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Chief of GORM
Mit dabei seit Mitte 2007 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4276 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. G55 AMG meins! 2. 300GE meiner Frau 3. 280GE Jacky Ickx Dakar 4. U 1300L Capito Dakar 5. Holder B18 nix Dakar, VW Iltis Dakar |
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Verfasst am: 13.08.2012 22:55:07 Titel: Licht die II. !! |
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Licht die II: !!! Aus gegebenen Anlass hier der Hinweis (Auszug Regelwerk GORM 24h) ... :
Jeder ATV Fahrer muss zusätzlich zwei funktonierende, bateriebetriebene „Fahrradblinklichter" mitühren. Eines auf dem Rücken (oder Helm) und eines am der Heck der Maschine.
Es wird extra noch einmal darauf hingewiesen, dass die Strecke nur teilweise ausgeleuchtet ist! Dem Veranstalter ist es freigestellt, mangelhaf beleuchtete Fahrzeuge aus dem Rennen zu nehmen.
Zur StVzO (Autos) gehört auch mindestens eine Nebelschlussleuchte (maximal 2) auch als Staublicht beschimpft. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. roten G 2. schwarzen G 3. JCB 525-50 4. noch reichlich |
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Verfasst am: 14.08.2012 07:47:53 Titel: |
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Zitat: | Zur StVzO (Autos) gehört auch mindestens eine Nebelschlussleuchte (maximal 2) auch als Staublicht beschimpft.
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An PKW erst ab Baujahr 1991, laut StVzO.
Gillt das jetzt nur für die Quads oder müssen an den PKW jetzt auch welche dran sein?
Gruß
Michael | _________________ Zerstöre deine Freude an dem, was du bereits besitzt, nicht dadurch, dass du nach Dingen verlangst, die du nicht hast; aber erinnere dich daran, dass das, was du heute besitzt, einmal zu den Dingen gehörte, die du dir erhofft hast.
Epicur |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2011 Wohnort: Übersee Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ...im moment keine |
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Verfasst am: 14.08.2012 08:44:29 Titel: |
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der war gut... soll ich dir die Antwort schon mal verraten?? Hab die gleiche Frage auf FB gestellt. | _________________ Besucht uns auf Facebook |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 14.08.2012 08:51:33 Titel: |
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Wenn laut Reglement die Pkw Beleuchtung gem. StVZO haben müssen, heisst das, dass Pkw mit Bj. vor 1991 eben keine Nebelschlussleuchte brauchen. So steht es im Reglement.
Wenn der Veranstalter nun meint, das Reglement drei Tage vor dem Rennen schnell ändern zu müssen, dann spricht das nicht für eine professionelle Organisation. Das Reglement ist ja immer auch Teil der Überlegung, ob jemand überhaupt mitfährt. Wenn es da keine Verlässlichkeit gibt, dann ist Manipulationen Tür und Tor geöffnet. Ich stelle mir gerade vor, dass drei Tage vor Rennstart das Reglement geändert wird von "Kurzzeitkennzeichen" auf "Dauerzulassung"...
Ob ein Staublicht/Nebelschlussleuchte sinnvoll ist, darüber kann man streiten. Bei der Baja 300 waren die Staublichter nicht wirklich nötig. Abgesehen davon waren bei der Baja 300 weisse Lichter vorgeschrieben, bei der GORM sollen es jetzt rote sein. Noch ein paar Rennen und ich habe einen Christbaum am Heck...
Deutlich sinnvoller wäre es, Scheinwerfer zuzulassen, die die Strecke auch wirklich ausleuchten und nicht Beleuchtung nach StVZO einzufordern. | |
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Le gerbil plus bleu
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Chasing Llamas
| Fahrzeuge 1. Taxi 2. Toyota LeihCruiser |
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Verfasst am: 14.08.2012 09:46:11 Titel: |
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Dirty Duck hat folgendes geschrieben: | Deutlich sinnvoller wäre es, Scheinwerfer zuzulassen, die die Strecke auch wirklich ausleuchten und nicht Beleuchtung nach StVZO einzufordern. |
Inhaltlich sicherlich sinnvoll.
Realistisch???
| _________________ Schwanz haben reicht nicht,
Fux muß man sein!
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. roten G 2. schwarzen G 3. JCB 525-50 4. noch reichlich |
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Verfasst am: 14.08.2012 20:17:46 Titel: |
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Und wo bleibt die klärende Information?
Gruß
Michael | _________________ Zerstöre deine Freude an dem, was du bereits besitzt, nicht dadurch, dass du nach Dingen verlangst, die du nicht hast; aber erinnere dich daran, dass das, was du heute besitzt, einmal zu den Dingen gehörte, die du dir erhofft hast.
Epicur |
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Chief of GORM
Mit dabei seit Mitte 2007 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4276 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. G55 AMG meins! 2. 300GE meiner Frau 3. 280GE Jacky Ickx Dakar 4. U 1300L Capito Dakar 5. Holder B18 nix Dakar, VW Iltis Dakar |
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Verfasst am: 14.08.2012 21:31:36 Titel: |
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Wir haben da wenn es weiterhin nicht regnet ggf. ein Staubproblem alle Autos die keine Nebelschlussleuchte haben müssen sicherheitshalber mit einem Dauerrotlicht (Notfalls Fahrradblinker) ausgerüstet sein.
das Nebelschlussleuchte erst (StVo) seit 1991 Pflicht war ist eine Regelwerkslücke die wir 2013 ändern werden. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. roten G 2. schwarzen G 3. JCB 525-50 4. noch reichlich |
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Verfasst am: 14.08.2012 21:57:15 Titel: |
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Und das teilt ihr so mal eben kurz vor Anreise mit? Ich hoffe ihr habt zu realistischen Preisen welche vorrätig.
Dummerweise haben die aber kein E Prüfzeichen.
Gruß
Michael | _________________ Zerstöre deine Freude an dem, was du bereits besitzt, nicht dadurch, dass du nach Dingen verlangst, die du nicht hast; aber erinnere dich daran, dass das, was du heute besitzt, einmal zu den Dingen gehörte, die du dir erhofft hast.
Epicur |
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Chief of GORM
Mit dabei seit Mitte 2007 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4276 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. G55 AMG meins! 2. 300GE meiner Frau 3. 280GE Jacky Ickx Dakar 4. U 1300L Capito Dakar 5. Holder B18 nix Dakar, VW Iltis Dakar |
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Verfasst am: 14.08.2012 23:35:58 Titel: |
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Für Rücklichter war bei der GORM E-Zeichen noch nie Vorschrift. | |
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Vertikalzeppelin, erdgebunden
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105 2. Mercedes ML400cdi 3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG 5. Air Patrol 2.0 Rallye |
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Verfasst am: 14.08.2012 23:41:09 Titel: |
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Jörg, das würde sich aber mit der Aussage beißen, dass die Fahrzeuge zulassungsfähig sein müssen. Und während Fahrzeuge mit LED Bars als zulassungsfähig sind, sind sie es mit realen Rückleuchten ohne e-Kennzeichnung nicht. Aber egal, das fiel mir nur grade auf. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Schortens Status: Verschollen
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Verfasst am: 15.08.2012 08:01:24 Titel: |
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flashman hat folgendes geschrieben: | Jörg, das würde sich aber mit der Aussage beißen, dass die Fahrzeuge zulassungsfähig sein müssen. Und während Fahrzeuge mit LED Bars als zulassungsfähig sind, sind sie es mit realen Rückleuchten ohne e-Kennzeichnung nicht. Aber egal, das fiel mir nur grade auf. |
Zulassungsfähig würde auch für die meisten Fahrzeuge Startverbot bedeuten insbesondere auch für "Victory" oder das Hummer Team. | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 15.08.2012 08:09:01 Titel: |
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Das GORM-Reglement schreibt nichts von Straßenzulassung oder der Fähigkeit dazu, sondern lediglich von einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Da der Strecke zur technischen Abnahme über öffentliche Straßen führt, ist entsprechend eine Zulassung notwendig, d.h. Dauerzulassung, Kurzzeitkennzeichen oder rote Nummer.
Damit beschränkt sich die Voraussetzung auf eine "allgemeine Verkehrssicherheit", sprich Bremsen, Blinker, Hupe und Licht müssen funktionieren und außen darf die Karre keine scharfen Kanten haben. | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Ilsede
| Fahrzeuge 1. Mercedes G Tdi 2. Jeep -Mog 3. Defender 90 4. Jeep Grat 5. VW Passat 3B Tdi 6. VW LT 35 |
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Verfasst am: 15.08.2012 08:50:05 Titel: |
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Ihr schafft es noch, ne dicke welle loszutreten...
solche diskussionen sind nicht gerade hobby-fördend.
lasst es doch mal gut sein! | _________________
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Verdienter Held der Arbeit
Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: Bruckmühl Status: Offline
| Fahrzeuge 1. rasender Campingstuhl mit Flügeln 2. Ovlov 3. Dnepr MT11 4. Honda Transalp 5. ½ Y60 6. ¼ DiscoIV8 |
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Verfasst am: 15.08.2012 09:28:30 Titel: |
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EikeH hat folgendes geschrieben: | Ihr schafft es noch, ne dicke welle loszutreten...
solche diskussionen sind nicht gerade hobby-fördend.
lasst es doch mal gut sein! |
Eben. Stillschweigend weiß doch wohl jeder, warum das so ein etwas wirre Regelung mit den E-Prüfzeichen ist, Sponsorsache. Ist aber m.E. auch legitim, nur mit Sponsoren ist so eine Veranstaltung möglich.
Jetzt aber mit aller Gewalt Lücken im Reglement ausdiskutieren zu wollen obwohl auf der Hand liegt wie es gemeint ist und ungerechte Behandlung zu sehen macht nur Ärger, vor allem lange BEVOR das Rennen stattfindet - lustigerweise reden da diejenigen am meisten, die generell auch strengere Klasseneinteilungen wünschen. Spätestens dann frage ich mich, ob man nicht lieber Jurist hätte werden sollen, da gehört das kleinliche Zerfieseln von Texten zum Alltag.
Im Endeffekt wird das kaum rennentscheidend sein, welche Lampen man drauf hat. | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 15.08.2012 10:39:35 Titel: |
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Ich bin Jurist (naja, zumindest hab' ich mal Jura studiert), da gehört das Zerfieseln dazu. | |
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