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Hirnfurz-Vergolder
Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Donauwörth Status: Offline
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Verfasst am: 23.05.2017 05:57:11 Titel: |
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Beamte mit Eiern? Respekt! Das muss ich gleich auch ausprobieren ;-)
Merci,
Axel | _________________ NEU - vollhysterisches Motoröl 0W-180 - www.power-trax.de |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: zu Hause ... Eisenberg/Thür. Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Nissan MD21 |
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Verfasst am: 23.05.2017 09:45:20 Titel: |
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Warum sollten die das nicht machen, wenn doch die Kasse klingelt ... | _________________ Ich komme lieber etwas später ... als zu früh.
Ja, das Leben ist hart ... aber gemein! |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Groß Sarau Status: Offline
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Verfasst am: 23.05.2017 10:07:39 Titel: |
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Moin
Danke euch für die Hinweise.
Ich werde mir keine Genehmigung mehr besorgen können.
Und da ich ein Bangbüchs bin fahre ich an den Werktagen.
Gruß Mario | _________________ Galloper Exceed LWB 2.5TDIC |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: staßfurt Status: Offline
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Verfasst am: 23.05.2017 16:51:22 Titel: |
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Dirtrider hat folgendes geschrieben: |
Warum sollten die das nicht machen, wenn doch die Kasse klingelt ... |
das zahl ich gern wenn ich damit auf der sicheren seite bin und bei dem geld was wir teilweise in unserem hobby verbrennen geht das unter
ich weiss aber aus der erfahrung mit freunden das es nix bringt mit dem wisch von uns auf sein jeweilig zuständiges straßenverkehrsamt zu rennen
die erteilung der sondergenehmigung hängt von dem jeweiligen landkreiss ab und was die da in ihren statuten oder gesetzesvorlagen oder sonstwo festgelegt haben,nicht von der person die da sitzt.
genauso sieht es mit der höhe der gebühr und der dauer der erteilung aus
die ist auch von landkreiss zu landkreiss verschieden,
ich kenn preise von 60Euro im jahr bis hin zu 120Euro für einen sonntag.
wir sind damals nur mit ein paar bildern von unserem "Geschiebe" zu dem zuständigen beamten hin ,haben ihm erklährt was wir wollten und dann lief alles reibungslos
seit dem verlängern wir es jedes jahr wieder um ein weiteres jahr bei dem beamten oder der beamtin die an dem tag grade dienst haben,3 tage später ist dann immer die ausnahmegenehmigung und der kostenbescheid in der post.
noch was,die genehmigung ist nicht nur ladungsbezogen sondern auch immer fahrzeug und hängerbezogen
das heisst,kennzeichen vom lkw und hänger stehen drin und müssen dann passen | _________________ Ich hab eh keine Ahnung. |
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Quetscheschäff
Mit dabei seit Mitte 2009 Wohnort: schöneiche Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO 2. Nissan Pickup D40 |
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Verfasst am: 24.05.2017 06:58:32 Titel: |
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Skipper hat folgendes geschrieben: | HMM hat folgendes geschrieben: | unsere ausnahmegenehmigung gilt immer ein jahr und gilt für ganz deutschland |
Sehr ungewöhnlich.
Kein Bundesland kann für ein anderes Ausnahmegenehmigungen erteilen. |
du schreibst manchmal komische Sachen die lassen dir ja auch dein Fahrzeug bundesweit zu.
Das verdeutlicht vielleicht nochmal, das sich ja alle Länder einig sind, was das Ziel der möglichen Ausnahmen ist und nur der Weg dahin unterschiedlich, was es so schwierig macht.
https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2014-27-Sonntagsfahrverbot_208854.pdf
Und nachdem was ich mittlerweile so alles an möglichen auftretenden Problemen gehört habe, scheint alles nur aus den uneinheitlichen Regeln zu resultieren. Keiner weiß, ob er wirklich zuständig ist, sein müsste und was er schreiben soll. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Groß Sarau Status: Offline
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Verfasst am: 24.05.2017 13:32:57 Titel: |
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Moin
Zu meinen Trial-Zeiten hab ich auch eine Ausnahmegenehmigung bekommen.
Suzi auf'm Trailer und L200 PU vorn dran.
Da war es noch etwas schärfer mit dem .
Man mußte da auch eine Fahrtroute mit angeben.
Derweil werde ich mein aktuelles Problem auf ein anderes WE verschieben.
Dann werde ich den defekten PKW am Samstag mit dem LKW zum Kumpel
ziehen und am Sonntag mit dem reparierten PKW den LKW nach Hause ziehen.
Wenn die Reparatur misslingt muß ich Sonntag in der Nacht nach Hause.
Gruß Mario | _________________ Galloper Exceed LWB 2.5TDIC |
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Stehauf-Wattwurm
Mit dabei seit Ende 2016
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Verfasst am: 25.05.2017 09:16:07 Titel: |
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jeepgärtner hat folgendes geschrieben: | Skipper hat folgendes geschrieben: | HMM hat folgendes geschrieben: | unsere ausnahmegenehmigung gilt immer ein jahr und gilt für ganz deutschland |
Sehr ungewöhnlich.
Kein Bundesland kann für ein anderes Ausnahmegenehmigungen erteilen. |
du schreibst manchmal komische Sachen die lassen dir ja auch dein Fahrzeug bundesweit zu.
Das verdeutlicht vielleicht nochmal, das sich ja alle Länder einig sind, was das Ziel der möglichen Ausnahmen ist und nur der Weg dahin unterschiedlich, was es so schwierig macht.
https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2014-27-Sonntagsfahrverbot_208854.pdf
Und nachdem was ich mittlerweile so alles an möglichen auftretenden Problemen gehört habe, scheint alles nur aus den uneinheitlichen Regeln zu resultieren. Keiner weiß, ob er wirklich zuständig ist, sein müsste und was er schreiben soll. |
Tue ich das?
Komisch, der ADAC schreibt selber: Zitat: | "Folgende Regelungen sind hervorzuheben, da sie teilweise auch vom Wortlaut des § 30 Abs. 3 StVO abweichen. Insoweit stellen die Erlasse der Länderverkehrsminister eine Regelung eigener Art dar. " |
Und er schreibt auch dass sich NICHT alle Länder einig sind, sondern nur die Aufgelisteten.
Übrigens, auch wenn die Zulassungsbestimmungen grundsätzlich unter den Oberbegriff des Verkehrsrechts fallen wie auch die Regelungen über den fliessenden Verkehr, handelt es sich doch um zwei unterschiedliche Bereiche, für die es unterschiedliche Kompetenzen und Zuständigkeiten gibt. Feinheiten der Bürokratie eben, die für den Normalverbraucher nicht immer nachvollziehbar sind.
Für dich aber ganz offensichtlich schon, denn ansonsten wäre dein Schlußsatz ja ein Zufallstreffer.
Der Widerspruch zu deinem vorhergehenden Text erklärt sich damit aber auch nicht. | |
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Verfasst am: 05.06.2017 21:46:13 Titel: |
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Robert Grotz
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Nürtingen
| Fahrzeuge 1. Mercedes ML W166 2. Mercedes GLC X253 3. Land Cruiser KZJ 73 4. Land Cruiser RJ 70 5. Punto 16V 6. Pajero V20 7. Golf 7 8. Suzuki SJ 9. MAN TGX 18.400 |
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Verfasst am: 05.06.2017 21:55:56 Titel: |
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Danke Dir | _________________ Liebe Grüße Robert
Nichts ist für die Ewigkeit. Nutze Deine Zeit, bleibe in Erinnerung und lebe Dein Leben. |
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Stehauf-Wattwurm
Mit dabei seit Ende 2016
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Verfasst am: 05.06.2017 23:17:14 Titel: |
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Der Text:
Zitat: | Die Verwaltungsvorschrift „Zu § 30 Absatz 3“ wird wie folgt gefasst:
„Zu Absatz 3
10 Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten. Hierunter fällt auch der Werkverkehr nach § 1 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.
11 Lastkraftwagen im Sinne des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Sattelkraftfahrzeuge zur Lastenbeförderung sind Lastkraftwagen in diesem Sinne; selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger, Betonpumpen, Teermaschinen, Autokrane, Eichfahrzeuge oder Mähdrescher fallen nicht darunter.
12 Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sind weiterhin nicht betroffen Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen, ferner Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt ebenfalls nicht für Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z. B. Ausstellungs-, Film- oder Fernsehfahrzeuge, bestimmte Schaustellerfahrzeuge und Fahrzeuge zur Beschickung von Märkten, soweit es sich um mobile Verkaufsstände handelt, jeweils auch mit Anhänger).“ |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Groß Sarau Status: Offline
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Verfasst am: 06.06.2017 07:47:07 Titel: |
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Moin
Werde ich mir ausdrucken.
Danke.
Gruß Mario | _________________ Galloper Exceed LWB 2.5TDIC |
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Quetscheschäff
Mit dabei seit Mitte 2009 Wohnort: schöneiche Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO 2. Nissan Pickup D40 |
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Verfasst am: 06.06.2017 07:54:13 Titel: |
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schade , worüber soll man denn jetzt so vortrefflich diskutieren ? | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 06.06.2017 10:27:17 Titel: |
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[b]ZITAT:
... und weder gewerblich noch entgeltlich...
Was 5 (i.Worten "fünf") Worte doch verändern können. Und dafür brauchte der Politcirkus fast 8 Jahre.
Freu mich schon auf das Gesicht unserer Dorfrennleitung, wenn ich den Schrieb aus dem Handschuhfach hole
Allen
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Stehauf-Wattwurm
Mit dabei seit Ende 2016
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Verfasst am: 06.06.2017 15:14:50 Titel: |
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Gottes Mühlen mahlen langsam - die Politik dagegen ist eher teuflisch.
Die Dorfsheriffs bei Euch können lesen??? | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 06.06.2017 15:22:57 Titel: |
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Skipper hat folgendes geschrieben: |
Die Dorfsheriffs bei Euch können lesen??? |
NEE, noch nich mal ne Uhr.
Aber die Geschichte erzähl ich Dir mal beim Bier.
Huskytreiber | |
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