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Sonntagsfahrverbot
Ausnahmegenehmigung

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grafe
Behind Flashi in Morocco


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...und hat diesen Thread vor 5117 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 26.04.2010 15:13:31    Titel: Sonntagsfahrverbot
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Wie funktioniert die Aktion mit dem Sonntags- und Feiertagsfahrverbot?

Wir haben für unseren "Transport" eine Genehmigung bei der Orga angemeldet, darauf gibts aber noch keine Reaktion.

Bekommen wir noch einen Zettel oder irgendwas, damit man am Donnerstag (=Feiertag) anreisen kann??

Winke Winke

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 26.04.2010 15:24:45    Titel:
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Mit welchem Auto/Zug?

Bis 3,5to. zugfahrzeug und "Freizeittransporte" gibts generell eine Ausnahme.
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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 26.04.2010 16:02:19    Titel:
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Tordi hat folgendes geschrieben:
Bis 3,5to. zugfahrzeug und "Freizeittransporte" gibts generell eine Ausnahme.


Wo soll das stehen? Bundeseinheitlich ist das ganz sicher nicht.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 26.04.2010 16:06:46    Titel:
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Aber länderübergreifend. Ein eher alter Hut.
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grafe
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BeitragVerfasst am: 26.04.2010 17:13:27    Titel:
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Tordi hat folgendes geschrieben:
Mit welchem Auto/Zug?

Bis 3,5to. zugfahrzeug und "Freizeittransporte" gibts generell eine Ausnahme.


hmm bis 7,5 tonnen ist doch frei, nur drüber braucht man eine genehmigung.
da das wiesel aber huckepack reist, reicht diese tonnage fürs transportfahrzeug bei weitem nicht Hau mich, ich bin der Frühling

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BeitragVerfasst am: 26.04.2010 17:16:28    Titel:
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Dann sprich halt um was es geht...

Sattelzug, Autotransporter, Pickup mit Trailer...

Glaskugel ist grad in der Spüle Winke Winke
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grafe
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BeitragVerfasst am: 26.04.2010 17:22:11    Titel:
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rotfl

meine anfrage war ja auch offiziell an die orga gerichtet, weil ich per mail keine antwort bekomme.
ich habe uns dort mit dem formular für die genehmigung angemeldet.

es handelt sich um einen lkw über 12 tonnen mit wiesel hinten druff rotfl

wir brauchen definitiv irgend einen wisch, wo was von sportveranstaltung und lkws und sonn und feiertage steht, und das vom veranstalter oder einer stadt. auf der website hiess es, dass sich die orga drum kümmert Winke Winke

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BeitragVerfasst am: 26.04.2010 17:25:41    Titel:
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Oh. Unsicher

Mein Spruch bezog sich halt auf als Lkw bis 3,5to z.Gg. mit Anhänger, da gibts eine generelle Ausnahmegenehmigung. Ich geh dann mal wieder... Ok, ich geh dann lieber
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baja-saxonia
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1. IFA L60, Nissan Patrol GR
BeitragVerfasst am: 26.04.2010 18:43:28    Titel:
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so, erfolgt genau so wie in 2009, jedoch bekommt dieses Jahr jeder ein Exemplar. Der Antrag ist durch, die Unterlagen bekommen wir diese Woche und dann geht es ab in die Post zu jedem Antragsteller, sodass dieser alles rechtzeitig hat. Seid Ihr etwa etwas anderes von uns gewöhnt? Wut Heiligenschein Nur in diesem Jahr ist eines neu, wir können zwar einen Sammelantrag stellen, jedoch muß jeder seinen dann bei uns bei der Anmeldung begleichen, da Einzelexemplare gemacht werden müssen. Ein Sammelexemplar wie in 2009 ist von Amtswegen nicht mehr möglich. Kosten sind wie überall gleich, also 45,-€/Stck. Auskuft genug. rotfl
Übrigens, ich habe keine mail erhalten, nur den Antrag selbst und den haben wir pflichtbewußt mit allen anderen gesammelt und am 23.04.2010 eingereicht.
Gruß das Baja-Saxonia-Team Winke Winke

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SPNer
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BeitragVerfasst am: 26.04.2010 18:46:35    Titel:
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Wo steht das???
Sonn-und Feiertagsfahrverbot gilt für jeden LKW mit Anhänger.
Ich habe letztes Jahr über 70 Euro für die Ausnahmegenehmigung bezahlt.
Diese war in Brandenburg noch teurer und auch abgelehnt und in Sachsen ziemlich genau formuliert.
Also wo steht das???
Haben für dieses Jahr auch die Sammelgenehmigung bei der Baja-Orga beantragt.
...und noch kein Feedback.
Ich würd mich darauf auch beziehen und nicht noch einmal so viel bezahlen.
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BeitragVerfasst am: 26.04.2010 18:52:51    Titel:
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SPNer hat folgendes geschrieben:
Wo steht das???
Sonn-und Feiertagsfahrverbot gilt für jeden LKW mit Anhänger.


Nein, nicht für jeden. Seit 2007.

Ich zitier mich mal selbst aus einem anderen Forum, da gab´s die Diskussion eben schon vor zwei Jahren.

Tordi hat folgendes geschrieben:

Am 9./10.10.2007 hat die Länder-Verkehrsministerkonferenz einstimmig beschlossen, dass das Sonntags-Fahrverbot für Klein-Lkw (bis 3,5 to. z.Gg. also vor allem Pick-up und Kastenwagen) nicht gelten soll, wenn der Anhänger zu Sport- oder Freizeitzwecken bewegt wird. Der entscheidende Wortlaut aus dem Beschluss:

1. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:
...

1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt
werden.

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SPNer
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BeitragVerfasst am: 26.04.2010 19:24:14    Titel:
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Ok!
Für welches Bundesland gilt das?
Warum brauchen wir dann eine Ausnahmegen.? ...und bezahlen die?
Nur aus Interesse - wo stehts genau?
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BeitragVerfasst am: 26.04.2010 19:30:58    Titel:
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SPNer hat folgendes geschrieben:

Für welches Bundesland gilt das?


Für alle.

SPNer hat folgendes geschrieben:
Warum brauchen wir dann eine Ausnahmegen.? ...und bezahlen die?


Keine Ahnung warum Du das machst (wenn das zugfahrzeug unter 3,5 to. hat...).

SPNer hat folgendes geschrieben:
Nur aus Interesse - wo stehts genau?


Für Sachsen (Baja Saxonia) z.B. da:

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=40004!0

Ähnliches gibts bei den restlichen Bundesländern auch. Bayern hätte ich noch, den Rest muss man sich selbst suchen, bin ich grad zu faul.
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SPNer
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BeitragVerfasst am: 26.04.2010 19:36:30    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Danke!!!

Da ist also die Behörde doch ein Basar!
Sonst hätten Sie mir letztes Jahr... ach egal. Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling
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Henning
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BeitragVerfasst am: 26.04.2010 19:38:39    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ist ja nicht so, daß man das nicht auch hier findet Smile
http://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?p=405998

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Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
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