Hallo lieber Besucher - Meld Dich kostenlos an und mach mit!
Offroad Forum :: Deutschlands größtes markenübergreifendes und werbefreies Allradforum
Login:    
Melde Dich (natürlich kostenlos) an und log Dich ein - Dann ist das Forum komplett werbefrei.
Höhe Anhängerkupplung / Kugelkopf
gerade darüber gestolpert...

Gehe zu Seite 1, 2  Weiter =>

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Allgemeine Fahrzeugtechnik Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Brumsnudl
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Stuttgart oder Chemnitz
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 4467 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. LR Disco 300tdi
2. Gas M24 Wolga ´75
3. ex Suzuki Vitara 1,6 8V, +80mm, 30er MT+TR
BeitragVerfasst am: 25.01.2012 19:33:21    Titel: Höhe Anhängerkupplung / Kugelkopf
 Antworten mit Zitat  

Hallo Foristi!

Weil ich gerade bei meiner Arbeit drüber gestolpert bin, wollte ich euch das mal posten:
Vielleicht hatte der ein oder andere schon eine Fragestellung zur Höhe der AHZV, besonders im Bezug auf Höherlegung.
Die Höhe des Kugelkopfes ist in der DIN 74058 bzw. Richtlinie 94/20/EG mit 350-420mm über Grund und bei zGG des Anhängers festgelegt. Das Maß ist allerdings für besonders hohe Fahrzeuge recht schwer einzuhalten. Dies hat auch das KBA erkannt, distanziert sich allerdings leider von einer "weicheren" Regelung, wie unter [KBA] nachzulesen ist. Die genannten Maße sind also einzuhalten. Unsicher

Schönen Abend!

Basti
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
flashman
Vertikalzeppelin, erdgebunden
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Limbach-Oberfrohna
Status: Urlaub


Fahrzeuge
1. Landcruiser HZJ105 Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
2. Mercedes ML400cdi Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D
4. Opel Monty 3.5 V6 LPG Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
5. Air Patrol 2.0 Rallye Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 25.01.2012 19:35:59    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Und das KBA hat im Grunde auch Recht damit Ja
Leider gibts dann offiziell auch nicht die Möglichkeit, auch parallel einen "höheren" Hänger zu bauen. Unsicher

_________________
Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Bart
Kein Titel, keine Kekse
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008
Wohnort: Rotachin eastern Bavaria
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. japanisch, und neuerdings auch amerikanisch
BeitragVerfasst am: 25.01.2012 19:41:25    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zumindest nicht offiziell rotfl

ABer mal im ernst mein Pajero ist ab serie schon höher als 420mm ab Kugelkopfmitte Hau mich, ich bin der Frühling

_________________
Gruß, der Bärtige
____________
Geländewagenfreunde bay. Wald e.V. mein Verein
____________
Wers glump kennd der fohrd an FENDT =P
____________
Verschiedenste Pajeroteile abzugeben, bei Interesse einfach PN =D
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen MSN Messenger
Brumsnudl
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Stuttgart oder Chemnitz
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 4467 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. LR Disco 300tdi
2. Gas M24 Wolga ´75
3. ex Suzuki Vitara 1,6 8V, +80mm, 30er MT+TR
BeitragVerfasst am: 25.01.2012 19:47:06    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Die Einschränkung finde ich im Grunde auch richtig, da es wie beschrieben die geforderten Freiheitsgrade dieser Kupplung gewährleistet. Allerdings müsste die Angabe weg von "Höhe über Grund" hin zu einem Relativmaß Kfz-Anhänger gehen. Das wäre dann eine Aufgabe sich etwas leicht messbares auszudenken... Dann gibts nämlich Geländewagen und Geländeanhänger :-)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Sleepwalker
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2007
Wohnort: Meschede (Sauerland)
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Magirus Deutz 170D11 Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
2. Nissan Terrano II Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
3. Honda XL 500R Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 25.01.2012 19:52:32    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Bei meiner letzen Eintragung kam folgendes mit in den Fahrzeugschein.



Begründung war: Das die Auflaufeinrichtung bei gebremsten ANhängern dann nicht zu 100% funktionieren würde.

_________________
Gruß Marcel

ɹǝʌo ǝɯ uɹnʇ sıɥʇ pɐǝɹ uɐɔ noʎ ɟı

Nissan Terrano II mit 31er MT-Bereifung, 5 cm Spacer an der Hinterachse, 4cm Bodylift, Seilwinde, Schnorchel, Rammbügel,CB-Funk, etc...
Umbaufred
Offroad-Adventure
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
FloISP1488
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Anfang 2012
Wohnort: Elsdorf-Giesendorf
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. 88er Jeep Cherokee XJ 4.0
2. 90er Cherokee Schlachter
BeitragVerfasst am: 25.01.2012 21:10:46    Titel:
 Antworten mit Zitat  

flashman hat folgendes geschrieben:
Und das KBA hat im Grunde auch Recht damit Ja
Leider gibts dann offiziell auch nicht die Möglichkeit, auch parallel einen "höheren" Hänger zu bauen. Unsicher


Da muss ich wiedersprechen... Mit Maul- oder Natokupplung ist das kein Problem...

_________________
Gruss

Flo

88er Jeep Cherokee XJ 4.0 non HO 2 Door, LKW Zul., 3" Trailmaster,
235/75/15 BFG MT, Mattschwarz usw...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
flashman
Vertikalzeppelin, erdgebunden
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Limbach-Oberfrohna
Status: Urlaub


Fahrzeuge
1. Landcruiser HZJ105 Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
2. Mercedes ML400cdi Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D
4. Opel Monty 3.5 V6 LPG Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
5. Air Patrol 2.0 Rallye Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 25.01.2012 21:18:15    Titel:
 Antworten mit Zitat  

FloISP1488 hat folgendes geschrieben:
flashman hat folgendes geschrieben:
Und das KBA hat im Grunde auch Recht damit Ja
Leider gibts dann offiziell auch nicht die Möglichkeit, auch parallel einen "höheren" Hänger zu bauen. Unsicher


Da muss ich wiedersprechen... Mit Maul- oder Natokupplung ist das kein Problem...


Wieso widersprechen? Hier geht es doch ausschließlich um die Kugelkopfkupplung. Supi

@Sleepwalker: Ich weiß grade nicht, ob der TÜV / Dekra solche Sachen im Ermessenspielraum hat oder ob eine generelle KBA Vorgabe "fix" ist. Aber zum Glück auch egal, solange es in den Papieren steht, ist für Dich alles perfekt. Ja

_________________
Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Hede
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2006
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Grand Cherokee WK2 3.0 Multijet
2. Grand Cherokee ZJ 5.2
3. Wohnwagen Fendt 450 TF
4. QH mit 4x4
BeitragVerfasst am: 25.01.2012 21:18:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hi,

ich glaube, ihr irrt Euch samt dem KBA.

Ich habe es andere Stelle schon mal erwähnt. Die EU hat auch etwas gutes. Es gibt eine EU-Richtlinie, dass Geländewagen von der Höhenfestsetzung der AHK nicht betroffen sind.

Hier der genaue Text:

EU-Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Absatz 2.1.1

Zitat:
Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten. Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG.

Und dazu noch die Definition eines Geländefahrzeugs aus Anhang II der Richtlinie 92/53/EWG:

4.1. [...] Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
- mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
- Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
- der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.

Gruß

Hede

_________________
Grand Cherokee ZJ, Bj. 95, weiß, D3, mit 3,5" RE-Superflex Fahrwerk, inkl. oberer einstellbarer Längslenker, Bilstein 5100 Stoßdämpfer, 31x10,5x15 Cooper STT, Rockslider und Skidplate VTG, Detroit TrueTrac HA, das ganze mit AHK als Zugpferd für meine QH, immer öfter auch zum Offroaden.
Update: Winde hinter Stoßstange verbaut und Schnorchel eingebaut.

Update: Neu als Daily-Driver: Jeep Grand Cherokee WK2 3.0 Multijet mit 8-Gang Automat
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
flashman
Vertikalzeppelin, erdgebunden
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Limbach-Oberfrohna
Status: Urlaub


Fahrzeuge
1. Landcruiser HZJ105 Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
2. Mercedes ML400cdi Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D
4. Opel Monty 3.5 V6 LPG Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
5. Air Patrol 2.0 Rallye Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 25.01.2012 21:19:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@Hede: Ist das aktueller als das KBA Dokument von 2001? Wie ist aktuell eigentlich die rechtliche Lage? Geht EU Recht schon über Bundesrecht im Bereich der Verkehrsregelungen?

_________________
Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Hede
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2006
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Grand Cherokee WK2 3.0 Multijet
2. Grand Cherokee ZJ 5.2
3. Wohnwagen Fendt 450 TF
4. QH mit 4x4
BeitragVerfasst am: 25.01.2012 21:28:31    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hi Flashman,

ich weiß schon von Einigen, dass sie bei Vorlage dieser Verordnung beim Eintragen vom Fahrwerk um Probleme bezüglich der AHK herumgekommen sind.

Im Gesamttext der Verordnung gibt es diesen Paragraphen:

Die Mitgliedstaaten dürfen
— weder die EWG-Typgenehmigung oder die Betriebserlaubnis mit
nationaler Geltung für ein Fahrzeug verweigern noch den Verkauf,
die Zulassung, die Inbetriebnahme oder die Benutzung eines Fahrzeugs
aus Gründen untersagen oder verweigern, die seine fakultative
Ausrüstung mit mechanischen Verbindungseinrichtungen betreffen,
— weder die EWG-Typgenehmigung oder die Bauartgenehmigung mit
nationaler Geltung für eine mechanische Verbindungseinrichtung
verweigern noch den Verkauf oder die Benutzung einer mechanischen
Verbindungseinrichtung untersagen,
wenn die Anforderungen der Anhänge erfüllt werden.


Danach gilt hier europäisches Recht vor nationalen.

Gruß

Hede

_________________
Grand Cherokee ZJ, Bj. 95, weiß, D3, mit 3,5" RE-Superflex Fahrwerk, inkl. oberer einstellbarer Längslenker, Bilstein 5100 Stoßdämpfer, 31x10,5x15 Cooper STT, Rockslider und Skidplate VTG, Detroit TrueTrac HA, das ganze mit AHK als Zugpferd für meine QH, immer öfter auch zum Offroaden.
Update: Winde hinter Stoßstange verbaut und Schnorchel eingebaut.

Update: Neu als Daily-Driver: Jeep Grand Cherokee WK2 3.0 Multijet mit 8-Gang Automat
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
vinzenz
Das alte Autoleiden plus Gicht..
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Berlin


BeitragVerfasst am: 25.01.2012 22:06:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

diese Angabe von Höhe der Kugelkupplung von 350 - 420mm hat schon Sinn. Denn wenn man sich einen Tandemhänger (üblich langen) mietet oder nicht modifiziert eigenen hat gewährleistet es das so ein Tandem halbwegs gleich belastet auf seinen Achsen laufen kann. Selbst dem größten Dödel wird auffallen das ein Kugelkopf mit 590mm über Fahrbahn an einem Tandem irgendwas durcheinanderbringt.
Das dieses Thema an einem modifizierten 4x4 Probleme bringt ist klar und muß halt am Hänger koorigiert werden - und das ganze völlig unabhängig von irgendwelchen Bestimmungen.

Lustig anzusehen an ordentlich höhergelegten mit "tiefer" gelegtem Kugelkopf Nee, oder?

_________________
ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Scorp
Nimmt uns noch ernst
Offroader


Mit dabei seit Anfang 2008
Wohnort: Chemnitz
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Isuzu Trooper V6
2. Opel Astra V6
BeitragVerfasst am: 26.01.2012 00:39:11    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Jetzt mal ne blöde Frage...man schreibt:

Zitat:

Aus Gründen der Sicherheit erscheint es dem KBA jedoch nicht vertretbar, wenn außer auf die nach Abb. 30 geforderte Kugelhöhe 420 mm bei Geländefahrzeugen auf die Forderung nach Einhaltung der Freiraummaße um die Kugel verzichtet werden kann.


So, wie ich das lese, geht es um die Einhaltung der Freiräume um den Kugelkopf, die Höhe ist ausgenommen.

Zitat:

Das KBA hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass es Genehmigungen nach der Richtlinie 94/20/EG Anhang I Abschnitt 4 in Zusammenhang mit Anhang VII für Geländefahrzeuge nicht erteilen wird, wenn die Forderungen an die Freiraummaße nach Anhang VII, Abbildung 30 nicht erfüllt werden.


Auch hier schreibt man explizit von den Freiraummaßen...

Also das ist das, was ich da rauslese... Unsicher

Mfg Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
rainer4x4
Druckluftschrauber
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Wallenhorst
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Suzuki GV 2,5L V6
2. Lada Taiga 4x4
3. Fahrrad 2x1
BeitragVerfasst am: 26.01.2012 10:53:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wie Vinzenz schon schreibt, soeine "Ausnahmeregelung" macht überhautp keinen Sinn, wenn immer nur ein dafür passend gebauter Anhänger daran passt. Alberner Kram sowas.
Für den der seinen GW als Schlepper gebraucht gibts entsprechend gebaute AHKs. Und wer permanent im Gelände spielen möchte, der schraubts einfach ab. Und wer nur selten spielt, der pflügt einfach - wo ist das Problem? Unsicher

_________________
Gruß Rainer
http://www.rainer4x4.net Schrauberseiten zum Defender, Grand Vitara und Quad
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 26.01.2012 11:31:34    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Scorp hat folgendes geschrieben:
Jetzt mal ne blöde Frage...man schreibt:

Zitat:

Aus Gründen der Sicherheit erscheint es dem KBA jedoch nicht vertretbar, wenn außer auf die nach Abb. 30 geforderte Kugelhöhe 420 mm bei Geländefahrzeugen auf die Forderung nach Einhaltung der Freiraummaße um die Kugel verzichtet werden kann.


So, wie ich das lese, geht es um die Einhaltung der Freiräume um den Kugelkopf, die Höhe ist ausgenommen.

Zitat:

Das KBA hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass es Genehmigungen nach der Richtlinie 94/20/EG Anhang I Abschnitt 4 in Zusammenhang mit Anhang VII für Geländefahrzeuge nicht erteilen wird, wenn die Forderungen an die Freiraummaße nach Anhang VII, Abbildung 30 nicht erfüllt werden.


Auch hier schreibt man explizit von den Freiraummaßen...

Also das ist das, was ich da rauslese... Unsicher

Mfg Andreas



In dem Anhang sind die Winkeln der Deichsel die sich dann ergeben auch zum Freiraum gehörend definiert!

Grundsätzlich sagt das KBA ja nur das es keine Typgenehmigung erteilt. Einzelabnahmen so wie die gepostete sollten möglich sein, es sollte dann nur Jeder so Verantwortungsvoll sein und keine Standardanhänger verwenden.
Nach oben
Team-Wildsau
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008
Wohnort: Hochborn
Status: Offline


Fahrzeuge
1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 26.01.2012 17:08:36    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Oder er nutzt einen Anhänger mit höhenvertsellbarer Zugdeichsel.
Dann ist die EU Bestimmung sehr interessant.

_________________
Owner of the "Bastelbudenfred"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Allgemeine Fahrzeugtechnik Gehe zu Seite 1, 2  Weiter =>
Seite 1 von 2 Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen || Nach oben
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Forensicherheit

57894 Angriffe abgewehrt

Zeit für Seitenerstellung: 0.191  Sekunden 

Software: phpBB © phpBB Group :: Extensions: flashman.TV :: Impressum + Rechtliches :: Datenschutzerklärung :: Das Team im Überblick :: Filter- und PN-Ignorier-Einstellungen