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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 2422 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 17.10.2017 13:38:30 Titel: Dashcams - sinnvoll - sinnlos ?? |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2017 Wohnort: Bensheim Status: Verschollen
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Verfasst am: 17.10.2017 14:13:55 Titel: |
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Ich habe mir auch seit einiger Zeit die Frage gestellt, warum solche Dash-Cams nicht schon längst als Beweismaterial zugelassen werden... Da versteht man die Welt nicht mehr. Warum wird die eigentliche Aufdeckung der STRAFTAT zurückgestellt?! Stattdessen bekommt die geschädigte Person noch einmal vom Staat einen reingewürgt...
Anstatt den Unfall aufzuklären und den Geschädigten vom Unfallverursacher zu unterscheiden.
Klar! ich möchte auch nicht von jedem beliebigen auf der Straße gefilmt werden, allerdings bin ich der Meinung, dass in solche Fällen eine Sonderregelung getroffen werden sollte. Gibt ja genug in Dtld. warum dann nicht auch eine für Dash-Cams
GRuß Max | |
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Der mit ohne Lappen
Mit dabei seit Mitte 2012 Wohnort: 07952
| Fahrzeuge 1. Mitsubishi Pajero V20 3000 V6 2. Mitsubishi Pajero 3500 3. Mitsubishi Pajero L040 3.0l V6 4. '03 Mitsubishi L200 Liberty 5. 91er Mitsubishi Lancer GLX 6. Honda Civic EG4 7. Mitsubishi Pajero 3500 |
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Verfasst am: 17.10.2017 14:26:49 Titel: |
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Die Idee mit den Dashcams finde ich super. Bei mir kommt auch irgendwann eine ins Auto.
Sinnlos finde ich dagegen, wie Tectric schon schrieb, dass die Aufnahmen bei abgestelltem Fahrzeug als Straftat gelten. In unseren Fiesta ist letztens einer reingefahren. Kotflügel verbeult, Stoßstange zerkratzt und mit der Spur stimmt auch was nicht. Es gab keinen Verursacher vor Ort, also heißt es dann wohl selbst bezahlen, weil laut Versicherung zirka 300€ selbst bezahlt werden müssen. Wenn der Schaden also unter 500€ liegt, lohnt sich das nicht wirklich.
Also ich begrüße die Dash Cams hier. Endlich mal etwas sinnvolles, wo es auch Verkehrssündern an den Kragen geht. | _________________ Grüße, Justin
_______________________________________________________________
MITSUBISHI PAJERO V23/V25/ Pajero L141/ L200 K74T |
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Unterirdisch!
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Neumarkt Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Kia Sorento 2.5 CRDi |
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Verfasst am: 17.10.2017 16:18:20 Titel: |
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Soweit ich weiß, dürfen die mittlerweie durchaus als Beweismitel dienen.
Es ist nicht erlaubt, dauerhaft den Verkehr aufzuzeichnen, aber wenn das Video nur zur Beweissicherung dient, ist es wohl zulässig.
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!
auf twitter von @haekelschwein
Kein Popel mehr.
Straßen sind Ausdruck unseres Unvermögens, eigene Wege zu finden! |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2013 Wohnort: Franken
| Fahrzeuge 1. Hilux mit Wohnaufbau 2. King Quad |
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Verfasst am: 17.10.2017 18:19:25 Titel: |
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Kommt auf die Laune des Richters an, wie immer.
Der Fall in München war ja eine Überwachung, diese muss in jedem Fall mit Schildern angekündigt sein und unterliegt strengen Richtlinien wie zB Persönlichkeitsrechte der anderen usw.
Was ich auch nicht möchte, sind Leute die mit Dashcams durch die Gegend fahren um andere bei Verkehrssünden (größere oder kleinere) zu filmen und dann zur Anzeige bringen. Da reichen mir schon die (wenigen) Dorfpolizisten, die am Fenster sitzen und zB das Halteverbot vor Bäckereien dokumentieren und Anzeige erstatten.
Als Beweis zur eigenen Unschuld, zB bei Unfällen werden sie ja mehr und mehr zugelassen. Da reicht es wenn das Video einen berechtigten Zweifel an der eigenen Schuld aufwirft.
Sind also zwei Dinge - Zum einen Hilfspolizisten die einfach für Ordnung sorgen wollen und Leute verklagen und zum Anderen ein Beweismittel zur eigenen Unschuld wenn man verklagt wird.
Und nein - wenn ich richtig Mist baue gebe ich den Film nicht raus, ich muss mich nach deutschem Recht nicht selber belasten. Ein Fall in dem die DashCam konfesziert wurde und gegen den Benutzer verwendet wurde steht noch aus, und ist außerdem rechtlich sehr problematisch sofern nicht Leib und Leben anderer unmittelbar davon bedroht sind und man mit den Aufnahmen eine weitere Schädigung verhindern kann. Aber selbst dann wird es kritisch.
Gerade bei der DashCam ist also Fall nicht gleich Fall und die Urteile können durchaus kontrovers ausfallen.
Tim | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 2422 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 17.10.2017 23:16:24 Titel: |
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@Timhilux
Sehr interessante Punkte die Du da in den "Raum" wirfst.
Klar, wenn ich mein Grundstück mit Kameras überwache, muss ich auf meinem Grundstückstück Hinweisschilder aufstellen.
Also hätte demnach die Besitzerin des BMW's in München ein Schild mit entsprechendem Hinweis anbringen müssen. Klingt insofern erst mal logisch.
ABER, wer achtet denn auf sowas beim "Einparken" ??
Andererseits geht's sicherlich auch um die Frage des "dauernden" Aufzeichnens einer Situation im Strassenverkehr.
Wir alle kennen doch die YT-Vid's z.B. aus den Ostblockländern. Da werden alltägliche Strassenszenen vortlaufend aufgenommen - und die "blödesten" dann auf YT hochgeladen. WIR alle ergözen uns daran in langweiligen Abendstunden; ABER sobald es einen selbst betrifft, schreien ALLE nach dem Datenschutz. Ist doch irgendwie "pervers" - oder ??
Noch so als Ergänzung zu MEINER Intension, mir so ein Ding anzubringen: der L200 ist (m.M.) nach hinten unübersichtlich; die verwendete Kamera zeichnet nach vorn und hinten auf (wenn ich die AUFZEICHNUNG aktiviere); beim Einlegen des Rückwärtsganges bekomme ich automatisch ein komplettes Bild HINTER meinem Auto im Rückspiegel angezeigt (wie gesagt normal OHNE Aufzeichnung - nur wenn ich diese auch vorher aktiviert habe).
Als kleiner Gag dazu von vor ein paar Tagen: Kamera schaltet im Rückwärtsgang auf Vollbildmodus im Rückspiegel - Kupplung kommen lassen - noch kurz einen Blick zur rechten Seite (Frauchen ) -- und RUMS - trotz Rückfahrkamera den Pfahl (mit entsprechender V-Beule in der Heckklappe) gerammt . Kommentar von Frauchen: Na, wofür haste dann den Sch... gekauft??
Gruß | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2013 Wohnort: Franken
| Fahrzeuge 1. Hilux mit Wohnaufbau 2. King Quad |
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Verfasst am: 17.10.2017 23:54:50 Titel: |
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Huskytreiber hat folgendes geschrieben: | @Timhilux
Sehr interessante Punkte die Du da in den "Raum" wirfst.
Klar, wenn ich mein Grundstück mit Kameras überwache, muss ich auf meinem Grundstückstück Hinweisschilder aufstellen.
Also hätte demnach die Besitzerin des BMW's in München ein Schild mit entsprechendem Hinweis anbringen müssen. Klingt insofern erst mal logisch.
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Nein, das Schild alleine reicht für eine Videoüberwachung in D nicht aus, Du musst sicher stellen, dass keine Unbeteiligten außerhalb Deines Besitztums gefilmt werden.
Es gab mal einen Fall in dem Kameras in einer Notaufnahme entfernt werden mussten obwohl diese gar nicht aufnehmen sondern nur ein Livebild in die Zentrale schicken um zu reagieren wenn zB eine verwirrte Person aufsteht und Gefahr läuft sich zu verletzen. Hier wird ebenfalls das Persönlichkeitsrecht beschnitten. Wohlgemerkt OHNE Aufzeichnung.
Ein Teil der Argumentation war, dass das Bild alleine eh nicht ausreicht und sich für diesen Fall eine Person im Raum befinden muss.
In dieser Klinik war es bis dato Usus, dass nie eine Person alleine mit einem Patienten ist um gegen die Gefahr von Anzeigen wegen Übergriffen auf Schutzbefohlene zu minimieren. Es wären also zwei Pflegekräfte/Pflegehelfer nötig gewesen pro desorientierten Patient. Zusammen mit der Rechtsabteilung des Hauses wurde dann festgelegt, dass gefährdete, desorientierte Patienten in Zukunft auf Anordnung "imobilisiert" werden dürfen. Diese Maßnahme sei im Gegensatz zur Videoübertragung rechtlich abgesichert.
Das nenne ich mal schräg!
Wenn Du als Jäger eine Wildkamera aufhängst darf die auch nicht auf einen Weg zeigen.
Stell Dir mal vor, Du machst Bilder einer Lokalgröße beim geheimen Stelldichein auf einem Waldweg - undenkbar sowas.
Die Kameras in Ubahn und so weiter dienen der öffentlichen Sicherheit, das ist ein anderes Thema und wird ganz anders bewertet. Obwohl die Betreiber auch private juristische Personen sind. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 18.10.2017 21:30:11 Titel: |
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Nachdem bei uns mehrmals jemand auf Grundstück kam (Gartentor macht eindeutige Geräusche), aber nicht geklingelt hat und sich auch sonst nicht gemeldet hat, haben wir jetzt auch eine Kamera - selbstverständlich ohne Warnschilder. Ist mir ehrlich gesagt völlig gleichgültig, ob ich damit irgendwelche Persönlichkeitsrechte verletze.
Eine Kamera dauerhaft im Auto mitlaufen zu lassen, um z.B. bei einem Unfall die eigene Unschuld nachweisen zu können, erscheint mir grundsätzlich auch legitim. Für diesen Fall müssen die Gesichter anderer Menschen nicht erkennbar sein. Sind sie wegen der oft schlechten Aufnahmequalität in der Praxis ja meist auch gar nicht. Falls doch, könnte man da softwaretechnisch bestimmt eingreifen und solche Kameras (ohne Personenidentifikation) für Autoaufnahmen zulassen.
Selbstverständlich will ich selbst in der Öffentlichkeit nicht in der Art gefilmt werden, dass ich identifizierbar bin und nachvollziehbar ist, wann ich wo war und was ich dort gemacht habe. Ist aber ohnehin demnächst unnötig, darüber noch zu diskutieren. Die meisten von uns schleppen so viele RFID-Chips mit sich herum, dass von staatlicher Seite praktisch sofort eine Totalüberwachung möglich wäre. Fehlt nur noch das entsprechende Gesetz, das das erlaubt. Wird aber wegen der Terrorgefahr demnächst kommen.
Aktuell fände ich es angemessen, Autokameras zu erlauben, die ein bestimmtes Zeitfenster aufzeichnen und die Aufnahmen automatisch selbst überspielen. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Buchholz Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. Toyota LC J125 R.I.P. |
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Verfasst am: 18.10.2017 22:13:35 Titel: Re: Dashcams - sinnvoll - sinnlos ?? |
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Huskytreiber hat folgendes geschrieben: | Nun muss ja mittlerweile so eine Kamera nicht mehr dauernd laufen; meine (JA, auch ich hab eine im Wagen) kann ich so schalten, das sie z.B. nur bei "Berührung des Wagen's/Erschütterung) anfängt aufzuzeichnen. Dabei ist der Erschütterungsqoutient einstellbar.
Soweit ich weiss, gibt's mittlerweile verschieden Urteile dazu. Mal + / mal - für die Kamera-/Fahrzeugbesitzer. |
So funktioniert das allerdings technisch nicht. Die Kamera zeichnet auch bei deinem Beispiel dauerhaft auf, sonst könnte sie dir z.b. nicht die X-Sekunden vor der Kollision zeigen. Es werden nur in diesem Modus die Files immer wieder überschrieben - im Fall einer Kollision werden die betreffenden Files dann gesperrt und somit nicht gelöscht.
Zu deiner Frage: ich hab auch so ein Teil und lasse die permanent mitlaufen. Bis jetzt zum Glück noch nie gebraucht, dafür konnte ich mir letztes Jahr hinterher schöne Aufnahmen von unserer Marokko-Tour anschauen. Das war für mich auch der Grund, warum ich mir eine Dashcam montiert habe - der Straßenverkehr in D interessiert mich nicht, interessanter wird es dann Richtung Süden, wo dann doch mal etwas merkwürdig gefahren wird. | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 2422 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 18.10.2017 22:19:21 Titel: |
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@Liebling
Eben, um das gesamte Thema geht's ja auch eigentlich.
1. Im öffentlichen Raum (Bahnhöfe; Flugplätze; Marktplätze usw usw. "darf" der Staat anscheinen machen was er will. Aber DEN Staat haben wir ja auch alle irgendwie zu dem gemacht, was er ist
2. Im Supermarkt; Baumarkt; Einkaufzentrum usw. gibt's die Totalüberwachung (also auch öffentl. Raum, auch wenn der SB-Markt zwar vllt wieder als privatrechtlich eingestuft wird) nun schon seit Jahren; und eigentlich regt sich keiner weiter's darüber auf. WIR haben es eben ALLE so akzeptiert.
3. Auch mein Grundstück ist um 360° Videogesichert. Mit Hinweisschildern an allen 4 Fronten. In erster Linie geht's mir um die Kontrolle meiner Huskymeute. Der öffentliche Gehweg und des Nachbarn Garten habe ich möglichst ausgespart. SO, und nun kommt einer ungebeten auf's Grundstück - und ZACK - kriegt er eine. Will der sich jetzt beschweren, wegen Persönlichkeitsrechten o.s.ä.?? Bin ich froh, das wir hier noch Dorfsherrifs mit Verstand haben. Die haun dem noch eine drauf, das er so blöd war und die Schilder nicht lesen konnte.
4. Zum Schluss hast DU einen ganz wichtigen Aspekt angesprochen: auf Grund der heutigen Handy's; Äpp's; Chips/RFID's in jedem neuerem PKW, GPS-Routenplaner/Navigerät (in Schweden lassen sich Leute sogar den RFID-Chip schon unter die Haut spritzen ) usw. usw. ist eine lückenlose Kontrolle EINES JEDEN doch keine Orwellsche Fiktion mehr.
Und dann regen sich immer noch ein paar "Spinner" über eine Videaufnahme beim Überqueren einer roten Ampel auf.
Die neueren Modelle von Dashcams laufen zwar entweder dauernd mit; haben aber auch die Funktion des "Ausschalten's"; des Aufnahmeaktivieren's; zeitlich begrenztes Aufnehmen's mit automatischem Überschreibens von "alten" Aufnahmen (je nach Chipgröße). Der "Besitzer" muss sich nur eben auch mal die Mühe machen und das Handbuch dazu lesen (ach: leider gab's keine entsprechende Äpp dazu - und lesen kann heut ja auch nicht mehr jeder - zu mind. Deutsch). | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 2422 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 18.10.2017 22:32:09 Titel: |
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@sgm
Danke für den Hinweis. Hab ich so nicht verstanden, sondern erst das wenn eine "Berührung" registriert wird, die Kamera anfängt aufzuzeichnen.
Da muss ich mich nochmals näher mit beschäftigen.
JA, Jetzt kommen natürlich diejenigen: JA, WER LESEN KANN ...
Nun, permanent mitlaufen lasse ich meine auch nicht. Nur wenn es einen interessanten Reiseabschnitt oder eine "mögliche" Gefahrensituation im Strassenverkehr sich anbahnt. Ansonsten ist sie "offline". In erster Linie gings mir bei meinem Modell mehr um die Rückfahrkamera (diese ist in dem System integriert); damit die Heckklappe nicht so zerbeult wird; bzw. ich beim Rückwärts einparken eben KEINEN Hintermann touchiere; bzw. ich nun punktgenau den Anhänger auch alleine treffe. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2013
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Verfasst am: 19.10.2017 09:14:43 Titel: |
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Hallo Huskytreiber
Schaltest Du sie auch dann ein wenn Du im Straßenverkehr ein auffälliges Fehlverhalten zeigst?
Oder nur, wenn andere ein Fehlverhalten zeigen.
Diese Frage bezieht sich auf diese Aussage.
Nun, permanent mitlaufen lasse ich meine auch nicht. Nur wenn es einen interessanten Reiseabschnitt oder eine "mögliche" Gefahrensituation im Straßenverkehr sich anbahnt.
Grüße Thomas | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 2422 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 19.10.2017 12:28:03 Titel: |
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@patrol-gu
Sehr interessante Frage.
Nun, im dtsch. Strafrecht gibt es die Möglichkeit sich nicht selbst belasten zu müssen (frei übersetzt).
Antwort daher: Nein, falls ich selbst mal mich verkehrsrechtlich fehlerhaft (vorsätztlich/ nicht vorsätzlich) verhalten sollte, schalte ich das Ding nicht extra ein. Zumal so eine Situation dann "spontan" erfolgt, und ich daher gar nicht die Reaktionszeit habe. Bei einem "geplanten" Fehlverhalten = siehe oben.
Nein, ich bin auch kein Moralapostel, welcher mit solch evt. Aufnahmen anderen den erhobenen Zeigefinger vorhält.
Und nein, ich geile mich auch nicht damit auf, evt. Aufnahmen z.B auf YT o.s.ä. hoch zu laden (zumal ich keinen diesbezüglichen Account dafür habe/will). Die Aufnahmen die ich "bewußt" mache, dienen allein der (meiner) Reisedokumentation oder im Falle des Falles dann der Beweissicherung für "fremdes" Fehlverhalten (ausschließlich mir gegenüber). Und wie ich schon darlegte, dient der rückwertige Teil der besseren Manövrierbarkeit.
Also, wenn Deine Frage ein versteckter Hinweis auf den ersten verlinkten Beitrag sein soll, dann ganz klar: von einem unterstellten "Denunziantentum" distanziere ich mich entschieden.
Gruß Michael (vom Erzengel weit entfernt und nicht verwandt/verschwägert) | |
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Disco am Ring!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Sauerland, davor Vorarlberg Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. RAV4 V Hybrid AWD, Hilux DOKA,,Dacia Sandero, MTB Schauff Chayenne, ex LR D2a |
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Verfasst am: 19.10.2017 21:51:30 Titel: |
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ja das Thema beschäftigt mich auch schon eine Weile und ehrlich gesagt, ich würd sie auch auf dem Parkplatz laufen lassen.
Die Stoßstange vom RAV war vor ein paar Jahren Schrott, das Auto abgestellt bei uns vorm Geschäft - Fahrerflucht.
In den Hilux sind sie vor kurzem auf dem Globus Parkplatz in Weischlitz hinten reingefahren - Fahrerflucht.
Beim Fiat sind im letzten viertel Jahr 2 Macken in den Lack vor dem Hauseingang gekommen. Ich weiß wer es wahr und kann es nicht beweisen.
Einem Bekannten haben sie jetzt das dritte Mal den Mazda 5 zerkratzt. Auch er hat die jetzt in der Tiefgarage eingeschaltet, vorn eine und hinten eine. Das Licht in der TG geht eh beim Betreten an.
Da ist ihm und auch mir das Gesetz und etwaige Persönlichkeitsrechtsverletzungen povidl.
Ich warte jetzt nur auf die Ergebnisse von ihm und dann kommen bei unseren Autos auch welche rein.
Gruss
Steffen | _________________ Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie. |
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Lichtschalter
Mit dabei seit Mitte 2006
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Verfasst am: 20.10.2017 10:41:03 Titel: |
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Huskytreiber hat folgendes geschrieben: |
4. Zum Schluss hast DU einen ganz wichtigen Aspekt angesprochen: auf Grund der heutigen Handy's; Äpp's; Chips/RFID's in jedem neuerem PKW, GPS-Routenplaner/Navigerät (in Schweden lassen sich Leute sogar den RFID-Chip schon unter die Haut spritzen ) usw. usw. ist eine lückenlose Kontrolle EINES JEDEN doch keine Orwellsche Fiktion mehr.
Und dann regen sich immer noch ein paar "Spinner" über eine Videaufnahme beim Überqueren einer roten Ampel auf. |
- Handy's; Äpp's
- Chips/RFID's in jedem neuerem PKW
- GPS-Routenplaner/Navigerät
- RFID-Chip unter der Haut
Das sind, wenn ich richtig sehe, alles freiwillige Dinge, die man sich selbst anschafft. | |
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