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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 3635 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 14.05.2014 14:56:37 Titel: |
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Da nicht für. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2007 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. LandRover Freelander 2 |
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Verfasst am: 19.05.2014 20:15:10 Titel: |
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@MaikSJ413
Das M&S Symbol ist -wie weiter vorne schon geschrieben- ein Kunstgriff der Reifenhersteller, ihre Reifen zugelassen zu bekommen. Nicht mehr, nicht weniger | _________________ Grüße Colli |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 3635 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 19.05.2014 22:48:43 Titel: |
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Das M&S Symbol ist die einzige rechtlich relevante Kennzeichnung für Winterreifen, auch wenn die , völlig unverständlich, wenig über die tatsächliche Wintertauglichkeit aussagt.
Laut der Verordnung dürfen im Sommer in Italien keine mit M&S gekennzeichneten Reifen gefahren werden, deren Geschwindigkeitsindex nicht der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit entspricht. Im Winter ist das weiterhin möglich.
Fahrer schneller Geländewagen mit AT und MT Reifen können sich damit nicht mehr auf die M&S Kennzeichnung berufen, wenn der Reifen einen zu geringen Speedindex hat. | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2009 Wohnort: Volmarstein/Wetter Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. SJ413 2. Jeep Grand Cherokee 3. Yaris |
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Verfasst am: 20.05.2014 07:08:17 Titel: |
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colli1979 hat folgendes geschrieben: | @MaikSJ413
Das M&S Symbol ist -wie weiter vorne schon geschrieben- ein Kunstgriff der Reifenhersteller, ihre Reifen zugelassen zu bekommen. Nicht mehr, nicht weniger |
lieber colli1979 ....
was das M&S Symbol wirklich ist.... ist scheiß egal.......
es ist das einzige Gesetzlich vorgeschriebenes Symbol für Winterreifen in Europa(Deutschland).....
so wie es "steff" auch schon geschrieben hat....
das Schneeflocken Symbol, ist ein Symbol für besonders gute Winterreifen in den USA und Kanada.
Das hat aber in Europa(Deutschland) nichts zu sagen.....
also..... vorm Posten erstmal Informieren.....
Gruß
MikeSJ413 | _________________ make my Day!
http://www.facebook.com/mikebaloo.naujokat |
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Bin neu hier
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Verschollen
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Verfasst am: 22.05.2014 17:25:55 Titel: |
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Hallo,
ich hab einfach mal bei der Italienischen Botschaft angefragt und folgenden Schriftverkehr geführt:
Meine Anfrage
Zitat: |
Sehr geehrte Damen und Herren der Italienischen Botschaft,
durch das Internet habe ich von einem Verbot von Winterreifen mit gewissen Geschwindigkeitsindex gelesen. (Transportministerium Rundschreiben Nr. 1049 vom 17. Januar)
Ich habe vor mit einem Jeep Wrangler mit der Bereifung „Cooper LT265/70R17 121/118/Q Discoverer S/T Maxx“ im Sommer in Italien mit meiner Familie den Sommerurlaub zu verbringen.
Da ich die Unterkünfte noch nicht gebucht habe stellt sich die Frage, ob ich mit diesen „Universalreifen Straße / Traktion (AT)“ nach Italien einreisen darf, oder ob ich besser in Kroatien die Unterkunft buche.
Mit freundlichen Grüßen
...
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Antwort der Botschaft:
Zitat: |
Sehr geehrter Herr ...,
das Rundschreiben, das Sie in Ihrer Mail zitieren, betrifft den Wechsel der Winterreifen, der bis 15. Mai vorgenommen werden muss. Das gilt aber nur für Winterreifen, deren Kenndaten sich von denen unterscheiden, die einschließlich des Speed-Index im Fahrzeugschein eingetragen sind.
Die Verwendung von zugelassenen Winterreifen, d.h. solchen, deren Kenndaten im Fahrzeugschein eingetragen sind, ist zeitlich nicht eingeschränkt. Sie können also in allen Monaten des Kalenderjahres verwendet werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Reifen mit M+S Kennzeichnung und Speed-Code-Downgrade, also niedriger als das, was im Fahrzeugschein angegeben ist, (einschließlich All Season) bei Kontrollen von den zuständigen Organen außerhalb des Zeitraums 15. Oktober – 15. Mai als nicht konform betrachtet werden.
Da es sich hier um sehr technische Fragen handelt, ist können wir leider nicht beurteilen, ob die von Ihnen verwendeten Universalreifen für Ihr Fahrzeug zu den oben beschriebenen Fällen zählen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zur Klärung des Einzelfalls an den Automobile Club Bozen: http://www.aci.it/laci/altri-contatti/ricerca-uffici-aci/lista-uffici-aci.html?no_cache=1
oder eine deutsche diplomatisch-konsularische Vertretung in Italien zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Graziella Giraldi
Ambasciata d'Italia
Ufficio Emigrazione ed Affari Sociali
Hiroshimastr. 1
10785 Berlin
Tel. +I0T40147
Fax +I0T40140
E-mail:
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Meine Antwort:
Zitat: |
Sehr geehrter Herr Giarldi,
leider ist im deutschen Fahrzeugscheinen der Speed- Index gemäß Höchstgeschwindigkeit eingetragen (in meinem Fall S).
Traktion- Reifen (AT) haben aber durchwegs Q oder maximal R Speed- Index, werden aber mit M+S gekennzeichnet, damit diese auch mit niedrigeren Speed- Index in Deutschland gefahren werden dürfen.
Die Frage, ob man mit diesen Reifen weiter in Italien Urlaub machen kann wird zur Zeit in fast allen mir bekannten Internet- Foren über Geländewagen diskutiert.
Ihre Antwort bedeutet, wenn ich es richtig verstanden haben, dass ich mit meinen Reifen nicht einfahren darf.
Ich werde ihre Antwort und auch eventuell noch folgende unter Quellenangabe in o. g. Internetforen zitieren und bedanke mich für ihre zeitnahe Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
...
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2014
| Fahrzeuge 1. Yamaha XT 660 R |
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Verfasst am: 22.05.2014 17:54:19 Titel: |
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Hi,
also wenn ich jetzt das alles richtig verstanden hab,könnten meine Grobstolligen als Winterreifen ausgelegt werden ?
Versuche mir grad vorzustellen wie ich einem italienischen Polizist erklären will,das meine MTs keine Winterreifen sind,das mit dem Profil.
Die oben aufgeführte Strafe ist wohl der Hammer. | |
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Vertikalzeppelin, erdgebunden
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105 2. Mercedes ML400cdi 3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG 5. Air Patrol 2.0 Rallye |
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Verfasst am: 22.05.2014 17:56:34 Titel: |
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Inzwischen ist es tatsächlich scheinbar ziemlich eindeutig und betrifft quasi "uns alle"
Oder man fährt fix zum TÜV und lässt sich den niedrigen Speed-Index eintragen - Das behebt dieses Problem scheinbar elegant.
Nachtrag: Wie geil, mein Reise-Rover hat im Schein von hause aus nur Q zu stehen
Italien, ich komme | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 3635 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 22.05.2014 22:24:26 Titel: |
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Moins
Graziella Giraldi ist eine Dame. Und arbeitet in der Abteilung Emigration und Soziales, demzufolge eine ausgesprochen kompetente Gesprächspartnerin in dieser Frage.
Und - was sagt denn der ACI dazu?
Dem solltest Du dann aber auch eine Kopie der technischen Daten des Kfz-Scheins mit beifügen. | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 3635 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 23.05.2014 05:46:57 Titel: |
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Zitat: | Hi,
also wenn ich jetzt das alles richtig verstanden hab,könnten meine Grobstolligen als Winterreifen ausgelegt werden ?
Versuche mir grad vorzustellen wie ich einem italienischen Polizist erklären will,das meine MTs keine Winterreifen sind,das mit dem Profil. |
Da geht es nicht um Auslegung oder "grobstolligkeit", sondern schlicht darum, ob der Reifen eine M&S Kennzeichnung hat und ob der Speedindex der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit entspricht. Hat er eine M&S Kennzeichnung, gilt er als Winterreifen, auch wenn er keiner ist. Wer Reifen mit niedrigerem Speedindex eingetragen hat, ist fein raus. Die Chance, so eine Eintragung nachträglich zu bekommen, ohne technische Änderungen am Auto, ist eher klein, denke ich. | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 3635 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 23.05.2014 09:59:16 Titel: |
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Saw hat folgendes geschrieben: | Hi,
also wenn ich jetzt das alles richtig verstanden hab,könnten meine Grobstolligen als Winterreifen ausgelegt werden ?
Versuche mir grad vorzustellen wie ich einem italienischen Polizist erklären will,das meine MTs keine Winterreifen sind,das mit dem Profil.
Die oben aufgeführte Strafe ist wohl der Hammer. |
Moins
Nee, können sie nicht.
Gar so dumm -oder bösartig- sind italienische Polizisten (egal ob Polizia Stradale, Carabinieri oder irgendeine andere der mindestens 15 verschiedenen Polizeieinheiten Italiens) nämlich nicht.
Und die wissen tatsächlich sogar auch schon, was Geländefahrzeuge sind. Und wie die bereift sind. Fahren ja schliesslich auch selber welche, und auch die sind teilweise mit Q-Reifen bestückt.
Ich müsste mich jetzt sehr täuschen, wenn es zu diesem Thema nicht schon eine interne Dienstanweisung gäbe, die klarstellt, dass die ganze Geschichte ausschliesslich auf PKWs (oder Strassenfahrzeuge) anzuwenden ist, das ist nämlich der Hintergrund des Ganzen (aber das habe ich ja schon weiter oben beschrieben).
Die Aufregung um die Q-Reifen ist so ein typischer Fall von Netzhysterie, wie man ihn immer wieder hat., leider. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Feucht Status: Offline
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Verfasst am: 23.05.2014 14:14:16 Titel: |
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Schlicksurfer hat folgendes geschrieben: | ...dass die ganze Geschichte ausschliesslich auf PKWs (oder Strassenfahrzeuge) anzuwenden ist...
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Wie unterscheidet man einen Geländewagen von einem PKW? | _________________ The different between a man and a boy is the price of his toy |
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Verfasst am: 23.05.2014 14:51:33 Titel: |
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Wie wird denn eigentlich beim Tüv die Höchstgeschwindigkeit ermittelt?
Weil ich weiß dass seit meinem Motorumbau der Suzuki schneller geht als die eingetragenen 127, allerdings will ich das niemals ausprobieren und würd's dem Tüv-Prüfer auch nicht empfehlen... | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 3635 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 23.05.2014 19:07:38 Titel: |
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Ja, so eine exakte Definition für "Geländewagen" wäre schon interessant.
Die wird wahrscheinlich mit der Dienstanweisung gleich mitgeliefert. Wenn er sich nicht sehr täuscht, natürlich.
So wie mit dem Datum des Rundschreibens. | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 3635 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 23.05.2014 22:42:50 Titel: |
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Moins Steff
Danke für den Hinweis, bei dem Datum des Rundschreibens hab ich mich tatsächlich vertan.
Sind also erst vier Monate, dass das Ding in Kraft ist.
Und was ändert sich damit an der Sachlage? Nichts.
Na dann ... | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Meschede (Sauerland) Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Magirus Deutz 170D11 2. Nissan Terrano II 3. Honda XL 500R |
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Verfasst am: 24.05.2014 19:23:06 Titel: |
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