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TÜV und lange Reise
TÜV Regelung bei langer Reise mit LKW

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der gute
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...und hat diesen Thread vor 3720 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 19.02.2014 13:40:12    Titel: TÜV und lange Reise
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HAllo,

wie habt ihr das jährliche TÜV Problem bei langen Reisen gelöst? Ich möchste mit dem Unimog gerne für längere Zeit nach Afrika.
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nicolas-eric
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BeitragVerfasst am: 19.02.2014 14:55:36    Titel:
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Schau mal da:
http://www.tuev-nord.de/de/hauptuntersuchung/haeufig-gestellte-fragen-2606.htm#Kann_ich_die_Hauptuntersuchung_im_Ausland_machen_lassen

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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 19.02.2014 14:55:42    Titel:
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Wenn sollte die abgelaufene HU in Afrika interessieren?
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flashman
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1. Landcruiser HZJ105 Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
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5. Air Patrol 2.0 Rallye Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 19.02.2014 14:58:29    Titel:
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben:
Schau mal da:
http://www.tuev-nord.de/de/hauptuntersuchung/haeufig-gestellte-fragen-2606.htm#Kann_ich_die_Hauptuntersuchung_im_Ausland_machen_lassen


So hätte ich mir das aus gedacht. Euer Wunsch sei mir Befehl

@Schnullerbacke: Niemanden. Aber Du kommst ja irgendwann zurück und dann biste theoretisch "Freiwild" rotfl

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der gute
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...und hat diesen Thread vor 3720 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 19.02.2014 15:04:21    Titel:
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genau flash. da seh ich das problem auch. und zu behaupten man ist in berlin zum tüv angemeldet und reist vorher durch halb europa?... was gibts für optionen?
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flashman
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BeitragVerfasst am: 19.02.2014 15:12:38    Titel:
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der gute hat folgendes geschrieben:
genau flash. da seh ich das problem auch. und zu behaupten man ist in berlin zum tüv angemeldet und reist vorher durch halb europa?... was gibts für optionen?


Na das schreiben die ja - genau so machen. Du kannst einen Termin vorweisen und nachweisen, dass Du unterwegs warst. Das wird dann zu keinen Problemen führen. Ja

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der gute
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BeitragVerfasst am: 19.02.2014 15:21:39    Titel:
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Gilt das dann auch für Spanien, Frankreich,...
Und macht es Sinn die Kiste abzumelden? Für den TÜV nutzt das ja nichts, da sich die Zeit bist zur nächsten Untersuchung nicht verlängert.
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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 19.02.2014 16:52:25    Titel:
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der gute hat folgendes geschrieben:
genau flash. da seh ich das problem auch. und zu behaupten man ist in berlin zum tüv angemeldet und reist vorher durch halb europa?... was gibts für optionen?


Termin kannst du übers Internet vereinbaren......Bestätigung ausdrucken und mitnehmen....oder als Mail aufs
Schmachtfon.

Hilft dir nur nicht unbedingt etwas......ging vor kurzem einem Unimog-Fahrer nach längerem Afrika-Aufenthalt.....

Nirgendwo unterwegs irgendwo Bakschich zahlen müssen.....aber trotz bestätigtem Termin bei einer Autobahnstreife
auf dem Weg nach Berlin........sonntags.

Mvh

Christian

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reihensechszylinder
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BeitragVerfasst am: 19.02.2014 23:51:10    Titel:
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Punkte gibts erst nach 8 Monaten überziehen - das Risiko sind also schlimmstenfalls 35€ Bußgeld (4-8 Monate überzogen).

Sollte doch auf so einer Tour keine Rolle spielen, oder??

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BeitragVerfasst am: 27.02.2014 04:38:05    Titel:
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Wir hatten unsere in Deutschland zugelassenen Werkstattwagen haeufig laenge Zeit im Ausland, TUEV wurde teilweise um 1 Jahr ueberzogen.

Aussage der Dekra war (das muss bei denen auch irgendwo stehen, wir hatten ein Schriftstueck von der Dekra), bei abgelaufenen TUEV soll bei der Einreise in Deutschland unverzueglich eine Pruefstation aufsuchen.
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xt600tenere
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BeitragVerfasst am: 27.02.2014 13:13:28    Titel:
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Sobald du wieder nach Deutschland einreist,bist du verpflichtet den ERSTMOEGLICHEN TUEV anzusteuern,solltest du keine gueltige Plakette haben.Rein rechtlich gesehen.Ein Nachweis des Auslandaufenthaltes ist sicherlich bis zum erreichen der ersten moeglichen Pruefstelle hilfreich bei einer Polizeikontrolle.

Ich fuer meinen Teil habe bei meiner Heimatzulassungsstelle eine schriftliche EV abgegeben,in der ich mich verpflichte,sobald ich die Grenze wieder Richtung D ueberschreite den erstmoeglichen Tuev zwecks Ueberpruefung anzusteuern.Bei einer Polizeikontrolle kann jederzeit eine Anfrage an die Zulassungsstelle gemacht werden und eine Bestaetigung erfolgen,das das FZG dauerhaft im Ausland war.Im April wenn ich zurueckkehre sind es dann 9 Jahre ,die ich nicht beim deutschen Tuev war.

Mittlerweile haben sich auch die StVo und die StvZo geaendert,so das auch eine auslaendische (EU) Tuev Pruefung die Verkehrstauglichkeit und Konformitaet attestieren kann,was dich aber nicht von einer erneuten Begutachtung in D entbindet.Es schafft im Ueberpruefungsfall und auch Schadensfall Rechtssicherheit.
Grundsaetzlich bist du als Fahrer unabhaengig von den Pruefvorschriften fuer den verkehrssicheren Zustand (Versicherungsrecht) des Fahrzeuges verantwortlich.
Gruss
Frank
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DrivingAndi
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BeitragVerfasst am: 27.02.2014 21:23:26    Titel:
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Hallo,

ich kann den anderen Usern hier nur zustimmen. Sobald du aus dem Ausland wieder da bist, solltest du unverzüglich den Tüv ansteuern. Im schlimmsten Fall wird ein Bußgeld fällig. Die Möglichkeit mit der Einverständniserklärung finde ich aber garnicht schlecht, da würde ich einfach nochmal bei der nächstgelegenen Prüfstelle nachfragen.

Liebe Grüße

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Der Daten sind genug gewechselt, nun lasst uns endlich Informationen sehen!
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DER Knut
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BeitragVerfasst am: 12.03.2014 20:33:57    Titel:
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Wenn Du am Samstag nach Deutschland einreist, ist das Zeitfenster (welch schönes Wort) für den Besuch einer geeigneten Prüfstelle für einen LKW ziemlich klein.
Wenn überhaupt geöffnet, macht der Angestellte im Kittel Mittag spätestens Feierabend.
Dann ist Montag die nächste Möglichkeit, bis dahin solltest Du zuhause sein.
Für den Fall der Fälle hast du sicher genügend Belege, Quittungen von unterwegs, die Deine Abwesenheit dokumentieren.... Winke Winke

Bon route....

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der gute
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BeitragVerfasst am: 12.03.2014 22:00:26    Titel: Jungs, vielen Dank
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Das ist ja schon recht konkret Alles. Knuddel Respekt Also um es zusammenzufassen:
TÜV gilt ein Jahr, abmelden/pausieren nutz nix!
In Afrika selber ist ein abgelaufener TÜV egal!
Bei Wiedereinreise muss umgehend (=sofort) eine TÜV Prüfung durchgeführt werden. Um zu dokumentiere, dass der abgelaufene TÜV auslandsbedingt ist Blege und Stempel sammeln. Einen TÜV Termin nachweisbar vereinbaren und das ZEITFENSTER Sa-Mo zur Deutschlanddurchquerung nutzen. Hau mich, ich bin der Frühling Knuddel

Wie ist es mit dem TÜV bei der Reise durch F und S?

Stimmt die ZUsammenfassung? YES
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DER Knut
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BeitragVerfasst am: 18.03.2014 21:20:25    Titel:
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Hallo, erst jetzt gesehen....

Der französische und spanische Beamte wird sich um die Plakette nicht kümmern.
Das ist eine rein deutsche Angelegenheit.

ABER, abgelaufene Plakette heißt ja nicht automatisch verkehrsuntüchtig.......


Bon nuit.....

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