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Berufsgenossenschaft


 
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whitelandykiller
Ich entsorg das!
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Berlin
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 6539 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Schwedisches Blech
2. Kinderwagen mit Wechselbrücke
3. Sportbuggy
BeitragVerfasst am: 03.06.2006 09:27:54    Titel: Berufsgenossenschaft
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Hallo ihr lieben,

ich hab mich ja vor kurzem als handwerker selbstständig gemacht, seitdem werde ich von der berufsgenossenschaft bau belästigt. Erst kam ein brief mit einem anmeldebogen zur pflichtversicherung bei dem verein. Da ich von ein paar leuten gehört habe, dass man sich dort nicht versichern muss, wenn man keine angestellten hat, hab ich den brief komplett ignoriert.

Jetzt habe ich einen zweiten brief bekommen, mit der überschrift "erinnerung", okay, den könnte ich auch ignorieren, nur steht dort als letzter satz:

"Da sie uns den fragebogen bisher nicht zugesandt haben, bitten wir sie, dies unverzüglich nachzuholen. SIE VERMEIDEN DADURCH, DASS WIR DAS ORDNUNGSAMT MIT DEN ERMITTLUNGEN BEAUFTRAGEN"

Gehts noch? Ich will diesem verein nicht beitreten! Wie ist denn das rechtlich? Ich plane, den bogen wieder zurück zu schicken, mit dem vermerk "Danke, kein interesse"

Und die wollen sogar ne richtig nette summe haben
Wut

Gruss

Brian

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Die kaufen Dinge die sie nicht brauchen von Geld das sie nicht haben um Leute zu beeindrucken die sie nicht mögen, immer die andern
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Kini
Unterirdisch!
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Fahrzeuge
1. Kia Sorento 2.5 CRDi
BeitragVerfasst am: 03.06.2006 10:14:58    Titel:
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Das ist aber die beste Kranken- und Unfallversicherung.

Und ich glaube, Du mußt Dich da versichern, jedejfalls mußte ich das sogar als Arbeitnehmer, wie ich gebaut habe.

Kini

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"Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!

auf twitter von @haekelschwein


Kein Popel mehr.


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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 03.06.2006 10:49:41    Titel:
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Treffe am Nachmittag vieleicht Jemanden von der Berufsgenossenschaft- werde mal fragen...
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Hirschauer
Ma muse m´amuse
Abenteurer


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1. Jeep TJ Rubicon
BeitragVerfasst am: 03.06.2006 13:49:10    Titel:
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Soweit ich informiert bin, wirst Du als selbständiger Handwerker eine Versicherung bei der BG nicht vermeiden können. Ist das Geld aber auch wert, da Du sehr guten Versicherungsschutz bei Unfällen (auch bei Autofahrten von und zur Baustelle/Einsatzort) erhältst. Die Leistungen der BG sind zum Teil besser als in der GKV, vor allem im Reha-Bereich.

PS: Schließe auch eine Krankentagegeldversicherung ab. Du bist jetzt selbständig und wenn DU länger ausfällst, kommt auch keine Kohle mehr ins Haus.

_________________
That’s quite enough!
Der Hirschauer
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 03.06.2006 14:03:16    Titel:
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hallo

da kommst Du nicht raus, macht für Dich aber auch Sinn, Versicherungsschutz, oder Arbeitsschutzbedingungen ist nicht alles Blödsinn was die BG´s verzapfen.

wir hatten 7ar Landwirtschaftliche Nutzfläche, Obstbäume, Gemüse waren auch in der BG, haben es dann in ein Freizeitgrundstück umgewandelt zahlen jetzt mehr Grundsteuer ist aber immer noch günstiger als die BG.

Gruß Christof
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Hulg
Against Kryptografie
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Westerwald


Fahrzeuge
1. F70
BeitragVerfasst am: 04.06.2006 13:53:30    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hallo!

Grundsätzlich brauchst du da dich nicht zu versichern, jedoch die Information, dass du alleine (ohne Angestellte) den Betrieb führst, benötigen die, also den Fragebogen ausfüllen haben die auch ein Anrecht drauf.

Gruß Holger

_________________
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sechsmillionendollarfrau
TinkyWinkyDipsyLaaLaaPo
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Duisburg


BeitragVerfasst am: 04.06.2006 14:17:14    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zitat:
Berufsgenossenschaft (BG)

Die Meldung zur Unfallversicherung (UV) muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung erfolgen. Durch die Unfallversicherung wird der Arbeitnehmer gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle etc. finanziell abgesichert. Die Beiträge dazu zahlen ausschließlich Sie als Unternehmer auf Basis des Bruttolohnes des Arbeitnehmers und einem von der Berufsgenossenschaft festgelegten Beitragsfuß.



Auch Sie als Unternehmer können der Pflichtversicherung der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen. Dies hängt ausschließlich davon ab, welche Berufsgenossenschaft für Ihr Unternehmen zuständig ist. Entscheidend dafür ist die Satzung. In dieser wird u. a. geregelt, ob sich der Unternehmer von der Versicherungspflicht befreien lassen kann.



Welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, kann beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
(Alte Heerstr. 111, 53754 Sankt Augustin, Tel. 02241 - 23101)
oder unter www.berufsgenossenschaften.de erfragt werden.


_________________
Autoverkäufer verkaufen Autos, Versicherungsvertreter Versicherungen. Und Volksvertreter?
Stanislaw Jerzy Lec
06.03.1909 - 07.05.1966
polnischer Satiriker
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