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TÜV Nonsens

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 3659 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 06.05.2014 16:23:47    Titel:
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xenon hat folgendes geschrieben:


...

Dampfplauderer.

...


Danke Respekt Heiligenschein Hau mich, ich bin der Frühling
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gsmix
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BeitragVerfasst am: 05.06.2014 20:27:31    Titel:
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G.S.C.Nueno hat folgendes geschrieben:
Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
G.S.C.Nueno hat folgendes geschrieben:


...

Falsch, es gibt Schwimmenten und Tauchenten. Und den zweiten steht das Wasser bis zum Hals rotfl brauchst dich nicht bedanken, hab ich doch gern gemacht rotfl


Hm, ich sehe von Tauchenten immer nur den Bürzel - machen die was falsch? Respekt


Das wiederum sind Apnoeenten rotfl


Apnoeenten, sind das spezielle Säger Unsicher

_________________
Cheers

GSMIX


MOLON LABE
und
lieber GEISTREICH als ARMSELIG

Eines der enttäuschendsten Dinge im Leben ist wohl etwas in einem Menschen gesehen zu haben, das nie existierte!
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lemitone
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BeitragVerfasst am: 05.06.2014 20:49:06    Titel:
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Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Hm, ich sehe von Tauchenten immer nur den Bürzel - machen die was falsch? Respekt


Wenn Tauchenten tauchen, sieht man normalerweise nix mehr von ihnen, denn dann sind sie ja unter Wasser.
Man sieht den Bürzel üblicherweise einer Schwimmente, die beim "Gründeln" eben nicht taucht :-)

_________________
Seien wir nicht abergläubisch - es bringt nur Unglück.
Viele Freunde bei Facebook ist in etwa so wie viel Geld bei Monopoly
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wammy
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BeitragVerfasst am: 05.06.2014 22:12:41    Titel:
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bei enten muss ich immer an ableitungen denken, die "ente ableitung" was wurden wir damit gequält

_________________
suche alle möglichen f20 -f65 ersatzteile und fahrzeuge.wer was hat bitte anbieten.
und alles zum Minicruiser
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 26.11.2016 19:26:33    Titel:
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Hier einige "erhebliche" Mängel, wegen denen mir die Plakette verweigert wurde:

-beim Lackieren das blaue Europasymbol des Nummernschilds mit mattschwarz lackiert

-Feinstaubplakette mit Kennzeichen des Vorbesitzers

-hintere Sitze ausgebaut

-Nebelschlußleuchte ohne Funktion. Beim Versuch, diese zu reparieren entdeckt, dass keine Kabel vorhanden sind. War 10 Jahre vorher nie bemängelt worden.

-Zusatzblinker im Kotflügel ohne Wellen-Symbol (Originalblinker - nur die Blende mit der Nummer war verloren gegangen)

-Scheinwerfer-Höhenverstellung ohne Funktion (Scheinwerfer aber perfekt eingestellt)

-gelb-orange Glühbirnen bei weißen Blinkergläsern nicht gelb-orange genug

-Heckscheibenwischer ohne Funktion

Keine Frage - sind alles Mängel - aus meiner Sicht aber keinesfalls "erhebliche" Mängel. Habe das zuletzt auch den Prüfern vorgeworfen. Antwort: Weil die geringen Mängel laut Statistik größtenteils nicht behoben wurden (2 Jahre später das gleiche bemängelt) hat der Gesetzgeber beschlossen, dass jetzt alles "erhebliche" Mängel sind.

Aus meiner Sicht ist das Erbsenzählerei und führt, wenn sich das so weiter fortsetzt, zu mangelnder Bereitschaft, die Prüfungsergebnisse als gerechtfertigt zu akzeptieren. Langfristig tun sich die Prüfer damit selbst keinen Gefallen.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 26.11.2016 19:37:55    Titel:
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Da kann der Prüfer eh nichts dran machen.
Die Prüfergebnisse wurden noch nie als gerechtfertigt betrachtet,so wie bei dir.

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 3659 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 26.11.2016 19:44:30    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Liebling hat folgendes geschrieben:
Hier einige "erhebliche" Mängel, wegen denen mir die Plakette verweigert wurde:

1) -beim Lackieren das blaue Europasymbol des Nummernschilds mit mattschwarz lackiert

2) -Feinstaubplakette mit Kennzeichen des Vorbesitzers

3) -hintere Sitze ausgebaut

4) -Nebelschlußleuchte ohne Funktion. Beim Versuch, diese zu reparieren entdeckt, dass keine Kabel vorhanden sind. War 10 Jahre vorher nie bemängelt worden.

5) -Zusatzblinker im Kotflügel ohne Wellen-Symbol (Originalblinker - nur die Blende mit der Nummer war verloren gegangen)

6) -Scheinwerfer-Höhenverstellung ohne Funktion (Scheinwerfer aber perfekt eingestellt)

7) -gelb-orange Glühbirnen bei weißen Blinkergläsern nicht gelb-orange genug

8) -Heckscheibenwischer ohne Funktion

Keine Frage - sind alles Mängel - aus meiner Sicht aber keinesfalls "erhebliche" Mängel. Habe das zuletzt auch den Prüfern vorgeworfen. Antwort: Weil die geringen Mängel laut Statistik größtenteils nicht behoben wurden (2 Jahre später das gleiche bemängelt) hat der Gesetzgeber beschlossen, dass jetzt alles "erhebliche" Mängel sind.

Aus meiner Sicht ist das Erbsenzählerei und führt, wenn sich das so weiter fortsetzt, zu mangelnder Bereitschaft, die Prüfungsergebnisse als gerechtfertigt zu akzeptieren. Langfristig tun sich die Prüfer damit selbst keinen Gefallen.


1) ist Bockmist.
2) doof, stimmt aber.
3) ist korrekt.
4) ist wieder Bockmist. Wenn das Fahrzeug ab Werk keine NSL hatte, kann die fehlende Funktion auch nicht bemängelt werden.
5) ist korrekt.
6) ist korrekt.
7) ist Bockmist.
8) ist korrekt. Alles was am Fahrzeug verbaut ist muss auch funktionieren (nicht werksmässig angeschlossene Leuchten in Kombileuchteinheiten mal ausgenommen).

Btw - die Gesetze werden nicht von den Prüfern gemacht.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 26.11.2016 19:59:09    Titel:
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1) ist nicht Bockmist sondern Urkundenfälschung

4)Ob der Hersteller da eine NSL dranschraubt oder nicht ist unerheblich,
sofern das Fahrzeug laut Zulassungsdatum eine benötigt.
Ob das die letzten 10 Jahre nicht überprüft wurde ist ebenfalls unerheblich.

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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...und hat diesen Thread vor 3659 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 26.11.2016 20:29:06    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
1) ist nicht Bockmist sondern Urkundenfälschung

4)Ob der Hersteller da eine NSL dranschraubt oder nicht ist unerheblich,
sofern das Fahrzeug laut Zulassungsdatum eine benötigt.
Ob das die letzten 10 Jahre nicht überprüft wurde ist ebenfalls unerheblich.


1) Deine Aussage ist grober Unfug, aber egal. Du glaubst dran und alles ist gut.

4) Ich schrieb "Kombileuchte". Ist das bei Dir mental angekommen? Anscheinend nicht. Und ausschlaggebend ist immer der Zustand, in dem das Fahrzeug ab Werk ausgeliefert wurde.
Blöderweise gibt es solche mit Deiner Denke auch zuhauf bei den Prüforgas, deswegen beschweren sich die Leute ja auch so oft - zu recht.
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 26.11.2016 20:46:46    Titel:
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Ich will mich nicht mit euch streiten, aber ich finde schon, dass man die Dinge auch von einer anderen Seite aus sehen kann.

Das "Bedecken" des blauen Europa-Feldes auf dem Nummernschild ist keine Urkundenfälschung. Diverse Verfahren gegen sogenannte Reichsbüger, die dieses Feld mit Schwarz/weiß/rot, Reichsadler o.ä. überklebt oder übermalt hatten, sind eingestellt worden. Begründung war, dass das Kennzeichen selbst nicht gefälscht wurde, das blaue Feld nicht relevant ist und es ja auch ältere Fahrzeuge gibt, die ganz legal mit Schildern ohne blaues Feld herumfahren.
Ich hätte auch verstehen können, wenn die Zulassungsbehörde oder das Ordnungsamt, von mir aus auch die Polizei da gemeckert hätte. Ich finde aber, eine Organisation, die für die technische Überwachung da ist, dürfte das nicht als erheblichen Mangel ausweisen - erst recht nicht, wenn die Bußgeldverfahren gegen die Reichsbürger eingestellt werden. Es ist definitiv kein technischer Mangel.

Gleiches gilt für die Feinstaubplakette: Kein technischer Mangel

Hintere Sitze ausgebaut....o.k., aber 2 Jahre vorher war es nicht mal ein geringer Mangel....

Die NSL war original ab Werk montiert, kann aber mangels Kabel (hat wohl der Vorbesitzer, warum auch immer, entfernt oder war nie angeschlossen?) die letzten 10 Jahre nicht funktioniert haben. Warum ist das jetzt auf einmal ein erheblicher Mangel? Klar, steht jetzt bestimmt so im Gesetz, von daher hat der Prüfer bestimmt alles richtig gemacht. Ist in meiner Situation trotzdem ....unverständlich. Habe jetzt seit fast 30 Jahren den Führerschein und noch nie eine NSL gebraucht. Mangel ja, aber erheblich....?

Ja, ich weiß auch, dass der Gesetzgeber vorschreibt, dass alles, was original verbaut wurde, auch funktionieren muss. Muss ich ja trotzdem nicht richtig finden. Wenn es Fahrzeuge ohne höhenverstellbare Scheinwerfer und ohne Heckscheibenwischer gibt, die legal am Straßenverkehr teilnehmen, kann doch das gleiche bei einem andern Fahrzeug nicht dazu führen, die Plakette zu verweigern. Für so etwas fehlt mir jegliches Verständnis.

Ich möchte, dass der TÜV die Verkehrssicherheit prüft:Reifen, Bremsen, Rahmen, Achsen etc. ja, natürlich auch Licht, Blinker und Bremslicht. Aber wegen zu tief eingestellten Nebelscheinwerfern, Seitenblinkern ohne Wellensymbol oder nicht funktionierender NSL die Plakette zu verweigern......

Das System sollte meiner Ansicht nach von den Leuten für gut befunden und unterstützt werden. Ich finde, man sollte sich dagegen wehren, von Lobby-Interessen oder Bürokraten-Ideen drangsaliert zu werden.
Die Prüfer selbst sind damit ja auch nicht glücklich. Die lernen und studieren jahrelang und müssen sich dann von irgendwelchen ahnungslosen Sesselfurzern vorschreiben lassen, was ein erheblicher Mangel ist.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 26.11.2016 21:12:25    Titel:
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Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
ausschlaggebend ist immer der Zustand, in dem das Fahrzeug ab Werk ausgeliefert wurde.


ab EZ 01.01.1991 ist eine funktionstüchtige NSL vorgeschrieben,
ob die da ab Werk dranklebt oder nicht.

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Der Grader
Dornröschen MAN
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BeitragVerfasst am: 27.11.2016 12:32:31    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
ausschlaggebend ist immer der Zustand, in dem das Fahrzeug ab Werk ausgeliefert wurde.


ab EZ 01.01.1991 ist eine funktionstüchtige NSL vorgeschrieben,
ob die da ab Werk dranklebt oder nicht.


Richtig, die Einführung neuer Bestimmungen wird am EZ festgemacht. Daher legt man sich auch selber ein Ei wenn man ein Fahrzeug ohne Zulassung für Jahre in die Ecke stellt.


@Liebling
Wenn Du schon mit einem wissentlich Mängel behafteten Auto zur HU fährst wundert Dich die Antwort des Prüfers? Den Begutachtern sind ja leider auch die Hände gebunden. Es gibt genug Nachprüfungen und getürkte Fahrzeuge die den Prüfern untergeschoben werden. Das gibt dann Mecker bis zum Entzug des Stempels wenn nicht alles bemängelt wird! Vertrau mir

Einfach den defekten Heckwischer demontieren, die Nebelleuchte instandsetzen und für den TÜV-Termin das Kennzeichen sauber wischen. Die Scheinwerferverstellung ist ärgerlich aber nun mal Pflicht. Immer noch besser als ein OBDII Fahrzeug Grins

Beim T3 Bus ( Love it )stehen 1 - 8 Sitzplätze Heiligenschein
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 27.11.2016 13:09:25    Titel:
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"@Liebling
Wenn Du schon mit einem wissentlich Mängel behafteten Auto zur HU fährst wundert Dich die Antwort des Prüfers?"

Nein, ich wundere mich beim TÜV schon lange über gar nichts mehr.
Ich habe mir aber auch abgewöhnt, das Auto vor dem TÜV durchzuchecken. Ist ja sowieso ein Glückspiel, was die gerade beanstanden.

Die o.a. Punkte waren ja auch nicht alle gleichzeitig beim gleichen Fahrzeug.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 27.11.2016 13:34:32    Titel:
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Liebling hat folgendes geschrieben:
Ist ja sowieso ein Glückspiel, was die gerade beanstanden.



Wenn man vorher die Mängel abstellt,gibts nichts zu beanstanden.
Wenn von einer orangegefärbten Lampe die Farbe abblättert leuchtet sie nunmal nicht
richtig orange.

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 27.11.2016 16:06:10    Titel:
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Also nach meiner Erfahrung kann man das schon als Glückspiel bezeichnen. Mit meinen oben aufgelisteten "erheblichen Mängeln" war ich vorher jeweils mindestens 1x ohne Beanstandung beim TÜV.

Anderes Beispiel: Anhänger mit Auflaufbremse. Auflaufeinrichtung vor TÜV-Termin erneuert ("Wenn man vorher die Mängel abstellt, gibts nichts zu beanstanden"). Ergebnis: Keine Plakette weil Auflaufeinrichtung neu und kein Gutachten dabei.
Beim nächsten Termin Gutachten mitgebracht. Wieder keine Plakette, weil Reifengröße des Anhängers nicht im Gutachten stand (hat 1a gebremst und ansonsten mängelfrei).
Schnauze voll gehabt und zur DEKRA gefahren. Ergebnis: Durchgefallen weil Aluplatte von oben auf die V-Deichsel geschraubt. Auflaufeinrichtung für DEKRA i.O.
Wieder zum TÜV mit neuem Gutachten. Plakette bekommen. Aufgeschraubte Alu-Platte interessiert nicht.
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