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Regelwerk GORM ab 2014
GORM/2014

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Bensen
Offroader
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Mit dabei seit Anfang 2012
Wohnort: Mecklenburg
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Pajero V80
BeitragVerfasst am: 13.08.2013 16:41:26    Titel:
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Da ich an der VA ja eh ein federbein original habe und lediglich die untere Aufnahme verstärke,

sollte mein auto ja T2 bleiben!!!! Supi Supi
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Johannes
Black Forrest Gump
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1. LR 90
2. 90+
3. 100
4. 110
5. V90CC
6. XC90
BeitragVerfasst am: 13.08.2013 18:22:46    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Nur mal so ne Frage zwischendurch...
Was bringt eigentlich das Ganze geschachert, ob was wie wo geschraubt und verstärkt werden darf?
Ich persönlich denke T2 = Seriennah, also Serienfederweg, -Aufnahmen, -Aufhängung. Andere Dämpfer okay.
T1 = eben modifiziert.
Ist es denn so ein Beinbruch ob man in der T1, T2 oder T4 startet?

Ach ja: Mittlerweile gibt es für jede Rennserie unterschiedliche Reglemente...könnte man das nicht mal etwas anpassen und vereinheitlichen?

_________________
Reise vor dem Sterben...
sonst reisen deine Erben
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Shenken
Offroader
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Mit dabei seit Mitte 2011
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1. ...im moment keine
BeitragVerfasst am: 13.08.2013 19:37:38    Titel:
 Antworten mit Zitat  

sandmaster hat folgendes geschrieben:

Hierfür werden wir bis nach dem RTG2 eine Schussfeste Definition haben, Tendenz wird sein das es erlaubt wird unter der Voraussetzung das dann an der Stelle (an dem betreffenden Rad) nur ein Dämpfer bis maximal 2,5 Zoll und ein Bubstopp verbaut sein darf.


Mit dieser Regelung würde man den Devon fahrweken u.s.w. die Tür öffnen bzw. würde sich nichts ändern. Denn wer schon 2,5Zoll Dämpfer fahren kann und dazu bumpstops hat braucht keine doppeldåmpfer mehr

_________________
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sandmaster
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...und hat diesen Thread vor 3907 Tagen gestartet!


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1. G55 AMG meins!
2. 300GE meiner Frau
3. 280GE Jacky Ickx Dakar
4. U 1300L Capito Dakar
5. Holder B18 nix Dakar, VW Iltis Dakar
BeitragVerfasst am: 13.08.2013 20:46:53    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Mittlerweile gibt es für jede Rennserie unterschiedliche Reglemente...

Nein mit dem an die Fia angelehnten Regelwerk der GORM fährt man bei der GORM, in Holland, bei der MT und bei den FIA Bajas (Amateurklasse TH) quasi nach den gleichen Regeln.

Es gibt ein gutes funktionierenden Regelwerk der Fia an dem wir uns orientieren.
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sandmaster
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BeitragVerfasst am: 23.08.2013 12:12:18    Titel: Erster Entwurf Regelwerk 2014
 Antworten mit Zitat  

Reglement German Off Road Masters 2014




Art der Veranstaltung
Aus verschiedenen Off Road Wertungsprüfungen (je eine oder mehrere Runden) wird ein Gesamtergebnis ermittelt.

Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Teams aller Nationalitäten auch ohne FIA Lizenz. Die Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Die Fahrzeuge müssen über eine Straßenzulassung verfügen oder sporthaftpflichtversichert sein. Kurzzeitkennzeichen sind zulässig. Händlerkennzeichen (Rote 06´er Nummer) nicht.

Veranstaltungssprache
Die Veranstaltungssprache ist deutsch.

Wertungsstatus
Die GORM wird zur Deutschen DMV Rallye Raid Meisterschaft gewertet.

Teilnehmerzahlen und Klassenbelegung
Alle rechtzeitig genannten Teams sind startberechtigt. Die Ablehnung von Nachnennungen behält sich der Veranstalter vor.

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt auf dem jeweiligen Formular. Dies kann online, per e-mail, Fax oder auf dem Postweg erfolgen. Die Termine für den Nennschluss sind der Ausschreibung (www.GORM-open.de) zu entnehmen. Die Nenngebühren werden ebenfalls unter www.GORM-open.de veröffentlicht. Die Nennung ist mit Eingang des Nennformulares und des Nenngeldes gültig. Dies wird schriftlich bestätigt. Nachnennungen zu erhöhtem Nenngeld sind bis zum Zeitpunkt der Papierabnahme möglich. Das Nenngeld versteht sich inkl. Standgebühr im Fahrerlager für ein Transportfahrzeug, des Wettbewerbsfahrzeugs und ein Begleitfahrzeug. Es beinhaltet das Vorhalten von Rettungsdienst, Bergung und Catering.
Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen für die Anmeldung eine Einverständniserklärung mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten.




1. Zugelassene Fahrzeuge



1.1 Klasse T2
(Geländewagen serie min. 5.000 St. Produziert) Mindestgewicht 1.150 KG (bis Baujahr 2005 / 850KG), Reifen und Felgen so wie die Stoßdämpfer und Federn dürfen von der serie abweichen. 
Pro Rad sind zwei Stoßdämpfer zulässig, ein Stoßdämpfer pro Rad muss an den original Stoßdämpferaufnahmen verbaut sein.
Für den zweiten maximal gleichgroßen Stoßdämpfer darf eine Aufnahme
gebaut werden. Das verstärken der Stoßdämpferaufnahmen und der Fahrwerks Endanschlägen ist erlaubt. Der
Tausch der Federn ist erlaubt, die Federaufnahmen müssen aber die
originalen sein, diese dürfen auch verstärkt werden, aber die Baulage
darf nicht verändert werden.
Dabei dürfen diese Teile aber nur an Aufnahmen befestigt sein die in Größe und Lage den originalen entsprechen. Keine größeren-, oder in der Länge versetzten Aufnahmen (der Federweg darf nicht durch Veränderung der Position der Aufnahmen verlängert werden und es dürfen keine Aufnahmen für größere Stoßdämpfer verbaut werden). Auch an die zusätzlich angebauten Stoßdämpferaufnahmen müssen die Originaldämpfer passen.
Beim Einsatz von zwei Dämpfern oder einem Dämpfer und einem Bumbstopp muss die erste Schraubverbindung mit der der Originaldämpfer am Fahrzeug verbaut ist muss ein original Teil sein welches serienmäßig im Fahrzeug verbaut ist.
Ist die erste Schraubverbindung mit der der erste Stoßdämpfer am Fahrzeug verbaut ist ein nicht serienmäßig verbautes Teil (ein Adapter), dann darf an diesem Rad nur ein Dämpfer und kein Bumbstopp verbaut werden.
Keine Kunststoffkarosserieteile, kein Plexiglas. Motor und Getriebe müssen in serie mindestens 500 mal in den Fahrzeugtyp verbaut worden sein. Zwei Sitzplätze nebeneinander vorgeschrieben. Überrollbügel und 4 Punktgurte Vorschrift. Ein elektrischer mechanisch bedienbarer Notausschalter für innen und außen mit Blitz gekennzeichnet ist Vorschrift. Jede Sicherheitsausstattung (Käfig, Sitze, Gurte, Feuerlöschanlage, etc) ist zulässig.
Zusatztanks sind zulässig, Halterungen für zusätzliche Reserveräder und Werkzeug sind zulässig. Halterungen für Navigationsgeräte sind zulässig. Das ausbauen der Originalsitze, des Himmels und der Teppiche sowie aller Innenteile ab der B-Säule und unterhalb der Sitzfläche ist zulässig. Alle anderen Teile des Serienfahrzeugs (Verkleidungen, Scheiben vorne) müssen im Auto verbaut bleiben! Das Lenkrad darf getauscht werden. ABS, ESP und
Airbags dürfen still gelegt werden. Weitere Veränderungen sind
nicht zulässig. 



1.2 Klasse T1 (Geländewagen verbessert) 

Hier starten alle Geländewagen die stärker als in Klasse T2 erlaubt verändert sind. Überrollkäfig, 4 Punkt Gurte, Sportsitze
und elektrischer mechanisch bedienbarer Notausschalter für innen und außen mit Blitz gekennzeichnet Vorschrift. 1.150 KG (850KG bis Baujahr 2005) Mindestgewicht. Zwei Sitzplätze nebeneinander vorgeschrieben.



1.3 Klasse T3 (Buggy / UTV) 

Hier starten Fahrzeuge unter 1.150kg Gewicht. Mindestgewicht 400KG. Überrollbügel (mit Hersteller Nachweiß das dieser zur Sicherheit taugt) , 4 Punkt Gurte, Vorschrift.
 Ein elektrischer mechanisch bedienbarer Notausschalter für innen und außen mit Blitz gekennzeichnet ist Vorschrift. 


1.4 Abmessungen Gewicht
T2 
maximal 200cm breit und 3500 kg schwer 

T1 
maximal 230cm breit und 3500 kg schwer 


1.5 Klasse T4 (LKW) 
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Leegewicht. Dreipunktgurte, Überrollbügel, und 2 Feuerlöscher (je 2 KG) Vorschrift.



1.6 
Klasse Q (ATV/Quad) 

Q1 Quad, 2x4, Mindestgewicht 75Kg

 

Q2 Allradantrieb, Mindestgewicht 150KG

1.7 Sonstiges
Es sind nur Fahrzeuge mit Radantrieb erlaubt. 
 KFZ Haftpflichtversicherung ist notwendig. Motorleistungssteigerung ist erlaubt. Alle Fahrzeuge (außer
Klasse Q1) müssen über mindestens einen
Rückwärtsgang verfügen. Beleuchtung wie StVzo. Vorschrift. Alle
verbauten Scheinwerfer benötigen „E“ Prüfzeichen.

Beleuchtung nach Stvo. Also dürfen nur Zusatzfern -(oder Nebel)-scheinwerfer eingesetzt werden. Andere Scheinwerfer sind Arbeitsscheinwerfer und diese dürfen nicht eingesetzt werden - auch wenn sie eine E-Type haben. Arbeitsscheinwerfer nach vorn sind unzulässig.
Laut Stvo müssen Scheinwerfer immer Paarweise nebeneinander angebracht werden.
Eine Nebelschlussleichte (Staublicht) und einen 3. Bremsleuchte sind Vorschrift.
1.8 Allgemeine Verhaltensregeln
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt für die gesamte Dauer und auf dem gesamten Veranstaltungsgelände inkl. Fahrerlager und Zeltplatz.
Das Befahren des Wettkampfgeländes ist ausschließlich zu den festgelegten Zeiten und nur mit den Wettbewerbsfahrzeugen gestattet. Servicefahrzeuge dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rennleiters in das Veranstaltungsgelände ein- und ausfahren. Servicefahrzeuge müssen in jedem Fall eine gültige Haftpflichtversicherung haben (Straßenzulassung, Kurzzeitkennzeichen). Fahrer der Servicefahrzeuge müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug sein. Das Fahren mit den Servicefahrzeugen hat langsam, vorsichtig und rücksichtsvoll zu erfolgen und darf das Renngeschehen nicht beeinflussen. Das Servicefahrzeug ist mit der entsprechenden Einfahrtberechtigung gut sichtbar zu kennzeichnen.
Folgende Verstöße können zu Zeit- oder Geldstrafen bis hin zum Wertungsausschluss führen:

- Befahren abgesperrten Geländes oder der Rallyestrecke ohne ausdrückliche Aufforderung durch die ORGA
- Gefährdung von Zuschauern, Teilnehmern oder Offiziellen außerhalb der Wettbewerbsstrecke durch riskante Fahrweise oder unangemessene Geschwindigkeit
- Verstoß gegen die o.g. Regelungen zum Befahren des Wettkampfgeländes; auch durch Teammitglieder oder Mitangereiste Personen
- Die Nichtteilnahme an angekündigten Fahrerbesprechungen
- Das Nichtbefolgen von Anweisungen der ORGA, des Grundstückbetreibers oder seiner Beauftragten
- Das Nichtbefolgen der Umweltauflagen

1.9 Startnummern
In den einzelnen Klassen sind folgende Flächen für die Startnummern freizuhalten: Q1 /Q2 und T3 rechts und links jeweils Startnummernfeld 20x20cm, T1, T2, T4 rechts und links jeweils Startnummernfeld 40x40 cm und auf Frontscheibe (oben Blendschutz).
1.10 Fahrer und Fahrzeuge
Das Fahrzeug und der Motor des Fahrzeugs dürfen während der gesamten Veranstaltungsdauer nicht getauscht werden.
2.0 Reifen
Alle Reifen sind zulässig
3.0 Spritzschutzlappen
an allen
Rädern sind Vorschrift. (Klasse Q1+Q2 nur hinten). Diese müssen die gesamte
Reifenbreite abdecken und mindestens bis zur Radnabe
herunter ragen.



4.0 Brandschutz
Alle Fahrzeuge (T1 - T4) müssen mit zwei zugelassenen Feuerlöschern (2 kg) in Griffnähe von Fahrer und Beifahrer montiert oder ein Feuerlöscher (2KG) wenn eine Feuerlöschanlage vorhanden ist ausgerüstet sein. 
Bei Betankung in der Box muss ein 4KG Feuerlöscher bereit stehen. Es dürfen maximal 100 Liter Treibstoff nur in dafür zugelassenen Behältern gelagert werden.

5.0 Schutzkleidung 
Alle Teilnehmer müssen während des Wettbewerbs FIA oder ECE Zugelassene Helme
tragen. Festes Schuhwerk ist vorgeschrieben
(keine Sandalen oder Schlappen). In den Klassen Q, sind Moto-Cross Stiefel, Handschuhe, Rückenprotektor, Schulter- und Knieschutz, Helm nach ECE-Norm mit Visier oder
Schutzbrille sowie
Ellenbogenprotektoren Pflicht.



In Fahrzeugen der Klasse T1 mit Benzinmotor sind Feuerfeste Overalls für die Fahrer/Copiloten Pflicht.
6.0 Überrollschutz 
Für alle Fahrzeuge (außer Q Klassen) sind Überrollbügel Pflicht
(Minimalumfang A und B Säule in den Klassen T1 / T3 und B Säule
in den Klassen T2, T4).



7.0 Crew
Es sind zwei Personen (Fahrer und Beifahrer) pro
Fahrzeug zugelassen (T4, 3 Personen, Q eine Person).



8.0 Pflichtaufkleber
Das Aufkleben der GORM Sponsoraufkleber (Blendschutz
Windschutzscheibe, Startnummer Türen) ist vorgeschrieben,
Fahrzeuge ohne die Aufkleber werden disqualifiziert. Die Teilnehmer verpflichten sich mit Abgabe der Nennung, die Werbung der Sponsoren, die die Veranstaltung unterstützen, nach GORM Beklebeplan an ihren Fahrzeugen zu befestigen. Die
Flächen sind dafür frei zu halten.

 Eigenwerbung bzw. auch Konkurrenzwerbung ist zulässig und bedarf keiner Absprache mit dem Veranstalter.



8.1 Startgeld.


T1 & T2 Geländewagen 
Einschreibung pro Fahrzeug (1 Fahrer / 1 Copilot): 450€
Einschreibung für jeden weiteren Fahrer : 225€ 
(24h Race Maximal 4 Fahrer pro Fahrzeug) Einschreibung für jeden weiteren Copilot: 50 € 
(24h Race Maximal 4 Copiloten pro Fahrzeug)


T3 Buggy + S by S Bis 750KG 
Einschreibung pro Fahrzeug (1 Fahrer / 1 Copilot): 400€ 
Einschreibung für jeden weiteren Fahrer: 200€ 
(24h Race Maximal 4 Fahrer pro Fahrzeug) 
Einschreibung für jeden weiteren Copilot: 50 €: 
(24h Race Maximal 4 Copiloten pro Fahrzeug)


Q1+ Q2 Quad+ATV 
Einschreibung pro Fahrzeug (1 Fahrer): 125 € Einschreibung für jeden weiteren Fahrer: 125 € 
(24h Race 1 Fahrzeug / 2-4 Fahrer Team).


T4.1 T4.2 LKW 
Einschreibung pro Fahrzeug (1 Fahrer / 1 Copilot): 500 €
Einschreibung für jeden weiteren Fahrer : 250 € 
(24h Race Maximal 4 Fahrer pro Fahrzeug) 
Einschreibung für jeden weiteren Copilot: 50 € 
(24h Race Maximal 8 Copiloten pro Fahrzeug)


9.0 Ehrenpreise

Die Sieger jeder Veranstaltung erhalten Ehrenpreise. 

Platziert wir nach Klassen, zusätzlich wir der Gesamtsieger geehrt.
10.0 Pflichtausrüstung:

PKW / LKW Verbandskasten, Schekel, Bergegurt (min. 9
Meter), zwei Abschleppösen (vorn und hinten am Fahrzeug).
 Zugelassene Sitze und Sicherheitsgurte mindestes 4 Punkt Gurte. Überrollbügel (T2/T4),
Überrollkäfig (T1/T3) angelehnt in der Konstruktion wie FIA –
Empfehlung Apendex J. Mindestens ein passendes Reserverad.
 
Alle Teile im Fahrzeug müssen so verstaut und gesichert sein,
dass keine Gefährdung der Insassen auftreten kann! Die Mitnahme von Reservekanistern ist verboten! Die Batteriepole der Fahrzeuge müssen dauerhaft und zuverlässig abgedeckt (isoliert) sein!
 Alle Anbauteile wie Roadbookhalter, Tripmaster o.
ä. dürfen keine scharfen Kanten und Ecken haben.
Während der Wertungsprüfungen müssen alle Fahrer- Beifahrer einen Schutzhelm tragen und angeschnallt sein.
 

11.0 Allgemeines
Es besteht für alle Teilnehmer vor und während der Wettkampfzeit ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot! Fahren unter Alkohol bzw. Drogen wird mit
Disqualifikation geahndet. Alle an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrer, Beifahrer und Fahrzeuge starten auf
eigenes Risiko! Es können über die Versicherungsleistungen hinaus keinerlei Forderungen gegenüber dem Veranstalter oder
einer dritten Person gemacht werden. Hierzu ist vor dem Start eine Versicherungsanerkenntnis von Fahrer und Beifahrer zu
unterschreiben.
Es werden nur Fahrzeuge in einen Verkehrssicheren Zustand zum Start zugelassen. 
In der Boxengasse gilt ein Tempolimit von 10Km/H, bei Überschreitung kann ein Ausschluss aus der Veranstaltung erfolgen.

12.0 Protest 

Gegen die Entscheidung der Organisation kann nach Hinterlegung von 300 Euro innerhalb einer Stunde nach
Veröffentlichung der Ergebnisse der Wertungsprüfung Einspruch eingelegt werden. Beim Stattgeben des Einspruchs werden die
300 Euro zurückerstattet.
Das Schiedsgericht aus Rennleiter, Veranstalter, 3 Aktivenvertreter und Zeitnehmer entscheidet über den Einspruch. 
Für eine Wertung in der GORM Jahresmeisterschaft müssen jeweils 66% der Renndistanz in der Klasse erreicht werden. Es wird dabei zu Gunsten der Teilnehmer immer auf volle Runden abgerundet.



13.0 Medical Care:

Alle Veranstaltungen werden von beauftragten Medical Service
begleitet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Leistung des medizinischen Services. Achtung:
Dauerkrankheiten (Allergien, Diabetes etc.) müssen den begleitenden Rettungssanitäter vor der Rallye gemeldet werden.



14.0 Pflichthilfe

Bei Not/Unfällen sind alle Teilnehmer verpflichtet zu helfen!
Eventuelle Zeitverluste werden gut Geschrieben. Auf Verlangen ist den Helfern (oder helfenden Personen) sofort der im
Fahrzeug befindliche Feuerlöscher oder Verbandskasten auszuhändigen! (Verbrauchte Feuerlöscher oder
Verbandskästen werden vor Wiederaufnahme des Rennes von der ORGA ggf. ersetzt).

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sandmaster
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1. G55 AMG meins!
2. 300GE meiner Frau
3. 280GE Jacky Ickx Dakar
4. U 1300L Capito Dakar
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BeitragVerfasst am: 23.08.2013 14:55:29    Titel:
 Antworten mit Zitat  

T1 4x2 wird nur 850KG wiegen müssen
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BeitragVerfasst am: 04.10.2013 11:02:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Endgültige überarbeitete Form.


Reglement German Off Road Masters 2014
-


1.0 Art der Veranstaltung
Aus verschiedenen Off Road Wertungsprüfungen (je eine oder mehrere Runden) wird ein Gesamtergebnis ermittelt.
1.1 Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Teams aller Nationalitäten auch ohne FIA Lizenz. Die Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Die Fahrzeuge müssen über eine Straßenzulassung verfügen oder sporthaftpflichtversichert sein. Kurzzeitkennzeichen sind zulässig. Händlerkennzeichen (Rote 06´er Nummer) nicht.
1.2 Veranstaltungssprache
Die Veranstaltungssprache ist deutsch.
1.3 Wertungsstatus
Die GORM wird zur Deutschen DMV Rallye Raid Meisterschaft gewertet.
1.5 Teilnehmerzahlen und Klassenbelegung
Alle rechtzeitig genannten Teams sind startberechtigt. Die Ablehnung von Nachnennungen behält sich der Veranstalter vor.
1.6 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt auf dem jeweiligen Formular. Dies kann online, per e-mail, Fax oder auf dem Postweg erfolgen. Die Termine für den Nennschluss sind der Ausschreibung (www.GORM-open.de) zu entnehmen. Die Nenngebühren werden ebenfalls unter www.GORM-open.de veröffentlicht. Die Nennung ist mit Eingang des Nennformulares und des Nenngeldes gültig. Dies wird schriftlich bestätigt. Nachnennungen zu erhöhtem Nenngeld sind bis zum Zeitpunkt der Papierabnahme möglich. Das Nenngeld versteht sich inkl. Standgebühr im Fahrerlager für ein Transportfahrzeug, des Wettbewerbsfahrzeugs und ein Begleitfahrzeug. Es beinhaltet das Vorhalten von Rettungsdienst, Bergung und Catering.
Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen für die Anmeldung eine Einverständniserklärung mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
1.8 Allgemeine Verhaltensregeln
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt für die gesamte Dauer und auf dem gesamten Veranstaltungsgelände inkl. Fahrerlager und Zeltplatz.
Das Befahren des Wettkampfgeländes ist ausschließlich zu den festgelegten Zeiten und nur mit den Wettbewerbsfahrzeugen gestattet. Servicefahrzeuge dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rennleiters in das Veranstaltungsgelände ein- und ausfahren. Servicefahrzeuge müssen in jedem Fall eine gültige Haftpflichtversicherung haben (Straßenzulassung, Kurzzeitkennzeichen). Fahrer der Servicefahrzeuge müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug sein. Das Fahren mit den Servicefahrzeugen hat langsam, vorsichtig und rücksichtsvoll zu erfolgen und darf das Renngeschehen nicht beeinflussen. Das Servicefahrzeug ist mit der entsprechenden Einfahrtberechtigung gut sichtbar zu kennzeichnen.
Es besteht für alle Teilnehmer vor und während der Wettkampfzeit ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot! Fahren unter Alkohol bzw. Drogen wird mit
Disqualifikation geahndet. Alle an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrer, Beifahrer und Fahrzeuge starten auf
eigenes Risiko! Es können über die Versicherungsleistungen hinaus keinerlei Forderungen gegenüber dem Veranstalter oder
einer dritten Person gemacht werden. Hierzu ist vor dem Start eine Versicherungsanerkenntnis von Fahrer und Beifahrer zu
unterschreiben.
Es werden nur Fahrzeuge in einen Verkehrssicheren Zustand zum Start zugelassen. 
In der Boxengasse gilt ein Tempolimit von 10Km/H, bei Überschreitung kann ein Ausschluss aus der Veranstaltung erfolgen.
 Verstöße können zu Zeit- oder Geldstrafen bis hin zum Wertungsausschluss führen.

2. Zugelassene Fahrzeuge



2.1 Klasse T2
(Geländewagen serie min. 5.000 St. Produziert) Mindestgewicht 1.150 KG (bis Baujahr 2005 / 850KG), maximal 210cm breit und 3500 kg schwer 
Reifen und Felgen so wie die Stoßdämpfer und Federn dürfen von der serie abweichen. 
Pro Rad sind zwei Stoßdämpfer zulässig, ein Stoßdämpfer pro Rad muss an den original Stoßdämpferaufnahmen verbaut sein.
Für den zweiten maximal gleichgroßen Stoßdämpfer darf eine Aufnahme
gebaut werden. Das verstärken der Stoßdämpferaufnahmen und der Fahrwerks Endanschlägen ist erlaubt. Der
Tausch der Federn ist erlaubt, die Federaufnahmen müssen aber die
originalen sein, diese dürfen auch verstärkt werden, aber die Baulage
darf nicht verändert werden.
Dabei dürfen diese Teile aber nur an Aufnahmen befestigt sein die in Größe und Lage den originalen entsprechen. Keine größeren-, oder in der Länge versetzten Aufnahmen (der Federweg darf nicht durch Veränderung der Position der Aufnahmen verlängert werden und es dürfen keine Aufnahmen für größere Stoßdämpfer verbaut werden). Auch an die zusätzlich angebauten Stoßdämpferaufnahmen müssen die Originaldämpfer passen.
Keine Kunststoffkarosserieteile, kein Plexiglas. Motor und Getriebe müssen in serie mindestens 500 mal in den Fahrzeugtyp verbaut worden sein. Zwei Sitzplätze nebeneinander vorgeschrieben. Überrollbügel und 4 Punktgurte Vorschrift. Ein elektrischer mechanisch bedienbarer Notausschalter für innen und außen mit Blitz gekennzeichnet ist Vorschrift. Jede Sicherheitsausstattung (Käfig, Sitze, Gurte, Feuerlöschanlage, etc) ist zulässig.
Zusatztanks sind zulässig, Halterungen für zusätzliche Reserveräder und Werkzeug sind zulässig. Halterungen für Navigationsgeräte sind zulässig. Das ausbauen der Originalsitze, des Himmels und der Teppiche sowie aller Innenteile ab der B-Säule und unterhalb der Sitzfläche ist zulässig. Alle anderen Teile des Serienfahrzeugs (Verkleidungen, Scheiben vorne) müssen im Auto verbaut bleiben! Das Lenkrad darf getauscht werden. ABS, ESP und
Airbags dürfen still gelegt werden. Weitere Veränderungen sind
nicht zulässig. 



2.2 Klasse T1 (Geländewagen verbessert) maximal 230cm breit und 3500 kg schwer. Hier starten alle Geländewagen die stärker als in Klasse T2 erlaubt verändert sind. Überrollkäfig, 4 Punkt Gurte, Sportsitze
und elektrischer mechanisch bedienbarer Notausschalter für innen und außen mit Blitz gekennzeichnet Vorschrift. 1.150 KG (850KG bis Baujahr 2005) Mindestgewicht. Zwei Sitzplätze nebeneinander vorgeschrieben.



2.3 Klasse T3 (Buggy / UTV) 

Hier starten Fahrzeuge unter 1.150kg Gewicht. Mindestgewicht 400KG. Überrollbügel, 4 Punkt Gurte, Vorschrift.
 Ein elektrischer mechanisch bedienbarer Notausschalter für innen und außen mit Blitz gekennzeichnet ist Vorschrift. 


2.4 Klasse T4 (LKW) 
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Leegewicht, maximal 250cm breit und 20t schwer. Dreipunktgurte, Überrollbügel, und 2 Feuerlöscher (je 2 KG) Vorschrift.



2.5 
Klasse Q (ATV/Quad) 

Q1 Quad, 2x4, Mindestgewicht 75Kg

 

Q2 Allradantrieb, Mindestgewicht 150KG


3.0 Pflichtausrüstung:

PKW / LKW 1 Verbandskasten, 2 Schekel, 1 Bergegurt (min. 9
Meter), zwei Abschleppösen (vorn und hinten am Fahrzeug).
 Zugelassene Sitze und Sicherheitsgurte mindestes 4 Punkt Gurte.
Überrollschutz 
Für alle Fahrzeuge (außer Q Klassen) sind Überrollbügel Pflicht
(Minimalumfang A und B Säule in den Klassen T1 / T3 und B Säule
in den Klassen T2, T4).


angelehnt in der Konstruktion wie FIA –
Empfehlung Apendex J.
Mindestens ein passendes Reserverad ist mitzuführen (alle Klassen außer Q).
 
Alle Teile im Fahrzeug müssen so verstaut und gesichert sein,
dass keine Gefährdung der Insassen auftreten kann! Die Mitnahme von Reservekanistern ist verboten! Die Batteriepole der Fahrzeuge müssen dauerhaft und zuverlässig abgedeckt (isoliert) sein!
 Alle Anbauteile wie Roadbookhalter, Tripmaster o.
ä. dürfen keine scharfen Kanten und Ecken haben.
Während der Wertungsprüfungen müssen alle Fahrer- Beifahrer einen Schutzhelm tragen und angeschnallt sein.
 

Spritzschutzlappen
an allen
Rädern sind Vorschrift. (Klasse Q1 nur hinten, Q1 gar nicht). Diese müssen die gesamte
Reifenbreite abdecken und mindestens bis zur Radnabe
herunter ragen.



Beim 24H Race sind Zusatzscheinwerfer vorgeschrieben. Alle
verbauten Scheinwerfer benötigen „E“ Prüfzeichen.

Beleuchtung nach Stvo. Also dürfen nur Zusatzfern -(oder Nebel)-scheinwerfer (Paarweise) eingesetzt werden. Arbeitsscheinwerfer nach vorn sind unzulässig.
Laut Stvo müssen Scheinwerfer immer Paarweise nebeneinander angebracht werden. Eine Nebelschlussleichte (Staublicht) und eine 3. Bremsleuchte sind Vorschrift.
3.1 Brandschutz
Alle Fahrzeuge (T1 - T4) müssen mit zwei zugelassenen Feuerlöschern (2 kg) in Griffnähe von Fahrer und Beifahrer montiert oder ein Feuerlöscher (2KG) wenn eine Feuerlöschanlage vorhanden ist ausgerüstet sein. 
Bei Betankung in der Box muss ein 4KG Feuerlöscher bereit stehen. Es dürfen maximal 100 Liter Treibstoff nur in dafür zugelassenen Behältern gelagert werden.


4.0 Sonstiges
Es sind nur Fahrzeuge mit Radantrieb erlaubt. Motorleistungssteigerung ist erlaubt. Alle Fahrzeug (außer
Klasse Q1) müssen über mindestens einen
Rückwärtsgang verfügen.
4.1 Startnummern
In den einzelnen Klassen sind folgende Flächen für die Startnummern freizuhalten: Q1 /Q2 und T3 rechts und links jeweils Startnummernfeld 20x20cm, T1, T2, T4 rechts und links jeweils Startnummernfeld 40x40 cm und auf Frontscheibe (oben Blendschutz).
4.2 Fahrer und Fahrzeuge
Das Fahrzeug und der Motor des Fahrzeugs dürfen während der gesamten Veranstaltungsdauer nicht getauscht werden.
4.3 Reifen
Alle Reifen sind zulässig

5.0 Schutzkleidung 
Alle Teilnehmer müssen während des Wettbewerbs FIA oder ECE Zugelassene Helme
tragen. Festes Schuhwerk ist vorgeschrieben
(keine Sandalen oder Schlappen). In den Klassen Q, sind Moto-Cross Stiefel, Handschuhe, Rückenprotektor, Schulter- und Knieschutz, Helm nach ECE-Norm mit Visier oder
Schutzbrille sowie
Ellenbogenprotektoren Pflicht.



In Fahrzeugen der Klasse T1 und T3 sind Feuerfeste Overalls für die Fahrer/Copiloten Pflicht.

6.0 Crew
Es sind zwei Personen (Fahrer und Beifahrer) pro
Fahrzeug zugelassen (T4, 3 Personen, Q eine Person).




7.0 Pflichtaufkleber
Das Aufkleben der GORM Sponsoraufkleber (Blendschutz
Windschutzscheibe, Startnummer Türen) ist vorgeschrieben,
Fahrzeuge ohne die Aufkleber werden disqualifiziert. Die Teilnehmer verpflichten sich mit Abgabe der Nennung, die Werbung der Sponsoren, die die Veranstaltung unterstützen, nach GORM Beklebeplan an ihren Fahrzeugen zu befestigen. Die
Flächen sind dafür frei zu halten.

 Eigenwerbung bzw. auch Konkurrenzwerbung ist zulässig und bedarf keiner Absprache mit dem Veranstalter.




8.0 Startgeld.


T1 & T2 Geländewagen 
Einschreibung pro Fahrzeug (1 Fahrer / 1 Copilot): 450€
Einschreibung für jeden weiteren Fahrer : 225€ 
(24h Race Maximal 4 Fahrer pro Fahrzeug) Einschreibung für jeden weiteren Copilot: 50 € 
(24h Race Maximal 4 Copiloten 1 Fahrzeug)


T3 Buggy + S by S Bis 750KG 
Einschreibung pro Fahrzeug (1 Fahrer / 1 Copilot): 400€ 
Einschreibung für jeden weiteren Fahrer: 200€ 
(24h Race Maximal 4 Fahrer pro Fahrzeug) 
Einschreibung für jeden weiteren Copilot: 50 €: 
(24h Race Maximal 4 Copiloten 1 Fahrzeug)


Q1+ Q2 Quad+ATV 
Einschreibung pro Fahrzeug (1 Fahrer): 125 € Einschreibung für jeden weiteren Fahrer: 125 € 
(24h Race 1 Fahrzeug / 2-4 Fahrer Team).


T4.1 T4.2 LKW 
Einschreibung pro Fahrzeug (1 Fahrer / 1 Copilot): 500 €
Einschreibung für jeden weiteren Fahrer : 250 € 
(24h Race Maximal 4 Fahrer pro Fahrzeug) 
Einschreibung für jeden weiteren Copilot: 50 € 
(24h Race Maximal 4 Fahrer / 8 Copiloten 1 Fahrzeug)


9.0 Ehrenpreise

Die Sieger jeder Veranstaltung erhalten Ehrenpreise. 

Platziert wir nach Klassen, zusätzlich wir der Gesamtsieger geehrt.

10.0 Protest 

Gegen die Entscheidung der Organisation kann nach Hinterlegung von 300 Euro innerhalb einer Stunde nach
Veröffentlichung der Ergebnisse der Wertungsprüfung Einspruch eingelegt werden. Beim Stattgeben des Einspruchs werden die
300 Euro zurückerstattet.
Das Schiedsgericht aus Rennleiter, Veranstalter, 3 Aktivenvertreter und Zeitnehmer entscheidet über den Einspruch. 
Für eine Wertung in der GORM Jahresmeisterschaft müssen jeweils 66% der Renndistanz in der Klasse erreicht werden. Es wird dabei zu Gunsten der Teilnehmer immer auf volle Runden abgerundet.




11.0 Medical Care:

Alle Veranstaltungen werden von beauftragten Medical Service
begleitet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Leistung des medizinischen Services. Achtung:
Dauerkrankheiten (Allergien, Diabetes etc.) müssen den begleitenden Rettungssanitäter vor der Rallye gemeldet werden.




12.0 Pflichthilfe

Bei Not/Unfällen sind alle Teilnehmer verpflichtet zu helfen!
Eventuelle Zeitverluste werden gut Geschrieben. Auf Verlangen ist den Helfern (oder helfenden Personen) sofort der im
Fahrzeug befindliche Feuerlöscher oder Verbandskasten auszuhändigen! (Verbrauchte Feuerlöscher oder
Verbandskästen werden vor Wiederaufnahme des Rennes von der ORGA ggf. ersetzt).

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Bensen
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1. Pajero V80
BeitragVerfasst am: 23.06.2014 14:57:17    Titel:
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mal ne frage zum notausschalter..... Nur Motor aus oder Spannungsfrei.... ist nämlich nicht ganz einfach beim V80!!!!
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Shenken
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1. ...im moment keine
BeitragVerfasst am: 23.06.2014 17:26:38    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hallo,

wenn du den Motor aus bekommst ist doch Spannungsfrei das kleinere Problem, oder?

Ich trenne immer die Hauptleitung mit dem FIA Natoknochen ( 6 Polig ) und mit den zusätzlichen Kontakten dann die Spannungsversorgung für das Steuergerät/Absteller. Dann noch den mitgelieferten Wiederstand rein und alles ist gut.

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BeitragVerfasst am: 24.06.2014 07:56:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Shenken hat folgendes geschrieben:
die Spannungsversorgung für das Steuergerät/Absteller.


also Hauptrelais ausschalten oder was meinst du genau? Ich weiß nicht wo ich genau ran gehen soll.

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1. Pajero V80
BeitragVerfasst am: 24.06.2014 09:02:48    Titel:
 Antworten mit Zitat  

das Problem ist das die karre sich nicht so leicht ausmachen lässt ohne das man angst haben muss das die karre in den diebstahlmodus geht und gar nicht mehr startet.

mal gucken wat mitsu sagt aber das wird problematisch werden.
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Shenken
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1. ...im moment keine
BeitragVerfasst am: 24.06.2014 12:33:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Also ich hab mir im Sicherungskasten die Sicherung der Spannungsversorgung für das Steuergerät gesucht das mit Kl. 15 Zündung arbeitet, diese gezogen, einen Pin reingesteckt, und dort das Kabel vom Natoknochen dran ( auch abgesichert ). Wenn der Natoknochen aus ist, bekommt auch das Steuergerät kein + mehr, der Motor geht aus....

... und der Vorteil ist, solte mal was sein, Kabel rausgezogen, Sicherung wieder rein und alles ist wieder Original

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BeitragVerfasst am: 24.06.2014 12:42:48    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Shenken hat folgendes geschrieben:
Also ich hab mir im Sicherungskasten die Sicherung der Spannungsversorgung für das Steuergerät gesucht das mit Kl. 15 Zündung arbeitet, diese gezogen, einen Pin reingesteckt, und dort das Kabel vom Natoknochen dran ( auch abgesichert ). Wenn der Natoknochen aus ist, bekommt auch das Steuergerät kein + mehr, der Motor geht aus....

... und der Vorteil ist, solte mal was sein, Kabel rausgezogen, Sicherung wieder rein und alles ist wieder Original


Muss man dann immer über den Natoknochen den Motor aus machen? Unsicher

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BeitragVerfasst am: 24.06.2014 15:10:51    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Forcierer hat folgendes geschrieben:
Shenken hat folgendes geschrieben:
Also ich hab mir im Sicherungskasten die Sicherung der Spannungsversorgung für das Steuergerät gesucht das mit Kl. 15 Zündung arbeitet, diese gezogen, einen Pin reingesteckt, und dort das Kabel vom Natoknochen dran ( auch abgesichert ). Wenn der Natoknochen aus ist, bekommt auch das Steuergerät kein + mehr, der Motor geht aus....

... und der Vorteil ist, solte mal was sein, Kabel rausgezogen, Sicherung wieder rein und alles ist wieder Original


Muss man dann immer über den Natoknochen den Motor aus machen? Unsicher


wieso das? wenn der notaus nicht betätigt ist, ist doch alles wie immer...
hat doch nur eine schleife über den knochen gelegt...

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BeitragVerfasst am: 24.06.2014 15:17:50    Titel:
 Antworten mit Zitat  

[quote="EikeH"]
Forcierer hat folgendes geschrieben:
wieso das? wenn der notaus nicht betätigt ist, ist doch alles wie immer...
hat doch nur eine schleife über den knochen gelegt...


soweit ich das gesehen habe liefert der 6-pol Knochen Dauerplus. Wenn das Zündungsplus weg ist, dann hat das Steuergerät ja immer Dauerplus. Ich muss den Knochen mal durchpiepsen. Leider ist nicht zu sehen wie der aufgebaut ist.

Edit:
habs mir nochmal angesehen. Eike hat Recht. Es ist ein Schließer und zwei Öffner alle getrennt. Geht also den Schalter (kleiner Öffner) einfach in Reihe zu schalten.

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