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Sonntagsfahrverbot

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meier19
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...und hat diesen Thread vor 4173 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 24.10.2012 20:50:07    Titel: Sonntagsfahrverbot
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Liebe Forumsangehörige

Mein als Veteranenfahrzeug geltender 8x8 mit einem im Fahrzeugausweis eingetragenen Gesamtgewicht von 7500 kg unterliegt, weil über 3500 kg, dort dem Sonntagsfahrverbot. Wie verhält es sich in Deutschland? 7500 kg ist ja nicht ein über 7500 kg liegendes Gewicht. Und ist dieser Lkw vom Sonntags- und Nachtfahrverbot in Deutschland jedenfalls ausgenommen, wenn ich im Ausweis ein Gesamtgewicht von 7499 kg eintragen lasse? Für hilfreiche Antwort danke ich im Voraus.

Freundliche Grüsse
meier19
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Henning
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BeitragVerfasst am: 24.10.2012 20:54:15    Titel:
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§30 StVO

Zitat:
(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für


Sofern du keinen Anhänger mitführst, betrifft dich das Fahrverbot nicht Vertrau mir

Was für ein 8x8 bleibt unter 7,5t zul. Ges.Gew. Unsicher

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Gruß ........................
Henning
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Kini
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BeitragVerfasst am: 24.10.2012 20:59:33    Titel:
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Welcher 8x8 bleibt unter 7,5 t Leergewicht? Unsicher


Kini

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meier19
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...und hat diesen Thread vor 4173 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 24.10.2012 21:07:22    Titel:
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Hallo Henning

Vielen Dank für die rasche und hilfreiche Antwort. Der Saurer 8M von 1942 - militärisch Typ M8 - hat ein Gesamtgewicht von 10910 kg. Da das Leergewicht 7140 kg beträgt und die Nutzlast also 3770 kg, kann der Wagen auf 7500 kg abgelastet werden, womit zwar nur noch eine Nutzlast von 360 kg verbleibt, was für ein Veteranenfahrzeug aber genügt und in der Schweiz ermöglicht, das Fahrzeug mit einem erleichterten Lkw-Ausweis zu lenken - und was zudem, wie ich nun erfahren habe, den Vorteil hat, dass er in Deutschland dem Sonntagsfahrverbot nicht unterliegt.

Freundliche Grüsse
meier19
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Kini
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BeitragVerfasst am: 24.10.2012 21:20:50    Titel:
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Wieda wos g'lernt!


Kini

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Mudman
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BeitragVerfasst am: 24.10.2012 21:36:10    Titel:
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wie Leergewicht?,es gilt das zulässige Gesamtgewicht Leute.
es sei denn es ist als zugmaschine mit Hilfsladefläche zugelassen,dann siehts anders aus

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Kini
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1. Kia Sorento 2.5 CRDi
BeitragVerfasst am: 24.10.2012 21:38:09    Titel:
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Wenn aber Leergewicht schon >7500 kg, dann ist eine Ablastung <7500kg nur seeehr schwer möglich... Hau mich, ich bin der Frühling


Kini

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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 06:48:27    Titel:
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meier19 hat folgendes geschrieben:
Hallo Henning

kann der Wagen auf 7500 kg abgelastet werden, meier19


7499 und du hast kein Sonntagsfahrverbot. YES
Solltest das Ding aber vorher mal für Dich wiegen lassen, dass es nachher keine bösen Überraschungen gibt. Fahrzeugangaben passen oft nicht und bei 360 kg Nutzlast bleibt da wenig Spielraum.
Am Ende kannst Du nichtmal Volltanken oder einen Beifahrer mitnehmen Hau mich, ich bin der Frühling

Gruß Klingel

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meier19
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 07:06:20    Titel:
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Ich habe den Wagen gewogen. was ein Leergewicht von 6910 kg ergab (bei einem Leergewicht von 7140 kg gemäss Fahrzeugausweis). Dies erfolgte ohne Zubehör wie Schneeketten, Seilwinden-Umlenkrollen, zusätzliche Drahtseile, Verankerungswerkzeug, Reservekanister, etc., und ohne Fahrer und Beifahrer. Durch Weglassen von weiterm Zubehör könnte das Gewicht nochmals etwas verringert werden. Aber: stehst du auf dem Standpunkt, dass ein Lkw in Deutschland mit einem Gesamtgewicht von 7499 kg dem Sonntagsfahrverbot nicht unterliegt, wohl aber mit einem solchen von 7500 kg? Gruss meier19
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 07:54:12    Titel:
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meier19 hat folgendes geschrieben:
dass ein Lkw in Deutschland mit einem Gesamtgewicht von 7499 kg dem Sonntagsfahrverbot nicht unterliegt, wohl aber mit einem solchen von 7500 kg?

Genau so ist das deshalb hat in D ein 7,5 t LKW ein zul. GG. von 7490 kg.

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 08:07:25    Titel:
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meier19 hat folgendes geschrieben:
Der Saurer 8M von 1942 - militärisch Typ M8 - hat ein Gesamtgewicht von 10910 kg. D


Saurer Love it Love it Love it Love it Love it Love it


Ich liebe die Marke Saurer!
Diese Woche stand bei unserem Karosseriemech in Burgdorf einen M8, im Saurermuseum in Arbon kann man auch einen bestaunen und anfassen / besteigen.

Kannst mal einige Bilder mache und was über das Fahrzeug schreiben?
Saurer war ja zu dieser Zeit führend in Sachen Motorenbau. Gerade was die Dieseldirekteinspritzung anbelangt waren sie führend.

Beim M8 fand ich die Achs- / und Federkonstruktion sehr interessant - wenn ich es noch recht im Kopf habe sind die Achsen über Hebel mittels liegenden Federn geführt.


Gruss Stephu
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meier19
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...und hat diesen Thread vor 4173 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 25.10.2012 09:06:50    Titel:
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Ich habe mich beim hiesigen Strassenverkehrsamt erkundigt. Danach kann ich den Wagen ohne weiteres auf 7499 kg ablasten lassen. Dann bin ich auf der sichern Seite und muss mich nicht mit der Auslegung des Worts "über" (7500 kg) weiter auseinandersetzen. Vielen Dank allen, die mir dazu weiter geholfen haben. Nähere Angaben zum Fahrzeugtyp wären ein Thema für einen neuen Beitrag, worauf ich bei Gelegenheit gern zurück komme.

Im vorliegenden Zusammenhang wäre aber etwas anderes noch von Interesse. Wie lauten die Regelungen in andern Ländern, wobei es mir hauptsächlich ginge um Österreich, Frankreich, Belgien, Holland, Italien und Grossbritannien. Gilt dasselbe wie in Deutschland? Also unter 7,5 Tonnen kein Sonntags- und Nachtfahrverbot?

Gruss meier19
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Henning
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 10:06:28    Titel:
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meier19 hat folgendes geschrieben:
Wie lauten die Regelungen in andern Ländern, wobei es mir hauptsächlich ginge um Österreich, Frankreich, Belgien, Holland, Italien und Grossbritannien. Gilt dasselbe wie in Deutschland? Also unter 7,5 Tonnen kein Sonntags- und Nachtfahrverbot?

Gruss meier19


Österreich
Fahrverbot an Samstagen zwischen 15 und 24 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 0-22 Uhr für Lkw, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit über 7,5t zGG.

Frankreich
Fahrverbot fuer Lkw mit über 7,5t zGG auf dem gesamten Strassen- und Autobahnnetz von Samstag bzw. Vorfeiertag 22 Uhr bis Sonntag bzw. Feiertags 22 Uhr.

Belgien
Kein Fahrverbot für LKW

Holland
Kein Fahrverbot für LKW

Italien
Fahrverbot für Lkw über 7,5t zGG und Lkw mit Anhängern an Sonntagen (Januar bis April/ Nov. bis Dez.) von 8-20 Uhr und (Mai bis Sept.) von 7-24 Uhr auf dem gesamten Strassennetz.

Grossbritanien
Fahrverbot für Lkw über 16,5t zGG im Grossraum London auf allen Strassen mit Ausnahme von Autobahnen von Samstag 13 Uhr bisMontag 7 Uhr. Ein Nachtfahrverbot gilt in diesem Bereich von 21 bis 7 Uhr.

Quelle: http://www.acal.lu/ger/fahrverbot/227/

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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 12:37:00    Titel:
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Oben gabs die korrekte Antwort mit Zitat aus der Vorschrift: "... über 7,5 t..."

über !!!!!! das heißt über und nicht gleich oder weniger, also mehr als 7,5 t, also zum Beispiel 7,51t oder 9 t zulässigen Gesamtgewicht

und auch nicht tatsächliche Gesamtmasse sondern zulässige

und da gips auch nichts aber gar nichts auszulegen am Wort "über" - so ein Dünnpfiff


Was soll das Gesülze mit 7,49 t und so weiter?

Überflüssig und falsch - könnt ihr nicht lesen oder einfach nur rumlabern wollen?
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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 12:41:25    Titel:
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Mit dem falschen Fuß aufgestanden?

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