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Winterreifenverbot in Italien
Betrifft BESONDERS uns

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 3607 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 13.05.2014 15:48:20    Titel: Winterreifenverbot in Italien
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http://orf.at/stories/2229787/

Wenn ihr euch jetzt fragt "Und was hat das mit mir zu tun?", jeder MT und AT Reifen hat eine M&S Kennzeichnung mit zumeist "Q"-Speedindex.
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meder
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1. 2009' Nissan Patrol 3.0
BeitragVerfasst am: 13.05.2014 15:51:51    Titel:
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Hab den Bericht darüber gerade im jeepforum.at gelesen Nee, oder?

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Lg.
Marcus

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nicolas-eric
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1. Jeep Runicon
2. Porsche Diesel 218
BeitragVerfasst am: 13.05.2014 15:57:02    Titel:
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Somit ist das ein Land geworden, dass ich nicht mehr oder zumindest nicht mehr per PKW bereisen werde.
Schade eigentlich, aber wenn die auf Touristen mit GW verzichten wollen...

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 3607 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 13.05.2014 15:59:47    Titel:
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Vor allem sehe ich keinen Sinn darin Reifen mit Speedindex "Q" (160km/h) zu verbieten wenn eh nirgends wo so schnell gefahren werden darf.
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meder
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1. 2009' Nissan Patrol 3.0
BeitragVerfasst am: 13.05.2014 16:04:19    Titel:
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Ein Transporter hat Ganzjahresreifen ab Werk -> die dürften dann alle nicht fahren -> da bricht dann der Paketdienst in Iatlien zusammen.

Aber M&S ist ja kein Winterreifen, die Schneeflocke ist ja das neue Zeichen oder?

Fragen über Fragen.....

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Marcus

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Der-Dahl
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BeitragVerfasst am: 13.05.2014 16:12:40    Titel:
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Aber ebend, der Geschwindigkeitsindex Grabber und CO haben alle nur Q... Und wie schon geschrieben. Wohnwagen wahrscheinlich auch die meisten.

Denke das, dass Gesetzt so lange anhält wie die Beziehungen von Berlusconi

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Zuletzt bearbeitet von Der-Dahl am 13.05.2014 16:14, insgesamt einmal bearbeitet
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nicolas-eric
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1. Jeep Runicon
2. Porsche Diesel 218
BeitragVerfasst am: 13.05.2014 16:13:38    Titel:
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Und wenn die Höchstgeschwindigkeit unter 160 ist, darf wohl auch kein Q Reifen bis 160 gefahren werden.
Das soll mal einer verstehen.
Die suchen wohl dringend ne neue Einnahmequelle von ahnungslosen Touris.

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flashman
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BeitragVerfasst am: 13.05.2014 16:21:02    Titel:
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Nur Winterreifen mit "Q". Ob M&S als Winterreifen gilt, ist fraglich - Wie oben schon beschrieben. Insofern wäre reguläre MTs und ATs auch mit "Q" kein Problem. Unsicher

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nicolas-eric
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1. Jeep Runicon
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BeitragVerfasst am: 13.05.2014 16:33:56    Titel:
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Bei uns gelten doch m&s als wintertaugliche Bereifung.
Ist das in Italien anders und nur die Schneeflocke zählt?

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flashman
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BeitragVerfasst am: 13.05.2014 16:35:53    Titel:
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben:
Bei uns gelten doch m&s als wintertaugliche Bereifung.
Ist das in Italien anders und nur die Schneeflocke zählt?


Das aktuell rauszukriegen, ist ne echt schwere Sache. Ich scheiterte in erster kurzer Suchinstanz. Unsicher
Vor allem, weil gilt: Jeder Winterreifen muss die M&S Kennung tragen, aber nicht jeder M&S Reifen ist ein Winterreifen. Hau mich, ich bin der Frühling

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BlueGerbil
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1. Taxi
2. Toyota LeihCruiser
BeitragVerfasst am: 13.05.2014 17:03:55    Titel:
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http://www.patente.it/normativa/circolare-17-01-2014-n-1049-pneumatici-invernali?idc=2644

sagt dazu (Fettung von mir):

Zitat:

OGGETTO: Impiego degli pneumatici invernali.

MINISTERO DELLE INFRASTRUTTURE E DEI TRASPORTI
DIPARTIMENTO PER I TRASPORTI, LA NAVIGAZIONE
ED I SISTEMI INFORMATIVI E STATISTICI
Direzione generale per la motorizzazione
Divisione 3

Prot. n. 1049
Roma, 17 gennaio 2014

OGGETTO: Impiego degli pneumatici invernali.

Sono pervenute segnalazioni in merito all'uso degli pneumatici invernali in relazione al loro impiego stagionale e all'indice di velocità consentito.

Come è noto con l'entrata in vigore della direttiva del Ministro delle Infrastrutture e dei Trasporti del 16 gennaio 2013 il periodo interessato dall'obbligo degli pneumatici invernali è quello ricompreso tra il 15 novembre e il 15 aprile.

Vengono rappresentate difficoltà da parte di cittadini e associazioni per quanto riguarda l'approssimarsi delle suddette date in quanto tale obbligo provocherebbe il congestionamento presso gli operatori del settore per soddisfare la richiesta del montaggio di pneumatici invernali.

Al fine di evitare difficoltà al settore si ritiene opportuno consentire l'uso, in riferimento alla penultima linea delle conclusioni della circolare 104/95 del 31/5/1995, di pneumatici invernali (contraddistinti dalle marcature aggiuntive M+S, MS, M-S ovvero M&S), nel periodo compreso tra il 15 ottobre e il 15 maggio, anche con indice di velocità Q, fatto salvo quanto stabilito dalla direttiva del Ministro delle Infrastrutture e dei Trasporti e dal punto 6 della circolare 104/95.

Si precisa infine che l'uso degli pneumatici invernali consentiti e cioè quelli con i parametri riportati sulla carta di circolazione ivi compreso l'indice di velocità non ha restrizioni di carattere temporale e che pertanto essi possono essere usati durante tutti i mesi dell'anno solare.

Il DIRETTORE GENERALE
Arch. Maurizio Vitelli


Daraus macht Google Translate:

Zitat:

Betrifft: Einsatz von Winterreifen.

Ministerium für Infrastruktur und Verkehr
Ministerium für Verkehr, DIE NAVIGATION
UND INFORMATIONSSYSTEME UND STATISTISCHES
Generaldirektion Motorisierung
Abteilung 3

Prot . 1049
Rom, 17. Januar 2014

Betrifft: Einsatz von Winterreifen.

Es gab Berichte über den Einsatz von Winterreifen in Bezug auf ihre Saisonindex und der Geschwindigkeit erlaubt.

Wie es mit dem Inkrafttreten der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr am 16. Januar 2013 bekannt, ist der Zeitraum von der Verpflichtung, Winterreifen abgedeckt , die ab dem 15. November und dem 15. April lief .

Schwierigkeiten werden durch Bürger und Vereine in der Herangehensweise dieser Termine vertreten als solche Verpflichtung würde Staus in der Branche führen , um die Nachfrage der Montage von Winterreifen zu erfüllen.

Um Schwierigkeiten zu vermeiden, in der Branche als angemessen betrachtet, erlauben den Einsatz in Bezug auf die vorletzte Zeile der Schlussfolgerungen des Kreis 104/95 von 31.05.1995 , Winterreifen ( durch die zusätzlichen Markierungen M + S , MS, MS oder identifiziert M & D), in der Zeit zwischen 15. Oktober und 15. Mai , mit einer Nenndrehzahl von Q , vorbehaltlich der Bestimmungen der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr und mit Ziffer 6 des Rundschreibens 104/95 .

Schließlich ist zu beachten, dass die Verwendung von Winterreifen erlaubt, dh mit den im Fahrzeug einschließlich der Geschwindigkeitsindex angegebenen Parametern ist in all den Monaten des Kalenderjahres nicht an den zeitlichen Charakter beschränkt und dass deshalb sie verwendet werden können .

Der Generaldirektor
Arch Maurizio Kälber

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BlueGerbil
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BeitragVerfasst am: 13.05.2014 17:23:15    Titel:
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Reifen ohne M+S und Schneeflocke gewinnen gerade an Charme...

http://www.offroadreifen.com/reifen-details/3511515SILXT/35x11-5-15-122L-Silverstone-MT-117-Xtreme.php

Sensationell

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reinhard
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BeitragVerfasst am: 13.05.2014 17:42:39    Titel:
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BlueGerbil hat folgendes geschrieben:
Reifen ohne M+S und Schneeflocke gewinnen gerade an Charme...


Wenn da nicht in D die Straßenverkehrsordung wäre: StVZO §36 Absatz 1:

"Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen – Winterreifen – gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt...."

- Diese Verordung ist ja auch der Grund, warum die Hersteller versuchen AT und MT Reifen mit M&S auszuzeichnen. Sonst könnte viele 4x4 gar nicht mehr mit MTs fahren.


Zu den "neuen", sind ja eigenlich im Januar herausgekommen, italienischen Vorgaben:

Betrifft alle AT, MT und Winterreifen, die in der Regel M&S draufstehen haben, mit Geschindigkeitsindex Q und darunter, sofern diese nicht in den Papieren eingetragen sind. Also müsste das normalerweise für alle Fahrzeuge mit eingetragener Höchstgeschwinigkeit ab 152km/h (Höchstgeschwindigkeit * 0,01 + 6,5 km/h = Aufschlag auf die Höchstgeschwindigkeit => Speedindex) gelten.... Bedeutet für diese Fahrzeuge, nie mehr MTs in Italien zwischen 15. Mai und 14. Oktober. Für mich heißt es in diesem Sommer entweder mit MTs nach Albanien und auf dem Landweg zurück, oder ATs - da es diese mit einem Index höher als Q gibt -, wenn ich die Fähre von Griechenland nach Italien nehmen würde.

Grüße
Reinhard
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Bigwaltens
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1. Vauxhal Monterey 3,2 LTD Rechtslenker Bj 05/95
2. Suzuki Intruder 1400 Bj. 06/92
3. Elektro-Speed-Scooter Bj. 12/2008
4. Eigenbauanhänger ungebremst
5. Wohnwagen 12ookg
BeitragVerfasst am: 13.05.2014 18:49:23    Titel:
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....eine neue (alte) Seuche ist im anmarsch! dieses unheilbare pandämisch wachsende Bürokratius-Virus - ich kann garnicht soviel saufen wie ich Argsssss möchte!

ganz am Rande hierzu möchte ich für D erwähnen: Elbphilharmonie, Flughafen Berlin, Stuttgart 21... (es handelt sich um keine wertende oder abschließende, willkürliche Aufzählung)

Komm Kürbis, ich hab auf Dich gewartet Komm Kürbis, ich hab auf Dich gewartet Komm Kürbis, ich hab auf Dich gewartet


Grüße
Bigwaltens

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...und hat diesen Thread vor 3607 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 13.05.2014 18:53:59    Titel:
 Antworten mit Zitat  

BlueGerbil hat folgendes geschrieben:
http://www.patente.it/normativa/circolare-17-01-2014-n-1049-pneumatici-invernali?idc=2644

sagt dazu (Fettung von mir):

Zitat:

OGGETTO: Impiego degli pneumatici invernali.

MINISTERO DELLE INFRASTRUTTURE E DEI TRASPORTI
DIPARTIMENTO PER I TRASPORTI, LA NAVIGAZIONE
ED I SISTEMI INFORMATIVI E STATISTICI
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Roma, 17 gennaio 2014

OGGETTO: Impiego degli pneumatici invernali.

Sono pervenute segnalazioni in merito all'uso degli pneumatici invernali in relazione al loro impiego stagionale e all'indice di velocità consentito.

Come è noto con l'entrata in vigore della direttiva del Ministro delle Infrastrutture e dei Trasporti del 16 gennaio 2013 il periodo interessato dall'obbligo degli pneumatici invernali è quello ricompreso tra il 15 novembre e il 15 aprile.

Vengono rappresentate difficoltà da parte di cittadini e associazioni per quanto riguarda l'approssimarsi delle suddette date in quanto tale obbligo provocherebbe il congestionamento presso gli operatori del settore per soddisfare la richiesta del montaggio di pneumatici invernali.

Al fine di evitare difficoltà al settore si ritiene opportuno consentire l'uso, in riferimento alla penultima linea delle conclusioni della circolare 104/95 del 31/5/1995, di pneumatici invernali (contraddistinti dalle marcature aggiuntive M+S, MS, M-S ovvero M&S), nel periodo compreso tra il 15 ottobre e il 15 maggio, anche con indice di velocità Q, fatto salvo quanto stabilito dalla direttiva del Ministro delle Infrastrutture e dei Trasporti e dal punto 6 della circolare 104/95.

Si precisa infine che l'uso degli pneumatici invernali consentiti e cioè quelli con i parametri riportati sulla carta di circolazione ivi compreso l'indice di velocità non ha restrizioni di carattere temporale e che pertanto essi possono essere usati durante tutti i mesi dell'anno solare.

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Arch. Maurizio Vitelli




Moins

Danke für diesen wirklich sinnvollen Beitrag. Die Google-Übersetzung hab ich gleich wieder gecancelt weil die eh Müll ist.

Worum geht es also in diesem Gesetz, das übrigens schon seit dem 17.01.2013 -also die zweite Saison!- gültig ist?

Es geht darum, dass die Italiener -nicht zum ersten Mal übrigens!- Schwierigkeiten hatten bzw. haben, ihren Markt mit Winterreifen zu versorgen und deswegen die Verbraucher dazu anhalten wollen, ein wenig sorgsamer mit dem für sie verfügbarem Material umzugehen. Zudem gilt auch in Italien seit dem 16.01.2013 die Winterreifenpflicht. Und unsere südlichen Nachbarn sind halt etwas schludriger als wir braven Untertanen und fahren die Dinger dann eben das ganze Jahr.

Zudem wird Bezug genommen auf einen minsterielles Rundschreiben vom 31. Mai 1995 - ist also etwas nicht so ganz Neues, die Sache. Das Rundschreiben hab selbst ich jetzt noch nicht gesucht, den müsste man sich mal genauer ansehen.
Es ist hier zu finden: [url]http://www.asaps.it/nuovo/downloads/files/1995_(n_01809_31_05_1995-Pneumatici_Riconoscimento%20marcature%20equivalenti)i.pdf[/url]
Hier heisst es:
Zitat:
"6. I pneumatici idonei alla marcia su neve contraddistinti dalla marcatura M+S (oppure MS, M-S,
ovvero M&S) montati su veicolo devono essere marcati con un simbolo della categoria di
velocità non inferiore a “Q” (corrispondente a 160 Km/h). In tal caso il conducente, come
norma di comportamento, deve rispettare i limiti più restrittivi eventualmente imposti dalla
velocità massima ammessa per il pneumatico (prescritta da targhetta monitoria all’interno del
veicolo).
Ad esempio: la prescrizione 145 R13 74S del documento di circolazione deve ritenersi
soddisfatta quando la vettura è equipaggiata con pneumatici di tipo neve recanti marcature del
tipo: 145 SR13 74Q M+S, ovvero 145 R13 74Q M+S, ovvero P145/80 R13 75Q M+S, ecc."

Und damit löst sich die ganze Sache genau in das auf, was sie von Anfang an war: heisse Luft nämlich.
Da steht nämlich nichts von einem Verbot von Q-Reifen, sondern nur davon, dass mit Q-Reifen nicht schneller als 160 gefahren werden darf. Wie bei uns.

Zudem heisst es im Originaltext "... anche con indice die velocità Q ..." - das heisst auch mit Speedindex Q: also ist der Speedindex für sich kein Kriterium, sondern nur zusätzliches Merkmal.
Zudem heisst es, dass alle im Fahrzeugschein eingetragenen Grössen und Typen auch mit dem Speedindex Q natürlich ganzjährig gefahren werden dürfen.

Insomma, un gran polverone fatto da qualche giornalista incapace che non ha capito niente ... viel Lärm um nichts, aufgewirbelt von irgendjemand, der keine Ahnung hat.
Im übrigen wäre es durchaus bereits bis nach DE durchgedrungen, wenn es in IT Strafen wegen eines solchen Grunds gegeben hätte.

Also beruhigt Euch wieder und fahrt nach oder durch Italien, wenn Ihr das wollt.

Achja, um Fragen zuvorzukommen - italienisch ist eine meiner Muttersprachen. Alles klar?


Zuletzt bearbeitet von am 13.05.2014 19:13, insgesamt einmal bearbeitet
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