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Lkw (3,5t) ...Fahrverbot mit Anhänger......???

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 29.07.2014 11:02:44    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Frank_404s hat folgendes geschrieben:

- Ein Bekannter (unimog 404s mit Anhänger zu Freizeitzwecken) ist Anwalt aus Kirchheimbolanden. Er lässt sich seine Wochenendfahrten auch gebührenpflichtig genehmigen – er hat das vorher hinterfragt – mit mehr Fachkompetenz als ich (und wahrscheinlich auch als Du – oder woher nimmst Du Dein Wissen – bist Du Disponent bei einer Spedition?)
- Einem weiteren – entfernten Bekannten (auch Mitglied im Unimogclub) wurde die Weiterfahrt (hab ich ja schon oben beschrieben) am Sonntag untersagt. Selbst wenn er 100 Mal recht gehabt hätte, hätte er an diesem Tag nicht weiterfahren dürfen.


Siehst du, genau da liegt dein Problem.
Du hast nicht verstanden, dass es hier immer nur um Fahrzeuge bis 3,5 t geht.
Weil nur für die eine pauschale Ausnahme durch Runderlaß der Länder überhaupt möglich ist.
Alles über 3,5 t hat damit nichts rein gar nichts zu tun weil sich da in den letzten Jahren nichts geändert hat.
Weil für die gibt es ausdrücklich keine pauschale Ausnahme per Runderlaß, sondern nur eine Einzelausnahme auf Antrag.

Man muss kein Anwalt sein, um das zu verstehen!

Hier noch einmal die Eingangsfrage aus dem ersten Post:

Zitat:
irgendwie hab ich da mal ne Frage .....

Pickup (Lkw-Zulassung) .... bis 3,5 t.... mit Anhänger für Sportzwecke..... darf in Niedersachsen an Sonn- und Feiertagen (ohne Ausnahmegenehmigung) fahren.


Und nochmal: Diese Frage kann man ganz einfach mit "JA" beantworten.

Da gibt es nichts zu deuten und auszulegen.

OK jetzt hab ich mich verleiten lassen doch noch was zu sagen ...

Aber jetzt ists gut, wers jetzt nicht hat, kriegts auch nicht mehr ....
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Frank_404s
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2012
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 29.07.2014 12:12:54    Titel:
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ja - denkste.

Der U404 des bekannten Anwaltes ist abgelastet auf 3,49.

Und wenn es an Gesetzten nichts "deuten und auszulegen" gäbe - warum brauchen wir dann Richter und Schöffen?

Ich hatte gehofft Du hättest diesen Funken Fähigkeit zur Selbstkritik - leider ist dem nicht so.

Du bist es, der hier tatsächlich nichts verstehen will.

Ich wünsche normal meinen mitmenschen kein "Unglück".
Die hingegen wünsche ich, dass Du angehalten wirst - wer nicht hören will...

Frank

Ach ja: Nochmal für Dich: Das Gewicht spielt hierbei (LKW mit Anhänger an Sonntagen) in den Ländern welche beim Runderlass nicht mitgemacht haben (zB RLP) keine Rolle. Was Richtig ist darf man ruhig wiederholen...
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 29.07.2014 12:54:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zitat:
Ein bekannter wurde auf der Raststätte 30 KM von zu Hause Sonntags mit einem Unimog (7,49T)


Zitat:
Der U404 des bekannten Anwaltes ist abgelastet auf 3,49.


Wird mir jetzt zu blöd.

Gleich ziehst du noch weitere Unimogs wie Kai aus der Kiste.

Zitat:
Ach ja: Nochmal für Dich: Das Gewicht spielt hierbei (LKW mit Anhänger an Sonntagen) in den Ländern welche beim Runderlass nicht mitgemacht haben (zB RLP) keine Rolle. Was Richtig ist darf man ruhig wiederholen...


Du willst es nicht verstehen.

Musst du auch nicht.

Bleib bei deiner Meinung und alles wird gut.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 29.07.2014 13:38:42    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Was eine Zeitverschwendung ...
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Frank_404s
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2012
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 29.07.2014 14:23:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zeitverschwendung - richtig.

Ich bin im Unimog Club Gaggenau.
Stell Dir vor - der hat ca 7000 Mitglieder.

Einige davon sind mir Bekannt.
Einer - wir nennen Ihn mal "NICHTANWALT" - hat einen U1300L 7,49 T und führ ohne Genehmigung - ER wurde festgehalten.

Der 2. - ANWALT - hat einen U404s, 3,49 Tonnen - er fährt mit Genhmigungen.

Verstehste - oder?
Steht alles oben GENAU SO.

Sich mit Leuten zu beschäftigen die Mitreden ohne Bereitschaft richtig zu lesen - DAS ist Zeitverschwendung.

Hoffe Ihr werdet mal angehalten - oder seid Ihr gar nicht betroffen und wollt nur zu einem Tehma mit Halbwissen etwas rumstänkern...

Ich bin betroffen, hab eine Lösung die funktioniert und zum Glück nicht solche Probleme wie Ihr...

PS: Ihr könnt ja machen was Ihr wollt - wie ich geshriben habe würde ich euch sogar den sonntäglichen Ärger wünschen.
Aber dass Ihr in diesem Forum andere dazu "überredet" Ihre sonntägliche Heinfahrt von einem schönen Treffen zu riskieren - das ist was mir nicht passt.


Zuletzt bearbeitet von Frank_404s am 29.07.2014 14:27, insgesamt einmal bearbeitet
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 29.07.2014 15:07:16    Titel:
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Frank_404s hat folgendes geschrieben:

Aber dass Ihr in diesem Forum andere dazu "überredet" Ihre sonntägliche Heinfahrt von einem schönen Treffen zu riskieren - das ist was mir nicht passt.


Dazu bitte ein Zitat wo ich das geschrieben habe.

Ansonsten ist das eine dreiste Lüge.

Scheinst dich ja mächtig zu echauffieren, wenn du jetzt schon zu solchen Methoden greifen musst.
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ChristianNO
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Fahrzeuge
1. Toyota Hilux Arctic Trucks 37"
3. Unimog U1750L
4. Volvo TGB 11/11 Panzerjäger
5. Volvo BV202
BeitragVerfasst am: 29.07.2014 15:07:58    Titel:
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Wollt ihr beide die Nachfolge von Willi usw. antreten ?? Respekt

_________________
The Survival of the fittest.
...............Charles Darwin
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Frank_404s
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Mit dabei seit Mitte 2012
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BeitragVerfasst am: 29.07.2014 16:09:32    Titel:
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Ich kenne den Willi nicht und werde mich auch nicht weiter mit dem Vornamenlosen Xenon rumärgern.
Ich mag keine streitsüchtigen.

Du hast echt Probleme
Zitat:
dreiste Lüge...


Du schreibst doch man brauche keine Ausnahmegenehmigung.
Das ist oben nachlesbar - wo ist also die Lüge???

Meine Geduld ist erschöpft - macht was Ihr wollt...

Alle andern:
Bitte informiert Euch richtig (nicht nur hier) wenn Ihr Sonntags mit einem LKW und Anhänger fahren wollt - egal welches Gewicht. Die Karte mit den "fraglichen" Bundesländern kann man weiter vorne sehen.


Frank
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 29.07.2014 22:44:19    Titel:
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Moins

Das mit der Zeitverschwendung war an Xenon gerichtet.
Denn Du, lieber Frank, bist genau das, was Du selbst anderen vorwirfst.
Eod.
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Frank_404s
Offroader
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Mit dabei seit Mitte 2012
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 30.07.2014 08:08:36    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Du, mein liber Schicksurfer (schöner Name) hast auch nichts verstanden.

Ich bin zufrieden wenn sich andere, die sich diese Frage stellen hierüber Gedanken machen würden:
Zitere mich selbst:

Zitat:

Alle andern:
Bitte informiert Euch richtig (nicht nur hier) wenn Ihr Sonntags mit einem LKW und Anhänger fahren wollt - egal welches Gewicht. Die Karte mit den "fraglichen" Bundesländern kann man weiter vorne sehen.


Dass es Ihnen nicht so geht wie meinem Bekannten.

Das geschreibsel hier wird mir jetzt auch zu viel und zu lästig. Wenn man sich vielleicht mal igendwo sieht könnte ich versuchen es den hartnäckigen Leuten die es nicht verstehen wollen mal aufzumalen....

Neue Idee:
Ruft doch einfach mal bei der Autobahnpolizei irgendwo hier in RLP an und schildert den Fall (3,49 T LKW mit Wohnwagen) und fragt was die Sonntags mit Euch machen würden. Aber wirlich anrufen und nicht nur schreiben Ihr hättet angerufen.
Diese Herren entscheiden nämlich Sonntags über Eure Weiterfahrt...

Hopp - das wars jetzt.

Denn mein lieber Schlicksurfer - in einer Sache hast Du Recht: Zeitverschwendung...

Grüßle,
Frank
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volvo666
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Fahrzeuge
1. volvo c303
BeitragVerfasst am: 05.08.2014 22:03:02    Titel: lkw sonntags
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Hallo ich möchte das Thema gerne noch etwas "aufbauschen " !
Ich hatte mal ein sog. Sonderkfz (Steht auch im Brief ) war ein 7,5 tonner Blumen "LKW " als sportgerätetransporter . da konnte ich Sonntags auch Anhänger dranne tüdeln !

Jetzt ist es eine Zugmschine ( ehem Schausteller wagen kurzes Fahrgestell mit kleinem Koffer ) 7,49 tonnen mit 6,8 tonnen Anhänger mit dem ich auch Sonntags unterwegs bin !!

Alternativ könnte ich da auch ein Sonder KFZ oder ein Wohnmobil machen !! Für sonntags frei fahrt !! was sagt ihr jetzt !!?? :-)
gruß Frank

Sonder Kfz /Zugmasch. / Wohnmobil sind keine LKW somit Sonntags frei mit Anhänger ! Gewicht egal !! ODER ??!!
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DerGlonntaler
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Fahrzeuge
1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 05.08.2014 22:32:32    Titel:
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na und? was willst uns jetzt damit sagen? is ja nix neues

mit dem



und dem



durfte ich auch Sonntags oder Feiertags fahren
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Frank_404s
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BeitragVerfasst am: 06.08.2014 09:26:18    Titel: Re: lkw sonntags
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volvo666 hat folgendes geschrieben:


Alternativ könnte ich da auch ein Sonder KFZ oder ein Wohnmobil machen !! Für sonntags frei fahrt !! was sagt ihr jetzt !!?? :-)
gruß Frank

Sonder Kfz /Zugmasch. / Wohnmobil sind keine LKW somit Sonntags frei mit Anhänger ! Gewicht egal !! ODER ??!!


Hallo Namensvetter,
Falls Deine Fragen ernst gemeint sind hier meine Antworten:
1. Soweit ich weiß heißt So. KFZ "Sonstige KFZ" und nicht "Sonder KFZ". Das ist aber nun wirklich nicht wichtig und ändert auch nichts an den Tatsachen Grins

Sonstige KFZ sind in den Papieren keine LKW - somit auch nicht vom LKW Fahrverbot betroffen (egal ob gererelles Fahrverbot oder Fahrverbot für LKW mit Anhänger).
Deshalb wird mein Mercedes LKW (1222AF) auch ein So KFZ Wohnmobil. Der wird am Schluß leider mehr als 7,5t zGg haben. Somit dürfte ich (wäre es ein LKW) Sonntags gar nicht damit fehren...

Mein Chevy Pickup hat keinen Wohnaufbau und keine Wekstattausrüstung. Somit ist es nicht ohne weiteres möglich diesen als inrgendein So KFZ zuzulassen. Deshalb ist es ein LKW und deshalb habe ich das Problem am WE mit dem Anhänger...

Grüße,
Frank

PS: Zu Zugmaschinen kann ich nichts sagen. Kenne mich da nicht aus und möchte nichts falsches sagen. Wie ist eine zugmaschine in den Papieren eingetragen? Als LKW oder als So KFZ oder gar ganz anders?
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volvo666
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Wohnort: Dörentrup / Deutschland
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Fahrzeuge
1. volvo c303
BeitragVerfasst am: 07.08.2014 00:48:23    Titel: Richtig
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Jepp habe mich falsch ausgedrückt mit Sonder KFZ !! Nee, oder?

Wollte nur mal "problem lösungs ansätze aufzeigen " wie ein """ LKW "" auch bettitelt werden kann ( umgeschlüsselt/eingetragen ) so das es weniger Probleme mit dem Sonntagsverbot gibt !!
Letzt endlich darf nur --- NICHT --- !!! LKW im Brief stehen !! Das könnt ihr mit dem Örtlichen Tüv klarmachen was er als " unbau / Ausstattung haben willl !

Aber stillegen für einen Tag kann einen quasi jeder Polizist / BAG / Zoll wenn er schlechte Laune oder keinen Plan hat !! Das ist dann Pech !!
Kann einen mit nem Panda oder Golf natürlich auch passieren !! Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling
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Ela
Gut Holz ...
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2010
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 3573 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 08.08.2014 21:06:08    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Leider kannst Du einen "kleinen " Pickup mal eben nicht einfach umschlüsseln lassen - soweit mir bekannt

Würde ihn supergern einfach nur als "Pkw" anmelden - aber er bekommt die Abgasgeschichte leider nicht hin.
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