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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Stuttgart oder Chemnitz Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4467 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LR Disco 300tdi 2. Gas M24 Wolga ´75 3. ex Suzuki Vitara 1,6 8V, +80mm, 30er MT+TR |
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Verfasst am: 25.01.2012 19:33:21 Titel: Höhe Anhängerkupplung / Kugelkopf |
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Hallo Foristi!
Weil ich gerade bei meiner Arbeit drüber gestolpert bin, wollte ich euch das mal posten:
Vielleicht hatte der ein oder andere schon eine Fragestellung zur Höhe der , besonders im Bezug auf Höherlegung.
Die Höhe des Kugelkopfes ist in der 74058 bzw. Richtlinie 94/20/EG mit 350-420mm über Grund und bei zGG des Anhängers festgelegt. Das Maß ist allerdings für besonders hohe Fahrzeuge recht schwer einzuhalten. Dies hat auch das KBA erkannt, distanziert sich allerdings leider von einer "weicheren" Regelung, wie unter [KBA] nachzulesen ist. Die genannten Maße sind also einzuhalten.
Schönen Abend!
Basti | |
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Vertikalzeppelin, erdgebunden
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105 2. Mercedes ML400cdi 3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG 5. Air Patrol 2.0 Rallye |
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Verfasst am: 25.01.2012 19:35:59 Titel: |
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Und das KBA hat im Grunde auch Recht damit
Leider gibts dann offiziell auch nicht die Möglichkeit, auch parallel einen "höheren" Hänger zu bauen. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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Kein Titel, keine Kekse
Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Rotachin eastern Bavaria Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. japanisch, und neuerdings auch amerikanisch |
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Verfasst am: 25.01.2012 19:41:25 Titel: |
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Zumindest nicht offiziell
ABer mal im ernst mein Pajero ist ab schon höher als 420mm ab Kugelkopfmitte | _________________ Gruß, der Bärtige
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Geländewagenfreunde bay. Wald e.V. mein Verein
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Wers glump kennd der fohrd an FENDT =P
____________
Verschiedenste Pajeroteile abzugeben, bei Interesse einfach PN =D |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Stuttgart oder Chemnitz Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4467 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LR Disco 300tdi 2. Gas M24 Wolga ´75 3. ex Suzuki Vitara 1,6 8V, +80mm, 30er MT+TR |
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Verfasst am: 25.01.2012 19:47:06 Titel: |
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Die Einschränkung finde ich im Grunde auch richtig, da es wie beschrieben die geforderten Freiheitsgrade dieser Kupplung gewährleistet. Allerdings müsste die Angabe weg von "Höhe über Grund" hin zu einem Relativmaß Kfz-Anhänger gehen. Das wäre dann eine Aufgabe sich etwas leicht messbares auszudenken... Dann gibts nämlich Geländewagen und Geländeanhänger :-) | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Meschede (Sauerland) Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Magirus Deutz 170D11 2. Nissan Terrano II 3. Honda XL 500R |
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Verfasst am: 25.01.2012 19:52:32 Titel: |
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Bei meiner letzen Eintragung kam folgendes mit in den Fahrzeugschein.
Begründung war: Das die Auflaufeinrichtung bei gebremsten ANhängern dann nicht zu 100% funktionieren würde. | _________________ Gruß Marcel
ɹǝʌo ǝɯ uɹnʇ sıɥʇ pɐǝɹ uɐɔ noʎ ɟı
Nissan Terrano II mit 31er MT-Bereifung, 5 cm Spacer an der Hinterachse, 4cm Bodylift, Seilwinde, Schnorchel, Rammbügel,CB-Funk, etc...
Umbaufred
Offroad-Adventure |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2012 Wohnort: Elsdorf-Giesendorf Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. 88er Jeep Cherokee XJ 4.0 2. 90er Cherokee Schlachter |
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Verfasst am: 25.01.2012 21:10:46 Titel: |
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flashman hat folgendes geschrieben: | Und das KBA hat im Grunde auch Recht damit
Leider gibts dann offiziell auch nicht die Möglichkeit, auch parallel einen "höheren" Hänger zu bauen. |
Da muss ich wiedersprechen... Mit Maul- oder Natokupplung ist das kein Problem... | _________________ Gruss
Flo
88er Jeep Cherokee XJ 4.0 non HO 2 Door, LKW Zul., 3" Trailmaster,
235/75/15 BFG MT, Mattschwarz usw... |
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Vertikalzeppelin, erdgebunden
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105 2. Mercedes ML400cdi 3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG 5. Air Patrol 2.0 Rallye |
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Verfasst am: 25.01.2012 21:18:15 Titel: |
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FloISP1488 hat folgendes geschrieben: | flashman hat folgendes geschrieben: | Und das KBA hat im Grunde auch Recht damit
Leider gibts dann offiziell auch nicht die Möglichkeit, auch parallel einen "höheren" Hänger zu bauen. |
Da muss ich wiedersprechen... Mit Maul- oder Natokupplung ist das kein Problem... |
Wieso widersprechen? Hier geht es doch ausschließlich um die Kugelkopfkupplung.
@Sleepwalker: Ich weiß grade nicht, ob der TÜV / Dekra solche Sachen im Ermessenspielraum hat oder ob eine generelle KBA Vorgabe "fix" ist. Aber zum Glück auch egal, solange es in den Papieren steht, ist für Dich alles perfekt. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2006 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Grand Cherokee WK2 3.0 Multijet 2. Grand Cherokee ZJ 5.2 3. Wohnwagen Fendt 450 TF 4. QH mit 4x4 |
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Verfasst am: 25.01.2012 21:18:27 Titel: |
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Hi,
ich glaube, ihr irrt Euch samt dem KBA.
Ich habe es andere Stelle schon mal erwähnt. Die EU hat auch etwas gutes. Es gibt eine EU-Richtlinie, dass Geländewagen von der Höhenfestsetzung der nicht betroffen sind.
Hier der genaue Text:
EU-Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Absatz 2.1.1
Zitat:
Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten. Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG.
Und dazu noch die Definition eines Geländefahrzeugs aus Anhang II der Richtlinie 92/53/EWG:
4.1. [...] Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
- mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
- Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
- der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.
Gruß
Hede | _________________ Grand Cherokee ZJ, Bj. 95, weiß, D3, mit 3,5" RE-Superflex Fahrwerk, inkl. oberer einstellbarer Längslenker, Bilstein 5100 Stoßdämpfer, 31x10,5x15 Cooper STT, Rockslider und Skidplate VTG, Detroit TrueTrac HA, das ganze mit AHK als Zugpferd für meine QH, immer öfter auch zum Offroaden.
Update: Winde hinter Stoßstange verbaut und Schnorchel eingebaut.
Update: Neu als Daily-Driver: Jeep Grand Cherokee WK2 3.0 Multijet mit 8-Gang Automat |
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Vertikalzeppelin, erdgebunden
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105 2. Mercedes ML400cdi 3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG 5. Air Patrol 2.0 Rallye |
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Verfasst am: 25.01.2012 21:19:57 Titel: |
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@Hede: Ist das aktueller als das KBA Dokument von 2001? Wie ist aktuell eigentlich die rechtliche Lage? Geht EU Recht schon über Bundesrecht im Bereich der Verkehrsregelungen? | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2006 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Grand Cherokee WK2 3.0 Multijet 2. Grand Cherokee ZJ 5.2 3. Wohnwagen Fendt 450 TF 4. QH mit 4x4 |
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Verfasst am: 25.01.2012 21:28:31 Titel: |
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Hi Flashman,
ich weiß schon von Einigen, dass sie bei Vorlage dieser Verordnung beim Eintragen vom Fahrwerk um Probleme bezüglich der herumgekommen sind.
Im Gesamttext der Verordnung gibt es diesen Paragraphen:
Die Mitgliedstaaten dürfen
— weder die EWG-Typgenehmigung oder die Betriebserlaubnis mit
nationaler Geltung für ein Fahrzeug verweigern noch den Verkauf,
die Zulassung, die Inbetriebnahme oder die Benutzung eines Fahrzeugs
aus Gründen untersagen oder verweigern, die seine fakultative
Ausrüstung mit mechanischen Verbindungseinrichtungen betreffen,
— weder die EWG-Typgenehmigung oder die Bauartgenehmigung mit
nationaler Geltung für eine mechanische Verbindungseinrichtung
verweigern noch den Verkauf oder die Benutzung einer mechanischen
Verbindungseinrichtung untersagen,
wenn die Anforderungen der Anhänge erfüllt werden.
Danach gilt hier europäisches Recht vor nationalen.
Gruß
Hede | _________________ Grand Cherokee ZJ, Bj. 95, weiß, D3, mit 3,5" RE-Superflex Fahrwerk, inkl. oberer einstellbarer Längslenker, Bilstein 5100 Stoßdämpfer, 31x10,5x15 Cooper STT, Rockslider und Skidplate VTG, Detroit TrueTrac HA, das ganze mit AHK als Zugpferd für meine QH, immer öfter auch zum Offroaden.
Update: Winde hinter Stoßstange verbaut und Schnorchel eingebaut.
Update: Neu als Daily-Driver: Jeep Grand Cherokee WK2 3.0 Multijet mit 8-Gang Automat |
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Das alte Autoleiden plus Gicht..
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 25.01.2012 22:06:49 Titel: |
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diese Angabe von Höhe der Kugelkupplung von 350 - 420mm hat schon Sinn. Denn wenn man sich einen Tandemhänger (üblich langen) mietet oder nicht modifiziert eigenen hat gewährleistet es das so ein Tandem halbwegs gleich belastet auf seinen Achsen laufen kann. Selbst dem größten Dödel wird auffallen das ein Kugelkopf mit 590mm über Fahrbahn an einem Tandem irgendwas durcheinanderbringt.
Das dieses Thema an einem modifizierten 4x4 Probleme bringt ist klar und muß halt am Hänger koorigiert werden - und das ganze völlig unabhängig von irgendwelchen Bestimmungen.
Lustig anzusehen an ordentlich höhergelegten mit "tiefer" gelegtem Kugelkopf | _________________ ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung ! |
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Nimmt uns noch ernst
Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Chemnitz Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Isuzu Trooper V6 2. Opel Astra V6 |
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Verfasst am: 26.01.2012 00:39:11 Titel: |
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Jetzt mal ne blöde Frage...man schreibt:
Zitat: |
Aus Gründen der Sicherheit erscheint es dem KBA jedoch nicht vertretbar, wenn außer auf die nach Abb. 30 geforderte Kugelhöhe 420 mm bei Geländefahrzeugen auf die Forderung nach Einhaltung der Freiraummaße um die Kugel verzichtet werden kann.
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So, wie ich das lese, geht es um die Einhaltung der Freiräume um den Kugelkopf, die Höhe ist ausgenommen.
Zitat: |
Das KBA hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass es Genehmigungen nach der Richtlinie 94/20/EG Anhang I Abschnitt 4 in Zusammenhang mit Anhang VII für Geländefahrzeuge nicht erteilen wird, wenn die Forderungen an die Freiraummaße nach Anhang VII, Abbildung 30 nicht erfüllt werden.
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Auch hier schreibt man explizit von den Freiraummaßen...
Also das ist das, was ich da rauslese...
Mfg Andreas | |
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Druckluftschrauber
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Wallenhorst Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Suzuki GV 2,5L V6 2. Lada Taiga 4x4 3. Fahrrad 2x1 |
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Verfasst am: 26.01.2012 10:53:49 Titel: |
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Wie Vinzenz schon schreibt, soeine "Ausnahmeregelung" macht überhautp keinen Sinn, wenn immer nur ein dafür passend gebauter Anhänger daran passt. Alberner Kram sowas.
Für den der seinen GW als Schlepper gebraucht gibts entsprechend gebaute AHKs. Und wer permanent im Gelände spielen möchte, der schraubts einfach ab. Und wer nur selten spielt, der pflügt einfach - wo ist das Problem? | _________________ Gruß Rainer
http://www.rainer4x4.net Schrauberseiten zum Defender, Grand Vitara und Quad |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 26.01.2012 11:31:34 Titel: |
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Scorp hat folgendes geschrieben: | Jetzt mal ne blöde Frage...man schreibt:
Zitat: |
Aus Gründen der Sicherheit erscheint es dem KBA jedoch nicht vertretbar, wenn außer auf die nach Abb. 30 geforderte Kugelhöhe 420 mm bei Geländefahrzeugen auf die Forderung nach Einhaltung der Freiraummaße um die Kugel verzichtet werden kann.
|
So, wie ich das lese, geht es um die Einhaltung der Freiräume um den Kugelkopf, die Höhe ist ausgenommen.
Zitat: |
Das KBA hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass es Genehmigungen nach der Richtlinie 94/20/EG Anhang I Abschnitt 4 in Zusammenhang mit Anhang VII für Geländefahrzeuge nicht erteilen wird, wenn die Forderungen an die Freiraummaße nach Anhang VII, Abbildung 30 nicht erfüllt werden.
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Auch hier schreibt man explizit von den Freiraummaßen...
Also das ist das, was ich da rauslese...
Mfg Andreas |
In dem Anhang sind die Winkeln der Deichsel die sich dann ergeben auch zum Freiraum gehörend definiert!
Grundsätzlich sagt das KBA ja nur das es keine Typgenehmigung erteilt. Einzelabnahmen so wie die gepostete sollten möglich sein, es sollte dann nur Jeder so Verantwortungsvoll sein und keine Standardanhänger verwenden. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Hochborn Status: Offline
| Fahrzeuge 1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX |
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Verfasst am: 26.01.2012 17:08:36 Titel: |
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Oder er nutzt einen Anhänger mit höhenvertsellbarer Zugdeichsel.
Dann ist die EU Bestimmung sehr interessant. | _________________ Owner of the "Bastelbudenfred" |
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