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Winterreifenverbot in Italien
Betrifft BESONDERS uns

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 3635 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 14.05.2014 14:56:37    Titel:
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Da nicht für. Smile
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colli1979
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1. LandRover Freelander 2
BeitragVerfasst am: 19.05.2014 20:15:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@MaikSJ413
Das M&S Symbol ist -wie weiter vorne schon geschrieben- ein Kunstgriff der Reifenhersteller, ihre Reifen zugelassen zu bekommen. Nicht mehr, nicht weniger

_________________
Grüße Colli
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 3635 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 19.05.2014 22:48:43    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das M&S Symbol ist die einzige rechtlich relevante Kennzeichnung für Winterreifen, auch wenn die , völlig unverständlich, wenig über die tatsächliche Wintertauglichkeit aussagt.

Laut der Verordnung dürfen im Sommer in Italien keine mit M&S gekennzeichneten Reifen gefahren werden, deren Geschwindigkeitsindex nicht der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit entspricht. Im Winter ist das weiterhin möglich.
Fahrer schneller Geländewagen mit AT und MT Reifen können sich damit nicht mehr auf die M&S Kennzeichnung berufen, wenn der Reifen einen zu geringen Speedindex hat.
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MikeSJ413
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1. SJ413
2. Jeep Grand Cherokee
3. Yaris
BeitragVerfasst am: 20.05.2014 07:08:17    Titel:
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colli1979 hat folgendes geschrieben:
@MaikSJ413
Das M&S Symbol ist -wie weiter vorne schon geschrieben- ein Kunstgriff der Reifenhersteller, ihre Reifen zugelassen zu bekommen. Nicht mehr, nicht weniger


lieber colli1979 ....
was das M&S Symbol wirklich ist.... ist scheiß egal.......
es ist das einzige Gesetzlich vorgeschriebenes Symbol für Winterreifen in Europa(Deutschland).....
so wie es "steff" auch schon geschrieben hat....
das Schneeflocken Symbol, ist ein Symbol für besonders gute Winterreifen in den USA und Kanada.
Das hat aber in Europa(Deutschland) nichts zu sagen.....

also..... vorm Posten erstmal Informieren..... Hau mich, ich bin der Frühling
Gruß
MikeSJ413

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Pion
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BeitragVerfasst am: 22.05.2014 17:25:55    Titel:
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Hallo,

ich hab einfach mal bei der Italienischen Botschaft angefragt und folgenden Schriftverkehr geführt:


Meine Anfrage

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren der Italienischen Botschaft,

durch das Internet habe ich von einem Verbot von Winterreifen mit gewissen Geschwindigkeitsindex gelesen. (Transportministerium Rundschreiben Nr. 1049 vom 17. Januar)

Ich habe vor mit einem Jeep Wrangler mit der Bereifung „Cooper LT265/70R17 121/118/Q Discoverer S/T Maxx“ im Sommer in Italien mit meiner Familie den Sommerurlaub zu verbringen.

Da ich die Unterkünfte noch nicht gebucht habe stellt sich die Frage, ob ich mit diesen „Universalreifen Straße / Traktion (AT)“ nach Italien einreisen darf, oder ob ich besser in Kroatien die Unterkunft buche.

Mit freundlichen Grüßen

...



Antwort der Botschaft:

Zitat:

Sehr geehrter Herr ...,

das Rundschreiben, das Sie in Ihrer Mail zitieren, betrifft den Wechsel der Winterreifen, der bis 15. Mai vorgenommen werden muss. Das gilt aber nur für Winterreifen, deren Kenndaten sich von denen unterscheiden, die einschließlich des Speed-Index im Fahrzeugschein eingetragen sind.

Die Verwendung von zugelassenen Winterreifen, d.h. solchen, deren Kenndaten im Fahrzeugschein eingetragen sind, ist zeitlich nicht eingeschränkt. Sie können also in allen Monaten des Kalenderjahres verwendet werden.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Reifen mit M+S Kennzeichnung und Speed-Code-Downgrade, also niedriger als das, was im Fahrzeugschein angegeben ist, (einschließlich All Season) bei Kontrollen von den zuständigen Organen außerhalb des Zeitraums 15. Oktober – 15. Mai als nicht konform betrachtet werden.


Da es sich hier um sehr technische Fragen handelt, ist können wir leider nicht beurteilen, ob die von Ihnen verwendeten Universalreifen für Ihr Fahrzeug zu den oben beschriebenen Fällen zählen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zur Klärung des Einzelfalls an den Automobile Club Bozen: http://www.aci.it/laci/altri-contatti/ricerca-uffici-aci/lista-uffici-aci.html?no_cache=1

oder eine deutsche diplomatisch-konsularische Vertretung in Italien zu wenden.


Mit freundlichen Grüßen



Graziella Giraldi
Ambasciata d'Italia
Ufficio Emigrazione ed Affari Sociali
Hiroshimastr. 1
10785 Berlin
Tel. +I0T40147
Fax +I0T40140
E-mail:


Meine Antwort:
Zitat:

Sehr geehrter Herr Giarldi,

leider ist im deutschen Fahrzeugscheinen der Speed- Index gemäß Höchstgeschwindigkeit eingetragen (in meinem Fall S).
Traktion- Reifen (AT) haben aber durchwegs Q oder maximal R Speed- Index, werden aber mit M+S gekennzeichnet, damit diese auch mit niedrigeren Speed- Index in Deutschland gefahren werden dürfen.
Die Frage, ob man mit diesen Reifen weiter in Italien Urlaub machen kann wird zur Zeit in fast allen mir bekannten Internet- Foren über Geländewagen diskutiert.
Ihre Antwort bedeutet, wenn ich es richtig verstanden haben, dass ich mit meinen Reifen nicht einfahren darf.
Ich werde ihre Antwort und auch eventuell noch folgende unter Quellenangabe in o. g. Internetforen zitieren und bedanke mich für ihre zeitnahe Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen

...
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Saw
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1. Yamaha XT 660 R
BeitragVerfasst am: 22.05.2014 17:54:19    Titel:
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Hi,
also wenn ich jetzt das alles richtig verstanden hab,könnten meine Grobstolligen als Winterreifen ausgelegt werden ?
Versuche mir grad vorzustellen wie ich einem italienischen Polizist erklären will,das meine MTs keine Winterreifen sind,das mit dem Profil.
Die oben aufgeführte Strafe ist wohl der Hammer.
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flashman
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BeitragVerfasst am: 22.05.2014 17:56:34    Titel:
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Inzwischen ist es tatsächlich scheinbar ziemlich eindeutig und betrifft quasi "uns alle" Obskur
Oder man fährt fix zum TÜV und lässt sich den niedrigen Speed-Index eintragen - Das behebt dieses Problem scheinbar elegant.

Nachtrag: Wie geil, mein Reise-Rover hat im Schein von hause aus nur Q zu stehen YES
Italien, ich komme O lappaloma blanke, i am just a bird in the sky

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 3635 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 22.05.2014 22:24:26    Titel:
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Moins

Graziella Giraldi ist eine Dame. Und arbeitet in der Abteilung Emigration und Soziales, demzufolge eine ausgesprochen kompetente Gesprächspartnerin in dieser Frage.

Und - was sagt denn der ACI dazu?
Dem solltest Du dann aber auch eine Kopie der technischen Daten des Kfz-Scheins mit beifügen.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 3635 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.05.2014 05:46:57    Titel:
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Zitat:
Hi,
also wenn ich jetzt das alles richtig verstanden hab,könnten meine Grobstolligen als Winterreifen ausgelegt werden ?
Versuche mir grad vorzustellen wie ich einem italienischen Polizist erklären will,das meine MTs keine Winterreifen sind,das mit dem Profil.

Da geht es nicht um Auslegung oder "grobstolligkeit", sondern schlicht darum, ob der Reifen eine M&S Kennzeichnung hat und ob der Speedindex der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit entspricht. Hat er eine M&S Kennzeichnung, gilt er als Winterreifen, auch wenn er keiner ist. Wer Reifen mit niedrigerem Speedindex eingetragen hat, ist fein raus. Die Chance, so eine Eintragung nachträglich zu bekommen, ohne technische Änderungen am Auto, ist eher klein, denke ich.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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...und hat diesen Thread vor 3635 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.05.2014 09:59:16    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Saw hat folgendes geschrieben:
Hi,
also wenn ich jetzt das alles richtig verstanden hab,könnten meine Grobstolligen als Winterreifen ausgelegt werden ?
Versuche mir grad vorzustellen wie ich einem italienischen Polizist erklären will,das meine MTs keine Winterreifen sind,das mit dem Profil.
Die oben aufgeführte Strafe ist wohl der Hammer.


Moins

Nee, können sie nicht.
Gar so dumm -oder bösartig- sind italienische Polizisten (egal ob Polizia Stradale, Carabinieri oder irgendeine andere der mindestens 15 verschiedenen Polizeieinheiten Italiens) nämlich nicht.

Und die wissen tatsächlich sogar auch schon, was Geländefahrzeuge sind. Und wie die bereift sind. Fahren ja schliesslich auch selber welche, und auch die sind teilweise mit Q-Reifen bestückt.

Ich müsste mich jetzt sehr täuschen, wenn es zu diesem Thema nicht schon eine interne Dienstanweisung gäbe, die klarstellt, dass die ganze Geschichte ausschliesslich auf PKWs (oder Strassenfahrzeuge) anzuwenden ist, das ist nämlich der Hintergrund des Ganzen (aber das habe ich ja schon weiter oben beschrieben).

Die Aufregung um die Q-Reifen ist so ein typischer Fall von Netzhysterie, wie man ihn immer wieder hat., leider.
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MichaS
Offroader
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Wohnort: Feucht
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BeitragVerfasst am: 23.05.2014 14:14:16    Titel:
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Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
...dass die ganze Geschichte ausschliesslich auf PKWs (oder Strassenfahrzeuge) anzuwenden ist...


Wie unterscheidet man einen Geländewagen von einem PKW?

_________________
The different between a man and a boy is the price of his toy
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skitty
Das geht doch besser ...
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1. Suzerl Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 23.05.2014 14:51:33    Titel:
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Wie wird denn eigentlich beim Tüv die Höchstgeschwindigkeit ermittelt?

Weil ich weiß dass seit meinem Motorumbau der Suzuki schneller geht als die eingetragenen 127, allerdings will ich das niemals ausprobieren und würd's dem Tüv-Prüfer auch nicht empfehlen...
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 3635 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.05.2014 19:07:38    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ja, so eine exakte Definition für "Geländewagen" wäre schon interessant.
Die wird wahrscheinlich mit der Dienstanweisung gleich mitgeliefert. Wenn er sich nicht sehr täuscht, natürlich.
So wie mit dem Datum des Rundschreibens.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 3635 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.05.2014 22:42:50    Titel:
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Moins Steff

Danke für den Hinweis, bei dem Datum des Rundschreibens hab ich mich tatsächlich vertan.
Sind also erst vier Monate, dass das Ding in Kraft ist.
Und was ändert sich damit an der Sachlage? Nichts.

Na dann ...
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Sleepwalker
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BeitragVerfasst am: 24.05.2014 19:23:06    Titel:
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http://www.off-road.de/de/aktuell/news/details/italien-verbot-fuer-reifen-mit-m-s-kennung/

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