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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 02.11.2022 14:52:03 Titel: |
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Kini hat folgendes geschrieben: |
Die wenigsten Pickups in D dürften ein zGG >3,5t haben, denn darauf beziehen sich die von Dir erwähnten Verbote.
Und auch bei der Rennleitung sollte es sich nach mehreren Jahren rumgesprochen haben, daß es das mit Anhänger für nicht gewerbliche Fahrten nicht mehr gibt. |
Im Großraum FFM gelten die besagten Verbote dank Zusatzzeichen auch für LKW unter 3,5t zGG, weiß ich weil ich dort Wohnungen habe und eine Ausnahmegenehmigung brauche (knapp 100€ p.A).
Diskussionsbedarf entsteht dann, wenn das Fahrzeug "im Alltag" gewerblich genutzt wird. Dann diskutierst Du nämlich aus, ob das gerade auf dem Anhänger befindliche Transportgut eine gewerbliche Fahrt nahelegt oder nicht.
Braucht man das für 40€ im Monat? Also ich nicht. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Unterirdisch!
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Neumarkt Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 732 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4 |
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Verfasst am: 02.11.2022 16:00:22 Titel: |
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Wobei auch durch die Besteuerung als PKW aus dem Pickup zulassungsmäßig ein LKW bleibt.
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!
auf twitter von @haekelschwein
Kein Popel mehr.
Straßen sind Ausdruck unseres Unvermögens, eigene Wege zu finden! |
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Verfasst am: 02.11.2022 16:21:43 Titel: |
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Kini, lass ihn labbern, er hat zwar keine Ahnung und davon jede Menge, aber lass ihn einfach in dem Glauben das er es besser weiß | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 02.11.2022 21:21:13 Titel: |
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Kini hat folgendes geschrieben: | Wobei auch durch die Besteuerung als PKW aus dem Pickup zulassungsmäßig ein LKW bleibt. |
...was seit dem Wegfall des §18 (12) KraftStG Ende '20 schlichtweg rechtswidrig wäre... | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Unterirdisch!
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Neumarkt Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 732 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4 |
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Verfasst am: 02.11.2022 23:31:12 Titel: |
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Das eine hat mit dem andern so rein gar nix zu tun.
Aber macht nix, alles ist gut und Du hast recht.
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!
auf twitter von @haekelschwein
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 03.11.2022 09:15:15 Titel: |
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Kini hat folgendes geschrieben: | Das eine hat mit dem andern so rein gar nix zu tun.
Aber macht nix, alles ist gut und Du hast recht. |
Die steuerliche Einstufung hat mit der Zulassungsart nichts zu tun?
Das ist selbst für Deine Verhältnisse ein Kalauer. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 03.11.2022 10:09:00 Titel: |
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Die Erfahrung, dass das Finanzamt bzw. der Zoll sich bei der Bemessung der KFZ-Steuer nicht für die eingetragene Zulassungsart interessiert hatten doch schon viele PickUp-Fahrer gemacht....?
Ich hatte selbst 2 umgebaute PKW mit LKW-Zulassung, die sowohl das FA als auch später der Zoll weiterhin als PKW besteuert hatten. Fanden die völlig selbstverständlich. | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Eriskirch
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Verfasst am: 03.11.2022 10:14:21 Titel: |
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Ich fahre einen Vito Mixto - rein privat und
-> weil ich kein Gewerbe habe
-> und eine Einzelperson in den KFZ Papieren steht
-> und in den Versicherungspapieren "keine gewerbliche Nutzung" steht
... ist der Nachweis einer privaten Fahrt mit Anhänger am Wochenende kein Ding.
Da 4x4 und entsprechend hoch und bereift ist er auch optisch kein Baustellenfahrzeug oder Lieferwagen - bin also noch nie von der BAG angehalten oder kontrolliert worden.
Die KFZ Steuer ist seit 2021 tatsächlich an die Fahrzeugklasse in den KFZ-Papieren gebunden also Pickup, Doka und Mixto sind Transporter und Gewichtsbesteuert (spart beim Euro 5 und älter einige hundert Euro). Diese recht junge Steueränderung aus 2021 ist z.B. beim ADAC nachzulesen oder beim Zoll direkt:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-steuer/lkw-zulassung/
Meiner hat die Fahrzeugklasse "N1G" = Nutzfahrzeug/Güterbeförderung bis 3,5t, Geländewagen -> Gewichtsbesteuert.
Ein normaler Vito 4x4 ist ein "M1G" = Personenbeförderung bis 3,5t, Geländewagen -> Hubraum-Besteuert.
Fahrzeugklassen siehe https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse ... Diskussionen mit dem Zoll (zuständig für die KFZ Steuer) z.B. bei Pickups sind inzwischen also nicht mehr erforderlich und wer bei seinen alten Pickup Klasse "N" in den Papieren hat müsste eigentlich bereits einmal "anders" bezahlt haben denn die Umstellung erfolgt automatisch ... mal Steuerbescheid gucken ...
Also klares JA Pickup's, Doka's und Mixto's sind interessant weil die Versicherung bis auf wenige Euro das Selbe wie beim PKW kostet - die Steuer aber erheblich günstiger ist. Einzig nicht jede Versicherung versichert Nutzfahrzeuge - einige Billigheimer tun das nicht ...
Und noch so ein Gerücht ist das mit den Sitzplätzen ... hier gilt das Selbe wie beim PKW also max. 9 inkl. Fahrer.
Für die Klasse "N" muß zusätzlich noch die erforderliche Ladefläche 55% der Nutzfläche betragen. Also Pedale bis Rückenlehne hinterste Sitzreihe oder Trennwand 45% - Ladeflächenlänge 55%.
Da häufig hinter der 3. Sitzreihe zu wenig Platz vorhanden ist sind oft weniger Sitzplätze und nur eine oder 2 Reihen anzutreffen.
Es muß auch keine Trennwand, Gitter oder ähnliches zum Laderaum vorhanden sein.
Ist die Ladefläche beim Pickup oder beim klassischen Transporter aber durch eine Trennwand abgetrennt ist auch ein kleineres Verhältnis der Nutzfläche möglich.
Und Längssitzbänke sind ganz doof denn wegen der Mitfahrer-Füße ist dort Fußraum und keine Ladefläche (Landy, Pinzgauer usw.) bei klappbaren Längssitzbänken sind manche TÜV's aber gnädig und ich hatte auch schon den Eintrag "keine Ladung bei Nutzung der Sitzbänke"...
Grüßle Micha | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 03.11.2022 10:29:14 Titel: |
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Liebling hat folgendes geschrieben: | Die Erfahrung, dass das Finanzamt bzw. der Zoll sich bei der Bemessung der KFZ-Steuer nicht für die eingetragene Zulassungsart interessiert hatten doch schon viele PickUp-Fahrer gemacht....?
Ich hatte selbst 2 umgebaute PKW mit LKW-Zulassung, die sowohl das FA als auch später der Zoll weiterhin als PKW besteuert hatten. Fanden die völlig selbstverständlich. |
Richtig. Und weil diese Praxis ein grober Verstoß gegen die Steuergerechtigkeit war (mitunter war es vom Zulassungsort abhängig, ob das Fahrzeug als PKW oder LKW besteuert wurde), wurde der besagte Paragraf 18 (12) des KraftStG zum 23.10.2020 vollständig gestrichen. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Unterirdisch!
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Neumarkt Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 732 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4 |
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Verfasst am: 03.11.2022 15:23:34 Titel: |
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Mooooment....
Das heißt, daß auch jedes andere Vehikel, bei dem "LKW" als Fahrzeugart in den Papieren steht, die LKW Steuer fällig wird?
Das eröffnet völlig neue Perspektiven...
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 03.11.2022 21:26:53 Titel: |
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Ja,so ist das,zumindest vorläufig.
Der Bundesrat will da in ein paar Jahren nocheinmal drüber reden. | _________________ www.x-offroad.de |
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