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dB Killer bei Akrapovic Auspuff Anlage

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dirtsurfer110
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...und hat diesen Thread vor 4376 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 09.05.2012 23:17:57    Titel: dB Killer bei Akrapovic Auspuff Anlage
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Halllloooo hab mir jetzt ne anlage von Akrapovic gekauft für meiner 2009er CRf 250 r.

hab sie heute montiert und ja....der spruch ist schon um einiges besser, jedoch nicht wirklich lauter..
jetzt wollte ich fragen ob mir wer sagen kann wo ich da die db Killer finden kann falls welche vorhanden sind?

cheerz und vioelen dank

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 09.05.2012 23:31:26    Titel:
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Welche Anlage genau, Akrapovic-Teilenummer?

Bei den neueren Akrapovic sitzt in der Endkappe ein Seegerring, den musst Du rausprökeln um den DB-Eater entnehmen zu können. Oder eine Schraube unter einer Blindkappe an der Unterseite der Endkappe, die den Eater hält. So ist es bei meiner Duke, da musste ich nämlich auch etwas "modifizieren" damit die Nachbarschaft weiß, wo der Bartl den Most herholt Ätsch
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Blackzxr
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BeitragVerfasst am: 10.05.2012 20:56:43    Titel:
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viel spass mit den Bullen....wenn man sich ne Akrop. leisten kann, dann sicher auch die strafe und punkte die man sich da einhandelt,wenn du pech hast zerschneiden sie den Topf beim TüV und du bekommst ihn in ersatzteilen wieder ohne entschädigung wenn sie feststellen das du sie manipuliert hast...............
Hau mich, ich bin der Frühling

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ja ok,ist kein echter Jeep....aber aus den Pressplatten eines Jeeps gemacht... und er war geil....
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 10.05.2012 21:25:22    Titel:
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Blackzxr hat folgendes geschrieben:
wenn du pech hast zerschneiden sie den Topf beim TüV und du bekommst ihn in ersatzteilen wieder ohne entschädigung wenn sie feststellen das du sie manipuliert hast... Hau mich, ich bin der Frühling


Um es auf bayrisch zu sagen: Schmarrn.

Nenn mir doch mal bitte die entsprechende Rechtsgrundlage, auf deren Basis der TÜV oder die Polizei meinen Auspuff zersägen sollten....selten so gelacht. Wenn ich angehalten werde sage ich "jo, der ist draußen" und fertig. Da gibts keinerlei Handhabe ein Sachverständigengutachten einzufordern (was obendrein erstmal ein Richter anordnen müsste, kein "Handlanger" wie die Polizei).

Fahren ohne db-Eater ist seit Anfang 2007 als Konsequenz der Umstellung auf die FZV lediglich eine Owi die mit 25,- € belegt ist. Einige ganz gewiefte Polizisten haben es dann mit "Untersagung der Weiterfahrt" versucht (weil sofortige Stillegung mit Begründung "BE erloschen" nicht mehr geht), dagegen haben betroffene Biker geklagt und bisher ausnahmslos Recht bekommen.

Dann gabs Ende letzten Jahres den Versuch im Bundesrat, den Bußgeldtatbestand "Erlöschen der BE" wieder zu reanimieren, erfolglos.

25€ und fertig.
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 10.05.2012 23:17:09    Titel:
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Nope, stimmt nicht. Grad Schalldruck, ugs. Lautstärke, is eine der wenigen Sachen, bei denen die BE nach wie erlischt. Dagegen haben schon n paar geklagt, das stimmt, allerdings entsprechend erfolglos. Du bist da bei 90 € + 3 Punkten dabei. Und die Weiterfahrt is tatsächlich beendet. N Gutachten wegen fehlendem DB-Eater is allerdings tatsächlich Schmarrn. Ein Zerstören etc. von Endtöpfen findet dabei auch nicht statt.

Und jetzt kommt mir nicht mit ausdiskutieren etc., ich verdien damit mein Geld. Allein heute hatte ich das drei mal... Und ich war schon zigmal wegen solchen Sachen vor Gericht als Polizist und hab noch nie "verloren"! (als ob das n Wettkampf wär...)

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basticsl
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BeitragVerfasst am: 11.05.2012 07:42:57    Titel:
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Also ich hab jetz keine Lust einen ewigen text hier rein zu schreiben aber mir wurde schon mal nach der Beschlagnahmung vom Auto der Endschalldämpfer zerschnitten, und das war rechtens.
Allerdings lag da der Verdacht vor dass der ESD innen manipuliert ist, und nich dass der db-Killer draußen ist, könnte n Unterschied sein.

Gruß

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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 11.05.2012 08:26:07    Titel:
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Wenn der Verdacht besteht, dass im Endtopf manipuliert ist und ein Richter sowas anordnet, dann logisch. Aber nich wegen nem fehlenden DB-Eater.

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BeitragVerfasst am: 11.05.2012 09:18:00    Titel:
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Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Du bist da bei 90 € + 3 Punkten dabei.


Ich mag Deine Kompetenz als Polizist wirklich nicht in Frage stellen, aber Bußgeld wegen erloschener BE wegen Auspuff gibt es m.M.n. nur für zulassungsfreie Fahrzeuge...in diesem Fall die Leichtkrafträder.

Ich fänds auch interessant wie es zur Beschlagnahmung des Autos gekommen ist...vermutlich war da "mehr" als eine Verkehrskontrolle? Unsicher
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mawo
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BeitragVerfasst am: 11.05.2012 09:22:50    Titel:
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Mal ganz davon ab....
Muss es denn sein den DB eater auszubauen ?
Leistungsmäßig ist das, außer im Wettbewerb, unrelevant.

Und diese "Laut ist IN" Sepzis wundern sich dann wenn in der Bevölkerung keiner gut auf uns Moppedfahrer zu sprechen ist.
Und wer leidet unter diesen wenigen Idioten (sorry)... die ganzen Motorradfahrer.

DB eater raus...okay...aber nur auf Renn/Cross/Wettbewerbs/-strecken.

Und die Akra Anlage hört sich doch auch mit DB eater gut an.

Meinetwegen können Sie für solch Unsinn viel höhere Strafen & Punkte aufrufen.

Meine Meinung !
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 11.05.2012 09:38:56    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Du bist da bei 90 € + 3 Punkten dabei.


Ich mag Deine Kompetenz als Polizist wirklich nicht in Frage stellen, aber Bußgeld wegen erloschener BE wegen Auspuff gibt es m.M.n. nur für zulassungsfreie Fahrzeuge...in diesem Fall die Leichtkrafträder.

Ich fänds auch interessant wie es zur Beschlagnahmung des Autos gekommen ist...vermutlich war da "mehr" als eine Verkehrskontrolle? Unsicher


Nein, tut mir leid, da liegst Du falsch. Gilt für alle Kraftfahrzeuge. Zulassungsfreie weden lediglich über einen Auffangparagraphen der StVO geahndet, weil sie ja nicht der StVZO unterliegen, der Rest wird über die StVZO geahndet. Das ist der geringe Teil, der nicht von der FZV betroffen und erhalten geblieben ist.

Auszug aus der StVZO:

Zitat:
§19 StVZO: Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


übrigens sagt Absatz 5:

Zitat:
(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen.


Damit wäre dann z.b. auch die Unterbindung der Weiterfahrt gedeckt, wenn der DB-Eater nicht mitgeführt wird und vor Ort wieder montiert werden kann.

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BeitragVerfasst am: 11.05.2012 09:55:42    Titel:
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Okay, mein Fehler, ich hab da was falsch wiedergegeben. Hab nun extra im Beck nachgeschlagen; die beziehen sich auf den Unterschied zwischen "zulassungspflichtig" und "betriebserlaubnispflichtig", was bei gleicher "Tat" (Auspuff zu laut) unterschiedliche Verwarn- / Bußgelder nach sich zieht Smile
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 11.05.2012 10:03:55    Titel:
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Euer Wunsch sei mir Befehl Passiert, is ja kein Thema. Freut mich ja, wenn ich hier was einbringen kann was vielleicht dem einen oder anderen hilft.

Ich hab ja auch nich die Weisheit mit Löffeln gefressen und täusch mich ab und an. Aber das is mein Spezialgebiet, da kenn ich mich schon halbwegs aus. (was auch nicht heisst, dass ich zwangsläufig immer richtig liege oder gar alles immer erkenne... Ätsch )

Dass sowas immer ne Einzelfallentscheidung ist, es sowohl auf die Umstände, die betroffenen Personen und dem Umbau ankommt, was am Ende dabei rauskommt, is ja auch klar. Es gibt Kollegen, die streng nach Vorschrift handeln und es gibt Kollegen, die den gesunden Menschenverstand einsetzen. Genauso wie das beim Gegenüber auch ist. Sind eben alles Menschen. Ja

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BeitragVerfasst am: 11.05.2012 23:29:57    Titel:
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Servus!

Bei der Race-Line musst du nur am Endschalldämpfer die Schlusskappe abnehmen und dann die eine Imbusschraube lösen und das Röhrl rausziehen! Bin auch immer so gefahren (nur Wettbewerb), ist dann aber mächtig laut, wenns nicht die Doppelauspuffanlage ist!

lg
Tom
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BeitragVerfasst am: 13.05.2012 11:31:49    Titel:
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Serwus grüß euch...wollte da jetzt keine Streiterei auslösen..ich darf damit fahren, da ich ja nur mx fahre also nix auf der strße verloren habe..:)

es is die anlage für die 2009er honda crf250 r
DOPPELAUSPUFF!!!!

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BeitragVerfasst am: 13.05.2012 11:38:41    Titel:
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Wieso? Hat doch auch keiner gestritten?!? Tröst

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