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Befahren erlaubt / verboten
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PatrolY61
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...und hat diesen Thread vor 6540 Tagen gestartet!


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1. Dodge Ram 1500 Hemi Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. Ford Mondeo Tunier Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 22.08.2007 22:21:05    Titel: Befahren erlaubt / verboten
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Sind das alles Offizielle Wege und Legal zu befahren???
Sieht ja alles sehr schön aus.

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Ständig die Brocken aus dem Auspuff zerkleinert damit es dem Feinstaub gerecht wird
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Touareg
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BeitragVerfasst am: 22.08.2007 22:23:12    Titel:
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PatrolY61 hat folgendes geschrieben:
Sind das alles Offizielle Wege und Legal zu befahren???
Sieht ja alles sehr schön aus.

Offiziell nein, für mich aber völlig legal (Colbitz-Letzlinger-Heide (TrÜbPl)). Ätsch
Ist wirklich eine beeindruckende Heideblüte dieses Jahr. Love it

Gruß
andreas
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PatrolY61
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BeitragVerfasst am: 23.08.2007 02:32:20    Titel:
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Touareg hat folgendes geschrieben:
PatrolY61 hat folgendes geschrieben:
Sind das alles Offizielle Wege und Legal zu befahren???
Sieht ja alles sehr schön aus.

Offiziell nein, für mich aber völlig legal (Colbitz-Letzlinger-Heide (TrÜbPl)). Ätsch
Ist wirklich eine beeindruckende Heideblüte dieses Jahr. Love it

Gruß
andreas

Da kannst Dich aber glücklich schätzen diese Wege legal gefahren zu dürfen. Würde mich glücklich fühlen im Bereich Munster(TrübPl) eine Genemigung zum fahren zuhaben, evt mit einer Übernachtung im Gelände. Auf zu Bedingungen des Rubicon Trail's.
Wünsche Dir weiter hin viele schöne fahreten durch die Heide und für das Forum viele solcher Bilder.
Gruß Torsten

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PatrolY61
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BeitragVerfasst am: 23.08.2007 02:34:40    Titel:
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Gott neee was für Fehler im Text Nee, oder? . Ich war das net Unsicher

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polarkreisdefender
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1. Land Rover 110HT
BeitragVerfasst am: 23.08.2007 10:31:10    Titel:
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ich war neulich bei munster untewegs. man kann dort viele schöne wege fahren ! auf den schildern die ich gesehen hatte stand nur : durchfahrt für militärverkehr gesperrt,
der platz in munster ist ja zum teil privatgrund der für übungen an die nato vermietet wird. wenn da gefechtsschießen ansteht ist eh alles abgeregelt!
für mich gilt immernoch: wo kein vebotsschildt steht darf man auch reinfahren! das man auf den wegen bleibt und nicht den wald zerstört ist ja klar ! die meisten pisten und wege sind zwar nicht hardcore aber schon recht anspruchsvoll.
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Touareg
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BeitragVerfasst am: 23.08.2007 10:49:32    Titel:
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Auch privates Land darf nicht einfach so befahren werden.

In der Colbitz-Letzlinger-Heide werden Schwarzfahrer
übrigens konsequent wegen Hausfriedensbruch
angezeigt. Und wegen der Haftung der Geländeigentümer
haben sie auch gar keine andere Wahl.

Gruß
andreas
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polarkreisdefender
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1. Land Rover 110HT
BeitragVerfasst am: 23.08.2007 12:48:50    Titel:
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dann sollte privatbesitz auch als solcher gekennzeichnet sein , oder nicht?
wenn von einer öffentlichen strasse ein vielbefahrener waldweg abgeht ,denn darf ich da doch reinfahren!?
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Touareg
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BeitragVerfasst am: 23.08.2007 12:57:04    Titel:
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polarkreisdefender hat folgendes geschrieben:
dann sollte privatbesitz auch als solcher gekennzeichnet sein , oder nicht?
wenn von einer öffentlichen strasse ein vielbefahrener waldweg abgeht ,denn darf ich da doch reinfahren!?

Falscher Ansatz!

Richtig: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Ansonsten baue ich eine Schilderfabrik und erfreue mich am wachsenden Schilderwald!
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BookWood
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1. LR88 SIIA
BeitragVerfasst am: 23.08.2007 12:58:24    Titel:
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polarkreisdefender hat folgendes geschrieben:
dann sollte privatbesitz auch als solcher gekennzeichnet sein , oder nicht?
wenn von einer öffentlichen strasse ein vielbefahrener waldweg abgeht ,denn darf ich da doch reinfahren!?


Ja in Nds. darf man das. Smile Aber bitte laßt es ein Bilder-Thread bleiben, bitte hier keinen Diskussionsthread starten betreffs erlaubt/verboten. Das wäre lieb. Knuddel

Hab den Diskussionsteil abgetrennt
Henning

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Peter
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 23.08.2007 13:09:11    Titel:
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wo wald ist darf man gar nicht rein fahren. da gibts doch sonne bundeswaldverordnung wo auch das befahren von waldwegen nur für forstwirtschaftliche zwecke gestattet ist.
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BookWood
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1. LR88 SIIA
BeitragVerfasst am: 23.08.2007 13:32:52    Titel:
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben:
wo wald ist darf man gar nicht rein fahren. da gibts doch sonne bundeswaldverordnung wo auch das befahren von waldwegen nur für forstwirtschaftliche zwecke gestattet ist.


Jedes Bundesland regelt das in eigener Zuständigkeit, und daher gibts auch riesige Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 23.08.2007 13:36:47    Titel:
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BookWood hat folgendes geschrieben:
Jedes Bundesland regelt das in eigener Zuständigkeit, und daher gibts auch riesige Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.


wie sieht es denn in niedersachsen aus? ist es da auch grundsätzlich verboten? habe auch schon viele schöne weghe i der heide entdeckt, ganz ohne verbots-schild, aber so richtig da reinfahren konnte ich dann doch nicht mit nem guten gewissen. hab mich andauernd wie ein straftäter nach förstern umgesehen...

und wie ists in schleswig-holstein?
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BookWood
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1. LR88 SIIA
BeitragVerfasst am: 23.08.2007 13:47:47    Titel:
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In Niedersachsen ist es erlaubt, wenn der Weg offensichtlich als Fahrweg erkennbar ist und augenscheinlich regelmäßig benutzt wird und die Einfahrt nicht durch Verkehrszeichen oder Schranke verboten ist. In einigen anderen Bundesländern ist es generell verboten da bedarf es dann keiner Schilder oder Schranken. Genau kenne ich mich da aber nur in Niedersachsen aus.

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 23.08.2007 13:50:03    Titel:
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also wenn da erkennbare fahrspuren und keine schilder/schranken sind darf man in niedersachsen den weg befahren. kann man das wo nachlesen? hätte die verordnung dann gerne dabei um die zur not vorzuzeigen.
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grubber
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1. Pajero v60, Audi A4
BeitragVerfasst am: 23.08.2007 13:56:30    Titel:
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Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein

§ 17
Betreten des Waldes
(1) Jeder Mensch darf den Wald zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr betreten. Das Betreten in der Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis zu einer Stunde vor Sonnenaufgang (Nachtzeit) ist auf Waldwege beschränkt. Auch bei Tage auf Waldwege beschränkt ist das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen, das Skilaufen und das nicht durch Motorkraft oder Zugtiere bewirkte Schlittenfahren.

(2) Nicht gestattet sind

das Betreten von Waldflächen und -wegen, in deren Bereich Holz eingeschlagen, aufbereitet, gerückt oder gelagert wird oder Wegebaumaßnahmen durchgeführt werden,

das Betreten von Forstkulturen, Pflanzgärten, Wildäckern sowie sonstigen forstwirtschaftlichen, fischereiwirtschaftlichen oder jagdlichen Einrichtungen und Anlagen,

sonstige Benutzungsarten des Waldes wie das Fahren, ausgenommen nach Absatz 1, das Abstellen von Fahrzeugen und Wohnwagen, das Zelten sowie die Mitnahme von gezähmten Wildtieren und Haustieren mit Ausnahme angeleinter Hunde auf Waldwegen sowie

die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald,

es sei denn, dass hierfür eine Zustimmung der waldbesitzenden Person vorliegt. Die Waldfunktionen und sonstige Rechtsgüter dürfen auf Grund dieser Zustimmung nicht beeinträchtigt werden. § 20 und andere Vorschriften des öffentlichen Rechts, die die Regelungen der Absätze 1 bis 3 einschränken oder solche Einschränkungen zulassen, bleiben unberührt.
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