deklariert sollte aber zumindest verpackt sein, damit alle Mißverständnisse ausgeräumt sind.

_________________
Gruß

Jan
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steffen
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BeitragVerfasst am: 26.08.2014 18:36:45    Titel:
 Antworten mit Zitat  

mal unabhängig davon ob es erlaubt oder unerlaubt ist.
Warum wollt Ihr immer gleich alle die Stecker ziehen.
Eine ordentliche Funklösung tut es auch, z.B. bei meinen Rückfahrscheinwerfern.
http://www.amazon.de/gp/product/B004V2K5SU/ref=oh_aui_detailpage_o01_s00?ie=UTF8&psc=1

Gruss
Steffen
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Kai
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BeitragVerfasst am: 26.08.2014 18:45:35    Titel:
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Ich finde dieses ganze geblinke und geblitze von Privatleuten eher ziemlich bescheiden.
Sowas ist Blaulicht(Farbe ersetzbar) Geilheit, die es anderen Leuten schwerer macht.
Es hat schon seinen Grund wenn was nicht erlaubt ist.

Gruß Kai
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Siegerlandy
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1. Defender Td5VTG 110 HCPU
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BeitragVerfasst am: 26.08.2014 20:51:11    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Siegerlandy hat folgendes geschrieben:
Grünlicht geht z.b.:
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_41750206/gruenes-licht-fuer-anwaelte-im-polizei-bulli.html


Moins

Du kennst den Unterschied zwischen einem Licht (oder Lichtscheibe) und einer Abdeckung?


Der artikel ist etwas undeutlich geschrieben. Da ist jetzt ein Grünlichtbalken drauf der zu 100% funktioniert.

http://kanzleibus.de/?page_id=22
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Maverick
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1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 27.08.2014 10:58:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Kai hat folgendes geschrieben:
Ich finde dieses ganze geblinke und geblitze von Privatleuten eher ziemlich bescheiden.
Sowas ist Blaulicht(Farbe ersetzbar) Geilheit, die es anderen Leuten schwerer macht.
Es hat schon seinen Grund wenn was nicht erlaubt ist.

Gruß Kai


naja und du schreibst von was und weisst nicht wieso Unsicher

Weisst du wieso oder für was genau ich das brauche?? hast du mich gefragt? NEIN??? Unsicher
Dann ist deine Antwort hier im Threat fehl am Platz. setzen, 6! Vertrau mir Wut

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Gruß Erik

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