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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2011 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4798 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 10.03.2011 10:38:37 Titel: KFZ aus der Schweiz in Österreich kaufen und nach D holen ?? |
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Hallo,
habe einen Pajero gefunden, der in Österreich ( Voralberg ) steht. Ursprünglich war es mal ein Wagen der in der Schweiz lief.
Er hat immer noch die Schweizer Papiere und war in Österrich aber nie angemeldet.
Frage:
Wie schaut´s mit einer Überführung nach D aus und was muß ich für eine Anmeldung in D alles haben.
Muß ich noch irgendwelche Steuern zahlen ?
Zum TÜV muß ich um eine Abnahme machen zu lassen. So viel weiß ich schon mal.
Vielen Dank für Eure Hilfe !!!!
Gruß Andreas | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 10.03.2011 11:05:46 Titel: |
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Ich hab die gleiche Fahrzeugkonstellation wie du (allerdings kein Pajero, sondern ein GrandCherokee):
- Zoll + MwSt.: Da derjenige, der das Auto von der Schweiz nach Österreich gebracht hat, das Fahrzeug in die EU eingeführt hat, musste er es bereits verzollen, du brauchst nur den Nachweis darüber zur Zulassung in D! Laut Aussage Zoll kann der "nächste Besitzer" (also du) das Verzollen auch gar nicht nachholen, das muss der "importierende Fahrzeugbesitzer" gemacht haben
- Zur Zulassung in D brauchst du - neben dem Verzollungsnachweis - die originalen Fahrzeugpapiere (egal ob nun Nicht-EU- oder EU-Papiere) und ne Vollabnahme vom TÜV.
Das war´s.
Viel Erfolg dabei! | |
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Erntehelfer
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Zurich Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Land Rover Defender TD5 2. Fahrrad |
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Verfasst am: 10.03.2011 11:08:33 Titel: |
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da die karre nie in .at eingelöst wurde und schweizer papiere hat, wurde sie wahrscheinlich auch nicht verzollt - sprich das es gilt das prozedere für die einfuhr von ch->de | _________________ Panamericana von Nord nach Sued. Start: May 2017
granviaje.ch |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 10.03.2011 11:12:25 Titel: |
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bueti hat folgendes geschrieben: | da die karre nie in .at eingelöst wurde und schweizer papiere hat, wurde sie wahrscheinlich auch nicht verzollt - sprich das es gilt das prozedere für die einfuhr von ch->de |
Dachte auch mal so wie du, ist aber leider falsch: Lt. Aussage Zoll (München) MUSS die Verzollung unbedingt bei der Einfuhr in die EU (in örtlichen und zeitlichen Zusammenhang) geschehen, alles andere ist Schmuggel und kann auch vom nachfolgenden Besitzer nicht mehr nachgeholt werden.
Die Verzollung muss der Österreicher machen, da er das Auto eingeführt hat!
Die beste Variante (wie bei uns): Das Auto ist zollfrei, da unter 300€! | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2011 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4798 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 10.03.2011 12:03:34 Titel: |
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Hallo,
vielen vielen Dank für die schnellen und konkreten Antworten.
Frage : Muß ich nun wenn der Wagen verzollt ist noch die MWST. in D bezahlen ? Oder wurde an der Grenze die österreiches MWSt. bereits bezahlt ?
Noch ne andere Frage (interessiert mich einfach): Macht es einen Unterschied, ob man einen Wagen aus der Schweiz über Österreich nach D holt oder "muß" man direkt nach D ?
Für mich von Bedeutung, da ich eigentlich über Österreich nach CH wesentlich schneller bin als direkt von D nach CH.
Vielen Dank.
Gruß Andreas | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 10.03.2011 20:51:15 Titel: |
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UMI hat folgendes geschrieben: | Hallo,
vielen vielen Dank für die schnellen und konkreten Antworten.
Frage : Muß ich nun wenn der Wagen verzollt ist noch die MWST. in D bezahlen ? Oder wurde an der Grenze die österreiches MWSt. bereits bezahlt ?
Noch ne andere Frage (interessiert mich einfach): Macht es einen Unterschied, ob man einen Wagen aus der Schweiz über Österreich nach D holt oder "muß" man direkt nach D ?
Für mich von Bedeutung, da ich eigentlich über Österreich nach CH wesentlich schneller bin als direkt von D nach CH.
Vielen Dank.
Gruß Andreas |
Der Reiseweg ist meines Wissens nach egal, die Einfuhrsteuer muss ja in jedem EU-Land gleich sein, nämlich 10% (bei unseren Autos).
Aber das mit der MwSt. ist interessant, das hatte ich bei meinen Erkundigungen gar net explizit angesprochen, das würd mich jetzt auch interessieren. (Meine Einfuhr stockt zur Zeit an nem akuten Zeitproblem, bin beschäftigt mit unseren anderen GrandCherokees und den Lappländern, außerdem ist mein Österreich-Schweizer quasi schon wieder verkauft) | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2007 Status: Verschollen
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Verfasst am: 11.03.2011 06:47:02 Titel: |
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ist bestimmt schon etliche mal diskutiert worden aber die suchfunktion brachte mir 29000 einträge.
vielleicht kann mir doch nochmal jemand auf die sprünge helfen.
ein bekannter, arbeitet in holland, möchte einen vw t4 nach deutschland mitbringen.
was gibt es für probleme?
vielen dank roman | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 11.03.2011 14:04:22 Titel: |
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roman hat folgendes geschrieben: | ist bestimmt schon etliche mal diskutiert worden aber die suchfunktion brachte mir 29000 einträge.
vielleicht kann mir doch nochmal jemand auf die sprünge helfen.
ein bekannter, arbeitet in holland, möchte einen vw t4 nach deutschland mitbringen.
was gibt es für probleme?
vielen dank roman |
Zoll jedenfalls schon mal NICHT.
Die Kiste braucht halt ne Vollabnahme und deutsche Papiere, was auf Grundlage der niederländischen Papiere wohl net so schwierig sein wird.
Übrigens müsste man den VW net mal von außerhalb der EU verzollen, weil das Ding wieder zu seinem Ursprungsland Deutschland zurückkehrt! Das wissen viele nicht. Muss "nur" beantragt werden, d. h. Papierkram, aber man spart sich eben den Zoll. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2007 Status: Verschollen
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Verfasst am: 12.03.2011 08:20:09 Titel: |
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danke für die antwort.
dann ist es ja innerhalb der eu ganz leicht, kaufvertrag, vollabnahme, fertig.
ich werde heute gleich mal mit "EL TOMATO" in holland skypen.
roman | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2011 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4798 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 12.03.2011 09:19:09 Titel: |
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Hallo nochmal,
gut Holland ist erledigt. Dann wieder zu Schweiz und Österreich.
Was ich nicht verstehe, ist der MwSt. Satz, der erhoben wird, wenn ich aus der Schweiz importiere. Eigentlich müßte man doch von dem schweizer Kaufpreis die schweizer MwSt. abziehen und dann die deutsche draufrechnen, oder ?????
Gruß Andreas | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 12.03.2011 10:20:22 Titel: |
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UMI hat folgendes geschrieben: | Hallo nochmal,
gut Holland ist erledigt. Dann wieder zu Schweiz und Österreich.
Was ich nicht verstehe, ist der MwSt. Satz, der erhoben wird, wenn ich aus der Schweiz importiere. Eigentlich müßte man doch von dem schweizer Kaufpreis die schweizer MwSt. abziehen und dann die deutsche draufrechnen, oder ?????
Gruß Andreas |
Ja, sehe ich auch so. Ist zumindest bei Importen aus Island so, und Schweiz und Island haben ja denselben zwischenstaatlichen Status: EFTA/EWR, aber nicht EU.
Vielleicht melden sich die "echten" Zöllner hier im Forum zu Wort, damit wir Gewissheit haben!? | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 12.03.2011 12:17:47 Titel: |
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wird die Steuer im Kaufvertrag/Rechnung ausgewiesen? | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 12.03.2011 12:59:47 Titel: |
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123 hat folgendes geschrieben: | wird die Steuer im Kaufvertrag/Rechnung ausgewiesen? |
Beim Privatkauf nicht, bei Kauf vom Händler schon.
Die MwSt. kriegst aber net vom Staat direkt zurück, sondern über so Treuhandfirmen wie Tax-Refund, muss man sich vom Zoll an der Grenze abstempeln lassen aufm richtigen Formular und dann bei Tax-Refund einreichen (so is jedenfalls die Verfahrensweise bei Kleinwaren, weiß net, ob das auch für Autos gilt). | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 12.03.2011 15:58:40 Titel: |
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Wilfired75 hat folgendes geschrieben: | 123 hat folgendes geschrieben: | wird die Steuer im Kaufvertrag/Rechnung ausgewiesen? |
Beim Privatkauf nicht, bei Kauf vom Händler schon.
Die MwSt. kriegst aber net vom Staat direkt zurück, sondern über so Treuhandfirmen wie Tax-Refund, muss man sich vom Zoll an der Grenze abstempeln lassen aufm richtigen Formular und dann bei Tax-Refund einreichen (so is jedenfalls die Verfahrensweise bei Kleinwaren, weiß net, ob das auch für Autos gilt). |
bei Privat fällt gar keine Umsatzsteuer an da der Verkäufer keine Umsatzsteuersteuer abführen muss, und ein Händler wird in der Regel Steuerfrei verkaufen, also keine Steuer ausweisen, er benötigt nur einen Nachweis dafür nimmt der Händler die Zollanmeldung(Ausfuhr) welche der Händler ja sowieso machen muss. | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2011 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4798 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 17.03.2011 13:30:16 Titel: |
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Hallo nochmal,
mit dem Pajero ist es leider nichts geworden. Aber jetzt hat mir der Verkäufer vom Pajero einen Mercedes G empfohlen. Der steht jedoch in der Schweiz. Gibt es Zollstationen, an denen es "einfacher" ist.
Gruß Andreas | |
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