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ABE oder Gutachten
Wer kann helfen?

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mhusch
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...und hat diesen Thread vor 6195 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 13.05.2007 07:26:26    Titel: ABE oder Gutachten
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Hallo zusammen, bin neu hier und wünsche mir und euch viel Spass. Bin durch zufall hierhin geraten und habe auch direkt eine Frage:

Wer kann helfen? Ich habe 31x10,50R15 -28 ET und habe von H&R eine Spurverbreiterung 60106000 drauf. Brauche dringend ein Gutachten und ABE damit der TÜV -58 ET einträgt. Das ganze für einen HJ61. Der Prüfer hätte es fast eingetragen wenn ich was brauchbares gehabt hätte. H&R hat nur bis -38 ET. Kosten werden natürlich erstattet.Tel. 0177-7777150. Wer kann bitte helfen?. Gruß Micha
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 13.05.2007 07:36:34    Titel:
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wenn im h&r gutachten nur bis zu einer ET von -38 drin steht wirst du nicht weiter kommen. ein gutachten eines anderen SPV herstellers bringt ja nichts, auf deinen teilen steht ja H&R drauf.
per einzelabnahme (ist aber teurer) wird das aber bestimmt möglich sein denke ich. das kann aber kein normaler tüv prüfer machen. das muss ein ing (auch baurat genannt) machen. hier in HH gibt es so einen z.b. nicht, da muss man 30 km nach pinneberg rausfahren.
frag mal bei deiner tüv stelle nach wo einzelabnahmen möglich sind.

ausschnitt info-seiten vom tüv nord:

"Wann ist eine Einzelabnahme notwendig (Gutachten nach § 21 i.V.m. § 19 (2) StVZO)?

Sie wollen mehr Individualität? Sie wollen mehrere Tuningteile, die sich gegenseitig beeinflussen, ohne eine entsprechende Freigabe in den Prüfzeugnissen miteinander kombinieren? Sie sind stolzer Besitzer eines eigens für Sie hergestellten oder umgebauten Einzelstücks?

In diesen Fällen ist eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Lassen Sie sich bei umfangreichen Umbauten vorab von Ihrem Sachverständigen beraten, ob das geplante Tuning genehmigungsfähig ist und mit welchen Begutachtungskosten Sie rechnen müssen."
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mhusch
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BeitragVerfasst am: 13.05.2007 07:43:59    Titel:
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Danke für die schnelle Antwort. Der Tüv-Prüfer war eigentlich ganz in Ordnung. Hat mir auch den Bullfänger noch eingetragen, obwohl ich nur eine Kopie von dem alten Bericht hatte..Er fand die Spurverbreiterung sehr heftig, aber ist ja auch ein heftiges Auto..grins. Aber für ihn noch ok..Gummi kam raus , Profil verdeckt. Er sagte in Dortmund wäre eine Stelle. Kann bis zu 1000 Euren und mehr kosten kosten..zu teuer. Naja fahr jetzt erstmal mir dem Festigkeitgutachten rum und werde immer mal die einzelnen Tüvstellen abfahren. In Düsseldor gibt es die Gutachtenzentrale Kleophas.. Vielleicht können die helfen. Gruß Micha
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mhusch
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BeitragVerfasst am: 13.05.2007 07:46:19    Titel:
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Aber was ist genau die Bezeichnung amtlich anerkannter Sachvertsändiger? TÜV oder Dekra.
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 13.05.2007 07:51:10    Titel:
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einzelabnahmen darf nur der tüv machen. ist in ganz deutschland so geregelt.

aus welcher gegend kommst du denn? vielleicht kann einer ne werskatt empfehlen die guten kontakt zum tüv hat und wo man das machen lassen könnte. das kostet dann etwa 15-20 euro extra zur tüv-gebühr wenn man den wagen bei einer werkstatt abnehmen lässt.
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mhusch
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BeitragVerfasst am: 13.05.2007 07:53:53    Titel:
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Als ich selber komm aus Düsseldorf. Und die Werkstatt hat nur den KÜS oder so und kann nur die normale HU machen und fährt selber zum TÜV.. Ich will ja nichts illegales, nur das der mögliche Spielraum ausgenutzt wird und die Verbreiterung eingetragen wird.
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BeitragVerfasst am: 13.05.2007 07:58:19    Titel:
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es ist ja nichts illegales dabei etwas per einzelabnahme eintragen zu lassen.
das ist auch meist problemlos möglich. man sollte nur erstmalmit dem ing reden und sagen was man vorhat. dann sagt er was die voraussetzung für den umbau ist und was er für unterlagen will (wenn überhaupt). wenn man da einfach so vor fährt und die vor vollendete tatsachen stellt, dann schalten die gerne mal auf stur. die wollen halt mit einbezogen werden... ist nur meine persönliche erfahrung.

ich fahre z.b. auch reifen auf einer laut hersteller viel zu schmalen felge und in einer grösse wo eigentlich ein abgasgfutachten nötig wäre.
alles ganz legal per einzelabnahme.



EDIT:
das hätte ich ja fast vergessen:

herzlich willkommen hier im forum...!!! Winke Winke Winke Winke Winke Winke
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mhusch
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BeitragVerfasst am: 13.05.2007 08:05:49    Titel:
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Ja Danke für den Willkommengruß!! Google gerade und finde aber nichts brauchbares außer den TÜV..2x war ich ja schon beim TÜV..leider nein..Kann das jeder freie Sachverständige? oder was müßen die genau für eine Bezeichnung haben?. Traglasten stimmen.. Oder bei der Dekra?....
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BeitragVerfasst am: 13.05.2007 08:14:49    Titel:
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die normalen prüfer die HU machen und sachen mit gutachten eintragen dürfen das nicht. die sagen auch immer geht nicht.
das muss ein sogenannter speziell ausgebildeter baurat machen. so einen gibts wie gesagt selbst hier in HH nicht. das braucht auch immer wochen bis man bei dem in PI einen termin bekommt. bei einigen werkstätten hat der aber regelmässig aussentermine.

frag am besten mal beim tüv nach wo du hin musst und vereinbare einen termin, sag aber dass es eine einzelabnahme ist, dekra und küs dürfen das nicht:
www.tuev-sued.de www.tuevnord.de
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mhusch
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BeitragVerfasst am: 13.05.2007 08:32:10    Titel:
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Jo Danke..hab mal nach Duisburg eine E.-Mail geschickt..Mal sehen was passiert.
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TK,s-TJ
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BeitragVerfasst am: 13.05.2007 10:54:32    Titel:
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Nun ich denke das das niemand einträgt.
Und ich halte es auch für sehr gefährlich . Da dann doch sehr grosse Hebelkräfte wirken. Im Gelände egal ; Aber eingetragen darfst du ja denn entweder 160 + fahren oder sagen wir mal 100 mit 3,5T am Haken und 120 kg Stützlast und 3T Fahrzeug-Gewicht Hau mich, ich bin der Frühling mit -58 das Vertrau mir hält nie und nimmer auf Dauer
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 13.05.2007 12:30:14    Titel:
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ich denke auch das es nicht geht..wenn ich jetzt alles richtig gelesen habe..

die SPV hat nur ne bestimmte Festigkeit an den Aufnahmen und jetzt noch ne größere Minus-Einpresstiefe der Felge von -58... Unsicher

ob das ein TÜV so einträgt..hm..Unsicher
aber hier sind ja auch paar Jungs wo so einen GW fahren..und bestimmt was über die Gesamtfestigkeit sagen können..

aber wie @TK,s-TJ schon schrieb, die entstehenden Hebelkräfte sind da ziemlich hoch..

Gruß
Sandman Winke Winke
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BeitragVerfasst am: 13.05.2007 15:50:12    Titel:
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben:
einzelabnahmen darf nur der tüv machen. ist in ganz deutschland so geregelt.



nein Vertrau mir

in den neuen bundesländern ebenfalls die dekra Grins

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BeitragVerfasst am: 13.05.2007 19:47:07    Titel:
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Und der TÜV wiederum (bis vor kurzem) nicht. Ich weiss nicht, inwiefern die Gebietsregelung aufgehoben wurde. 2004 war der Stand so:

Alte Bundesländer = TÜV
Neue Bundesländer = Dekra

Deshalb hat auch immer die Dekra unsere (Wettbewerbs-) Fahrzeuge abgenommen und Sondereintragungen gemacht. Winke Winke

@mhusch: Kurze Frage: Wozu bitte ist eigentlich ET -58 gut? Außer fürs Killen sämtlicher Radlager und verbiegen von Achsen. Unsicher

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Strada
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BeitragVerfasst am: 13.05.2007 19:52:03    Titel:
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Hi,
bei uns ist es immernoch soch, nur die Dekra kann per §21 eintragen Smile

Zitat:
Wozu bitte ist eigentlich ET -58 gut? Außer fürs Killen sämtlicher Radlager und verbiegen von Achsen

Na ja, für meine 38.5x14.5 habe ich auch min. ne Et-50 gebraucht, das sie nicht an der rahmenaufnahme schleifen, außer man hätte den Lenkeinschlag begrenzt, aber das wollte ich nicht! Smile
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