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Henning
Standgasstuntman
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1. W906 Campulance Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
3. Samurai HardTop Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 25.02.2006 23:49:26    Titel:
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Speditionen mit mehreren Anhängern/Aufliegern können diese mit grünen Nummern ausrüsten, wenn
für die Zugfahrzeuge ein erhöhter Steuersatz entrichtet wird.

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Gruß ........................
Henning
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Strada
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...und hat diesen Thread vor 6606 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 26.02.2006 14:36:36    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Jetzt nochmal ne andere Frage, ein Bekannter von mir müsste ein Auto überführen, dies würde aber mit Anfahrt ungefähr 2 Tage dauern, wie viel kostet solch ein Überführungskennzeichen und für wie viel Tage gilt das max.? Unsicher

Gruss Basti, der zu dem Thema noch etwas Beistand braucht Hau mich, ich bin der Frühling
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Henning
Standgasstuntman
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BeitragVerfasst am: 26.02.2006 19:11:01    Titel:
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Mit der Einführung des Kurzzeitkennzeichens wurden die früheren "Roten Kennzeichen" abgeschafft.


Ein Kurzzeitkennzeichen dient für Probe- und Überführungsfahrten und wird für 5 Tage ausgegeben. Der Zeitraum der Gültigkeit dieses Kennzeichens wird auf den Kennzeichenschildern vermerkt.

Ein großer Vorteil ist hierbei für Sie die Tatsache, daß ein Kurzzeitkennzeichen nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr an das Straßenverkehrsamt zurückgegeben werden muß.

Sie können die Kennzeichenschilder nachher einfach vernichten.


Durch diese Vereinfachung müssen die Strassenverkehrsämter, wie es leider in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen ist, den Rücklauf "ihrer" Kennzeichen nicht mehr überwachen und notfalls mit Zwangsmitteln durchsetzen.


Deshalb spielt es jetzt auch keine Rolle mehr, ob Sie im Bereich des Strassenverkehrsamtes, in dem Sie dieses Kennzeichen beantragen, Ihren Wohnsitz haben .


Sie wohnen z. B. im schönen Freiburg und haben bei einem Besuch im Kreis Recklinghausen Ihr "Wunschauto" bei einem Händler entdeckt. Sie wollen das Fahrzeug gleich mitnehmen und später in Freiburg zulassen.


Mit einem Kurzzeitkennzeichen kein Problem!!

Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie:

eine Versicherungsbestätigungskarte mit dem Vermerk Kurzzeitkennzeichen.
den Fahrzeugbrief, falls dieser bereits bei Ihnen vorliegt.
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
bei EU - Bürgern den gültigen Personalausweis oder Reisepass des betreffenden Landes
bei Bürgern anderer Länder den gütigen Reisepass mit Aufenthaltsberechtigung
eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
die Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug bei einer Anmeldung auf eine Firma
Liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, müssen die Vollmachten und Ausweise der gemeinschaftlich Vertretungsberechtigten vorgelegt werden.
Bei Fahrzeugzulassungen durch minderjährige Personen bzw. auf minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise sowie die Vollmachten und Personalausweise beider Elternteile vorgelegt werden.
Gebühren:
Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen betragen 10,50 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in unmittelbarer Nähe der Zulassungsbehörde.

Weitere Kosten können durch die Versicherung entstehen, bisher habe ich allerdings noch nichts bezahlen müßen,
da die Fahrzeuge anschließend bei der gleichen Versicherung versichert wurden, welche
auch die Deckungskarte für die Kurzzeitkennzeichen ausgestellt hatten.
Ist also Verhandlungssache Smile

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Henning
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BeitragVerfasst am: 27.02.2006 08:58:41    Titel:
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und nochwas zu den "Grünen"

Grüne Kennzeichen sind "selbstfahrende Arbeitsmachinen" also alle Maschinen als solches und deren Anhänder o.Ä.

Zitat:
Definition: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen


Dieses sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran- LKW sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).
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disco68
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BeitragVerfasst am: 27.02.2006 14:07:38    Titel:
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Kann ich mit Kurzzeitkennzeichen ein Neufahrzeug aus dem Ausland (Österreich) nach Deutschland überfrühren?
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Henning
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BeitragVerfasst am: 27.02.2006 14:28:38    Titel:
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disco68 hat folgendes geschrieben:
Kann ich mit Kurzzeitkennzeichen ein Neufahrzeug aus dem Ausland (Österreich) nach Deutschland überfrühren?



Die Zulassungsbehörden werden oftmals mit der Frage konfrontiert, ob eine Nutzung der Kurzzeitkennzeichen im Ausland zu Problemen führen kann.

Grundsätzlich gilt: Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt und kann daher nur für Fahrzeuge gelten, die sich zum Zeitpunkt der Zuteilung in Deutschland befanden. Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig!
Akzeptanz der Kurzzeitkennzeichen im Ausland:
Die nationalen Zulassungsdokumente werden durch die Teilnehmerstaaten des Internationalen Abkommens über den Straßenverkehr gegenseitig anerkannt. Allerdings sind Kurzzeitkennzeichen und der entsprechende Fahrzeugschein genaugenommen keine offiziellen Zulassungsdokumente, da damit eine Nutzung von Fahrzeugen außerhalb des Zulassungsverfahren gestattet wird, die in dieser Form nicht unter das Straßenverkehrsübereinkommen fällt. Deshalb müssen Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht akzeptiert werden.

Es gibt diesbezüglich aber zwischenstaatliche Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Überführungs- und Probekennzeichen sowie den zugehörigen Fahrzeugpapieren bzw. Hinweise über das Tolerieren der Kurzzeitkennzeichen durch einige Staaten. Diese möchten wir hier gern weitergeben. Beachten Sie aber, dass dies keine rechtsverbindliche Auskunft sein kann und darf, da uns zum einen der genaue Inhalt der jeweiligen Abkommen nicht bekannt ist und in den anderen Fällen die Anerkennung der legitimen Entscheidungen eines jeden Landes überlassen bleibt.







Guckst du hier

oder hier

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BeitragVerfasst am: 27.02.2006 14:35:39    Titel:
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Danke!
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Henning
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BeitragVerfasst am: 27.02.2006 14:41:08    Titel:
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disco68 hat folgendes geschrieben:
Danke!


Nicht dafür Smile

Österreich scheint aber zu gehen.

Bilaterale Abkommen
- Österreich
- Italien
seit 1979
seit 01.01.1994



(In Italien wurden jedoch im Jahr 2004 Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs waren, mit hohen Geldbußen (bis 1000 Euro) bestraft. Zudem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurden diese Maßnahmen damit, dass sich das Abkommen von 1994 auf die ehemaligen roten Kennzeichen und nicht auf die neuen, seit 1998 geltenden Kurzzeitkennzeichen bezieht.

Das italienische Verkehrsministerium hat zwischenzeitlich auf Grund einer Intervention des Bundesverkehrsministeriums die zuständigen italienischen Behörden angewiesen, deutsche Kurzzeitkennzeichen nicht mehr zu beanstanden. Inwieweit diese Erkenntnis sich in der Praxis niederschlägt, können wir nicht beurteilen.

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BeitragVerfasst am: 27.02.2006 14:51:20    Titel:
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Ich gehe den einfachen Weg, zahle das Auto per online Überweisung an, lasse mir die Papiere schicken und melde die Kiste gleich endgültig an. Wieder ein Gang zum Straßenverkehrsamt gespart.
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