Hallo lieber Besucher - Meld Dich kostenlos an und mach mit!
Offroad Forum :: Deutschlands größtes markenübergreifendes und werbefreies Allradforum
Login:    
Melde Dich (natürlich kostenlos) an und log Dich ein - Dann ist das Forum komplett werbefrei.
Sonntagsfahrverbot

Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5  Weiter =>

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> LKW Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ch-wolf
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2012


Fahrzeuge
1. Mitsubishi L200 DOKA 2011
2. Jeep Cherokee XJ 1994
3. KTM EXC450 2012
BeitragVerfasst am: 25.10.2012 22:18:18    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich habe gerade nachgerechnet, es wird wohl von der Zuladung sein.
Dann wären 19% von 360kg 68,4kg. Das heisst, dass man bei einer Zuladung von total 428,4kg nur 35€ bezahlen müsste.
Das würde ich persönlich in Kauf nehmen, ich möchte jedoch niemanden zu gesetzeswiedrigen Handlungen ermutigen.. Heiligenschein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
muzmuzadi
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008
Wohnort: Großröhrsdorf
Status: Offline


Fahrzeuge
1. SUZUKI SAMURAI
2. Ex SUZUKI LJ 80
3. QEK Junior
BeitragVerfasst am: 25.10.2012 22:39:34    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ch-wolf hat folgendes geschrieben:
Ist diese Prozentangabe vom Gesamtgewicht her gerechnet

Aufs Gesamtgewicht und bis 7,5 t ist es relativ billig in D. Was aber nicht heißt das einem die Weiterfahrt nicht verboten werden kann.

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 26.10.2012 06:04:40    Titel:
 Antworten mit Zitat  

siggi109 hat folgendes geschrieben:
xenon hat folgendes geschrieben:
nett, aber leider völlig unerheblich
hier gehts ums Sonntagsfahrverbot und da gilt "über 7,5 t" und da gibts nie und keinerlei Diskussionen
hats nie gegeben und wirds nie geben, eindeutiger als "über 7,5 t" geht nicht

alles andere ist nur überflüssig und verwirrend (und zudem sachlich falsch) - ich widerhole mich

und wer lastet im vorauseilenden Gehorsam 10 oder 50 oder 100 kg mehr ab als nötig?

wer fährt immer 10 km/h weniger als erlaubt damits bei einer Kontrolle keine Probleme gibt?


und ich hab nie gesagt, dass ich mich auf Deine Äußerungen beziehe, lies bitte oben wer da was zum Leergewicht geschrieben hat






..........und genau darum geht es ja ...........AB 7,5T GILT DAS Sonntagsfahrverbot...........so steht es im gesetz.
also gilt es bis 7,49t nicht................ Der Oberlehrer spricht, also zuhören!

WENN DU DAS NICHT VERSTEHEN WILLST,KANN DA KEINER WAS FÜR UND RECHTFERTIGT NICHT DAS
DU HIER LEUTE ANMACHST.

danke für dein verständniss............... Ja rotfl





Schon mal in die aktuelle StVO geschaut, Gesetzte könnenn sich ändern.

aktueller Wortlaut des § 30 Abs. 3(nicht komplett wiedergegben)

Zitat:
(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.



Also vor der Zahl 7,5 steht das das Wort "über", für mich heisst bei einem Fahrzeug mit 7,5 to ist man voll im grünen Bereich.
Nach oben
meier19
Bin neu hier
Bin neu hier


Mit dabei seit Ende 2012
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 4174 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 26.10.2012 07:39:39    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Und wenn der Führerschein, wie es ibei mir der Fall ist, nur das Lenken eines Lkw bis 7,5 t erlaubt, könnte man sich noch eine weitere Frage stellen. Ist nämlich ein für ein Gesamtgewicht von 7,5 t zugelassener Lkw überladen, wenn vielleicht auch nur wenig, so bedeutet dies doch das Lenken eines Fahrzeugs ohne Führerschein für die Gewichtsklasse. Dafür, dass nur das Überladen bestraft wird, spricht, dass es, wenn auch überladen, nicht um ein Fahrzeug einer höhern Kategorie geht. Ich weiss die rechtliche Lösung nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Team-Wildsau
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008
Wohnort: Hochborn
Status: Offline


Fahrzeuge
1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 26.10.2012 09:19:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Die Frage ist dann nur, ob man wehrend dem Sonn und Feiertags- Fahrverbot überladen noch weiter fahren darf?

_________________
Owner of the "Bastelbudenfred"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Kini
Unterirdisch!
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Neumarkt
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Kia Sorento 2.5 CRDi
BeitragVerfasst am: 26.10.2012 09:29:22    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wenn schon das KLeingedruckte lesen, dann aber alles:
Zitat:


(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.



Kini

_________________
"Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!

auf twitter von @haekelschwein


Kein Popel mehr.


Straßen sind Ausdruck unseres Unvermögens, eigene Wege zu finden!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
meier19
Bin neu hier
Bin neu hier


Mit dabei seit Ende 2012
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 4174 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 26.10.2012 11:06:47    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Habe grad zufällig einen (schweizerischen) Fahrlehrer getrofffen. Er meinte bestimmt, wenn einer mit einem Führerschein der Kategorie bis 3,5t ein Fahrzeug dieser Kategorie lenkt, das bei 3,7 t überladen ist, so werde er nur wegen Überladens bestraft, nicht aber wegen Lenken eines Fahrzeugs ohne (entsprechenden) Führerausweis.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
huebi
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2011
Wohnort: Eich
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Defender 110 CSW, 200 Tdi
BeitragVerfasst am: 26.10.2012 15:21:47    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ja, recht hat er. Die Fahrerlaubnis bezieht sich nur auf das zulaessige Gesamtgewicht und nicht auf das tatsaechliche Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Gleiches gilt fuer die Ordnungswidrigkeiten. Wenn der 7 1/2 Tonner sonntags ueberladen ist, ist er nur ueberladen und unterliegt nicht dem Sonntagsfahrverbot. Die Ueberladung bezieht sich auf das zulaessige Gesamtgewicht und nicht auf das Zuladungsgewicht.
Ich bin frueher oefters mit einem auf 7,5 Tonnen zGG zugelassenen 11 Tonner auch oefters Sonntags unterwegs gewesen. Das gab auf der Autobahn dann recht regelmaessig mal eine Kontrolle extra. rotfl
Richtig problematisch ist Sonntags auch der LKW-Defender mit Pferdeanhaenger hinten dran. Da das Sonntagsfahrverbot auch fuer "Anhaenger hinter LKWs" ohne irgendeine Gewichtseinschraenkung des LKWs gilt, wird's hier auch schnell teuer.

_________________
Das Leben ist zu kurz für schlechtes Werkzeug und "vernünftige" Autos.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
wayko
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2007
Wohnort: Scheyern
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. MB LAF 1113, EZ 81
BeitragVerfasst am: 30.10.2012 15:53:08    Titel:
 Antworten mit Zitat  

123 hat folgendes geschrieben:
siggi109 hat folgendes geschrieben:
xenon hat folgendes geschrieben:
nett, aber leider völlig unerheblich
hier gehts ums Sonntagsfahrverbot und da gilt "über 7,5 t" und da gibts nie und keinerlei Diskussionen
hats nie gegeben und wirds nie geben, eindeutiger als "über 7,5 t" geht nicht

alles andere ist nur überflüssig und verwirrend (und zudem sachlich falsch) - ich widerhole mich

und wer lastet im vorauseilenden Gehorsam 10 oder 50 oder 100 kg mehr ab als nötig?

wer fährt immer 10 km/h weniger als erlaubt damits bei einer Kontrolle keine Probleme gibt?


und ich hab nie gesagt, dass ich mich auf Deine Äußerungen beziehe, lies bitte oben wer da was zum Leergewicht geschrieben hat






..........und genau darum geht es ja ...........AB 7,5T GILT DAS Sonntagsfahrverbot...........so steht es im gesetz.
also gilt es bis 7,49t nicht................ Der Oberlehrer spricht, also zuhören!

WENN DU DAS NICHT VERSTEHEN WILLST,KANN DA KEINER WAS FÜR UND RECHTFERTIGT NICHT DAS
DU HIER LEUTE ANMACHST.

danke für dein verständniss............... Ja rotfl





Schon mal in die aktuelle StVO geschaut, Gesetzte könnenn sich ändern.

aktueller Wortlaut des § 30 Abs. 3(nicht komplett wiedergegben)

Zitat:
(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.



Also vor der Zahl 7,5 steht das das Wort "über", für mich heisst bei einem Fahrzeug mit 7,5 to ist man voll im grünen Bereich.


Richtig, genau dieser Punkt hat sich "letztens" geändert. Daher wurde mein Wohnmobil diesen Sommer auch auf 7500kg abgelastet und nicht auf 7490kg. Der alte 3er gilt ja schließlich auch bis einschließlich 7500kg...

Viele Grüße
Clemens
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
terranotom
Challenger
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Schwebheim
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Blaue Plakette - Wie in drei Würmer Namen bekommt man die denn??? VW T5 multivan
2. Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ? Völkl Apocalypse
3. Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ? Katarga Proto
4. Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ? Scott Spark 620
5. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern. U2450
6. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern. MB SK 3353AK
BeitragVerfasst am: 30.10.2012 17:15:21    Titel:
 Antworten mit Zitat  

hi,

dazu habe ich auch noch eine, rein theoretische, Frage: es steht doch "lastkraftwagen" dort... somit dürfte ich mit einen Womo, egal wie schwer (3,5 / 7,5 oder gar 4achser mit 32to), doch immer fahren, egal ob Wochen- oder Sonn-/Feiertag und nen Anhänger zieh ich wenns mit juckt auch noch straffrei hinterher - stimmt des noch? oder hab ich da was falsch abgespeichert?

_________________
Ciao

Tom

- wo ein TATRA da ein Weg - zumindest danach
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 30.10.2012 18:04:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ja für Womo keine Beschränkung, auch nicht für Zugmaschinen oder alles was noch als ein abgekürztes "sonstige Kfz" in der Zulassungsbescheinigung I oder Fahrzeugschein stehen hat.
Nach oben
Mudmaster
scheint zu gehen
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007


BeitragVerfasst am: 31.10.2012 09:37:48    Titel:
 Antworten mit Zitat  

huebi hat folgendes geschrieben:
Ja, recht hat er. Die Fahrerlaubnis bezieht sich nur auf das zulaessige Gesamtgewicht und nicht auf das tatsaechliche Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Gleiches gilt fuer die Ordnungswidrigkeiten. Wenn der 7 1/2 Tonner sonntags ueberladen ist, ist er nur ueberladen und unterliegt nicht dem Sonntagsfahrverbot. Die Ueberladung bezieht sich auf das zulaessige Gesamtgewicht und nicht auf das Zuladungsgewicht.
Ich bin frueher oefters mit einem auf 7,5 Tonnen zGG zugelassenen 11 Tonner auch oefters Sonntags unterwegs gewesen. Das gab auf der Autobahn dann recht regelmaessig mal eine Kontrolle extra. rotfl
Richtig problematisch ist Sonntags auch der LKW-Defender mit Pferdeanhaenger hinten dran. Da das Sonntagsfahrverbot auch fuer "Anhaenger hinter LKWs" ohne irgendeine Gewichtseinschraenkung des LKWs gilt, wird's hier auch schnell teuer.



Das is so nicht ganz richtig !

LKW bis 3,5 t mit Anhänger zu Hobby, Freizeit und Sportzwecken dürfen !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
muzmuzadi
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008
Wohnort: Großröhrsdorf
Status: Offline


Fahrzeuge
1. SUZUKI SAMURAI
2. Ex SUZUKI LJ 80
3. QEK Junior
BeitragVerfasst am: 31.10.2012 09:40:20    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ist aber noch nicht bundeseinheitlich geregelt.

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
janny142
Bin neu hier
Bin neu hier


Mit dabei seit Anfang 2014
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 31.01.2014 13:31:00    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Mudmaster hat folgendes geschrieben:

Das is so nicht ganz richtig !

LKW bis 3,5 t mit Anhänger zu Hobby, Freizeit und Sportzwecken dürfen !


Woher hast du denn das? Würde mich interessieren, ob das wirklich so ist..Hab mal ein bisschen recherchiert und nur diese Ausnahmen gefunden:

LKWs mit verderbliche Ware inklusive einer Beiladung von max. 10 Prozent anderer Waren bei Lieferung von
frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
leichtverderblichem Obst und Gemüse,
und die im Zusammenhang mit diesen Fahrten stehenden Leerfahrten,
Fahrten mit Fahrzeugen, die von Behörden im Verteidigungsfall oder bei einem inneren Notstand nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden,
der kombinierte Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 Kilometer,
der kombinierte Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometer gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),.
Darüber hinaus gibt es auch für Fahrzeug der Landes- und Bundespolizei, Straßenverwaltung und Straßendienste, Feuerwehr, Bundeswehr und NATO-Truppen sowie des Katastrophenschutzes Ausnahmen vom Wochenendfahrverbot. (http://www.bussgeldkatalog.org/strassenbenutzung/)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 31.01.2014 14:07:40    Titel:
 Antworten mit Zitat  

steht in den Runderlassen der meisten Länder

nur einige wenige unbelehrbare Länder haben das nicht gemacht

wenn ich recht erinnere vorwiegend welche aus der "Zone"

und die fallen spätestens in der zweiten Instanz mit ihrer Borniertheit auf die Schnauze
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> LKW Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5  Weiter =>
Seite 3 von 5 Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen || Nach oben
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Forensicherheit

12786 Angriffe abgewehrt

Zeit für Seitenerstellung: 0.268  Sekunden 

Software: phpBB © phpBB Group :: Extensions: flashman.TV :: Impressum + Rechtliches :: Datenschutzerklärung :: Das Team im Überblick :: Filter- und PN-Ignorier-Einstellungen