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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 27.05.2021 11:00:01 Titel: |
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Robert Grotz
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Nürtingen
...und hat diesen Thread vor 1154 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Mercedes ML W166 2. Mercedes GLC X253 3. Land Cruiser KZJ 73 4. Land Cruiser RJ 70 5. Punto 16V 6. Pajero V20 7. Golf 7 8. Suzuki SJ 9. MAN TGX 18.400 |
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Verfasst am: 27.05.2021 12:12:22 Titel: |
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Hallo, danke für Deine Mühe die Quellen zu nennen.
Leider finde ich keine Stelle in der steht (sinngemäß)
"Keine Pflicht zum betrieben eines digitalen Kontrollgerätes bei privat genutzten Wohnmobilen über 7,5t"
Bei den Ausnahmen finde ich auch kein Wohnmobil.
Oder lese ich falsch? | _________________ Liebe Grüße Robert
Nichts ist für die Ewigkeit. Nutze Deine Zeit, bleibe in Erinnerung und lebe Dein Leben. |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 27.05.2021 12:37:15 Titel: |
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Du liest falsch.
Es steht überall mehrfach ausdrücklich geschrieben, dass alle diese Regelungen NUR und AUSSCHLIESSLICH für die GEWERBLICHE Beförderung von Personen und Gütern gilt.
Nachdem du - wie ich annehme (und korrigiere mich bitte falls ich da falsch liege) weder ein Busreiseunternehmen noch eine Spedition hast und/oder mit deinem schweren WoMo auch nicht für ein solches Unternehmen gewerblich tätig bist ... muss ich wirklich noch weiterschreiben?
Man kann sich auch dort Probleme selber bauen wo es weit und breit keine gibt.
Nachtrag: jeder Prüfer der auch nur annähernd seinen Namen verdient hätte dich bereits vor langen mit einer klaren Antwort nach hause schicken müssen: "bau den Tachographen aus und vergiss ihn!"
Der wüsste aber auch wo er nachsehen müsste.
Mich hat die Suche (insgesamt) keine 10 Minuten gekostet. | _________________ Warum einfach wenn es umständlich auch geht? |
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Robert Grotz
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Nürtingen
...und hat diesen Thread vor 1154 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Mercedes ML W166 2. Mercedes GLC X253 3. Land Cruiser KZJ 73 4. Land Cruiser RJ 70 5. Punto 16V 6. Pajero V20 7. Golf 7 8. Suzuki SJ 9. MAN TGX 18.400 |
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Verfasst am: 27.05.2021 12:53:25 Titel: |
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Hallo, danke für den Hinweis.
So herum hab ich es noch nicht gelesen.
Von meinem Tüv hab ich folgendes bekommen:
Auf Seite 12 Punkt 1.6 Wohnmobile
"Wohnmobile ab einer zulässigen Höchstmasse von 7,5 t
müssen einen Fahrtschreiber verwenden (§ 57a StVZO).
Dies gilt nicht, wenn sie nach dem 01.01.2013 erstmals in
den Verkehr kommen (§ 72 Abs. 2 Nr. 6e StVZO)."
Quelle:
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblaetter/Leitfaden_Rechtsvorschriften_BLRB.pdf?__blob=publicationFile | _________________ Liebe Grüße Robert
Nichts ist für die Ewigkeit. Nutze Deine Zeit, bleibe in Erinnerung und lebe Dein Leben. |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 27.05.2021 15:13:27 Titel: |
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O Mann, die beim TÜV werden auch immer söder ...
§57a StVZO, 1) (wörtliches Zitat) :
Zitat: | (1) Mit einem nach dem Mess- und Eichgesetz in Verkehr gebrachten Fahrtschreiber sind auszurüsten
1.Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,
2.Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,
3.zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen.
Dies gilt nicht für
1.Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
2.Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, es sei denn, dass es sich um Kraftfahrzeuge der Bundeswehrverwaltung oder um Kraftomnibusse handelt,
3.Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen und Einrichtungen des Katastrophenschutzes,
4.Fahrzeuge, die in § 18 Absatz 1 der Fahrpersonalverordnung vom 27. Juni 2005 (BGBl. I S. 1882), die zuletzt durch die Artikel 1, 4 und 5 der Verordnung vom 22. Januar 2008 (BGBl. I S. 54) geändert worden ist, genannt sind,
5.Fahrzeuge, die in Artikel 3 Buchstabe d bis g und i der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 1), die durch die Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 88) geändert worden ist, genannt sind. |
Und welche Verodnung ist das?
Etwas die die ich vorher gepostet habe?
Wenn die Brüder zu blöde zum Lesen sind sollen sie verdammt nochmal Würstchen verkaufen ... oder so.
Wenn sie das überhaupt jemals hinbekommen ... | _________________ Warum einfach wenn es umständlich auch geht? |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2017 Wohnort: Wallisellen Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Audi Cabrio 1.8 BJ 98 2. VW Touareg 3.0 TDI BJ 08 |
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Verfasst am: 27.05.2021 21:43:50 Titel: |
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Hallo zusammen!
siggi109 hat folgendes geschrieben: | ein wohnmobil ist doch recht nicht gewerblich. |
Da habe ich gehört, es soll auch gewerblich genutzte Wohnmobile geben!
Schönen Abend, | _________________ Martin
Audi Cabrio 1.8 ADR 05/1998 210.000km wenig steigend
VW Touareg 3.0TDI CASA 10/2008 240.000 steigend
Nur wer erwachsen wird und Kind bleibt, ist ein Mensch! |
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Urgestein
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 27.05.2021 22:41:44 Titel: |
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Sierrakiller hat folgendes geschrieben: | Hallo zusammen!
siggi109 hat folgendes geschrieben: | ein wohnmobil ist doch recht nicht gewerblich. |
Da habe ich gehört, es soll auch gewerblich genutzte Wohnmobile geben!
Schönen Abend, |
AHA,da weiß man doch gleich wo sich einige hier so auf bundesstrassen so rumtreiben................ | _________________ SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 27.05.2021 22:47:55 Titel: |
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Sierrakiller hat folgendes geschrieben: | Hallo zusammen!
siggi109 hat folgendes geschrieben: | ein wohnmobil ist doch recht nicht gewerblich. |
Da habe ich gehört, es soll auch gewerblich genutzte Wohnmobile geben!
Schönen Abend, |
Über 7,5 to. zGg?
Elefantenklasse oder was? | _________________ Warum einfach wenn es umständlich auch geht? |
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