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Ärger mim Finanzamt

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jeepgärtner
Quetscheschäff
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1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
2. Nissan Pickup D40
BeitragVerfasst am: 21.11.2011 16:19:31    Titel:
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ja, stimmt schon.
mir als selbstständigen, der das Fahrzeug als LKW nutzt geht es natürlich auf den sack wenn sich die gesetze in der form ändern. als ich ihn gekauft habe, hab ich ihn extra auf 2850kg eintragen lassen, weil das damals das maß der dinge war.
dann mußte man mal ne zeit lang bild mit oller rüttelplatte hinten drauf machen ...
mal sehen was als nächsten kommt ...

das mit dem rückbauen versteh ich schon, aber es ist eigentlich die Unterstellung eines Gesetzverstoßes. Wenn es nicht mehr eingetragen ist darf ich kein 5 leute einladen. punkt. wo dreißig dran steht darf ich ja auch nur dreißig fahren, obwohl das auto schneller kann.
und das trenngitter ist so gesehen auch quatsch, weil es eigentlich erst beim transport der Ladung, also der Ladungssicherung zum Tragen kommt und die könnte ich ja auch immer ordentlich mit gurten verzurren.

hab persönlich auch schon mal drüber nachgedacht, ob es bei der geschichte fair wäre es mit gewerbeschein oder so zu verbinden, aber wohl auch nicht so richtig, denn warum sollte ich nicht privat nen kipper haben wollen und dürfen. endloses thema Hau mich, ich bin der Frühling
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 21.11.2011 16:40:17    Titel:
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jeepgärtner hat folgendes geschrieben:

mir als selbstständigen, der das Fahrzeug als LKW nutzt geht es natürlich auf den sack wenn sich die gesetze in der form ändern. als ich ihn gekauft habe, hab ich ihn extra auf 2850kg eintragen lassen, weil das damals das maß der dinge war.


Damals[TM] waren Fahrzeuge mit einem zGG >2800kg aber <3500kg, die keine LKWs waren, sog. "Kombinationsfahrzeuge". Hieß soviel wie zwar kein LKW, wird aber zum Arbeiten benutzt, deshalb Besteuerung nach Gewicht.

Hatte leider zur Konsequenz, das für die Mutti die Samstags mit dem 10.000€-Böckmann-Polyanhänger und Gaul zum Reitlehrer fuhr um zu reiten (oder um sich reiten zu lassen...), ein ML 400 CDI gekauft werden musste...der bekam dann andere Federn und war ab sofort ein "Kombinationsfahrzeug" - 6 Fernseher und ne Minibar drin, aber Gewichtsbesteuerung.

Das konnte nicht lange gutgehen, der Fiskus ist entgegen weitläufiger Meinungen nicht dumm.

Es ist wie immer im Leben; Einzelne schlagen über die Stränge, die Allgemeinheit badets aus.
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flashman
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5. Air Patrol 2.0 Rallye Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 21.11.2011 16:42:03    Titel:
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Den Text hättest Du mal auf der Jahreskonferenz von ProAllrad bringen sollen Sensationell

_________________
Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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jeepgärtner
Quetscheschäff
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1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
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BeitragVerfasst am: 22.11.2011 06:44:00    Titel:
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das bringts wohl auf den Punkt Obskur
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 22.11.2011 07:14:59    Titel:
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So ganz stimme ich Sir Landy hier nicht zu. Bei Mutti mit dem ML 400CDI und dem Böckmann-Hänger hat Vatti dem Händler alles überlassen, so jemand kümmert sich nicht um so profane Dinge wie Lkw- oder Pkw-Zulassung und schon gar nicht darum, was die Karre an Steuern kostet.
Die "Übeltäter" saßen da an anderer Stelle: Mühsam von Oma, Pfandflaschenverkauf und steuerfreiem Nebenjob die Kohle für das große SUV abgeknappst (vorzugsweise ältere gebrauchte Fahrzeuge amerikanischer Provenienz) und dann festgestellt, dass ein 6.0 Liter Vortec V8, ein 7.3L Powerstroke Diesel oder ein 6.6L Duramax blöderweise ein Schweinegeld an Steuern kostet. Holla, da war doch was mit Lkw-Zulassung? Die berühmt-berüchtigten EUR 172 im Jahr waren zu der Zeit angesagt.
Wenn man sich Gebrauchtwagenangebote von damals ("damals" ist ein registriertes Warenzeichen von Sir Landy) ansieht, dann stand da so gut wie nie ein X5, ML, Touareg oder Cayenne als "Lkw-Zulassung, nur EUR 172 im Jahr". Nein, da standen die Hummer H2, Ford F150,250,350 etc., Chevy K irgendwas, Tahoes und Suburbans und auch mühsam aufgelastete Grand Cherokees.
Die Verantwortung auf Mutti mit dem Lebendfleischtransport zu schieben ist da etwas zu einfach...

Was allerdings stimmt: Dass die Allgemeinheit es ausbadet, dass Einzelne über die Stränge schlagen.
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eltobo
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1. Santana PS-10
BeitragVerfasst am: 22.11.2011 08:56:05    Titel:
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Was ich sehr schade finde, ist der Umstand, dass es (laut TÜV Giessen) keine einfach Möglichkleit gibt den Santana als PKW zuzulassen, so mit ist man der Willkür des Amtes viel stärker ausgeliefert. Auch ein aufgelasteter Cherokee kann als PKW zugelasssen werden. Daher ist das recht doof.
Ich nutze die hintere Rückbank fast gar nicht, aber eine Trennwand einbauen und hintere Seitenfenster verblenden will ich auch nicht, möchte da ja drin schlafen und das soll dann kein Sarg sein...
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 22.11.2011 09:00:36    Titel:
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eltobo hat folgendes geschrieben:
Was ich sehr schade finde, ist der Umstand, dass es (laut TÜV Giessen) keine einfach Möglichkleit gibt den Santana als PKW zuzulassen, so mit ist man der Willkür des Amtes viel stärker ausgeliefert. Auch ein aufgelasteter Cherokee kann als PKW zugelasssen werden. Daher ist das recht doof.
Ich nutze die hintere Rückbank fast gar nicht, aber eine Trennwand einbauen und hintere Seitenfenster verblenden will ich auch nicht, möchte da ja drin schlafen und das soll dann kein Sarg sein...


Was machst Du auch beim TÜV Gießen? Obskur Für Dich müsste doch Gelnhausen zuständig sein (mein Haus- und Hoffinanzamt). Daher kann ich Dir sagen, Gelnhausen hat einen wirklich sehr netten und kompetenten Fachbereichsleiter, der mit sich reden lässt.

Die hintere Bank muss aber in jedem Fall raus.
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huebi
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1. Defender 110 CSW, 200 Tdi
BeitragVerfasst am: 22.11.2011 10:40:32    Titel:
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Hier geht es ja recht phantasielos zur Sache. Die Beschraenkung auf PKW und LKW ist ein wenig, hmm, ich sag mal: einengend. Grins

Sich mit Finanzaemtern und dem TUEV aus Unwissenheit ueber gaengige Vorschriften zu zanken, kann halt nur Frust erzeugen.
Die Vorschriften sind da und auch von hoeheren Gerichten genauestens ausgefuehrt.
Wer das nicht einsieht, wird schnell als einer der ueblichen Querulanten erkannt und mit bewaehrten Methoden ins Abseits gestellt. Nee, oder?

Ich werfe mal ein Paar neue Diskussionspunkte, so als Anregung, in die Runde:

Wie sieht es denn mit eine "Zugmaschine" (FZV, § 2, 14.) aus?
Ein Nachbar hatte vor kurzem mal eine serie III, die als zugmaschine zugelassen war und immer noch ist.
Wenn ich mich recht erinnere, war das ein zweisitziger Pickup mit Truck Cab.
Also auch mit riesiger Ladeflaeche.
Der Vorbesitzer hat damit regelmaessig so 10-30 Tonnen durch die Gegend gezerrt.
Das Ding ist ist in Steuer und Versicherung unschlagbar billig.

Auch die "land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine" (FZV, § 2, 16.) ist richtig klasse.
Die laesst fahrzeuggestalterisch auch noch sehr viel mehr Moeglichkeiten als die profane "Zugmaschine" offen.

Waere das nicht noch eine Alternative zum beschraenkten LKW/PKW-Gedoens?
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 22.11.2011 10:49:35    Titel:
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huebi hat folgendes geschrieben:
Ich werfe mal ein Paar neue Diskussionspunkte, so als Anregung, in die Runde:

Wie sieht es denn mit eine "Zugmaschine" (FZV, § 2, 14.) aus?
Ein Nachbar hatte vor kurzem mal eine serie III, die als zugmaschine zugelassen war und immer noch ist.
Wenn ich mich recht erinnere, war das ein zweisitziger Pickup mit Truck Cab.
Also auch mit riesiger Ladeflaeche.
Der Vorbesitzer hat damit regelmaessig so 10-30 Tonnen durch die Gegend gezerrt.
Das Ding ist ist in Steuer und Versicherung unschlagbar billig.

Auch die "land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine" (FZV, § 2, 16.) ist richtig klasse.
Die laesst fahrzeuggestalterisch auch noch sehr viel mehr Moeglichkeiten als die profane "Zugmaschine" offen.

Waere das nicht noch eine Alternative zum beschraenkten LKW/PKW-Gedoens?


Frag mal @ThorstenD was der dazu meint.

Zur Versicherung bei Zugmaschinen, ich hab mir mal sagen lassen zugmaschine kostet mehr wie Lkw.

Und zu lof die darf dann auch nur entsprechend genutzt werden.
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huebi
Offroader
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1. Defender 110 CSW, 200 Tdi
BeitragVerfasst am: 22.11.2011 11:07:58    Titel:
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123 hat folgendes geschrieben:
Zur Versicherung bei Zugmaschinen, ich hab mir mal sagen lassen zugmaschine kostet mehr wie Lkw.

"hab ich mir mal sagen lassen" ist ein nicht so richtig stares Argument.
Das kommt sehr auf Dein Verhandlungsgeschick mit der Versicherung an.
Wenn die nirgendwo genau rein passt, ist das oft sehr gut verhandelbar.

123 hat folgendes geschrieben:
Und zu lof die darf dann auch nur entsprechend genutzt werden.

Ja genau! Wenn ich mit so einer zugmaschine mit voll beladener Ladeflaeche und alle vier Beifahrersitze besetzt auf der linken Spur mit 150 km/h auf der Autobahn in den Urlaub blase, ist dass dann keine "entsprechende Nutzung"? rotfl
Da darfst Du Dir jetzt mal ein paar stichhaltige Argumente dagegen ausdenken. Ätsch

Ich wuerde mir jetzt da hinten keinen Dreipunktheber anflanschen, aber es kommt bestimmt sehr lustig, wenn da hinten noch 'nen uralten Zweischar-Wendepflug dran haengen wuerde. Die verbluefften Gesichter der Rennleitung, wenn ich da auf der Bahn an ihnen vorbei ziehe, kann ich mir richtig gut vorstellen. Grins
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eltobo
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1. Santana PS-10
BeitragVerfasst am: 23.11.2011 12:18:10    Titel:
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@ Sir Landy,
ich studiere hier in GI, daher hab ich hier mal nachgefragt. Das Fahrgeräusch ist für einen PKW Bj. 2007 zu hoch, daher kann er nicht als PKW zugelassen werden. Ich werde, wenn ich wieder mehr Zeit habe mal bei "unserem" Finanzamt in GN nachfragen welche Kriterien ich denn für die LKW Versteuerung genau erfüllen muss.
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PeterM
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BeitragVerfasst am: 23.11.2011 15:11:59    Titel:
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Zurück zur Steuerfrage. Da die Iveco-Motoren immer (nur) eine LkW-Typprüfung hatten: In welche Schafstoffklassen werfen die FA jetzt rein für den statistischen Überblick die Santanas bzw. Massifs? Eigentlich gibt es keine passende Einstufung, ausjudizieren kann aber teuer werden (zuerst Schadstoffklasse 0 und dann dagegen durch alle Instanzen..)

Grüsse
Peter
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BeitragVerfasst am: 23.11.2011 16:19:16    Titel:
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Hallo

Ich habe 671 im Schein stehen das ist gelbe Plakette.-> Wohnmobil

Und als er noch LKW war stand da glaub ich 472

LongJohn

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_55228/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Mobilitaet__und__Reisen/Rund__ums__Auto/005__interaktiver__kfz-rechner.html?__nnn=true
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terranotom
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BeitragVerfasst am: 26.11.2011 15:27:30    Titel:
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@jeepgärtner.

es geht darum, dass der DOKA hier in R egal ob PKW oder LKW im Schein steht vom FA als PKW, also nach Hubraum versichert wird.
und bei LKW im Schein: greift die Versicherung auch gut hin...

somit: hätte ich 2x die höhere Summe gezahlt...

und da mir für 500€ ein gebrauchtes, absolut passendes HT, sogar in silber, über den Weg lief: perfekt... den Rest hat der Händler gemacht/bezahlt....

nochdazu dürfte ich mich Sonntags auch nicht mitm Hänger erwischen lassen....

_________________
Ciao

Tom

- wo ein TATRA da ein Weg - zumindest danach
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schlowo48
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1. Santana PS10
BeitragVerfasst am: 04.12.2011 22:15:21    Titel:
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also, ich geb jetzt auch mal meinen senf dazu...
ich habe schon einige santanas angemeldet, von 2 - 9 sitzer, und ich habe für alle die lkw-besteuerung bekommen. da diese kategorisierung beim tüv in die papiere eingetragen wird, gab es noch nie bei der zulassung probleme. ( der tüv bekommt seine daten aus der ABE, die ganz klar den santana als lkw bezeichnet, unabhängig davon, wieviel sitze er hat! ich kenne die rechtslage, bezüglich lkw kategorisierung und der santana ist definitiv eine ausnahme. aber ich kenne kein finanzamt, welches imherfährt und autos auf lkw-tauglichkeit und falls dies jemald irgendwo der fall sein sollte, kann man sich immer auf die ABE berufen! ich zahle 172 euro steuern pauschal im jahr, und das bei 4 santanas!!!
lg FloH
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