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GORM 2012 Regelwerk jetzt auch hier!
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sandmaster
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012 11:31:16    Titel: GORM 2012 Regelwerk jetzt auch hier!
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Reglement German Off Road Masters 2012
1. Zugelassene Fahrzeuge
1.1 Klasse T2 (Geländewagen Serie)
Mindestgewicht 750 kg, Reifen und Felgen sowie die Stoßdämpfer und Federn dürfen von der serie abweichen. Pro Rad sind zwei Stoßdämpfer zulässig, ein Stoßdämpfer pro Rad muss an den Original-Stoßdämpferaufnahmen verbaut sein. Für den zweiten maximal gleich großen Stoßdämpfer darf eine Aufnahme gebaut werden. Das Verstärken der Stoßdämpferaufnahmen ist erlaubt. Der Tausch der Federn ist erlaubt, die Federaufnahmen müssen die Originalen sein, diese dürfen auch verstärkt werden, aber die Baulage darf nicht verändert werden. Dabei dürfen diese Teile aber nur an Aufnahmen befestigt sein, die in Größe und Lage den Originalen entsprechen. Keine größeren oder in der Länge versetzten Aufnahmen (der Federweg darf nicht durch Veränderung der Position der Aufnahmen verlängert werden und es dürfen keine Aufnahmen für größere Stoßdämpfer verbaut werden), keine Kunststoffkarosserieteile, kein Plexiglas. Motor und Getriebe müssen in serie mindestens 500-mal in den Fahrzeugtyp verbaut worden sein. Zwei Sitzplätze nebeneinander sind vorgeschrieben, Überrollbügel und 3-Punkt-Gurte sind ebenfalls Vorschrift. Jede Sicherheitsausstattung (Käfig, Sitze, Gurte, Feuerlöschanlage etc.) ist zulässig Zusatztanks, Halterungen für zusätzliche Reserveräder und Werkzeug sind zulässig, ebenso Halterungen für Navigationsgeräte. Das Ausbauen der Originalsitze, des Himmels und der Teppiche sowie aller Innenteile ab der B-Säule und unterhalb der Sitzfläche ist erlaubt. Alle anderen Teile des Serienfahrzeugs (Verkleidungen, Scheiben vorne) müssen im Auto verbaut bleiben! Das Lenkrad darf getauscht werden. ABS, ESP und Airbags dürfen stillgelegt werden. Weitere Veränderungen sind nicht zulässig.
1.2 Klasse T1 (Geländewagen verbessert)
Hier starten alle Geländewagen, die stärker als in Klasse T2 erlaubt verändert sind. Überrollkäfig, 4–Punkt-Gurte undSportsitze sind Vorschrift. 750 kg Mindestgewicht. Zwei Sitzplätze nebeneinander sind vorgeschrieben.
1.3 Klasse T3 (Buggy / UTV)
Hier starten Fahrzeuge unter 750 kg Gewicht, Mindestgewicht 400 kg. Überrollbügel, 4–Punkt-Gurte und Sportsitze sind Vorschrift.
1.4 Abmessungen / Gewicht
T2 maximal 200 cm breit und 3500 kg schwer
T1 maximal 230 cm breit und 3500 kg schwer
1.5 Klasse T4 (LKW)
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Leegewicht. 3-Punkt-Gurte, Überrollbügel und 2 Feuerlöscher (je 2 kg) sind Vorschrift.
1.6 Klasse Q (ATV/Quad)
Q1 Quad, 2x4, Mindestgewicht 75 kg
Q2 Allradantrieb, Mindestgewicht 150 kg
1.7 Sonstiges
Es sind nur Fahrzeuge mit Radantrieb erlaubt. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist notwendig. Motorleistungssteigerung ist erlaubt. Alle Fahrzeuge (außer Klasse E und Q1) müssen über mindestens einen Rückwärtsgang verfügen. Beleuchtung gemäß StVO ist Vorschrift, alle verbauten Scheinwerfer benötigen ein „E“-Prüfzeichen.
2.0 Reifen
Nur mit E-Kennzeichnung zugelassene Reifen (Reifen mit Straßenzulassung) oder Reifen mit FIA-Zulassung.
3.0 Spritzschutzlappen
An allen Rädern sind Spritzschutzlappen Vorschrift. Diese müssen die gesamte Reifenbreite abdecken und mindestens bis zur Radnabe herunterragen.
4.0 Brandschutz
Alle Fahrzeuge (T1 - T4) müssen mit zwei zugelassenen Feuerlöschern (2 kg) ausgerüstet sein, die in Griffnähe von Fahrer und Beifahrer montiert sein müssen. Alternativ reicht ein Feuerlöscher (2 kg), wenn eine Feuerlöschanlage vorhanden ist.
5.0 Schutzkleidung
Alle Teilnehmer müssen während des Wettbewerbs FIA oder ECE zugelassene Helme tragen. Festes Schuhwerk ist vorgeschrieben (keine Sandalen oder Schlappen). In den Klassen Q und E sind Moto-Cross-Stiefel, Handschuhe, Rückenprotektor, Schulter- und Knieschutz und Helm nach ECE-Norm mit Visier oder Schutzbrille sowie Ellenbogenprotektoren Pflicht.
6.0 Überrollschutz
Für alle Fahrzeuge sind Überrollbügel Pflicht (Minimalumfang A- und B-Säule in den Klassen T1 und B-Säule in den Klassen T2, T3, T4).
7.0 Crew
Es sind zwei Personen (Fahrer und Beifahrer) pro Fahrzeug zugelassen (T4 3 Personen, Q/E eine Person).
8.0 Pflichtaufkleber
Das Aufkleben der GORM Sponsoraufkleber (Blendschutz Windschutzscheibe, Startnummer Türen) ist vorgeschrieben, Fahrzeuge ohne Aufkleber werden disqualifiziert. Die Teilnehmer verpflichten sich mit Abgabe der Nennung, die Werbung der Sponsoren, die die Veranstaltung unterstützen, nach GORM Beklebeplan an ihren Fahrzeugen zu befestigen. Die Flächen sind dafür frei zu halten, Eigenwerbung bzw. auch Konkurrenzwerbung ist zulässig und bedarf keiner Absprache mit dem Veranstalter.
8.1 Startgeld
T1 & T2 Geländewagen:
Einschreibung pro Fahrzeug (1 Fahrer / 1 Copilot): 400 €, Einschreibung für jeden weiteren Fahrer: 200 € (Maximal 4 Fahrer pro Fahrzeug), Einschreibung für jeden weiteren Copiloten: 50 € (maximal 4 Copiloten pro Fahrzeug)
T3 Buggy / UTV Bis 750 kg:
Einschreibung pro Fahrzeug (1 Fahrer / 1 Copilot): 300 €, Einschreibung für jeden weiteren Fahrer: 150 € (maximal 4 Fahrer pro Fahrzeug), Einschreibung für jeden weiteren Copiloten: 50 € (maximal 4 Copiloten pro Fahrzeug)
Q1+ Q2 Quad + ATV:
Einschreibung pro Fahrzeug (1 Fahrer): 100 €, Einschreibung für jeden weiteren Fahrer: 100 € (maximal 4 Fahrzeuge/Fahrer-Team)
T4.1 T4.2 LKW:
Einschreibung pro Fahrzeug (1 Fahrer / 1 Copilot): 500 €, Einschreibung für jeden weiteren Fahrer: 200 € (maximal 4 Fahrer pro Fahrzeug), Einschreibung für jeden weiteren Copiloten: 50 € (maximal 8 Copiloten pro Fahrzeug)


9.0 Ehrenpreise
Die Sieger jeder Veranstaltung erhalten Ehrenpreise.
10.0 Pflichtausrüstung:
PKW / LKW Verbandskasten, Schekel, Bergegurt (min. 9 Meter), zwei Abschleppösen (vorn und hinten am Fahrzeug). Zugelassene Sitze und Sicherheitsgurte, mindestes 3-Punkt-Gurte (T1 mindestens 4-Punkt-Gurte). Überrollbügel (T2-T4), Überrollkäfig (T1) angelehnt in der Konstruktion wie FIA – Empfehlung Apendex J. Mindestens ein passendes Reserverad. Alle Teile im Fahrzeug müssen so verstaut und gesichert sein, dass keine Gefährdung der Insassen auftreten kann! Die Mitnahme von Reservekanistern ist verboten! Die Batteriepole der Fahrzeuge müssen dauerhaft und zuverlässig abgedeckt (isoliert) sein! Alle Anbauteile wie Roadbookhalter, Tripmaster o.ä. dürfen keine scharfen Kanten und Ecken haben. Während der Wertungsprüfungen müssen alle Fahrer / Beifahrer einen Schutzhelm tragen und angeschnallt sein.
11.0 Allgemeines
Es besteht für alle Teilnehmer ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot! Fahren unter Alkohol bzw. Drogen wird mit Disqualifikation geahndet. Alle an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrer, Beifahrer und Fahrzeuge starten auf eigenes Risiko! Es können über die Versicherungsleistungen hinaus keinerlei Forderungen gegenüber dem Veranstalter oder einer dritten Person gemacht werden. Hierzu ist vor dem Start eine Versicherungsanerkenntnis von Fahrer und Beifahrer zu unterschreiben. Es werden nur Fahrzeuge in einem verkehrssicheren Zustand zum Start zugelassen.
12.0 Protest
Gegen die Entscheidung der Organisation kann nach Hinterlegung von 300 Euro innerhalb einer Stunde nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Wertungsprüfung Einspruch eingelegt werden. Wird dem Einspruch stattgegeben, werden die 300 Euro zurückerstattet. Das Schiedsgericht aus Rennleiter, Veranstalter, 3 Aktivenvertretern und Zeitnehmer entscheidet über den Einspruch. Für eine Wertung in der GORM-Jahresmeisterschaft müssen jeweils 66% der Renndistanz in der Klasse erreicht werden, dabei wird zu Gunsten der Teilnehmer immer auf volle Runden abgerundet.
13.0 Medical Care:
Alle Veranstaltungen werden von einem beauftragten Medical Service begleitet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Leistung des medizinischen Services. Achtung: Dauerkrankheiten (Allergien, Diabetes etc.) müssen den begleitenden Rettungssanitätern vor der Rallye gemeldet werden.
14.0 Pflichthilfe
Bei Not-/Unfällen sind alle Teilnehmer verpflichtet zu helfen! Eventuelle Zeitverluste werden gutgeschrieben. Auf Verlangen ist den Helfern (oder helfenden Personen) sofort der im Fahrzeug befindliche Feuerlöscher oder Verbandskasten auszuhändigen! (Verbrauchte Feuerlöscher oder Verbandskästen werden vor Wiederaufnahme des Rennes von der ORGA ggf. ersetzt).
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sandmaster
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BeitragVerfasst am: 25.07.2012 16:56:05    Titel:
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Folgende Ergänzungen gibt es im GORM Regelwerk:
unter 4.0:
Bei Betankung in der Box muss ein 4KG Feuerlöscher bereit stehen. Es dürfen maximal 100 Liter Treibstoff nur in dafür zugelassenen Behältern gelagert werden.

und unter 11:
In der Boxengasse gilt ein Tempolimit von 7Km/H, bei Überschreitung wird eine Strafzahlung von 20,00€ fällig. Das Geld wird für Wohltätige zwecke gespendet. Bei der dritten Überschreitung erfolgt eine Stopp and Go Strafe von 8 Minuten.
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bueti
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BeitragVerfasst am: 25.07.2012 18:51:31    Titel:
 Antworten mit Zitat  

sandmaster hat folgendes geschrieben:

und unter 11:
In der Boxengasse gilt ein Tempolimit von 7Km/H, bei Überschreitung wird eine Strafzahlung von 20,00€ fällig. Das Geld wird für Wohltätige zwecke gespendet. Bei der dritten Überschreitung erfolgt eine Stopp and Go Strafe von 8 Minuten.


wird das ausnahmsweise auch mal kontrolliert? bisher war die die boxengasse sowas wie das warum-up lap für einige...

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sandmaster
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BeitragVerfasst am: 26.07.2012 10:57:12    Titel:
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...das wollen wir ändern...
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MichaH
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BeitragVerfasst am: 26.07.2012 21:09:25    Titel:
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Finde ich gut! YES

Gruß
Michael

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sandmaster
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BeitragVerfasst am: 26.07.2012 23:08:23    Titel:
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das 24h Race wird sicher nicht durch die Geschwindigkeit in der Boxengasse gewonnen ;-))
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Bensen
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BeitragVerfasst am: 31.07.2012 08:04:35    Titel:
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Was ist mit nem Käfig auch bei geschlossenen Karosserien bzw. Uniframe´s??????Bissel schwirig mit allen airbag´s und so!!!!!!!!!
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BeitragVerfasst am: 31.07.2012 09:17:01    Titel:
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Wir haben im ZJ einen kompletten Käfig. Kein Problem. Käfig ist für mich das wichtigste Teil des Fahrzeugs.
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sandmaster
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BeitragVerfasst am: 31.07.2012 09:42:48    Titel:
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in der T2 reicht ja laut Regelwerk ein Überrollbügel der die B-Säule umfasst und sich nach hinten auf die Dome abstützt. Wir empfehlen natürlich einen kompletten Käfig. Beides gibt es auch zum einschrauben, so das er nachher wieder herausgebaut werden kann.
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BeitragVerfasst am: 31.07.2012 10:33:01    Titel:
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sandmaster hat folgendes geschrieben:
in der T2 reicht ja laut Regelwerk ein Überrollbügel der die B-Säule umfasst und sich nach hinten auf die Dome abstützt. Wir empfehlen natürlich einen kompletten Käfig. Beides gibt es auch zum einschrauben, so das er nachher wieder herausgebaut werden kann.


wo gibts das für den V80?

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BeitragVerfasst am: 31.07.2012 21:21:43    Titel:
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Dirty Duck hat folgendes geschrieben:
Wir haben im ZJ einen kompletten Käfig. Kein Problem. Käfig ist für mich das wichtigste Teil des Fahrzeugs.

....du hast ja auch keine Kopf-und Seitenscheibenairbags.

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BeitragVerfasst am: 31.07.2012 21:57:37    Titel:
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Da wird es langsam schwierig und auch eine gezogene Sicherung garantiert keine dissfunktion.

Gruß
Michael

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BeitragVerfasst am: 31.07.2012 22:17:26    Titel:
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Robert Grotz hat folgendes geschrieben:
Dirty Duck hat folgendes geschrieben:
Wir haben im ZJ einen kompletten Käfig. Kein Problem. Käfig ist für mich das wichtigste Teil des Fahrzeugs.

....du hast ja auch keine Kopf-und Seitenscheibenairbags.


Stimmt. Aber ganz ehrlich: Wenn ich Rallyes fahren will, suche ich mir auch kein Auto mit zig Airbags aus. Ein Käfig scheidet bei Kopfairbags sowieso aus. Abgesehen davon sind alle elektronischen Helferlein bei modernen Autos (ESP, Hill Climb/Descent Control, Terrain Control und wie das Zeug heißt) bei Rennen auch eher von Nachteil.
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Robert Stückle
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BeitragVerfasst am: 01.08.2012 00:18:27    Titel:
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...wenn es aber nix passendes "altes" gibt?
Welches Automobil hat denn im Originalzustand folgende Eckdaten:
Voll IFS, 10" Federweg, großen sparsamen Diesel, langer Radstand, Sperren.

Ich finde die Basis zum Rallye fahren ausgesprochen gut.

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BeitragVerfasst am: 01.08.2012 08:38:06    Titel:
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nochmal eine Frage zur T2:

Ist es richtig das der originale Federweg größer werden darf, solange man die originalen Aufnahmepunkte für Federn und Dämpfer verwendet?

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