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Mietrecht
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6721 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 21.11.2005 20:47:42    Titel: Mietrecht
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Hab da grade eine kleine Meinungsverschiedenheit mit meiner Vermieterin, wer hier was zu zahlen hat.

kaputter Herd, welcher in der EBK beinhaltet ist, wo ich jeden Monat für Miete zahle

ein Gartentor ohne Schloss, was ich gern gebaut hätte (war schonbeim Einzug nicht funktionsfähig

usw
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Touareg
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 21.11.2005 21:02:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Eine Kochgelegenheit gehört zur Standardausstattung einer Mietwohnung,
es sein denn, es wäre im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Eine
bestimmte Art oder einen Komfortanspruch gibt es aber m.E. nicht, also
Vorsicht, sonst stellt sie dir eine 2-Platten-Kochstelle hin oder ein Teil
vom Sperrmüll.

Mit der Garage würde ich die Vermieterin darauf hinweisen, dass deine
Versicherung sie evtl. in Regress nimmt, wenn etwas gestohlen wird,
da sie nicht für eine ordnungsgem. Verschließmöglichkeit gesorgt hätte,
wofür du aber bezahlst.

Gruß
andreas
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6721 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 21.11.2005 21:13:09    Titel:
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Na das is doch schon mal ein Anfang.

Der Herd hat 4 Platten, so habe ich die Küche gemietet. Also nen kleineren dürfte sie mir hinstellen? Ich will doch nur einen voll funktionstüchtigen Herd.
Das hat auch nichts mit bis zu 300,- EUR Eigenleistung sn Reparaturen und so zu tun, oder?
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6721 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 21.11.2005 21:40:25    Titel:
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Kann Dir, wenn dann noch nötig, morgen genaueres sagen. Wie alt ist der herd denn? Ist es ein Einbauherd? Und in welchem Zustand war er bei Deinem Einzug (wie es im Übergabeprotokoll steht)?
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Touareg
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 21.11.2005 21:49:13    Titel:
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Wenn der Herd uralt ist und sein normales Ende erreicht hat,
dann ist das normale Abnutzung und für die bezahlst du Miete.

Mir wollte ein Vermieter mal nach 10 Jahren Miete eine 30 Jahre Küche
als von mir abgenutzt unterjubeln, dafür hat er keinen Pfennig extra
bekommen, da dies die normal Abnutzung war. Dafür brauchte ich
nicht mal 'nen Anwalt.

Mit der Garage war eher was für'n Pokerface, probieren, hängt vom MV ab.

Gruß
andreas
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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...und hat diesen Thread vor 6721 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 22.11.2005 09:08:45    Titel:
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Touareg hat folgendes geschrieben:
Wenn der Herd uralt ist und sein normales Ende erreicht hat,
dann ist das normale Abnutzung und für die bezahlst du Miete.

Mir wollte ein Vermieter mal nach 10 Jahren Miete eine 30 Jahre Küche
als von mir abgenutzt unterjubeln, dafür hat er keinen Pfennig extra
bekommen, da dies die normal Abnutzung war. Dafür brauchte ich
nicht mal 'nen Anwalt.

Mit der Garage war eher was für'n Pokerface, probieren, hängt vom MV ab.

Gruß
andreas


Wenn Du mir mal deinen Mietvertrag auf´s Fax legst dann kann ich Dir genaueres sagen. So ins blaue rein ist es schwierig. Kommt immer drauf an was und wie es drin steht. Und wenns ein Übergabeprotokoll gibt dann wäre das auch nützlich.

Grüsse Volker
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Michel
Alpiner Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 22.11.2005 13:09:43    Titel:
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.... ähm wenn die Küche mitvermietet ist ist die Instandhaltung Sache des Vermieters ...Pronlem "Kleinreparaturenklausel" steht davon irgendwas drin ... könntest Du an den Kosten beiteilgt werden: jede Rechnung max. 75,- dann entweder max. 3 * / Jahr 0der 6-8% der Jahresnettomiete ....

Grüße
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Michel
Alpiner Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 22.11.2005 13:11:43    Titel:
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achso Gartentor ... wenn ich das richtig versehe ist das Schloss defekt ... auch dann grdsl. Sache des Vermieters - könnte aber auch Kleinreperatur sein... s.o.

Grüße
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 22.11.2005 21:27:22    Titel:
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Danke für Eure Hilfe.

Ja, bis 300,- EUR an Kleinreparaturen muss ich selber zahlen.

Nein, im Übergabeprotokoll ist der Herd als solches nicht erwähnt, Einbauküche nur.

Ich versuche es jetzt einfach mal, dass die Vermieterin das übernimmt. Dann sehen wir weiter.
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Michel
Alpiner Offroader
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Mit dabei seit Mitte 2005
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 22.11.2005 21:47:08    Titel:
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... jo jetzt wirds spannend... reden wir von einem Wohnraummietvertrag ???? steht da wirklich bis 300,-€ drin ????? dann haste gewonnen ... vorausgesetzt ihr habt die Kleinreparaturen nicht so ausdrücklich ausgehandelt (selten) sondern Dir wurde diese Klausel so wie sie ist im Rahmen des vorformulierten Vertages vor die Nase gesetzt (üblich). 300,- € für die Einzelreparatur ist deutlich zuviel - wie gesagt je Einzelreparatur max. 75,-€ sonst Klausel komplett unwirksam - d.h. keine Kleinreparaturen durch Dich zu übernehmen - dass heißt Sieg auf der ganzen Linie .....
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 22.11.2005 21:51:07    Titel:
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da steht:

Kleinreparaturen
Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für Kleinreparaturen bzw. für die Behebung von Bagatellschäden zu übernehmen, soweit diese im Einzelfall der Reparatur oder Bagatellschadenbehebung 300,- EUR nicht übersteigt.
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1. Nissan MD 22-leider verkauft...ich weine immer noch..war der beste der besten)-
2. Garry Fisher Tassajara(arbeitslos weil zu faul)
3. Dacia Logan
4. 425er Quad von TGB verkauft.....
BeitragVerfasst am: 22.11.2005 22:19:41    Titel:
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Peggy hat folgendes geschrieben:
da steht:

Kleinreparaturen
Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für Kleinreparaturen bzw. für die Behebung von Bagatellschäden zu übernehmen, soweit diese im Einzelfall der Reparatur oder Bagatellschadenbehebung 300,- EUR nicht übersteigt.


und das ist so falsch. Keine Reparaturen bzw Bagatellschäden sondern nur " Kleinigkeiten" die aus Abnutzung deiner Seite entstanden sind. Beispiel: tropfender Wasserhahn., oder gerissenenr Rolladengurt oder so. Kein Wasserschaden durch Gebäudemangel wenn der z.B nur 300 € kosten würde.
In welchen Zustand ist den Küche insgesamt?
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Michel
Alpiner Offroader
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Mit dabei seit Mitte 2005
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BeitragVerfasst am: 22.11.2005 22:23:31    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Kleinreparauren über 75,- e sind keine mehr ..... egal wie und wo ...
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 22.11.2005 22:27:55    Titel:
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Du Michel, kennst du dich auch mit Kündigungsfristen im Todesfall aus?
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Touareg
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Mit dabei seit Mitte 2005
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 22.11.2005 22:31:54    Titel:
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Darkangel hat folgendes geschrieben:
Du Michel, kennst du dich auch mit Kündigungsfristen im Todesfall aus?

Ich bin zwar nicht gefragt, aber meines Wissens
gelten auch da die MV- oder die gesetzlichen Fristen. Vertrau mir

Gruß
andreas
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