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TÜV Nonsens

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Kramsacha
Offroader
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Mit dabei seit Anfang 2013
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Fahrzeuge
1. VW T3 Syncro DG
2. Steyr 680
3. VW T4 MV I
BeitragVerfasst am: 19.04.2014 14:35:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

siggi109 hat folgendes geschrieben:
Asconajuenger hat folgendes geschrieben:
Nö, wenn du zum Tüv fährst, und bekommst keine Plakette weil schwerwiegender Mangel vorliegt, musst du innerhalb eines Monates wieder hin.
Dann wird allerdings nur der Mangel geprüft ob er behoben wurde.
Wenn alles behoben wurde kriegst die Plakette!

Und wenn du ohne Plakette erwischt wirst, dann von der grünen Mina und nicht vom TÜV! Hau mich, ich bin der Frühling






ihr redet an einander vorbei !!! Nee, oder?

es ist NICHT die nachprüfung gemeint wenn das fahrzeug mit mängeln vom hof fährt
und mit behobenen mängeln zur erneuten prüfung wieder vor fährt damit die plakette
erteilt werden kann.

gemeint ist eine ÜBERPRÜFUNG das AAS ob er auch alle mängel beanstandet
und aufgeschrieben hat,oder ob er ,,ein auge zugedrückt hat,, bei der prüfung.
diese überprüfung kann von den prüfunternemen vorgenommen werden um zu kontrollieren
ob die prüfer zu lasch sind oder ob sie korrekt arbeiten.

wenn das nur mit meiner einwilligung geht,würde ich das verweigern.ich weiß allerdings
nicht wie da die gesetzeslage ist ob man also die prüfung über sich ergehen lassen muss


Hi,
Also wies in D nun genau aussieht, kann ich jetzt net wirklich genau beurteilen,
Nur bei uns in Österreich kann's durchaus passieren, dass man eine Vorladung zum TÜV bei der Landesregierung per Post zugestellt bekommt, speziell bei Fahrzeugen die älter als 10 Jahre sind,
Unabhängig, von der Gültigkeit der Aktuellen Paragraph 57a ( "Pickerl")

Nachdem bei uns die Werkstätten die zur Paragraph 57a ( die jährliche Begutachtung) zugelassen sind,
Auch wiederum überprüft werden, kann es eben dazukommen, wenn wiederholt in der Stammwerkstatt des Vertrauens, dass eigene Fahrzeug mängelfrei die 57a Plakette bekommt, diverse Bürohengste ihre grosse Chance wittern, einen neuen Kriminalfall zu entdecken, und aufzuklären, Wodurch eben obengenannte Vorladung mittel zum Zweck ist,

Diesse info stammt aus meiner Nachbarschaft der eine KFZ Werkstätte mit 57a Überprüfungen betreibt

Wenn jetzt nunmal eine Werkstatt dass "Glück" hat , nur bestgewartete und gepflegte Fahrzeuge bekommt, und Mängelfreie Gutachten die der Wahrheit entsprechen, ausstellt,
Gehen diesse Briefe an die Fahrzeugbesitzer raus, sollte jetzt dass Fahrzeug den Tatsachen entsprechend sein, hat man nur einen Tag Urlaub verkackt, und alle sind zufrieden,

Meistens is es aber der Fall, dass der Prüfer auf der Landesregierung, eine andere Ansicht hat, als der Prüfer in der Werkstatt,
Zumindest wars bei mir der Fall,
Aus diessem Grund, hab ich durchaus Verständnis für die Arbeit eines Prüfers, wenn teile des Fahrzeuges mangelhaft angegeben werden müssen,

Bei mir gings soweit, dass ein Privater KFZ Sachverständiger mit mir, und meinem Anwalt gemeinsam gegen den Prüfer von der Landesregierung vor Gericht gezogen sind, um die Zulassung meines Syncro's aufrecht zu halten,
Ein andermal mehr dazu,


Zum Thema müssen oder nicht, zur Vorladung,
Bei uns is es muss, und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen verschoben werden,



Grüsse Willy
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Der Grader
Dornröschen MAN
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BeitragVerfasst am: 19.04.2014 20:24:14    Titel:
 Antworten mit Zitat  

nicolas-eric hat folgendes geschrieben:
Habs schn gehabt, dass beim runter fahren vom Dekra Gelände der TÜV da Stand mit Ordnungsamt und Co und nochmal nachgeprüft wurde.


Das meine ich! Kann man in D enteignet werden damit ein zweifelhafter Verein einem Wettbewerber ans Bein pinkeln kann?
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DoD
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1. Husaberg TE250
2. MB W211
3. Chevy ElCamino
4. AMC Pacer
BeitragVerfasst am: 20.04.2014 09:46:55    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Der Grader hat folgendes geschrieben:
nicolas-eric hat folgendes geschrieben:
Habs schn gehabt, dass beim runter fahren vom Dekra Gelände der TÜV da Stand mit Ordnungsamt und Co und nochmal nachgeprüft wurde.


Das meine ich! Kann man in D enteignet werden damit ein zweifelhafter Verein einem Wettbewerber ans Bein pinkeln kann?


also meines Wissens nach, auch nach Gesprächen darüber mit einigen Prüfern, fährt die "QS-Gruppe" zu den Bekannten Prüfstationen des Prüfers.
D.H. Prüfer X macht Dienstags seine Prüftour durch die Werkstätten und hat dabei natürlich so ungefähr seine festen Zeiten wann er in welcher Werkstatt ist. Dann kommen die "Nachprüfer" etwas später zu dieser Werkstatt, sodass er bereits sein Arbeit fertig haben sollte. Natürlich können die von mir als Kunde nicht verlangen das ich mein Auto hergebe !! aber in ner Werkstatt stellen die meisten ihr KFZ ab und kommen nach Feierabend wieder. Genau diese Fahrzeuge werden dann nachgeprüft. Ich hoffe ich konnte das jetz so verständlich rüber bringen, wie es mir vorkommt :D


Ansonsten :
deutsche Prüfer werden unabhängig ihrer Mängelstatistik geprüft, sind aber beinahe zwingend dazu angehalten diese möglichst hoch zu erfüllen. . . kenn ich aus dem Bekanntenkreis zu genüge. . . wenn mir der Prüfer mit so nem Schwachsinn kommt, das er ja irgendwas aufschreiben müsse obwohl er nix findet, dem würd ich nen Schraubendreher ins Auge stecken ! Vertrau mir

MfG Karsten
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MichaH
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Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. roten G
2. schwarzen G
3. JCB 525-50
4. noch reichlich
BeitragVerfasst am: 21.04.2014 11:57:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zitat:
also meines Wissens nach, auch nach Gesprächen darüber mit einigen Prüfern, fährt die "QS-Gruppe" zu den Bekannten Prüfstationen des Prüfers.
D.H. Prüfer X macht Dienstags seine Prüftour durch die Werkstätten und hat dabei natürlich so ungefähr seine festen Zeiten wann er in welcher Werkstatt ist. Dann kommen die "Nachprüfer" etwas später zu dieser Werkstatt, sodass er bereits sein Arbeit fertig haben sollte. Natürlich können die von mir als Kunde nicht verlangen das ich mein Auto hergebe !! aber in ner Werkstatt stellen die meisten ihr KFZ ab und kommen nach Feierabend wieder. Genau diese Fahrzeuge werden dann nachgeprüft. Ich hoffe ich konnte das jetz so verständlich rüber bringen, wie es mir vorkommt :D


So in etwa sieht es aus, meistens wird während der "Prüfzeit" ein greifbares schon abgenommenes Fahrzeug zur Kontrolle herangezogen. Der Aktuelle "Mängelbaum" lässt auch nicht mehr viel Spielraum für geringe Mängel, Fehler in der Beleuchtung sind so gut wie alles erhebliche Mängel...

Gruß
Michael

_________________
Zerstöre deine Freude an dem, was du bereits besitzt, nicht dadurch, dass du nach Dingen verlangst, die du nicht hast; aber erinnere dich daran, dass das, was du heute besitzt, einmal zu den Dingen gehörte, die du dir erhofft hast.
Epicur
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lindenbaum
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Mit dabei seit Mitte 2009
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Fahrzeuge
1. T3 Syncro, XT600-2KF
BeitragVerfasst am: 27.04.2014 15:43:41    Titel:
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Eine Werkstatt, die zulässt, dass der dort regelmäßig prüfende Prüfer überprüft wird, ist es selber Schuld.
Immerhin hat man sich ein gewisses Vertrauensverhältnis aufgebaut, der Prüfer lässt durchgehen weil er weiß dass der Fehler behoben wird etc.
Meine Karre wird auch nur dann nachgeprüft wenn die Rennleitung das bestimmt (gibts eigendlich noch Mängelkarten?). Und selbst dann fahre ich zu der Prüforga zu der ich will!

Gruß, Michael
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siggi109
Urgestein
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: SALZGITTER


Fahrzeuge
1. LAND ROVER 109D 2,5
2. FIAT SEICENTO
3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 27.04.2014 21:35:08    Titel:
 Antworten mit Zitat  

lindenbaum hat folgendes geschrieben:
Eine Werkstatt, die zulässt, dass der dort regelmäßig prüfende Prüfer überprüft wird, ist es selber Schuld.
Immerhin hat man sich ein gewisses Vertrauensverhältnis aufgebaut, der Prüfer lässt durchgehen weil er weiß dass der Fehler behoben wird etc.
Meine Karre wird auch nur dann nachgeprüft wenn die Rennleitung das bestimmt (gibts eigendlich noch Mängelkarten?). Und selbst dann fahre ich zu der Prüforga zu der ich will!

Gruß, Michael





wenn die werkstatt das nicht zulässt ist sie unter umständen raus............. Obskur

wenn die rennleitung etwas an deinem auto fachlich überprüfen wollen fahrt ihr
zur nächst möglichen TÜV/KÜS/DEKRA/GTÜ-station und nicht zu deiner wunschstation.
das ist so sicher wie sie dir sonst bei weigerung die weiterfahrt untersagen,das fahrzeug
beschlagnamen und dein fahrzeug nofalls abgeschleppt wird ! Ja

_________________
SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich
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DerGlonntaler
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Fahrzeuge
1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 27.04.2014 23:06:31    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zitat:
Eine Werkstatt, die zulässt, dass der dort regelmäßig prüfende Prüfer überprüft wird, ist es selber Schuld.


das ist Gesetz und dagegen kann keiner was machen, Dekra überprüft TÜV und umgekehrt

Zitat:
Immerhin hat man sich ein gewisses Vertrauensverhältnis aufgebaut, der Prüfer lässt durchgehen weil er weiß dass der Fehler behoben wird etc.


genau deshalb gibt es das Gesetz, weil es eben immer wieder vorkam das die Mängel anschliessend nicht beseitigt wurden

und

Zitat:
der Prüfer lässt durchgehen weil er weiß dass der Fehler behoben wird etc.


das wird aber trotzdem bei leichten Mängel auch heute noch so gehandhabt, allerdings darf das Auto dann nicht den Hof verlassen, sondern muß anschliessend auch tatsächlich sofort repariert werden

erwischt der Mitbewerber bei so einer Kontrolle ein Auto das trotz offensichtlichem Mängel die Werkstatt verlassen hat, hat das nicht nur für den Prüfer sondern auch für die Werkstatt ein Nachspiel
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 3658 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 30.04.2014 17:29:48    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Moins

Ist ja witzig was hier so alles erzählt wird.

Also ...

1) Hat das OA im Verkehr überhaupt keine Schnitte, es sei denn man hat falsch geparkt.
2) Hat das OA auch sonst keine Schnitte, es sei denn es ist "Gefahr im Verzug". Und das muss dann nicht nur schlüssig dargelegt, sondern hinterher auch gerichtsfest bewiesen werden können.
3) Hält mich im Strassenverkehr nur ein Polizeibeamter auf, der sich ggfs. auch ausweist.
4) Wenn mein Fahrzeug eine gültige Prüfplakette besitzt und ich den dazugehörenden Prüfbericht in der Hand habe, braucht es schon extreme Mängel, um eine Ausserbetriebsetzung des Fahrzeugs zu rechtfertigen.

Letzeres kommt hauptsächlich im Lkw-Bereich bei Gefälligkeitsplaketten vor, wenn ein Prüfer z.B. etwas schwierig feststellbare Mängel an Rahmen (tragende Teile) übersieht.
Aufgedeckt wird das dann durch Schwerpunktkontrollen z.B. auf der Autobahn, wo nicht nur Polizei, sondern auch BAG und anderes sachverständiges Personal anwesend sind.

Und was da in Ö abgezogen wird ... darüber schweigt besser des Sängers Höflichkeit. ;-)
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Der Grader
Dornröschen MAN
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2013
Wohnort: Weißenborn
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 02.05.2014 20:36:33    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Wenn mein Fahrzeug eine gültige Prüfplakette besitzt und ich den dazugehörenden Prüfbericht in der Hand habe, braucht es schon extreme Mängel, um eine Ausserbetriebsetzung des Fahrzeugs zu rechtfertigen.


Kleine Story am Rande:
Bekannter mit Subaru und Original-Rädern auf der BAB in Bayernland unterwegs. Von der Polizei angehalten, der verbrecherischen Verwendung falscher Räder bezichtigt. Vor Gericht (!!!) Bescheinigung Subaru vorgelegt und: Danke, das war´s. Zeugengeld abholen und ein Tag Urlaub beim Teufel. Die Kosten tragen wir alle Hau mich, ich bin der Frühling
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 3658 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 02.05.2014 20:42:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Moins

Ist ja witzig was hier so alles erzählt wird.

Also ...

1) Hat das OA im Verkehr überhaupt keine Schnitte, es sei denn man hat falsch geparkt.
2) Hat das OA auch sonst keine Schnitte, es sei denn es ist "Gefahr im Verzug". Und das muss dann nicht nur schlüssig dargelegt, sondern hinterher auch gerichtsfest bewiesen werden können.
3) Hält mich im Strassenverkehr nur ein Polizeibeamter auf, der sich ggfs. auch ausweist.
4) Wenn mein Fahrzeug eine gültige Prüfplakette besitzt und ich den dazugehörenden Prüfbericht in der Hand habe, braucht es schon extreme Mängel, um eine Ausserbetriebsetzung des Fahrzeugs zu rechtfertigen.

Letzeres kommt hauptsächlich im Lkw-Bereich bei Gefälligkeitsplaketten vor, wenn ein Prüfer z.B. etwas schwierig feststellbare Mängel an Rahmen (tragende Teile) übersieht.
Aufgedeckt wird das dann durch Schwerpunktkontrollen z.B. auf der Autobahn, wo nicht nur Polizei, sondern auch BAG und anderes sachverständiges Personal anwesend sind.

Und was da in Ö abgezogen wird ... darüber schweigt besser des Sängers Höflichkeit. ;-)


Jo deine Erzählungen sind auch interessant.

Wir wollen wir es nennen?

Stammtischparolen oder urban legends - kannst dir aussuchen. Winke Winke
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Toxic4x4
da kommt eh nur Blödsinn raus
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1. SJ Longbody 2,0 16V
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4. Suzuki DRZ 400 Y
5. Vespa PX 225
6. Cube Attention
7. Hackbrett Killer
BeitragVerfasst am: 03.05.2014 09:10:32    Titel:
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Der Schlicksurfer hats zwar etwas verkürzt und lapidar dargestellt, aber völlig daneben liegt er nicht!
Oder würdest Du uns an Deiner unendlichen Weisheit teilhaben lassen und die Legenden mal klar stellen, damit wir nicht weiter dumm und unwissend leben müssen?
Danke,
Gruß,
Andreas

_________________
Es ist ein dreckiges Hobby, aber irgendwer muss es ja machen!
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 3658 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 04.05.2014 00:33:49    Titel:
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Toxic4x4 hat folgendes geschrieben:
Der Schlicksurfer hats zwar etwas verkürzt und lapidar dargestellt, aber völlig daneben liegt er nicht!
Oder würdest Du uns an Deiner unendlichen Weisheit teilhaben lassen und die Legenden mal klar stellen, damit wir nicht weiter dumm und unwissend leben müssen?
Danke,
Gruß,
Andreas


Warum? - Er erzählt seine Geschichte, kann er auch erzählen worauf seine Weisheiten beruhen.

Ansonsten sind es die üblichen Erzählungen ...

Wers dran glauben mag, solls tun.

Wer nicht kommt auch in den Himmel. Heiligenschein
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Gorli
ich Idiot...
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Mit dabei seit Mitte 2005
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Fahrzeuge
1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 05.05.2014 00:24:15    Titel:
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irgendwie sieht das so aus als ob auch Du nur irgendwas erzaehlst. abgesehen davon dass die Weisheiten bewiesen werden sollen kommt von Dir ja auch nur heisse Luft....

In welche Schublade sollen also Deine Kommentare gesteckt werden?

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 3658 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 05.05.2014 10:19:00    Titel:
 Antworten mit Zitat  

So drehen wir uns im Kreis ...

Am einfachsten probiert man mal aus was die Ordnungsbehörden dürfen und was nicht und schreibt dann hier die eigenen Erfahrungen.

Bin gespannt!
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Gorli
ich Idiot...
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Mit dabei seit Mitte 2005
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Fahrzeuge
1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 05.05.2014 17:14:00    Titel:
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Also Schublade Idiot.

Willkommen im Klub.

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