Hallo lieber Besucher - Meld Dich kostenlos an und mach mit!
Offroad Forum :: Deutschlands größtes markenübergreifendes und werbefreies Allradforum
Login:    
Melde Dich (natürlich kostenlos) an und log Dich ein - Dann ist das Forum komplett werbefrei.
Sonntagsfahrverbot für Fahrzeuge mit LKW-Zulassung

Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7  Weiter =>

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> User für User - Hilfen und Erfahrungsaustausch Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
BJ Axel
Hirnfurz-Vergolder
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008
Wohnort: Donauwörth
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 23.05.2017 05:57:11    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Beamte mit Eiern? Respekt! Das muss ich gleich auch ausprobieren ;-)

Merci,
Axel

_________________
NEU - vollhysterisches Motoröl 0W-180 - www.power-trax.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Dirtrider
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007
Wohnort: zu Hause ... Eisenberg/Thür.
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Nissan MD21
BeitragVerfasst am: 23.05.2017 09:45:20    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Winke Winke






Warum sollten die das nicht machen, wenn doch die Kasse klingelt ... Zwinker

_________________
Ich komme lieber etwas später ... als zu früh.

Ja, das Leben ist hart ... aber gemein!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
MF
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006
Wohnort: Groß Sarau
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 23.05.2017 10:07:39    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Moin

Danke euch für die Hinweise. Winke Winke

Ich werde mir keine Genehmigung mehr besorgen können. traurig

Und da ich ein Bangbüchs bin fahre ich an den Werktagen. Ja

Gruß Mario

_________________
Galloper Exceed LWB 2.5TDIC
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
HMM
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007
Wohnort: staßfurt
Status: Urlaub


BeitragVerfasst am: 23.05.2017 16:51:22    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Dirtrider hat folgendes geschrieben:
Winke Winke





Warum sollten die das nicht machen, wenn doch die Kasse klingelt ... Zwinker


das zahl ich gern wenn ich damit auf der sicheren seite bin und bei dem geld was wir teilweise in unserem hobby verbrennen geht das unter

ich weiss aber aus der erfahrung mit freunden das es nix bringt mit dem wisch von uns auf sein jeweilig zuständiges straßenverkehrsamt zu rennen

die erteilung der sondergenehmigung hängt von dem jeweiligen landkreiss ab und was die da in ihren statuten oder gesetzesvorlagen oder sonstwo festgelegt haben,nicht von der person die da sitzt.

genauso sieht es mit der höhe der gebühr und der dauer der erteilung aus
die ist auch von landkreiss zu landkreiss verschieden,
ich kenn preise von 60Euro im jahr bis hin zu 120Euro für einen sonntag.

wir sind damals nur mit ein paar bildern von unserem "Geschiebe" zu dem zuständigen beamten hin ,haben ihm erklährt was wir wollten und dann lief alles reibungslos
seit dem verlängern wir es jedes jahr wieder um ein weiteres jahr bei dem beamten oder der beamtin die an dem tag grade dienst haben,3 tage später ist dann immer die ausnahmegenehmigung und der kostenbescheid in der post.


noch was,die genehmigung ist nicht nur ladungsbezogen sondern auch immer fahrzeug und hängerbezogen
das heisst,kennzeichen vom lkw und hänger stehen drin und müssen dann passen

_________________
Ich hab eh keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
jeepgärtner
Quetscheschäff
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2009
Wohnort: schöneiche
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
2. Nissan Pickup D40
BeitragVerfasst am: 24.05.2017 06:58:32    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Skipper hat folgendes geschrieben:
HMM hat folgendes geschrieben:
unsere ausnahmegenehmigung gilt immer ein jahr und gilt für ganz deutschland


Sehr ungewöhnlich.
Kein Bundesland kann für ein anderes Ausnahmegenehmigungen erteilen.


du schreibst manchmal komische Sachen Vertrau mir Hau mich, ich bin der Frühling die lassen dir ja auch dein Fahrzeug bundesweit zu.

Das verdeutlicht vielleicht nochmal, das sich ja alle Länder einig sind, was das Ziel der möglichen Ausnahmen ist und nur der Weg dahin unterschiedlich, was es so schwierig macht.

https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2014-27-Sonntagsfahrverbot_208854.pdf

Und nachdem was ich mittlerweile so alles an möglichen auftretenden Problemen gehört habe, scheint alles nur aus den uneinheitlichen Regeln zu resultieren. Keiner weiß, ob er wirklich zuständig ist, sein müsste und was er schreiben soll.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
MF
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006
Wohnort: Groß Sarau
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 24.05.2017 13:32:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Moin

Zu meinen Trial-Zeiten hab ich auch eine Ausnahmegenehmigung bekommen.

Suzi auf'm Trailer und L200 PU vorn dran.

Da war es noch etwas schärfer mit dem Sonntagsfahrverbot.
Man mußte da auch eine Fahrtroute mit angeben.

Derweil werde ich mein aktuelles Problem auf ein anderes WE verschieben.

Dann werde ich den defekten PKW am Samstag mit dem LKW zum Kumpel
ziehen und am Sonntag mit dem reparierten PKW den LKW nach Hause ziehen.

Wenn die Reparatur misslingt muß ich Sonntag in der Nacht nach Hause.

Gruß Mario

_________________
Galloper Exceed LWB 2.5TDIC
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Skipper
Stehauf-Wattwurm
Offroader


Mit dabei seit Ende 2016


BeitragVerfasst am: 25.05.2017 09:16:07    Titel:
 Antworten mit Zitat  

jeepgärtner hat folgendes geschrieben:
Skipper hat folgendes geschrieben:
HMM hat folgendes geschrieben:
unsere ausnahmegenehmigung gilt immer ein jahr und gilt für ganz deutschland


Sehr ungewöhnlich.
Kein Bundesland kann für ein anderes Ausnahmegenehmigungen erteilen.


du schreibst manchmal komische Sachen Vertrau mir Hau mich, ich bin der Frühling die lassen dir ja auch dein Fahrzeug bundesweit zu.

Das verdeutlicht vielleicht nochmal, das sich ja alle Länder einig sind, was das Ziel der möglichen Ausnahmen ist und nur der Weg dahin unterschiedlich, was es so schwierig macht.

https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2014-27-Sonntagsfahrverbot_208854.pdf

Und nachdem was ich mittlerweile so alles an möglichen auftretenden Problemen gehört habe, scheint alles nur aus den uneinheitlichen Regeln zu resultieren. Keiner weiß, ob er wirklich zuständig ist, sein müsste und was er schreiben soll.


Tue ich das?
Komisch, der ADAC schreibt selber:
Zitat:
"Folgende Regelungen sind hervorzuheben, da sie teilweise auch vom Wortlaut des § 30 Abs. 3 StVO abweichen. Insoweit stellen die Erlasse der Länderverkehrsminister eine Regelung eigener Art dar. "

Und er schreibt auch dass sich NICHT alle Länder einig sind, sondern nur die Aufgelisteten.

Übrigens, auch wenn die Zulassungsbestimmungen grundsätzlich unter den Oberbegriff des Verkehrsrechts fallen wie auch die Regelungen über den fliessenden Verkehr, handelt es sich doch um zwei unterschiedliche Bereiche, für die es unterschiedliche Kompetenzen und Zuständigkeiten gibt. Feinheiten der Bürokratie eben, die für den Normalverbraucher nicht immer nachvollziehbar sind.

Für dich aber ganz offensichtlich schon, denn ansonsten wäre dein Schlußsatz ja ein Zufallstreffer.
Der Widerspruch zu deinem vorhergehenden Text erklärt sich damit aber auch nicht. Grins
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
DerGlonntaler
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2008
Status: Offline


Fahrzeuge
1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 05.06.2017 21:46:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

das Thema hat sich erledigt

http://up.picr.de/29409105nt.pdf

Seite 8 ab Punkt 148
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Robert Stückle
Robert Grotz
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2006
Wohnort: Nürtingen


Fahrzeuge
1. Mercedes ML W166
2. Mercedes GLC X253
3. Land Cruiser KZJ 73
4. Land Cruiser RJ 70
5. Punto 16V
6. Pajero V20
7. Golf 7
8. Suzuki SJ
9. MAN TGX 18.400
BeitragVerfasst am: 05.06.2017 21:55:56    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Danke Dir

_________________
Liebe Grüße Robert

Nichts ist für die Ewigkeit. Nutze Deine Zeit, bleibe in Erinnerung und lebe Dein Leben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Skipper
Stehauf-Wattwurm
Offroader


Mit dabei seit Ende 2016


BeitragVerfasst am: 05.06.2017 23:17:14    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Der Text:

Zitat:
Die Verwaltungsvorschrift „Zu § 30 Absatz 3“ wird wie folgt gefasst:
„Zu Absatz 3
10 Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten. Hierunter fällt auch der Werkverkehr nach § 1 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.
11 Lastkraftwagen im Sinne des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Sattelkraftfahrzeuge zur Lastenbeförderung sind Lastkraftwagen in diesem Sinne; selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger, Betonpumpen, Teermaschinen, Autokrane, Eichfahrzeuge oder Mähdrescher fallen nicht darunter.
12 Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sind weiterhin nicht betroffen Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen, ferner Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt ebenfalls nicht für Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z. B. Ausstellungs-, Film- oder Fernsehfahrzeuge, bestimmte Schaustellerfahrzeuge und Fahrzeuge zur Beschickung von Märkten, soweit es sich um mobile Verkaufsstände handelt, jeweils auch mit Anhänger).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
MF
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006
Wohnort: Groß Sarau
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 06.06.2017 07:47:07    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Moin

Werde ich mir ausdrucken.

Danke.

Gruß Mario

_________________
Galloper Exceed LWB 2.5TDIC
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
jeepgärtner
Quetscheschäff
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2009
Wohnort: schöneiche
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
2. Nissan Pickup D40
BeitragVerfasst am: 06.06.2017 07:54:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

schade Hau mich, ich bin der Frühling , worüber soll man denn jetzt so vortrefflich diskutieren ? Love it
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 06.06.2017 10:27:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

[b]ZITAT:

... und weder gewerblich noch entgeltlich...

Was 5 (i.Worten "fünf") Worte doch verändern können. Und dafür brauchte der Politcirkus fast 8 Jahre. Hau mich, ich bin der Frühling

Freu Komm nur, Freundchen! mich schon auf das Obskur Gesicht unserer Dorfrennleitung, wenn ich den Schrieb aus dem Handschuhfach hole Vertrau mir

Allen
Hossa und Prost
Nach oben
Skipper
Stehauf-Wattwurm
Offroader


Mit dabei seit Ende 2016


BeitragVerfasst am: 06.06.2017 15:14:50    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Gottes Mühlen mahlen langsam - die Politik dagegen ist eher teuflisch. Grins

Die Dorfsheriffs bei Euch können lesen???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 06.06.2017 15:22:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Skipper hat folgendes geschrieben:


Die Dorfsheriffs bei Euch können lesen???



NEE, noch nich mal ne Uhr.
Aber die Geschichte erzähl ich Dir mal beim Bier.
Hossa und Prost

Huskytreiber
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> User für User - Hilfen und Erfahrungsaustausch Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7  Weiter =>
Seite 6 von 7 Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen || Nach oben
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Forensicherheit

12786 Angriffe abgewehrt

Zeit für Seitenerstellung: 0.222  Sekunden 

Software: phpBB © phpBB Group :: Extensions: flashman.TV :: Impressum + Rechtliches :: Datenschutzerklärung :: Das Team im Überblick :: Filter- und PN-Ignorier-Einstellungen